Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
WEG §
12; BGB § 183
Unwiderruflichkeit der Verwalterzustimmung
Ist als Inhalt des
Sondereigentums vereinbart, dass der Wohnungseigentümer zur
Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung anderer
Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf, wird die erteilte
Zustimmung unwiderruflich, sobald die schuldrechtliche
Vereinbarung über die Veräußerung wirksam geworden ist.
BGH, Beschl. v.
6.12.2018 – V ZB 134/17
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB
§§ 280 Abs. 1, 631 Abs. 1, 633 Abs. 1 u. 2, 634 Nr. 4, 634a Abs. 1
Nr. 2
Anwendbarkeit und Beginn der fünfjährigen Verjährungsfrist bei
Architektenhaftung
Zur Anwendbarkeit
der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB
bei der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen für
den Einbau einer in die Fassade integrierten Photovoltaikanlage
bei der grundlegenden Umgestaltung eines Bürogebäudes in ein
Studentenwohnheim.
BGH, Urt. v.
10.1.2019 – VII ZR 184/17
BGB §
652 Abs. 1; ZPO §§ 66 Abs. 2, 74 Abs. 1, 97 Abs. 1
Kein Provisionsanspruch des Maklers gegen Verkäufer bei
Zustandekommen eines Vertrags mit einem dem ursprünglichen
Kaufinteressenten nahestehenden Dritten
Weist der
Verkäufermakler seinem Kunden einen Kaufinteressenten nach und
kommt der Hauptvertrag mit einem Dritten zustande, entsteht kein
Provisionsanspruch gegen den Verkäufer, auch wenn zwischen dem
Erwerber und dem nachgewiesenen Kaufinteressenten eine feste,
auf Dauer angelegte gesellschaftsrechtliche Bindung besteht.
BGH, Urt. v.
21.11.2018 – I ZR 10/18
Familienrecht
PStG
§§ 21, 25, 36; PStV § 35
Folgen der Unklarheit des genauen Geburtsdatums bei Nachbeurkundung
einer Auslandsgeburt
a) Stehen bei
Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bis auf das Geburtsdatum
alle einzutragenden Personenstandsmerkmale fest oder können
diese aufgeklärt werden, darf das Standesamt die Beurkundung
nicht allein wegen des nicht aufklärbaren genauen Geburtsdatums
ablehnen.
b) Ein hinsichtlich des Geburtsdatums mögliches Verfahren auf
Feststellung des Personenstands nach § 25 PStG hat in diesem
Fall keinen Vorrang vor einer Beurkundung der Geburt.
c) Die Beurkundung der Geburt mit dem angegebenen Geburtsdatum
ist mit einem auf dessen Unklarheit bezogenen Zusatz zu
versehen. Eine Geburtsurkunde kann dann nicht ausgestellt
werden, sondern nur ein Auszug aus dem Geburtenregister.
BGH, Beschl. v.
23.1.2019 – XII ZB 265/17
Gesellschaftsrecht
GmbHG
§§ 47 Abs. 4, 48 Abs. 2, 51 Abs. 2 u. 4
Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen aufgrund nicht
ordnungsgemäßer Ankündigung
1. Kennt der
Gesellschafter den Ort der Gesellschafterversammlung, so kommt es
nicht darauf an, ob am Tag der Gesellschafterversammlung unter
dieser Anschrift ein Briefkasten oder ein Klingelschild der
Gesellschaft vorhanden ist.
2. Die Formulierung im Gesellschaftsvertrag, dass
„Versammlungsleiter der dienstälteste Geschäftsführer der
Gesellschaft“ sein soll, ist dahingehend auszulegen, dass der
dienstälteste anwesende Geschäftsführer die Versammlung leiten
soll.
3. Eine angekündigte Tagesordnung muss die Beschlussgegenstände
hinreichend konkretisieren. Weder ist dabei bereits die genaue
Formulierung der Anträge noch eine Begründung
erforderlich. Es ist ausreichend, wenn klar wird, was
gemeint sein soll, sodass ggf. auch eine allgemeine
Formulierung oder Bezugnahme auf frühere Versammlungen verwendet
werden kann.
4. Eine Beschlussfassung, die wegen nicht ordnungsgemäßer
Ankündigung gegen § 51 Abs. 2 u. 4 GmbHG verstößt, führt nicht
nur zur Anfechtbarkeit, sondern zur Nichtigkeit. (Leitsätze der
DNotI-Redaktion)
OLG München, Urt. v.
9.1.2019 – 7 U 1509/18
|