Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
AktG
§ 112
Vertretung der AG ggü. einer Gesellschaft, deren alleiniger
Gesellschafter ein AG-Vorstandsmitglied ist
Der Aufsichtsrat
vertritt die Aktiengesellschaft nicht nur bei Rechtsgeschäften,
die mit einem Vorstandsmitglied selbst geschlossen werden,
sondern auch bei Rechtsgeschäften mit einer Gesellschaft, deren
alleiniger Gesellschafter ein Vorstandsmitglied ist.
BGH, Urt. v.
15.1.2019 – II ZR 392/17
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB
§§ 566 Abs. 1, 571, 573a Abs. 1
Keine Anwendung des § 566 Abs. 1 BGB bei Veräußerung eines
Miteigentümeranteils an den anderen Miteigentümer
Bei Vermietung einer
Wohnung durch zwei Miteigentümer bleiben beide auch dann
Vermieter – und ist eine Kündigung gegenüber dem Mieter demgemäß
von beiden Vermietern auszusprechen –, wenn der eine seinen
Miteigentumsanteil später an den anderen veräußert. Auf einen
solchen Eigentumserwerb findet § 566 Abs. 1 BGB weder direkte
noch analoge Anwendung.
BGH, Beschl. v.
9.1.2019 – VIII ZB 26/17
Erbrecht
BGB
§§ 1936 Abs. 1, 1942 Abs. 2, 1967 Abs. 2, 1990, 2011 S. 1; ZPO §§
780 Abs. 2, 781; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2
Wohngeldschulden sind i. d. R. Nachlassverbindlichkeiten
Fällt eine
Eigentumswohnung in den Nachlass und ist der Fiskus zum
gesetzlichen Alleinerben berufen, sind die nach dem Erbfall
fällig werdenden oder durch Beschluss der
Wohnungseigentümergemeinschaft begründeten Wohngeldschulden in
aller Regel Nachlassverbindlichkeiten. Eigenverbindlichkeiten
sind sie nur, wenn eindeutige Anhaltspunkte dafür vorliegen,
dass der Fiskus die Wohnung für eigene Zwecke nutzen möchte
(Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 5. Juli 2013 – V ZR 81/12, NJW
2013, 3446).
BGH, Urt. v.
14.12.2018 – V ZR 309/17
BGB §
1944 Abs. 3
Keine verlängerte Ausschlagungsfrist bei bloß eintägigem
Auslandsaufenthalt
Ein
Auslandsaufenthalt im Sinne des § 1944 Abs. 3 BGB liegt
jedenfalls dann nicht vor, wenn sich einer der beiden
gesetzlichen Vertreter eines minderjährigen Erben bei dem Beginn
der Frist lediglich für einige Stunden zu einem Tagesausflug im
Ausland aufhält und planmäßig noch am selben Tag an seinen
Wohnort im Inland zurückkehrt.
BGH, Beschl. v.
16.1.2019 – IV ZB 20+21/18
ZPO
§§ 1032 Abs. 2, 1066; BGB §§ 2215, 2216, 2218, 2219, 2220
Unwirksamkeit einer Klausel im Testament, nach der ein
Testamentsvollstrecker Einzelschiedsrichter in eigenen
Streitigkeiten mit den Erben sein soll
a) Es ist zulässig,
wenn sich ein Kläger im Hinblick auf eine Schiedsvereinbarung
zunächst an ein Schiedsgericht wendet, jedoch vor dessen
Konstituierung wegen an der Zuständigkeit des Schiedsgerichts
bestehender Zweifel das staatliche Gericht mit dem Antrag auf
Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des
schiedsrichterlichen Verfahrens gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO anruft.
b) Eine in einem Testament angeordnete Schiedsklausel ist
unwirksam, soweit ein Testamentsvollstrecker als
Einzelschiedsrichter auch über Streitigkeiten zwischen den Erben
und dem Testamentsvollstrecker entscheiden soll.
BGH, Beschl. v.
8.11.2018 – I ZB 21/18
Gesellschaftsrecht
GmbHG
§§ 16 Abs. 1 S. 1, 47 Abs. 4, 48
Legitimationswirkung der Gesellschafterliste gilt auch bei
eingezogenen Geschäftsanteilen
a) Die
Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG greift auch
bei eingezogenen Geschäftsanteilen.
b) Allein die unberechtigte, weil nicht satzungsgemäße Übernahme
der Versammlungsleitung als solche stellt bei der GmbH keinen
relevanten Verfahrensmangel dar, der zur Nichtigkeit oder
Anfechtbarkeit sämtlicher unter dieser Versammlungsleitung
gefassten Beschlüsse führt. Vielmehr bedarf es hierfür auch in
diesem Fall eines für die Beschlussfassung ursächlichen oder
relevanten Durchführungsfehlers bei der Versammlungsleitung.
BGH, Urt. v.
20.11.2018 – II ZR 12/17
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