2. - 6. Mai 2022

Neu auf der DNotI-Homepage

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2. - 6. Mai 2022

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

GBO § 35 Abs. 1 S. 2; BGB § 2077 Abs. 1
Nachweis der Erbfolge durch letztwillige Verfügung mit „Scheidungsklausel“

a) Einem Nachweis der Erbfolge des überlebenden Ehegatten gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO steht nicht entgegen, dass die letztwillige Verfügung eine dem § 2077 Abs. 1 BGB entsprechende Scheidungsklausel enthält, sofern nicht konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass deren Voraussetzungen erfüllt sind.
b) Das gilt auch, wenn die Scheidungsklausel abweichend von § 2077 Abs. 1 Satz 2 BGB vorsieht, dass die letztwillige Verfügung bereits dann unwirksam sein soll, wenn der überlebende Ehegatte einen Scheidungsantrag gestellt hat.

BGH, Beschl. v. 17.2.2022 – V ZB 14/21

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB § 167; GBO § 29
Angestelltenvollmacht; Erteilung an „jeweiligen Angestellten des Notars“

Im Rahmen einer sog. Angestelltenvollmacht für sämtliche Mitarbeiter des Notars ist eine namentliche Nennung der Mitarbeiter nicht zwingend erforderlich. Die Auswahl eines von mehreren möglichen Notariatsangestellten als im konkreten Fall berufener Vertreter und zugleich dessen Identifizierung als „sein Notariatsangestellter“ zum Zeitpunkt der Vornahme des Vertretergeschäfts obliegt dem Urkundsnotar, der seinerseits von den Beteiligten umfassend bevollmächtigt ist. Die Auswahl erfolgt im Regelfall im Rahmen der über das Vertretergeschäft aufgenommenen Urkunde, sodass die Vorlage einer sonst in Betracht kommenden gesonderten Eigenurkunde des Notars zum Nachweis der beruflichen Stellung seines Angestellten nicht erforderlich ist.

(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Jena, Beschl. v. 9.9.2021 – 3 W 296/21

 


Erbrecht

 

BGB §§ 133, 2084, 2174
Auslegung des Begriffs „Bargeld“ in einem Testament

1. Zur Auslegung des Begriffes „vorhandenes Bargeld“ in einem privatschriftlichen Testament.
2. Wendet der Erblasser im Wege des Vermächtnisses mehreren Vermächtnisnehmern das bei seinem Tode „vorhandene Bargeld“ zu, ist eine Auslegung, wonach dieses Bargeld auch „leicht verfügbare Bankguthaben“ erfasst (OLG Karlsruhe ZEV 2007, 380) möglich, aber nicht zwingend.
3. Es gibt keine Regel, nach der unter dem Begriff „Bargeld“ zwangsläufig auch das auf Bankkonten liegende Geld umfasst wird.
4. Umstände, die im Rahmen der Testamentsauslegung herangezogen werden sollen, müssen entweder unstreitig oder zuvor vom Gericht festgestellt worden sein.

OLG München, Beschl. v. 5.4.2022 – 33 U 1473/21

 


Öffentliches Recht

 

BauGB §§ 24 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 3 S. 1, 27 Abs. 2 Nr. 2
Ausübung eines Vorkaufsrechts; Wohl der Allgemeinheit

1. Zur Frage, wann das Wohl der Allgemeinheit die Ausübung eines Vorkaufsrechts in einem Umlegungsgebiet rechtfertigt.
2. Bereits die Formulierung des § 27 Abs. 2 Nr. 2 BauGB legt es nahe, dass es in einem Umlegungsgebiet Fällen geben kann, in denen die Ausübung des Vorkaufsrechts gerechtfertigt ist, gleichwohl aber ein Abwendungsrecht des Erstkäufers besteht.

VG Stuttgart, Urt. v. 28.1.2022 – 2 K 6153/20

 


Notarrecht/Verfahrensrecht

 

GNotKG §§ 43, 49 Abs. 2, 52 Abs. 2
Eintragung der Verlängerung der Laufzeit eines Erbbaurechts; Wertfestsetzung

Der Geschäftswert für die Eintragung der Verlängerung der Laufzeit eines Erbbaurechts bestimmt sich nach § 52 Abs. 2 GNotKG.

OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.11.2021 – 20 W 162/21

 


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