Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung
rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
BGB
§§ 518 Abs. 1, 1410, 1585c
Formbedürftigkeit eines Brautgabeversprechens
Noch nicht
vollzogene Brautgabeversprechen, auf die deutsches Sachrecht
anzuwenden ist, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit gem. § 518 Abs. 1 BGB
analog der notariellen Beurkundung.
(Leitsatz der DNotI-Redaktion)
BGH, Beschl. v.
18.3.2020 – XII ZB 380/19
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB §
534
Zum Vorliegen einer Anstandsschenkung
Bei Schenkungen der
Großmutter an ihre Enkel spricht der Umstand, dass es sich um
langjährige monatliche Zahlungen auf ein Sparkonto
(„Bonussparen“) handelt, gegen die Anwendung von § 534 BGB.
OLG Celle, Urt. v.
13.2.2020 – 6 U 76/19
BGB §§ 578, 550
Formnichtiger konkludenter Mietvertrag
Zur Wahrung der
Schriftform nach § 550 Satz 1 BGB bei einem
Stellplatzmietvertrag (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 17. Juni
2015 – XII ZR 98/13 – NJW 2015, 2648).
BGH, Urt. v.
15.1.2020 – XII ZR 46/19
Erbrecht
BGB §
2361; FamFG § 352a Abs. 2 S. 2; BeurkG § 44
Widerruf eines Verzichts auf Aufnahme der
Erbquoten in den Erbschein; Zeitpunkt der Heftung notarieller
Urkunden
1. Der Widerruf des
Verzichts auf Aufnahme der Erbquoten in den Erbschein ist nur
bis zur Erteilung des Erbscheins möglich.
2. Notarielle Urkunden sind nicht schon vor Leistung der
Unterschriften zu heften. Es genügt, wenn dies nach Abschluss
der Niederschrift erfolgt.
OLG München, Beschl.
v. 10.4.2020 – 31 Wx 354/17
Gesellschaftsrecht
GmbHG § 40; GesLV § 2
Fehlen einer Veränderungsspalte ist für Aufnahme der
Gesellschafterliste ins Handelsregister unerheblich
Das Fehlen einer
Veränderungsspalte steht der Aufnahme der eingereichten
Gesellschafterliste in das Handelsregister nicht entgegen.
OLG Hamm, Beschl. v.
6.4.2020 – 27 W 26/20
SGB
IV §§ 7, 7a; BGB § 181; SGB III § 25 Abs. 1 S. 1; SGB VI § 1 S. 1
Nr. 1
Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer
GmbH & Co. KG
Zu Geschäftsführern
berufene Minderheitsgesellschafter üben ihre Tätigkeit in einem
für sie im Rechtssinn fremden Unternehmen und damit im Rahmen
einer abhängigen Beschäftigung aus, auch wenn ihre
Minderheitsbeteiligung am Gesellschaftsvermögen ein
unternehmerisches Risiko zum Ausdruck bringt.
LSG
Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 26.2.2020 – L 2/12 BA 42/18
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