Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
BauGB
§ 11 Abs. 2 S. 1; BGB § 307 Abs. 1
Bindungsfristen bei Verkauf von verbilligtem Bauland
a) Bei einem Verkauf
verbilligten Baulandes an einen privaten Käufer im Rahmen eines
städtebaulichen Vertrages ist eine Bindungsfrist von 30 Jahren
für die Ausübung eines Wiederkaufsrechts der Gemeinde
grundsätzlich nur dann angemessen, wenn dem Erwerber ein
besonders hoher Preisnachlass gewährt wurde oder sonst
außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine derart lange
Bindung des Erwerbers rechtfertigen. Die Gewährung eines
Preisnachlasses von 29 % gegenüber dem Verkehrswert genügt
hierfür nicht.
b) Bei einer Kaufpreisverbilligung von 20 % ist eine
Bindungsfrist von 20 Jahren grundsätzlich noch angemessen.
BGH, Urt. v.
15.2.2019 – V ZR 77/18
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB
§§ 1019, 1026; GBO §§ 22, 29 Abs. 1 S. 2
Auswirkungen einer Grundstücksteilung bei Beschränkung des
Ausübungsbereichs der Grunddienstbarkeit auf abgegrenzte
Teilfläche
War der
Ausübungsbereich einer Grunddienstbarkeit – hier: Geh- und
Fahrrecht – in der Eintragungsbewilligung auf eine abgegrenzte
Teilfläche beschränkt worden, so führt die Teilung des dienenden
Grundstücks dazu, dass nicht betroffene Teilflächen von der
Dienstbarkeit frei werden. Der Nachweis dieser Tatsache kann
prinzipiell auch mit amtlichen Urkunden des Vermessungsamtes
geführt werden, das Grundbuchamt muss jedoch eigenständig
prüfen, ob diese mit dem Inhalt der Dienstbarkeit vereinbar
sind.
OLG Saarbrücken,
Beschl. v. 5.2.2019 – 5 W 94/18
WEG
§§ 21 Abs. 7, 23 Abs. 1; BGB § 339 S. 2
Beschlusskompetenz für Vertragsstrafen
§ 21 Abs. 7 WEG
erfasst nicht die Einführung von Vertragsstrafen für Verstöße
gegen Vermietungsbeschränkungen; ein darauf bezogener
Mehrheitsbeschluss ist mangels Beschlusskompetenz nichtig.
BGH, Urt. v.
22.3.2019 – V ZR 105/18
Notarrecht/Verfahrensrecht
GNotKG §§ 1, 81; GNotKG KV Nr. 12210, 12410; BGB §§ 2202, 2368;
KostO §§ 50 Abs. 1, 109 Abs. 2; GG Art. 2 Abs. 1
Qualifizierung und kostenrechtliche Behandlung der
Amtsannahmebestätigung des Testamentsvollstreckers
1. Eine
Amtsannahmebestätigung – im Sinne einer Eingangsbestätigung oder
Niederschrift über die Amtsannahmeerklärung des
Testamentsvollstreckers – stellt kein
Testamentsvollstreckerzeugnis im Sinne des § 2368 BGB dar.
2. Eine Amtsannahmebestätigung ist kostenfrei zu erteilen; sie
ist mit der Festgebühr gemäß Nr. 12410 KV GNotKG bereits
abgegolten.
3. Eine kostenrechtliche Gleichbehandlung einer
Amtsannahmebestätigung und eines
Testamentsvollstreckerzeugnisses kommt weder in direkter noch in
analoger Anwendung der Kostenvorschriften – insbesondere Nr.
12210 KV GNotKG – in Betracht.
OLG Braunschweig,
Beschl. v. 12.2.2019 – 1 W 19/17
ZPO
§§ 835 Abs. 1, 857 Abs. 5, 859 Abs. 2
Keine freihändige Veräußerung des Miterbenanteils durch
Vollstreckungsgläubiger
Die Pfändung und
Überweisung des Anteils eines Miterben am Nachlass berechtigt
den Vollstreckungsgläubiger nicht dazu, den Erbanteil freihändig
zu veräußern. Hierzu bedarf es vielmehr eines gesonderten
Beschlusses des Vollstreckungsgerichts.
BGH, Beschl. v.
7.2.2019 – V ZB 89/18
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