Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
BGB
§§ 434, 442, 281
Beschaffenheitsvereinbarung im Grundstückskaufvertrag; Mieteinnahmen
eines Mehrfamilienhauses
Zu den
Voraussetzungen einer Beschaffenheitsvereinbarung bei
vertraglicher Bestimmung im Kaufvertrag zu Mieteinnahmen eines
Mehrfamilienhauses.
OLG Köln, Urt. v.
29.11.2018 – 3 U 24/18
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
GBO
§§ 22, 29; BGB §§ 2065 Abs. 2, 2112, 2113 Abs. 1 u. 2, 2136
Nachweis des Bedingungseintritts bei auflösend bedingter
Nacherbeneinsetzung ggü. dem Grundbuchamt
Zu den
Voraussetzungen für die Löschung eines Nacherbenvermerks (§ 51
GBO) aufgrund Unrichtigkeitsnachweises (§§ 22, 29 GBO) in dem
Fall, dass die Nacherbfolge unter der auflösenden Bedingung
einer Verfügung des Vorerben unter Lebenden über den gesamten
Nachlass gestellt worden ist (im Anschluss an Senat, 15 W
218/99).
OLG Hamm, Beschl. v.
13.3.2019 – 15 W 364/18
Erbrecht
BGB
§§ 666, 2218, 2221
Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Testamentsvollstreckers
Die Vergütung des
Testamentsvollstreckers ist, soweit nichts anderes vom Erblasser
bestimmt ist, erst nach Beendigung des Amtes in einem Betrag zur
Zahlung fällig, wenn der Testamentsvollstrecker seine Pflichten,
insbesondere seine Pflicht zur Rechnungslegung (§§ 2218, 666
BGB), erfüllt hat.
OLG Köln, Beschl. v.
12.12.2018 – 16 U 129/16
Gesellschaftsrecht
GmbHG
§§ 16 Abs. 1 S. 1, 40 Abs. 2 S. 2; HRV § 9 Abs. 1 S. 2
Eintragungsreihenfolge mehrerer Gesellschafterlisten
1. Eine
Registerbeschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf
Änderung der Reihenfolge der Gesellschafterlisten ist statthaft.
2. Die vom Gesetz beabsichtigte nachvollziehbare Darstellung der
Veränderungen des Gesellschafterbestands macht es erforderlich,
dass mehrere vom Notar an einem Tag eingereichte
Gesellschafterlisten chronologisch in den Registerordner
eingestellt werden.
3. Das Registergericht hat deshalb durch geeignete Maßnahmen –
ggf. durch Anbringen eines Korrekturvermerks – sicherzustellen,
dass die chronologische Reihenfolge der Gesellschafterlisten im
Dokumentenbaum des Registerordners zweifelsfrei erkennbar ist.
(Leitsätze der DNotI-Redaktion)
OLG Düsseldorf,
Beschl. v. 18.3.2019 – 3 Wx 53/18
HGB
§§ 252 Abs. 1 Nr. 6, 253 Abs. 2; BGB §§ 133, 157, 313 Abs. 1; GmbHG
§ 15 Abs. 4; ZPO § 415
Auslegung beurkundungspflichtiger Anteilsübertragungen;
Maßgeblichkeit des Wortlauts
Bei der Auslegung
von nach 15 GmbHG beurkundungspflichtigen Anteilsübertragungen
ist der zum Vertragsschluss festgestellte und im Wortlaut zum
Ausdruck kommende Wille der Vertragsparteien maßgeblich, auch
dann wenn sich bei Vertragsende aus Sicht einer Partei ein
wirtschaftliches Ungleichgewicht ergibt.
OLG Köln, Urt. v.
26.3.2019 – 3 U 30/18
Steuerrecht
BewG
§§ 166, 198
Ermittlung des Werts einer nach dem Erbfall veräußerten land- und
forstwirtschaftlich genutzten Fläche
Weist der
Steuerpflichtige nach, dass der gemeine Wert der kurze Zeit nach
dem Erbanfall veräußerten land- und forstwirtschaftlich
genutzten Flächen wesentlich niedriger ist als der nach § 166
BewG ermittelte Liquidationswert, kann der niedrigere gemeine
Wert als Grundbesitzwert für Zwecke der Erbschaftsteuer
festgestellt werden.
BFH, Urt. v.
30.1.2019 – II R 9/16
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