11. - 15. März 2019

Neu auf der DNotI-Homepage

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11. - 15. März 2019

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
 

Entscheidung der Woche

 

BGB §§ 1090, 1092 Abs. 1; WoBindG §§ 5, 15 Abs. 1, 16 Abs. 1, 88d
Zeitlich unbefristete Belegungsrechte; Sicherung durch beschränkte persönliche Dienstbarkeit

1. Es begegnet keinen sachenrechtlichen Bedenken, wenn eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten einer juristischen Person ohne zeitliche Befristung bestellt wird (Bestätigung von Senat, Urteil vom 11. März 1964 – V ZR 78/62, BGHZ 41, 209, 214 f.).
2. Bei der vereinbarten Förderung gemäß § 88d II. WoBauG waren zeitlich unbefristete Belegungsrechte nicht vorgesehen; eine darauf gerichtete schuldrechtliche Vereinbarung ist unwirksam, und zwar auch dann, wenn die Kommune dem privaten Investor zur Errichtung von Sozialwohnungen kostengünstiges Bauland überlassen hat.
3. Sind im Rahmen der vereinbarten Förderung gemäß § 88d II. WoBauG zeitlich unbefristete Belegungsrechte vereinbart worden, kann in entsprechender Anwendung von § 139 BGB im Zweifel davon ausgegangen werden, dass die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit ihrer Vereinbarung Belegungsrechte für einen möglichst langen rechtlich zulässigen Zeitraum vereinbart hätten; deshalb ist bei der Gewährung eines langfristigen, vergünstigten Kredits im Zweifel anzunehmen, dass die im Gegenzug übernommenen Belegungsrechte während der Laufzeit des vergünstigten Kredits fortbestehen sollen.

BGH, Urt. v. 8.2.2019 – V ZR 176/17

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 433, 463, 470, 1094, 1097 Abs. 1 S. 1; VermG § 20
Kein Erlöschen des Vorkaufsrechts bei schenkweiser Übertragung des Grundstücks

Das Vorkaufsrecht nach § 20 VermG erlischt nicht durch eine schenkweise Übertragung des Grundstückseigentums. § 1097 Hs 1 BGB ist insofern weder direkt noch analog anwendbar. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)

KG, Beschl. v. 12.6.2018 – 1 W 149/18

 

BGB §§ 164, 167; GBO §§ 13, 18, 19, 29, 32
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Bestehen der Vertretungsmacht bei Bewilligung einer Vormerkung durch einen Vertreter

Wird die von einem Handlungsbevollmächtigten bewilligte Eintragung im Grundbuch - hier einer Eigentumsvormerkung - nach vorheriger Rücknahme des Antrags von dem Urkundsnotar im Namen aller Beteiligten erneut zum Vollzug dem Grundbuchamt vorgelegt, ist in der Form des § 29 Abs. 1 GBO die Vertretungsmacht des Bevollmächtigten im Zeitpunkt seiner Erklärung nachzuweisen.

KG, Beschl. v. 4.12.2018 – 1 W 342/18

 


Gesellschaftsrecht

 

GmbHG § 15 Abs. 3 u. 4; SGB IV § 7a Abs. 1
Keine abhängige Beschäftigung, wenn der geschäftsführende Alleingesellschafter die GmbH-Anteile lediglich treuhänderisch hält

Der Geschäftsführer einer GmbH, der zugleich Alleingesellschafter der GmbH ist, ist selbstständig tätig, selbst wenn er eine nicht beurkundete Treuhandabrede vor Gründung der GmbH geschlossen hat, nach der er die Geschäftsanteile nur als Treuhänder hält.

LSG Sachsen, Urt. v. 8.11.2018 – 9 KR 263/15

 


Erbrecht

 

BGB §§ 2084, 2100, 2136
Testamentsauslegung hinsichtlich der Befreiung des Vorerben

1. Allein aus dem Umstand, dass der Erblasser neben einem eigenen Kind auch das Kind des zweiten Ehegatten zum Nacherben bestimmt hat, lässt sich nicht der sichere Schluss auf eine Befreiung des zum Vorerben bestimmten anderen Ehegatten von den gesetzlichen Verfügungsbeschränkungen ziehen.
2. Der im Testament niedergelegte Wunsch des Erblassers, der Vorerbe möge noch lange leben, ist im Rahmen der Auslegung für sich genommen neutral und lässt nicht den Schluss auf eine Befreiung des Vorerben von den gesetzlichen Verfügungsbeschränkungen zu.

OLG München, Beschl. v. 9.1.2019 – 31 Wx 39/18

 


Steuerrecht

 

EStG §§ 7 Abs. 4, 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7; HGB § 255 Abs. 1
Ertragsteuer bei zivilrechtlicher Nachlassspaltung; Erbauseinandersetzung

Setzen sich die Miterben im Fall der zivilrechtlichen Nachlassspaltung unter Einbeziehung aller personengleichen Erbengemeinschaften in einem einheitlichen Vorgang in der Weise auseinander, dass sie sämtliche Nachlassgegenstände gleichzeitig vollständig unter sich verteilen, ist auch für die ertragsteuerliche Beurteilung, ob insgesamt eine neutrale Realteilung oder ob teilweise Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge anzunehmen sind, auf diesen einheitlichen Vorgang und auf den gesamten Nachlass abzustellen.

BFH, Urt. v. 10.10.2018 – IX R 1/17

 


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