Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Aktuelles
Neue
Arbeitshilfe
–
Liste
mit Verordnungen
gem. § 250 BauGB
Das DNotI stellt
eine neue Arbeitshilfe zur Verfügung.
Sie beinhaltet eine Übersicht zu den Verordnungen gem. § 250
BauGB.
Die Arbeitshilfe kann
hier
abgerufen werden.
Entscheidung der Woche
BGB
§§ 249, 280 Abs. 1
Maklerprovision und Grunderwerbsteuer als ersatzfähiger Schaden
Kann sich der Käufer
einer Immobilie aufgrund einer Pflichtverletzung des Verkäufers
von dem Kaufvertrag lösen, stellen die von ihm an einen Makler
gezahlte Provision und die von ihm entrichtete Grunderwerbsteuer
ersatzfähige Schadensersatzpositionen dar; die
Erstattungsansprüche gegen den Makler und den Fiskus sind
entsprechend § 255 BGB an den Verkäufer abzutreten (Bestätigung
von Senat, Urteil vom 5. März 1993 – V ZR 140/91, NJW 1993,
1703).
BGH, Urt.
v. 24.9.2021 – V ZR 272/19
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB
§§ 437 Nr. 3, 440, 912, 1004 Abs. 1
Schadensersatzanspruch eines Grundstückskäufers wegen eines
(vermeintlichen) Beseitigungsanspruchs des Nachbarn
1. Der
Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass
der Beklagte für die Beeinträchtigung als Störer verantwortlich
ist. Dazu reicht der bloße Umstand des Eigentums an demjenigen
Grundstück, von dem die Einwirkung ausgeht, nicht aus. Die
Beeinträchtigung muss vielmehr wenigstens mittelbar auf den
Willen des Eigentümers zurückgehen.
2. Handlungsstörer ist, wer die Beeinträchtigung durch seine
Handlung oder pflichtwidrige Unterlassung adäquat verursacht
hat.
3. Zustandsstörer ist der Eigentümer/Besitzer oder
Verfügungsbefugte einer Sache, von der eine Beeinträchtigung
ausgeht, wenn die Beeinträchtigung wenigstens mittelbar auf
seinen Willen zurückgeht. Ausreichend ist, dass der das Eigentum
beeinträchtigende Zustand durch den maßgebenden Willen des
Eigentümers aufrechterhalten wird.
OLG Rostock, Beschl.
v. 26.1.2021 – 3 U 3/20
BGB §
566a; ZPO § 91a
Auszahlung der Mietsicherheit beim Verkauf einer vermieteten
Immobilie
1. Beim Verkauf
einer vermieteten Immobilie ist eine durch die Mieter per
Überweisung an den früheren Vermieter gezahlte Kaution an den
neuen Vermieter auszuzahlen. Der alte Vermieter darf im
Verhältnis zum neuen Vermieter nicht die Auszahlung der Kaution
verweigern, weil er Nebenkostennachzahlungen von den Mietern für
die Zeit seiner Stellung als Vermieter erwartet. Etwas anderes
gilt nur, wenn die Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder
unstreitig sind.
2. Eine nach übereinstimmender Erledigungserklärung erfolgte
Berichtigung der Erledigungserklärung durch den Kläger mit dem
Ziel, den Betrag der Erledigung zu verringern, ist nicht wirksam.
LG Köln, Urt. v.
14.5.2021 – 14 O 99/20
Gesellschaftsrecht
GmbHG
§§ 6 Abs. 2, 63 Abs. 1, 66
Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen bei verfrühter Anmeldung
der Auflösung einer GmbH
Die Zurückweisung
eines verfrühten Eintragungsantrags kommt jedenfalls dann nicht
mehr in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung die
Eintragungsvoraussetzungen vorliegen; auf den Umstand, dass der
Antrag zu früh eingegangen ist, kann dann nicht mehr abgestellt
werden.
OLG Hamm, Beschl. v.
26.3.2021 – 27 W 18/21
GmbHG
§§ 16 Abs. 1, 46 Nr. 5; BGB § 29
Bestellung eines Notgeschäftsführers wegen fehlender organschaftlicher Vertretung
1. Zu den
Voraussetzungen für die Bestellung eines
einzelvertretungsberechtigten Notgeschäftsführers für die
Komplementär GmbH einer GmbH & Co KG wegen Fehlens der
organschaftlichen Vertretung (hier nach Untersagung der
Tätigkeit des einzigen Geschäftsführers der betroffenen GmbH
durch gerichtliche einstweilige Verfügung wegen dessen Gerierens
als Alleininhaber der Gesellschaft unter bewusster
Benachteiligung des anderen, an der Gesellschaft beteiligten
„Familienstammes“) – Bestätigung der vom Senat in seinem
Beschluss vom 8. Juni 2016 – I-3 Wx 302/15 herausgestellten
Grundsätze.
2. Die hilfsweise Einlegung einer Beschwerde ist möglich, wenn
sie von einer innerprozessualen Bedingung abhängig gemacht wird,
was der Fall ist, wenn – wie hier – die Beschwerde eines der
Beteiligten erkennbar für den Fall erhoben ist, dass das
Rechtsmittel eines anderen Beteiligten vom Senat für unzulässig
oder unbegründet erachtet wird.
OLG Düsseldorf,
Beschl. v. 10.2.2021 – 3 Wx 5/21
UmwG
§§ 8, 41, 127
Ausnahme von der Berichtspflicht bei Ausgliederung auf eine GmbH &
Co. KG
§ 41 UmwG ist auf
eine Personenhandelsgesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG
entsprechend anwendbar, wenn alle Kommanditisten der GmbH & Co.
KG Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sind. Weder der
grundsätzlich zwingende Charakter des Umwandlungsrechts noch der
Wortlaut der Norm stehen dieser Analogie entgegen.
OLG Rostock, Beschl.
v. 10.2.2021 – 1 W 37/20
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