Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
KV-GNotKG Nr. 22110
GmbH-Gründung: Vollzugsgebühr für Erstellung der Gesellschafterliste
Die Erstellung der
Gesellschafterliste im Zusammenhang mit der Beurkundung des
GmbH-Gründungsvertrags ist nach Nr. 22110 KV-GNotKG mit einer
0,5 Gebühr abzurechnen.
BGH, Beschl. v.
4.6.2019 – II ZB 16/18
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
WEG
§§ 16 Abs. 2, 21 Abs. 1 u. 5 Nr. 2
Kostentragungsregelung für Mehrfachparker
1. Eine Regelung in
der Gemeinschaftsordnung, die abweichend von § 21 Abs. 5 Nr. 2
WEG die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung von
Sondernutzungsflächen auf die Sondernutzungsberechtigten
verlagert, gilt grundsätzlich nicht für Mehrfachparker, da sie
zu einer zwischen Sondernutzungsberechtigten und Gemeinschaft
geteilten Verantwortung für die Instandhaltung und
Instandsetzung der Bauteile des Mehrfachparkers führen würde.
2. Es kann sich jedoch aus der Struktur der Gemeinschaftsordnung
ergeben, dass für Mehrfachparker keine von der gesetzlichen
Regelung abweichende Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht,
sondern lediglich eine abweichende Kostenregelung vorgesehen
werden sollte, sofern etwa eine weitere Regelung vorsieht, dass
die Kosten der Unterhaltung des Mehrfachparkers vom jeweiligen
Eigentümer getragen werden. (Leitsätze der DNotI-Redaktion)
BGH, Urt. v.
22.3.2019 – V ZR 145/18
Notarrecht/Verfahrensrecht
BNotO
§ 14 Abs. 2; BeurkG § 4
Mitwirkung des Notars an sogenannten Firmenbestattungen
Zur
disziplinarischen Ahndung der Mitwirkung an sogenannten
Firmenbestattungen.
BGH, Beschl. v.
8.4.2019 – NotSt (Brfg) 5/18
InsO
§§ 51 Nr. 2 u. 3, 103, 180; BGB §§ 273, 637 Abs. 3, 640 Abs. 1
Erfüllungsverlangen des Insolvenzverwalters
a) Der
Insolvenzverwalter kann nur dann die Erfüllung eines
gegenseitigen Vertrages verlangen oder die Erfüllung ablehnen,
wenn im Zeitpunkt der Eröffnung im Synallagma stehende
Hauptleistungspflichten ganz oder teilweise ausstanden.
b) Dem Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Unternehmers steht kein Recht zur Erfüllungswahl oder Ablehnung
der Erfüllung zu, wenn der Besteller den Werklohn vor der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens vollständig gezahlt hatte und
nur die Abnahme der vom Unternehmer verweigerten
Mängelbeseitigungsarbeiten ausstand.
BGH, Urt. v.
16.5.2019 – IX ZR 44/18
VO
(EG) Nr. 44/2001 Art. 1 Abs. 1, Abs. 2, Art. 54
Vermögensausgleich bei Auflösung einer nichtehelichen (faktischen)
Lebensgemeinschaft
Die
Auseinandersetzung einer nichtehelichen (faktischen)
Lebensgemeinschaft betrifft keinen „ehelichen Güterstand“ i. S.
d. Art. 1 Abs. 2 lit. a) der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des
Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit
und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in
Zivil- und Handelssachen. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)
EuGH, Urt. v.
6.6.2019 – C-361/18
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