9. - 13. Januar 2023

Neu auf der DNotI-Homepage

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9. - 13. Januar 2023

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.

 

Entscheidung der Woche

 

BNotO §§ 14 Abs. 3 S. 2, 18 Abs. 1
Anschein der Parteilichkeit des Notars bei Beurkundung eines Testaments

a) Aus der maßgeblichen Sicht eines objektiven, mit den konkreten Gegebenheiten vertrauten Beobachters kann der böse Schein der Parteilichkeit entstehen, wenn der Notar aktiv an der Entscheidungsfindung des Erblassers mitwirkt, dass ein Verein, in dem der Notar, dessen Ehefrau und deren Kinder selbst Mitglieder sind, zum Erben eingesetzt wird.
b) Erhebliche Gefahren für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Notars können sich auch aus Gründen ergeben, die weder § 3 BeurkG noch §§ 6,7 BeurkG unterfallen. Auch außerhalb spezifischer Tätigkeitsverbote und -beschränkungen ist dem Notar in § 14 Abs. 3 S. 2 BNotO auferlegt, jegliches Verhalten zu vermeiden, durch das der Anschein der Abhängigkeit oder der Parteilichkeit entstehen könnte.

(Leitsätze der DNotI-Redaktion)

BGH (Senat für Notarsachen), Beschl. v. 14.11.2022 – NotSt(Brfg) 1/22

 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BewG § 14; BGB § 1093
Bewertung einer Grundstücksübertragung gegen Einräumung eines Wohnungsrechts

1. Bei der Bewertung einer Grundstücksübertragung gegen Einräumung eines Wohnungsrechts ist der Jahresnutzwert des Wohnungsrechts als künftig wiederkehrende Leistung mit dem sich nach § 14 Bewertungsgesetz ergebenden Faktor in der bei Vertragsschluss maßgeblichen Fassung zu kapitalisieren.
2. Wegen des einer Grundstücksübertragung gegen Einräumung eines Wohnungsrechts innewohnenden Risikos der künftigen Entwicklung bleibt der spätere tatsächliche Verlauf zwischen Vertragsschluss und Erlöschen des Wohnungsrechts aufgrund einer Erkrankung oder des Versterbens des Wohnungsrechtsinhabers unberücksichtigt. Ein angemessener Abschlag von dem sich nach § 14 Bewertungsgesetz ergebenden Kapitalisierungsfaktor ist ausnahmsweise dann vorzunehmen, wenn der Wohnungsrechtsinhaber bereits bei Vertragsschluss schwer erkrankt war, daher mit dem baldigen Erlöschen des Wohnungsrechts gerechnet werden musste, dieser Umstand beiden Vertragsschließenden bekannt war, und das Wohnungsrecht auch tatsächlich kurze Zeit nach Vertragsschluss erloschen ist.

OLG Celle, Urt. v. 24.10.2022 – 6 U 11/22

 

BGB §§ 892, 928
Unzulässigkeit des Verzichts auf einen Wohnungs- oder Teileigentumsanteil

1. Der Verzicht auf einen Wohnungs- oder Teileigentumsanteil ist unzulässig.
2. Der gute Glaube daran, dass das Eigentum an Grundbesitz durch den eingetragenen Verzicht wirksam aufgegeben und dadurch herrenlos geworden sei, wird durch § 892 BGB nicht geschützt.

OLG Zweibrücken, Beschl. v. 7.10.2022 – 3 W 52/22

 


Familienrecht

 

BGB §§ 1318, 1570, 1579
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bei Aufhebung einer bigamischen Ehe

1. Bei Aufhebung einer Ehe besteht gem. § 1318 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB i. V. m. § 1570 BGB analog ein Anspruch auf Zahlung von nachehelichem Unterhalt.
2. Bei Aufhebung einer bigamischen Ehe besteht auch bei Bösgläubigkeit der Ehegatten ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt in vollem Umfang, wenn ein vorrangiger Unterhaltsanspruch eines ersten Ehegatten nicht gegeben ist.

OLG Hamm, Beschl. v. 9.6.2022 – 4 UF 175/20

 


Erbrecht

 

BGB §§ 133, 2084, 2078 Abs. 2
Auslegung eines Testaments; Demenzerkrankung; Lebenspartnerschaft

Es kann im Einzelfall dem hypothetischen Willen eines Erblassers entsprechen, dass, wenn er bei bestehender Lebenspartnerschaft an Demenz erkrankt und er infolgedessen stationär untergebracht werden muss, so dass die gelebte Partnerschaft in der bisherigen Form faktisch nicht mehr fortgeführt werden kann, er weiterhin den Lebenspartner mit seinem hälftigen Erbe auch für den Fall bedenken will, dass dieser sich nach Ausbruch der Demenzerkrankung einem neuen Lebenspartner zuwendet und diesen heiratet.

OLG Oldenburg, Beschl. v. 26.9.2022 – 3 W 55/22

 


Gesellschaftsrecht

 

EGGmbHG § 1 Abs. 3
Umrechnung des Stammkapitals einer GmbH auf Euro

Bei der Umrechnung des Stammkapitals und der Stammeinlagen auf Euro können die Gesellschafter einer GmbH alternativ von der Methode des Herunterbrechens und der Additionsmethode Gebrauch machen.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.4.2022 – 3 Wx 35/21

 


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