18. - 22. März 2019

Neu auf der DNotI-Homepage

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18. - 22. März 2019

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
 

Entscheidung der Woche

 

AktG § 112
Vertretung der AG ggü. einer Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter ein AG-Vorstandsmitglied ist

Der Aufsichtsrat vertritt die Aktiengesellschaft nicht nur bei Rechtsgeschäften, die mit einem Vorstandsmitglied selbst geschlossen werden, sondern auch bei Rechtsgeschäften mit einer Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter ein Vorstandsmitglied ist.

BGH, Urt. v. 15.1.2019 – II ZR 392/17

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 566 Abs. 1, 571, 573a Abs. 1
Keine Anwendung des § 566 Abs. 1 BGB bei Veräußerung eines Miteigentümeranteils an den anderen Miteigentümer

Bei Vermietung einer Wohnung durch zwei Miteigentümer bleiben beide auch dann Vermieter – und ist eine Kündigung gegenüber dem Mieter demgemäß von beiden Vermietern auszusprechen –, wenn der eine seinen Miteigentumsanteil später an den anderen veräußert. Auf einen solchen Eigentumserwerb findet § 566 Abs. 1 BGB weder direkte noch analoge Anwendung.

BGH, Beschl. v. 9.1.2019 – VIII ZB 26/17

 


Erbrecht

 

BGB §§ 1936 Abs. 1, 1942 Abs. 2, 1967 Abs. 2, 1990, 2011 S. 1; ZPO §§ 780 Abs. 2, 781; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2
Wohngeldschulden sind i. d. R. Nachlassverbindlichkeiten

Fällt eine Eigentumswohnung in den Nachlass und ist der Fiskus zum gesetzlichen Alleinerben berufen, sind die nach dem Erbfall fällig werdenden oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründeten Wohngeldschulden in aller Regel Nachlassverbindlichkeiten. Eigenverbindlichkeiten sind sie nur, wenn eindeutige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Fiskus die Wohnung für eigene Zwecke nutzen möchte (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 5. Juli 2013 – V ZR 81/12, NJW 2013, 3446).

BGH, Urt. v. 14.12.2018 – V ZR 309/17

 

BGB § 1944 Abs. 3
Keine verlängerte Ausschlagungsfrist bei bloß eintägigem Auslandsaufenthalt

Ein Auslandsaufenthalt im Sinne des § 1944 Abs. 3 BGB liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn sich einer der beiden gesetzlichen Vertreter eines minderjährigen Erben bei dem Beginn der Frist lediglich für einige Stunden zu einem Tagesausflug im Ausland aufhält und planmäßig noch am selben Tag an seinen Wohnort im Inland zurückkehrt.

BGH, Beschl. v. 16.1.2019 – IV ZB 20+21/18

 

ZPO §§ 1032 Abs. 2, 1066; BGB §§ 2215, 2216, 2218, 2219, 2220
Unwirksamkeit einer Klausel im Testament, nach der ein Testamentsvollstrecker Einzelschiedsrichter in eigenen Streitigkeiten mit den Erben sein soll

a) Es ist zulässig, wenn sich ein Kläger im Hinblick auf eine Schiedsvereinbarung zunächst an ein Schiedsgericht wendet, jedoch vor dessen Konstituierung wegen an der Zuständigkeit des Schiedsgerichts bestehender Zweifel das staatliche Gericht mit dem Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO anruft.
b) Eine in einem Testament angeordnete Schiedsklausel ist unwirksam, soweit ein Testamentsvollstrecker als Einzelschiedsrichter auch über Streitigkeiten zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker entscheiden soll.

BGH, Beschl. v. 8.11.2018 – I ZB 21/18


Gesellschaftsrecht

 

GmbHG §§ 16 Abs. 1 S. 1, 47 Abs. 4, 48
Legitimationswirkung der Gesellschafterliste gilt auch bei eingezogenen Geschäftsanteilen

a) Die Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG greift auch bei eingezogenen Geschäftsanteilen.
b) Allein die unberechtigte, weil nicht satzungsgemäße Übernahme der Versammlungsleitung als solche stellt bei der GmbH keinen relevanten Verfahrensmangel dar, der zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit sämtlicher unter dieser Versammlungsleitung gefassten Beschlüsse führt. Vielmehr bedarf es hierfür auch in diesem Fall eines für die Beschlussfassung ursächlichen oder relevanten Durchführungsfehlers bei der Versammlungsleitung.

BGH, Urt. v. 20.11.2018 – II ZR 12/17

 


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