22. - 26. November 2021

Neu auf der DNotI-Homepage

Neu auf der DNotI-Homepage
22. - 26. November 2021

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Aktuelles

 

Neue Arbeitshilfe Liste mit Verordnungen gem. § 250 BauGB

Das DNotI stellt eine neue Arbeitshilfe zur Verfügung.
Sie beinhaltet eine Übersicht zu den Verordnungen gem. § 250 BauGB.

Die Arbeitshilfe kann hier abgerufen werden.

 

Entscheidung der Woche

 

BGB §§ 249, 280 Abs. 1
Maklerprovision und Grunderwerbsteuer als ersatzfähiger Schaden

Kann sich der Käufer einer Immobilie aufgrund einer Pflichtverletzung des Verkäufers von dem Kaufvertrag lösen, stellen die von ihm an einen Makler gezahlte Provision und die von ihm entrichtete Grunderwerbsteuer ersatzfähige Schadensersatzpositionen dar; die Erstattungsansprüche gegen den Makler und den Fiskus sind entsprechend § 255 BGB an den Verkäufer abzutreten (Bestätigung von Senat, Urteil vom 5. März 1993 – V ZR 140/91, NJW 1993, 1703).

BGH, Urt. v. 24.9.2021 – V ZR 272/19

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 437 Nr. 3, 440, 912, 1004 Abs. 1
Schadensersatzanspruch eines Grundstückskäufers wegen eines (vermeintlichen) Beseitigungsanspruchs des Nachbarn

1. Der Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der Beklagte für die Beeinträchtigung als Störer verantwortlich ist. Dazu reicht der bloße Umstand des Eigentums an demjenigen Grundstück, von dem die Einwirkung ausgeht, nicht aus. Die Beeinträchtigung muss vielmehr wenigstens mittelbar auf den Willen des Eigentümers zurückgehen.
2. Handlungsstörer ist, wer die Beeinträchtigung durch seine Handlung oder pflichtwidrige Unterlassung adäquat verursacht hat.
3. Zustandsstörer ist der Eigentümer/Besitzer oder Verfügungsbefugte einer Sache, von der eine Beeinträchtigung ausgeht, wenn die Beeinträchtigung wenigstens mittelbar auf seinen Willen zurückgeht. Ausreichend ist, dass der das Eigentum beeinträchtigende Zustand durch den maßgebenden Willen des Eigentümers aufrechterhalten wird.

OLG Rostock, Beschl. v. 26.1.2021 – 3 U 3/20

 

BGB § 566a; ZPO § 91a
Auszahlung der Mietsicherheit beim Verkauf einer vermieteten Immobilie

1. Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie ist eine durch die Mieter per Überweisung an den früheren Vermieter gezahlte Kaution an den neuen Vermieter auszuzahlen. Der alte Vermieter darf im Verhältnis zum neuen Vermieter nicht die Auszahlung der Kaution verweigern, weil er Nebenkostennachzahlungen von den Mietern für die Zeit seiner Stellung als Vermieter erwartet. Etwas anderes gilt nur, wenn die Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
2. Eine nach übereinstimmender Erledigungserklärung erfolgte Berichtigung der Erledigungserklärung durch den Kläger mit dem Ziel, den Betrag der Erledigung zu verringern, ist nicht wirksam.

LG Köln, Urt. v. 14.5.2021 – 14 O 99/20

 


Gesellschaftsrecht

 

GmbHG §§ 6 Abs. 2, 63 Abs. 1, 66
Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen bei verfrühter Anmeldung der Auflösung einer GmbH

Die Zurückweisung eines verfrühten Eintragungsantrags kommt jedenfalls dann nicht mehr in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen; auf den Umstand, dass der Antrag zu früh eingegangen ist, kann dann nicht mehr abgestellt werden.

OLG Hamm, Beschl. v. 26.3.2021 – 27 W 18/21

 

GmbHG §§ 16 Abs. 1, 46 Nr. 5; BGB § 29
Bestellung eines Notgeschäftsführers wegen fehlender organschaftlicher Vertretung

1. Zu den Voraussetzungen für die Bestellung eines einzelvertretungsberechtigten Notgeschäftsführers für die Komplementär GmbH einer GmbH & Co KG wegen Fehlens der organschaftlichen Vertretung (hier nach Untersagung der Tätigkeit des einzigen Geschäftsführers der betroffenen GmbH durch gerichtliche einstweilige Verfügung wegen dessen Gerierens als Alleininhaber der Gesellschaft unter bewusster Benachteiligung des anderen, an der Gesellschaft beteiligten „Familienstammes“) – Bestätigung der vom Senat in seinem Beschluss vom 8. Juni 2016 – I-3 Wx 302/15 herausgestellten Grundsätze.
2. Die hilfsweise Einlegung einer Beschwerde ist möglich, wenn sie von einer innerprozessualen Bedingung abhängig gemacht wird, was der Fall ist, wenn – wie hier – die Beschwerde eines der Beteiligten erkennbar für den Fall erhoben ist, dass das Rechtsmittel eines anderen Beteiligten vom Senat für unzulässig oder unbegründet erachtet wird.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.2.2021 – 3 Wx 5/21

 

UmwG §§ 8, 41, 127
Ausnahme von der Berichtspflicht bei Ausgliederung auf eine GmbH & Co. KG

§ 41 UmwG ist auf eine Personenhandelsgesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG entsprechend anwendbar, wenn alle Kommanditisten der GmbH & Co. KG Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sind. Weder der grundsätzlich zwingende Charakter des Umwandlungsrechts noch der Wortlaut der Norm stehen dieser Analogie entgegen.

OLG Rostock, Beschl. v. 10.2.2021 – 1 W 37/20

 


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