Nachfolgend finden Sie eine
Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank
DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche
Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung bekannt
werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum
dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
WEG §§ 9 Abs. 2, 5 Abs. 4; BGB §§ 876, 877, 1098
Realteilung eines nach WEG aufgeteilten Grundstücks; Aufhebung des
Sondereigentums; Aufhebung eines Sondernutzungsrechts; dingliches
Vorkaufsrecht an Wohnungseigentum; keine Zustimmung
des Vorkaufsberechtigten erforderlich
1a. Der Berechtigte
eines dinglichen Vorkaufsrechts an einem Wohnungseigentum wird
durch die reale Teilung des Grundstücks vor Eintritt des
Vorkaufsfalls in seiner dinglichen Rechtsstellung nicht berührt,
da sich das Vorkaufsrecht an dem abgeschriebenen, neuen
Grundstück fortsetzt. Infolgedessen erfordert die Realteilung
für sich genommen nicht die Zustimmung des dinglich
Vorkaufsberechtigten.
1b. Die Aufhebung des Sondereigentums vor Eintritt des
Vorkaufsfalls bedarf nicht der Zustimmung des dinglich
Vorkaufsberechtigten.
2. Die Änderung einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer (hier:
Aufhebung des Sondernutzungsrechts) bedarf ebenfalls nicht der
Zustimmung des Berechtigten eines dinglichen Vorkaufsrechts an
einem Wohnungseigentum.
BGH, Beschl. v.
15.6.2023 – V ZB 5/22
Neu in der
Internet-Datenbank des DNotI – DNotI Online Plus
BGB
§§ 491, 358, 650u; MaBV § 3
Bauträgervertrag; Schuldübernahme; Darlehensvertrag;
Verbraucherdarlehensvertrag; verbundene Verträge; Widerruf
Internetgutachten-Nr.:
199198
BeurkG §§ 42, 44; NotAktVV § 3 Abs. 1
Nachträgliche Entsiegelung einer Urkunde; Anfertigung beglaubigter
Abschriften
Internetgutachten-Nr.:
199497
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
WEG
§§ 48 Abs. 5, 50 a. F.
Kostenfestsetzung bei Beschlussanfechtungsklage
Die Vorschrift des §
50 WEG a. F. ist analog § 48 Abs. 5 WEG auch dann anzuwenden,
wenn die Kostenfestsetzung zwar nach dem 30. November 2020
beantragt wurde, der Kostentitel aber aus einem vor dem 1.
Dezember 2020 anhängig gewordenen Beschlussklageverfahren
herrührt und deshalb gegen die übrigen Wohnungseigentümer
gerichtet ist.
BGH, Beschl. v.
20.4.2023 – V ZB 56/22
Erbrecht
BGB §
2314; ZPO § 93
Kostentragung bei Klage auf Vorlage eines notariellen
Nachlassverzeichnisses
Erklärt der
Rechtsanwalt des Auskunftsverpflichteten, einen Notar mit der
Erstellung eines Nachlassverzeichnisses beauftragt zu haben, so
darf der Auskunftsberechtigte objektiv davon ausgehen, auch ohne
Anrufung der Gerichte zu seinem Recht zu kommen. Eine
Klageerhebung nur drei Monate später ist verfrüht, weil der
Auskunftsverpflichtete keinen Anlass zur Erhebung einer Klage i.
S. d. § 93 ZPO gegeben hat.
(Leitsatz der
DNotI-Redaktion)
OLG Brandenburg,
Beschl. v. 16.6.2023 – 3 W 57/23
Gesellschaftsrecht
BGB § 705
GbR; Verteilung des Erlösüberschusses aus Zwangsversteigerung
Prätendentenstreit
zwischen vormaligen BGB-Gesellschaftern um den hinterlegten
Erlösüberschuss aus der Zwangsversteigerung eines ursprünglich
im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundstücks.
OLG Zweibrücken,
Urt. v. 7.6.2023 – 4 U 27/22
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