31. Dezember 2018 - 4. Januar 2019

Neu auf der DNotI-Homepage
31. Dezember 2018 - 4. Januar 2019

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

Entscheidung der Woche

BGB §§ 164, 2218
Erteilung einer Generalvollmacht durch einen Testamentsvollstrecker

Der Testamentsvollstrecker ist grundsätzlich befugt, sich für die Besorgung einzelner Geschäfte eines Vertreters zu bedienen. Auch die Erteilung einer Generalvollmacht ist jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn der Erblasser keine abweichenden Anordnungen getroffen hat und der Generalbevollmächtigte lediglich widerruflich bestellt worden ist (Fortführung von Senat, Beschluss vom 24. Oktober 1929 – 1 X 613/29 – JFG 7, 279).

KG, Beschl. v. 13.11.2018 – 1 W 323/18


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

WEG §§ 18 Abs. 1 u. 2 Nr. 1, 19 Abs. 2
Gesamtentziehung des Wohnungseigentums bei Verwirklichung des Entziehungstatbestandes nur durch einen Miteigentümer; Abwendungsbefugnis der übrigen Miteigentümer

a) Wohnungseigentum in Bruchteilseigentum kann insgesamt entzogen werden, wenn auch nur einer der Miteigentümer einen Entziehungstatbestand nach § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 WEG verwirklicht.
b) Der nicht störende Miteigentümer ist aber entsprechend § 19 Abs. 2 WEG berechtigt, die Wirkungen des Entziehungsurteils bis zur Erteilung des Zuschlags dadurch abzuwenden, dass er den Miteigentumsanteil des störenden Miteigentümer selbst erwirbt, den störenden Miteigentümer dauerhaft und einschränkungslos aus der Wohnanlage entfernt und dass er der Wohnungseigentümergemeinschaft alle Kosten ersetzt, die dieser durch die Führung des Entziehungsrechtsstreits und die Durchführung eines Zwangsversteigerungsverfahrens zur Durchsetzung des Entziehungsanspruchs entstanden sind.

BGH, Urt. v. 14.9.2018 – V ZR 138/17


Verfahrensrecht

ZPO § 850i Abs. 1 S. 1 Var. 2; InsO §§ 35 Abs. 1, 36 Abs. 1 S. 2
Pfändungsschutz für Erbbauzinsen

Einkünfte des Schuldners sind auch dann eigenständig erwirtschaftet, wenn er vor Insolvenzeröffnung mit Erbbaurechten belastete Grundstücke geerbt hat und daraus im laufenden Insolvenzverfahren Erbbauzinsen erhält.

BGH, Beschl. v. 27.9.2018 – IX ZB 19/18

ZPO §§ 727, 732, 750, 768, 794 Abs. 1 Nr. 5, 799; GBO § 55
Keine Zustellung der die Rechtsnachfolge des Gläubigers belegenden Urkunden in der Zwangsvollstreckung, sofern die Rechtsnachfolge in das Grundbuch eingetragen wurde

Die Zustellungspflicht des § 750 Abs. 2 ZPO bezieht sich nur auf die Urkunden, die dem Klauselorgan die Überzeugung von der Rechtsnachfolge verschafft haben. Ist die Abtretung der Grundschuld in das Grundbuch eingetragen und die Rechtsnachfolge hinsichtlich der dinglichen Ansprüche somit für das Klauselorgan (Notar) nachgewiesen, bedarf es keiner Zustellung der weiteren Unterlagen, weil das Grundbuchamt dem Schuldner nach § 55 GBO die Eintragung des Rechtsnachfolgers bekannt macht. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)

BGH, Beschl. v. 18.10.2018 – V ZA 22/18


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