Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.
Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
Entscheidung der Woche
GBO § 51; FamFG § 158; BGB §§ 1626, 1629 Abs. 1 S. 2, 1913 S. 1, 2111, 2136 Anhörung potenzieller Nacherben im Grundbuchverfahren
1. Vor einer Löschung des Nacherbenvermerks ist den Nacherben in jedem Fall, auch bei feststehender Vollentgeltlichkeit der Verfügung, rechtliches Gehör zu gewähren. 2. Für unbekannte oder ungewisse Nacherben ist ein Pfleger nach § 1913 BGB zu bestellen. In der Notwendigkeit einer Anhörung im Grundbuchverfahren liegt auch ein Fürsorgebedürfnis i. S. d. § 1913 S. 1 BGB. (Leitsätze der DNotI-Redaktion)
OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.9.2018 – 20 W 197/18
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB §§ 328, 573a Abs. 1 S. 1 Kündigungsverzichtsklausel im Grundstückskaufvertrag des Vermieters ist echter Vertrag zugunsten des Mieters
Bei der in einem Kaufvertrag des Vermieters über ein Hausgrundstück enthaltenen Vereinbarung, wonach der Mieter einer Wohnung des Hauses ein lebenslanges Wohnrecht haben und eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch den in den Mietvertrag eintretenden Erwerber ausgeschlossen sein soll, handelt es sich um einen (echten) Vertrag zugunsten Dritter (hier: des Mieters) gemäß § 328 BGB. Der Mieter erwirbt hierdurch unmittelbar das Recht, auf Lebenszeit von dem Käufer die Unterlassung einer ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses zu verlangen.
BGH, Urt. v. 14.11.2018 – VIII ZR 109/18
GBO § 12 Künftige Erb- oder Pflichtteilsansprüche geben kein Recht zur Grundbucheinsicht
Zur Darlegung eines berechtigten Interesses an der Grundbucheinsicht durch einen Pflichtteilsberechtigten, wenn seit Erbfall und Kenntnis vom Pflichtteilsrecht 28 Jahre verstrichen sind und als Einsichtsinteresse anfänglich geltend gemacht wird, sich mit Blick auf eine künftige Erben- oder Pflichtteilsstellung nach dem inzwischen in zweiter Ehe verheirateten Elternteil Kenntnis über die Eigentumsverhältnisse am Grundstück verschaffen zu wollen.
OLG München, Beschl. v. 10.10.2018 – 34 Wx 293/18
WEG §§ 4 Abs. 2, 5 Abs. 1, 7 Abs. 3 u. 4, 13 Abs. 2, 14, 15; BGB § 925 Bedeutung des Aufteilungsplans für die Entstehung von Sondereigentum
Wird die betroffene Wohnung in dem der Eintragungsbewilligung beigefügten Aufteilungsplan lediglich in einer horizontalen Ebene dargestellt, lässt sich nach der Grundbucheintragung, die sich hierzu nicht verhält, nicht feststellen, dass sich das Sondereigentum auch auf einen etwaigen über dem Dachgeschoss befindlichen Raum beziehen sollte.
OLG Hamm, Urt. v. 29.10.2018 – 5 U 34/18
Familienrecht
BGB §§ 1592, 1598, 1599 Wirkung einer Vaterschaftsanerkennung bei verschwiegener Ehe der Mutter
Die sich aus einer gültigen Ehe ergebende Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 BGB ist gegenüber einem Vaterschaftsanerkenntnis nach § 1592 Nr. 2 BGB vorrangig. Dies gilt auch dann, wenn die 5-Jahres-Frist des § 1598 Abs. 2 BGB verstrichen ist. Das Bestehen einer Ehe entfaltet eine Sperrwirkung gegenüber der Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung eines anderen Mannes. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)
OLG Frankfurt, Beschl. v. 25.10.2018 – 20 W 153/18
Erbrecht
BGB §§ 133, 157, 2070 Abs. 2, 2271 Testamentsauslegung: konkludente Schlusserbeneinsetzung gemeinsamer Abkömmlinge bei einer Pflichtteilsstrafklausel
Die Anordnung einer Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Testament der Ehegatten ohne ausdrückliche Benennung der Erben nach dem Letztversterbenden spricht jedenfalls beim Vorhandensein gemeinsamer Abkömmlinge für deren Erbeinsetzung als Schlusserben. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)
KG, Beschl. v. 6.4.2018 – 6 W 13/18
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