6. - 10. Juli 2020

Neu auf der DNotI-Homepage

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6. - 10. Juli 2020

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

BGB §§ 518 Abs. 1, 1410, 1585c
Formbedürftigkeit eines Brautgabeversprechens

Noch nicht vollzogene Brautgabeversprechen, auf die deutsches Sachrecht anzuwenden ist, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit gem. § 518 Abs. 1 BGB analog der notariellen Beurkundung. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)

BGH, Beschl. v. 18.3.2020 – XII ZB 380/19

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB § 534
Zum Vorliegen einer Anstandsschenkung

Bei Schenkungen der Großmutter an ihre Enkel spricht der Umstand, dass es sich um langjährige monatliche Zahlungen auf ein Sparkonto („Bonussparen“) handelt, gegen die Anwendung von § 534 BGB.

OLG Celle, Urt. v. 13.2.2020 – 6 U 76/19

 

BGB §§ 578, 550
Formnichtiger konkludenter Mietvertrag

Zur Wahrung der Schriftform nach § 550 Satz 1 BGB bei einem Stellplatzmietvertrag (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 17. Juni 2015 – XII ZR 98/13 – NJW 2015, 2648).

BGH, Urt. v. 15.1.2020 – XII ZR 46/19

 


Erbrecht

 

BGB § 2361; FamFG § 352a Abs. 2 S. 2; BeurkG § 44
Widerruf eines Verzichts auf Aufnahme der Erbquoten in den Erbschein; Zeitpunkt der Heftung notarieller Urkunden

1. Der Widerruf des Verzichts auf Aufnahme der Erbquoten in den Erbschein ist nur bis zur Erteilung des Erbscheins möglich.
2. Notarielle Urkunden sind nicht schon vor Leistung der Unterschriften zu heften. Es genügt, wenn dies nach Abschluss der Niederschrift erfolgt.

OLG München, Beschl. v. 10.4.2020 – 31 Wx 354/17

 


Gesellschaftsrecht

 

GmbHG § 40; GesLV § 2
Fehlen einer Veränderungsspalte ist für Aufnahme der Gesellschafterliste ins Handelsregister unerheblich

Das Fehlen einer Veränderungsspalte steht der Aufnahme der eingereichten Gesellschafterliste in das Handelsregister nicht entgegen.

OLG Hamm, Beschl. v. 6.4.2020 – 27 W 26/20

 

SGB IV §§ 7, 7a; BGB § 181; SGB III § 25 Abs. 1 S. 1; SGB VI § 1 S. 1 Nr. 1
Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG

Zu Geschäftsführern berufene Minderheitsgesellschafter üben ihre Tätigkeit in einem für sie im Rechtssinn fremden Unternehmen und damit im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung aus, auch wenn ihre Minderheitsbeteiligung am Gesellschaftsvermögen ein unternehmerisches Risiko zum Ausdruck bringt.

LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 26.2.2020 – L 2/12 BA 42/18

 


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