1. - 5. Oktober 2018

Neu auf der DNotI-Homepage
1. - 5. Oktober 2018

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
 


Entscheidung der Woche

 

BGB §§ 311b Abs. 1 S. 1, 925 Abs. 1, 873 Abs. 2
Änderungen des Grundstückskaufvertrags nach bindender Auflassung formfrei möglich

Änderungen eines Grundstückskaufvertrags nach der Auflassung sind formlos möglich, wenn die Auflassung bindend geworden ist (§ 873 Abs. 2 BGB; Bestätigung u. a. von Senat, Urteil vom 28. September 1984 – V ZR 43/83, WM 1984, 1539).

BGH, Urt. v. 14.9.2018 – V ZR 213/17

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 873, 1018
Unzulässiger Klarstellungsvermerk des Grundbuchamts bei unbekannter Ausübungsstelle einer Grunddienstbarkeit; Klärung im Zivilprozess, nicht im Grundbuchverfahren

1. Ist Grundbesitz in Abteilung II des Grundbuchs zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Nachbargrundstückes in der Weise belastet, „dass dieser berechtigt ist, auf einem 3 m breiten Streifen zu gehen und zu fahren“, und stellt sich (hier anlässlich eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung des Zuzahlungsbetrages gem. § 51 ZVG) heraus, dass der aktuelle tatsächliche Verlauf des Dienstbarkeitsweges, der – bedingt durch Zäune und Bauwerke – relativ unregelmäßig sei und zudem die Wegebreite auf dem Bewertungsgrundstück von der auf der Liegenschaftskarte dargestellten Breite abweiche und zwischen 4,7 m und 2,6 m betrage, und lässt sich wegen Unauffindbarkeit des zugrunde liegenden Eintragungsersuchens nicht klären, ob und wie die Ausübungsstelle festgelegt worden ist, so ist es dem Grundbuchamt verwehrt, diesbezüglich eine Feststellung im Beschlusswege zu treffen („Bei dem ... eingetragenen Wegerecht bezüglich eines Streifens von 3 Metern handelt es sich um den Weg, der hinter dem Haus Flur 4 Flurstück 151 befindlich ist und durch Zäune bzw. Garagen abgetrennt ist. Bezug genommen wird dabei auf einen Auszug aus der Katasterkarte und auf 2 Fotoaufnahmen, welche bei einem Ortstermin gemacht wurden. Der betroffene Weg ist außerdem auf dem Auszug aus der Katasterkarte ersichtlich.“)
2. Wenn und soweit das Ersuchen nicht mehr aufgefunden werden kann und die Beteiligten neue materiell-rechtliche Erklärungen abzugeben nicht bereit sind, ist die materiell-rechtliche Frage, was hinsichtlich der Ausübungsstelle des Wegerechtes vereinbart worden ist, nicht im Grundbuchverfahren, sondern ggf. in einem Zivilprozess zu klären.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1.3.2018 – 3 Wx 33/17

 

GBO § 22; WEG § 12; BGB § 894
Keine Unrichtigkeit des Grundbuchs bei Versterben der eingetragenen zustimmungsberechtigten Wohnungseigentümer

Ist im Grundbuch eine Veräußerungsbeschränkung zugunsten mehrerer namentlich benannter Wohnungseigentümer bzw. des Längstlebenden unter ihnen eingetragen, führt der Umstand, dass die Benannten verstorben sind, nicht dazu, dass die Verfügungsbeschränkung wegen Unrichtigkeit des Grundbuches zu löschen wäre.

OLG Saarbrücken, Beschl. v. 10.7.2018 – 5 W 49/18

 


Familienrecht

 

BGB § 1896
Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht bei Ungeeignetheit des Bevollmächtigten

Eine Betreuung kann trotz Vorsorgevollmacht dann erforderlich sein, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch jenen eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet. Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 – XII ZB 141/16 – FamRZ 2017, 1712).

BGH, Beschl. v. 25.4.2018 – XII ZB 216/17

 


Gesellschaftsrecht

 

BGB §§ 1, 111, 1822, 1912, 1923
Eintragung eines ungeborenen Kindes als Kommanditist im Handelsregister

1. Die Schenkung eines Kommanditanteils an eine ungeborene Leibesfrucht kann nicht vor der Geburt in das Handelsregister eingetragen werden.
2. Die Schenkung eines Kommanditanteils an einer wirtschaftenden Wind-KG an eine ungeborene Leibesfrucht dürfte nicht als lediglich rechtlich vorteilhaftes Rechtsgeschäft frei von einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (Hinweis der DNotI-Redaktion: gemeint wohl Familiengericht) wirksam werden.

OLG Celle, Beschl. v. 30.1.2018 – 9 W 13/18

 


IPR und ausländisches Recht

 

ZPO §§ 50 Abs. 2, 124; EGBGB Artt. 7, 10, 12
Zur Parteifähigkeit einer nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaates gegründeten Gesellschaft

1. Eine nach dem Recht eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union gegründete Gesellschaft ist im Inland so anzuerkennen, wie es dem Status ihres Heimatrechts entspricht, und ihr auch mit diesem Status Zugang zu Gericht zu gewähren. Sie ist damit gegebenenfalls als nicht rechtsfähige, aber parteifähige Vereinigung zuzulassen.
2. Eine irische general partnership ist vor deutschen Gerichten parteifähig.
3. Das Gericht ist befugt, die im Rubrum der Klageschrift nicht angeführten, im Prozessverlauf von der Klägerin aber genannten Partner der Partnership im Rubrum des Urteils als solche namentlich zu bezeichnen.

OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.1.2018 – 6 U 56/17

 


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