17. - 21. Juni 2019

Neu auf der DNotI-Homepage

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17. - 21. Juni 2019

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
 

Entscheidung der Woche

 

BauGB § 11 Abs. 2 S. 1; BGB § 307 Abs. 1
Bindungsfristen bei Verkauf von verbilligtem Bauland

a) Bei einem Verkauf verbilligten Baulandes an einen privaten Käufer im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages ist eine Bindungsfrist von 30 Jahren für die Ausübung eines Wiederkaufsrechts der Gemeinde grundsätzlich nur dann angemessen, wenn dem Erwerber ein besonders hoher Preisnachlass gewährt wurde oder sonst außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine derart lange Bindung des Erwerbers rechtfertigen. Die Gewährung eines Preisnachlasses von 29 % gegenüber dem Verkehrswert genügt hierfür nicht.
b) Bei einer Kaufpreisverbilligung von 20 % ist eine Bindungsfrist von 20 Jahren grundsätzlich noch angemessen.

BGH, Urt. v. 15.2.2019 – V ZR 77/18

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 1019, 1026; GBO §§ 22, 29 Abs. 1 S. 2
Auswirkungen einer Grundstücksteilung bei Beschränkung des Ausübungsbereichs der Grunddienstbarkeit auf abgegrenzte Teilfläche

War der Ausübungsbereich einer Grunddienstbarkeit – hier: Geh- und Fahrrecht – in der Eintragungsbewilligung auf eine abgegrenzte Teilfläche beschränkt worden, so führt die Teilung des dienenden Grundstücks dazu, dass nicht betroffene Teilflächen von der Dienstbarkeit frei werden. Der Nachweis dieser Tatsache kann prinzipiell auch mit amtlichen Urkunden des Vermessungsamtes geführt werden, das Grundbuchamt muss jedoch eigenständig prüfen, ob diese mit dem Inhalt der Dienstbarkeit vereinbar sind.

OLG Saarbrücken, Beschl. v. 5.2.2019 – 5 W 94/18

 

WEG §§ 21 Abs. 7, 23 Abs. 1; BGB § 339 S. 2
Beschlusskompetenz für Vertragsstrafen

§ 21 Abs. 7 WEG erfasst nicht die Einführung von Vertragsstrafen für Verstöße gegen Vermietungsbeschränkungen; ein darauf bezogener Mehrheitsbeschluss ist mangels Beschlusskompetenz nichtig.

BGH, Urt. v. 22.3.2019 – V ZR 105/18

 


 Notarrecht/Verfahrensrecht

 

GNotKG §§ 1, 81; GNotKG KV Nr. 12210, 12410; BGB §§ 2202, 2368; KostO §§ 50 Abs. 1, 109 Abs. 2; GG Art. 2 Abs. 1
Qualifizierung und kostenrechtliche Behandlung der Amtsannahmebestätigung des Testamentsvollstreckers

1. Eine Amtsannahmebestätigung – im Sinne einer Eingangsbestätigung oder Niederschrift über die Amtsannahmeerklärung des Testamentsvollstreckers – stellt kein Testamentsvollstreckerzeugnis im Sinne des § 2368 BGB dar.
2. Eine Amtsannahmebestätigung ist kostenfrei zu erteilen; sie ist mit der Festgebühr gemäß Nr. 12410 KV GNotKG bereits abgegolten.
3. Eine kostenrechtliche Gleichbehandlung einer Amtsannahmebestätigung und eines Testamentsvollstreckerzeugnisses kommt weder in direkter noch in analoger Anwendung der Kostenvorschriften – insbesondere Nr. 12210 KV GNotKG – in Betracht.

OLG Braunschweig, Beschl. v. 12.2.2019 – 1 W 19/17

 

ZPO §§ 835 Abs. 1, 857 Abs. 5, 859 Abs. 2
Keine freihändige Veräußerung des Miterbenanteils durch Vollstreckungsgläubiger

Die Pfändung und Überweisung des Anteils eines Miterben am Nachlass berechtigt den Vollstreckungsgläubiger nicht dazu, den Erbanteil freihändig zu veräußern. Hierzu bedarf es vielmehr eines gesonderten Beschlusses des Vollstreckungsgerichts.

BGH, Beschl. v. 7.2.2019 – V ZB 89/18

 


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