28. Januar - 1. Februar 2019

Neu auf der DNotI-Homepage
28. Januar - 1. Februar 2019

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

Aktuelles

Anwendungsbeginn von EuGüVO und EuPartVO

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Entscheidung der Woche

EuErbVO Art. 65 Abs. 2
Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses; fakultative Verwendung des amtlichen Formblatts

Art. 65 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses und Art. 1 Abs. 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1329/2014 der Kommission vom 9. Dezember 2014 zur Festlegung der Formblätter nach Maßgabe der Verordnung Nr. 650/2012 sind dahin auszulegen, dass für den Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses im Sinne der erstgenannten Bestimmung die Verwendung des Formblatts IV in Anhang 4 der Durchführungsverordnung Nr. 1329/2014 fakultativ ist.

EuGH, Urt. v. 17.1.2019 – C-102/18


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB §§ 546 Abs. 1, 571 Abs. 1, 985
Keine Anwendung von § 566 BGB bei Übertragung von Bruchteilseigentum unter Miteigentümern

Bei einer Übertragung von Bruchteilseigentum von einem Miteigentümer auf den anderen liegt keine Eigentumsübertragung an einen Dritten i. S. d. § 566 Abs.1 BGB vor. Der Übertragende bleibt daher weiter Vermieter. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)

KG, Urt. v. 8.10.2018 – 8 U 111/18


Gesellschaftsrecht

HGB § 12 Abs. 1; BGB §§ 133, 157; FamFG §§ 21, 388
Auslegungsfähigkeit einer Handelsregisteranmeldung

Eine Anmeldung zum Handelsregister kann ausgelegt werden. Bei dieser ist zu berücksichtigen, dass eine an das Registergericht gerichtete Anmeldung Grundlage einer Eintragung sein soll und damit wegen des Publizitätscharakters des Registers klar und eindeutig sein muss.

KG, Beschl. v. 5.9.2018 – 22 W 53/18

PartGG § 11 Abs. 1 S. 1; HGB § 17
„Partners“ ist unzulässiger Firmenbestandteil einer GmbH

Eine GmbH kann die Bezeichnung “Partners” nicht in der Firma verwenden. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Bezeichnung als Hinweis auf einen Zusammenschluss mehrerer Personen verstanden werden kann. Im Zweifel ist die Verwendung untersagt.

KG, Beschl. v. 17.9.2018 – 22 W 57/18

UmwG §§ 6, 13; BeurkG §§ 8, 13, 17; EGBGB Art. 11 Abs. 1 Var. 1
Zur Wirksamkeit einer von einem Schweizer Notar beurkundeten Verschmelzung

Die Beurkundung der Gründung einer deutschen GmbH durch einen Schweizer Notar mit Amtssitz im Kanton Basel erfüllt jedenfalls dann die Anforderungen nach §§ 6, 13 UmwG und kann im Eintragungsverfahren durch das Registergericht nicht beanstandet werden, wenn die Niederschrift in Gegenwart des Notars den Beteiligten vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben worden ist.

KG, Beschl. v. 26.7.2018 – 22 W 2/18


Verfahrensrecht

ZPO § 792; ZVG §§ 16, 17 Abs. 1 u. 3, 181 Abs. 1; FamFG § 352
Erbscheinsantrag durch einen Miteigentümer

Ein Miteigentümer ist nach § 792 ZPO analog berechtigt, einen Erbschein nach dem noch im Grundbuch eingetragenen Erblasser zu beantragen, sofern er ein Teilungsversteigerungsverfahren betreiben will. Die vorherige tatsächliche Einleitung eines Teilungsversteigerungsverfahrens durch Antragstellung nach § 16 ZVG ist nicht notwendig. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)

KG, Beschl. v. 6.3.2018 – 19 W 25/18


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