Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links. Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis. Entscheidung der Woche
BGB §§ 21, 22 Private Vermögensverwaltung als Vereinszweck; Abgrenzung wirtschaftlicher Zweck – Idealzweck Ein Verein, dessen alleiniger satzungsgemäßer Zweck darin besteht, das Vereinsvermögen nach den Regeln einer auf Dauer angelegten privaten Vermögensverwaltung zu bewirtschaften, kann jedenfalls dann nicht in das Vereinsregister eingetragen werden, wenn die Satzung den Mitgliedern die Möglichkeit einräumt, die Auskehrung eines Überschusses aus der Vermögensverwaltung zu beschließen. BGH, Beschl. v.11.9.2018 – II ZB 11/17
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB §§ 133, 157, 873 Abs. 1, 925 Abs. 2; GBO §§ 15, 20 Keine Vermutung für unbedingte Auflassung bei sprachlicher Verknüpfung mit bedingtem schuldrechtlichem Grundgeschäft Zur Auslegung einer Auflassung, mit der im Anschluss an die Darlegung der gewollten, aber von Bedingungen abhängig gemachten Vermögensaufteilung erklärt wird, über den „entsprechenden“ Eigentumsübergang einig zu sein. OLG München, Beschl. v. 1.10.2018 – 34 Wx 10/18
GBO § 29; WEG §§ 16 Abs. 2, 24 Abs. 6 S. 2, 26 Abs. 3 Zum Verwalternachweis bei werdender Wohnungseigentümergemeinschaft 1. Die Nachweiserleichterung der §§ 26 Abs. 3, 24 Abs. 6 Satz 2 WEG gilt entsprechend, wenn die Beschlussniederschrift von einem werdenden Wohnungseigentümer unterzeichnet worden ist. 2. Im Grundbuchverfahren muss dabei nicht nachgewiesen werden, dass die Wohnung dem werdenden Wohnungseigentümer bereits übergeben worden ist. KG, Beschl. v. 11.9.2018 – 1 W 233/18
Gesellschaftsrecht
BNotO § 15; GmbHG §§ 16 Abs. 3 S. 4, 40 Abs. 1 u. 2 Kein Anspruch aus § 15 BNotO auf Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste Durch die Urkundsgewährungspflicht aus § 15 BNotO wird der Anwendungsbereich des § 40 Abs. 2 GmbHG nicht erweitert. Der Notar kann nur unter den Voraussetzungen des § 40 Abs. 2 GmbHG eine geänderte Gesellschafterliste einreichen. (Leitsatz der DNotI-Redaktion) LG Düsseldorf, Beschl. v. 17.5.2018 – 19 T 50/18
SGB IV § 7; GmbHG § 35 Statusbeurteilung des Geschäftsführers einer UG (haftungsbeschränkt) zur Ermittlung der Versicherungspflicht Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH oder UG (haftungsbeschräkt) ist stets als abhängig Beschäftigter i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV anzusehen. (Leitsatz der DNotI-Redaktion) BSG, Beschl. v. 5.4.2018 – B 12 R 68/17 B
Steuerrecht
BGB § 26 Abs. 1; AO §§ 5, 34 Abs. 1, 51 ff., 69, 191; KStG § 31 Abs. 1; UStG § 18 Abs. 1 u. 3 Haftung des Vereinsvorstands bei Wegfall der Gemeinnützigkeit 1. NV: Die Pflicht des Vereinsvorstands zur Abgabe korrekter Steuererklärungen besteht auch vor Aberkennung der Gemeinnützigkeit. 2. NV: Der Vorstand hat die fortlaufende Pflicht, die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit (§§ 51 ff. AO) zu überprüfen. 3. NV: Eine nur (möglicherweise) bevorstehende Restschuldbefreiung des Haftungsschuldners muss das FA im Rahmen der Ermessensausübung bei Erlass des Haftungsbescheids nicht berücksichtigen. 4. NV: In welchem Umfang die Haftungsschuld von der Restschuldbefreiung erfasst wird, ist erst nach dem Beschluss über die Restschuldbefreiung (§ 300 Abs. 4 InsO) zu klären. BFH, Urt. v. 12.6.2018 – VII R 2/17
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