4. - 8. März 2019

Neu auf der DNotI-Homepage

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4. - 8. März 2019

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
 

Aktuelles

 

Auswirkungen des Brexit auf englische private limited companies

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Entscheidung der Woche

 

AktG § 179a
Keine analoge Anwendung von § 179a AktG auf GmbH im Liquidationsstadium, wenn Veräußerung wesentlicher Teile des Unternehmens bereits beschlossen wurde

§ 179a AktG ist auf die GmbH nicht analog anzuwenden, wenn die Liquidation der Gesellschaft und auch die Veräußerung wesentlicher Teile des Unternehmens von der Gesellschafterversammlung bereits beschlossen worden sind. Dann steht die Verletzung von Bestands- und Vermögensinteressen der Gesellschafter in Bezug auf die Fortführung des Geschäftsbetriebes nicht mehr in Frage. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Brandenburg, Urt. v. 29.3.2018 – 5 U 18/16

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 158, 1093
Anforderungen an die Bestimmtheit eines aufschiebend bedingten Wohnrechts

Die Einräumung eines Wohnrechts unter der Voraussetzung, dass eine Wohnung von bestimmten Personen nicht mehr bewohnt wird, stellt eine hinreichend bestimmte aufschiebende Bedingung dar.

OLG Nürnberg, Beschl. v. 17.7.2018 – 15 W 1291/18

 

ErbbauRG §§ 5 Abs. 2, 7 Abs. 2 u. 3
Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Eintragung einer Zwangssicherungshypothek am Erbbaurecht

Ein Gläubiger, der gegen einen Erbbauberechtigten einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt hat, kann vom Grundstückseigentümer die Zustimmung zur Eintragung einer Zwangssicherungshypothek dann nicht mehr verlangen, wenn der Erbbauberechtigte zwischenzeitlich sein Erbbaurecht wirksam auf einen Dritten übertragen hat.

OLG Rostock, Beschl. v. 24.5.2018 – 3 W 146/17

 


Erbrecht

 

BGB §§ 2100, 2108 Abs. 2
Übertragung der Nacherbenanwartschaftsrechte; Angabe im Erbschein

Der Angabe der Nacherbschaft im Erbschein bedarf es nicht, wenn die durch sie bedingte Beschränkung des Vorerben gegenstandslos ist, weil der Vorerbe die Anwartschaft des Nacherben durch Rechtsgeschäft unter Lebenden erworben hat (Anschluss an Senat, Beschluss vom 11. Juni 1990, 2 Wx 9/90).

OLG Köln, Beschl. v. 22.11.2017 – 2 Wx 219/17

 


Steuerrecht

 

EStG §§ 4 Abs. 4, 9b Abs. 1, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 u. Abs. 2; UStG § 15 Abs. 4
WEG als gewerbliche Mitunternehmerschaft bei Betrieb eines Blockheizkraftwerkes

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft als Rechtssubjekt i. S. des § 10 Abs. 6 Satz 1 WoEigG kann eine gewerbliche Mitunternehmerschaft i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG begründen, für die ein Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO durchzuführen ist.
2. Es bedarf nicht der Annahme einer konkludent errichteten GbR, wenn die gewerbliche Tätigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft innerhalb des in § 10 Abs. 6 Satz 1 WoEigG vorgegebenen Verbandszwecks liegt (hier bei dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks).

BFH, Urt. v. 20.9.2018 – IV R 6/16

 


 Notarrecht/Verfahrensrecht

 

BeamtStG § 54 Abs. 4; BNotO § 7 Abs. 3 S. 2
Kriterien für die Zuweisung von Notarassessoren

1. Die nach § 7 Abs. 3 S. 2 BNotO vorzunehmende Überweisung des Notarassessors stellt eine Organisationsmaßnahme und keinen Verwaltungsakt dar.
2. Bei der Zuweisung sind auch die sich aus der Lage des Wohnortes für den Betroffenen und dessen Familie ergebenden Belastungen zu berücksichtigen. Eine Versetzung wird aber regelmäßig nicht dadurch gehindert, dass der Notarassessor und seine Familie den Lebensmittelpunkt aufgeben oder wöchentliches Pendeln zwischen Familienwohnort und Dienstort in Kauf nehmen müssen. Etwas anderes gilt nur bei schwerwiegenden persönlichen Gründen oder außergewöhnlichen Härten. Die Schwangerschaft der Ehefrau reicht hierfür nicht aus. (Leitsätze der DNotI-Redaktion)

OLG Naumburg, Beschl. v. 30.8.2017 – Not 1/17

 


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