12. - 16. August 2019

Neu auf der DNotI-Homepage

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12. - 16. August 2019

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
 

Entscheidung der Woche

 

KV-GNotKG Nr. 22110
GmbH-Gründung: Vollzugsgebühr für Erstellung der Gesellschafterliste

Die Erstellung der Gesellschafterliste im Zusammenhang mit der Beurkundung des GmbH-Gründungsvertrags ist nach Nr. 22110 KV-GNotKG mit einer 0,5 Gebühr abzurechnen.

BGH, Beschl. v. 4.6.2019 – II ZB 16/18

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

WEG §§ 16 Abs. 2, 21 Abs. 1 u. 5 Nr. 2
Kostentragungsregelung für Mehrfachparker

1. Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, die abweichend von § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung von Sondernutzungsflächen auf die Sondernutzungsberechtigten verlagert, gilt grundsätzlich nicht für Mehrfachparker, da sie zu einer zwischen Sondernutzungsberechtigten und Gemeinschaft geteilten Verantwortung für die Instandhaltung und Instandsetzung der Bauteile des Mehrfachparkers führen würde.
2. Es kann sich jedoch aus der Struktur der Gemeinschaftsordnung ergeben, dass für Mehrfachparker keine von der gesetzlichen Regelung abweichende Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht, sondern lediglich eine abweichende Kostenregelung vorgesehen werden sollte, sofern etwa eine weitere Regelung vorsieht, dass die Kosten der Unterhaltung des Mehrfachparkers vom jeweiligen Eigentümer getragen werden. (Leitsätze der DNotI-Redaktion)

BGH, Urt. v. 22.3.2019 – V ZR 145/18

 


Notarrecht/Verfahrensrecht

 

BNotO § 14 Abs. 2; BeurkG § 4
Mitwirkung des Notars an sogenannten Firmenbestattungen

Zur disziplinarischen Ahndung der Mitwirkung an sogenannten Firmenbestattungen.

BGH, Beschl. v. 8.4.2019 – NotSt (Brfg) 5/18

 

InsO §§ 51 Nr. 2 u. 3, 103, 180; BGB §§ 273, 637 Abs. 3, 640 Abs. 1
Erfüllungsverlangen des Insolvenzverwalters

a) Der Insolvenzverwalter kann nur dann die Erfüllung eines gegenseitigen Vertrages verlangen oder die Erfüllung ablehnen, wenn im Zeitpunkt der Eröffnung im Synallagma stehende Hauptleistungspflichten ganz oder teilweise ausstanden.
b) Dem Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmers steht kein Recht zur Erfüllungswahl oder Ablehnung der Erfüllung zu, wenn der Besteller den Werklohn vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vollständig gezahlt hatte und nur die Abnahme der vom Unternehmer verweigerten Mängelbeseitigungsarbeiten ausstand.

BGH, Urt. v. 16.5.2019 – IX ZR 44/18

 

VO (EG) Nr. 44/2001 Art. 1 Abs. 1, Abs. 2, Art. 54
Vermögensausgleich bei Auflösung einer nichtehelichen (faktischen) Lebensgemeinschaft

Die Auseinandersetzung einer nichtehelichen (faktischen) Lebensgemeinschaft betrifft keinen „ehelichen Güterstand“ i. S. d. Art. 1 Abs. 2 lit. a) der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)

EuGH, Urt. v. 6.6.2019 – C-361/18

 


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