29. April - 3. Mai 2019

Neu auf der DNotI-Homepage

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29. April - 3. Mai 2019

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
 

Entscheidung der Woche

 

WEG § 12; BGB § 183
Unwiderruflichkeit der Verwalterzustimmung

Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass der Wohnungseigentümer zur Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf, wird die erteilte Zustimmung unwiderruflich, sobald die schuldrechtliche Vereinbarung über die Veräußerung wirksam geworden ist.

BGH, Beschl. v. 6.12.2018 – V ZB 134/17

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 280 Abs. 1, 631 Abs. 1, 633 Abs. 1 u. 2, 634 Nr. 4, 634a Abs. 1 Nr. 2
Anwendbarkeit und Beginn der fünfjährigen Verjährungsfrist bei Architektenhaftung

Zur Anwendbarkeit der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB bei der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen für den Einbau einer in die Fassade integrierten Photovoltaikanlage bei der grundlegenden Umgestaltung eines Bürogebäudes in ein Studentenwohnheim.

BGH, Urt. v. 10.1.2019 – VII ZR 184/17

 

BGB § 652 Abs. 1; ZPO §§ 66 Abs. 2, 74 Abs. 1, 97 Abs. 1
Kein Provisionsanspruch des Maklers gegen Verkäufer bei Zustandekommen eines Vertrags mit einem dem ursprünglichen Kaufinteressenten nahestehenden Dritten

Weist der Verkäufermakler seinem Kunden einen Kaufinteressenten nach und kommt der Hauptvertrag mit einem Dritten zustande, entsteht kein Provisionsanspruch gegen den Verkäufer, auch wenn zwischen dem Erwerber und dem nachgewiesenen Kaufinteressenten eine feste, auf Dauer angelegte gesellschaftsrechtliche Bindung besteht.

BGH, Urt. v. 21.11.2018 – I ZR 10/18

 


Familienrecht

 

PStG §§ 21, 25, 36; PStV § 35
Folgen der Unklarheit des genauen Geburtsdatums bei Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt

a) Stehen bei Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bis auf das Geburtsdatum alle einzutragenden Personenstandsmerkmale fest oder können diese aufgeklärt werden, darf das Standesamt die Beurkundung nicht allein wegen des nicht aufklärbaren genauen Geburtsdatums ablehnen.
b) Ein hinsichtlich des Geburtsdatums mögliches Verfahren auf Feststellung des Personenstands nach § 25 PStG hat in diesem Fall keinen Vorrang vor einer Beurkundung der Geburt.
c) Die Beurkundung der Geburt mit dem angegebenen Geburtsdatum ist mit einem auf dessen Unklarheit bezogenen Zusatz zu versehen. Eine Geburtsurkunde kann dann nicht ausgestellt werden, sondern nur ein Auszug aus dem Geburtenregister.

BGH, Beschl. v. 23.1.2019 – XII ZB 265/17

 


Gesellschaftsrecht

 

GmbHG §§ 47 Abs. 4, 48 Abs. 2, 51 Abs. 2 u. 4
Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen aufgrund nicht ordnungsgemäßer Ankündigung

1. Kennt der Gesellschafter den Ort der Gesellschafterversammlung, so kommt es nicht darauf an, ob am Tag der Gesellschafterversammlung unter dieser Anschrift ein Briefkasten oder ein Klingelschild der Gesellschaft vorhanden ist.
2. Die Formulierung im Gesellschaftsvertrag, dass „Versammlungsleiter der dienstälteste Geschäftsführer der Gesellschaft“ sein soll, ist dahingehend auszulegen, dass der dienstälteste anwesende Geschäftsführer die Versammlung leiten soll.
3. Eine angekündigte Tagesordnung muss die Beschlussgegenstände hinreichend konkretisieren. Weder ist dabei bereits die genaue Formulierung der Anträge noch eine Begründung erforderlich. Es ist ausreichend, wenn klar wird, was gemeint sein soll, sodass ggf. auch eine allgemeine Formulierung oder Bezugnahme auf frühere Versammlungen verwendet werden kann.
4. Eine Beschlussfassung, die wegen nicht ordnungsgemäßer Ankündigung gegen § 51 Abs. 2 u. 4 GmbHG verstößt, führt nicht nur zur Anfechtbarkeit, sondern zur Nichtigkeit. (Leitsätze der DNotI-Redaktion)

OLG München, Urt. v. 9.1.2019 – 7 U 1509/18

 


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