27. Februar - 3. März 2017

Neu auf der DNotI-Homepage
27. Februar - 3. März 2017

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
 

Aktuelles

Neufassung der Vorsorgebroschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

Im Januar 2017 hat das BayStMinJ die 17. Auflage seiner weit verbreiteten Vorsorgebroschüre („Vorsorge für Unfall – Krankheit – Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung“) veröffentlicht.

Die darin enthaltenen Muster zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, die auch für die notarielle Praxis – zumindest im Bereich Patientenverfügung – richtungsweisend sind, wurden z. T. überarbeitet und neu gefasst. So erfolgte beispielsweise in der Patientenverfügung eine Konkretisierung hinsichtlich der Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen (S. 34, 38; vgl. BGH v. 6.7.2016, DNotI-Report 2016, 136 = NJW 2016, 3297).

In pdf abrufbar über das Broschürenportal des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (unter www.justiz.bayern.de – Service/Broschüren, Artikelnummer 04004713).
 


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 138 Abs. 1, 765
Vermutung der Sittenwidrigkeit bei krasser finanzieller Überforderung des mithaftenden Ehepartners

Zur Widerlegung der Vermutung der Sittenwidrigkeit der Mithaftungserklärung bei Vorliegen einer krassen finanziellen Überforderung des mitverpflichteten Ehepartners.

BGH, Urt. v. 15.11.2016 – XI ZR 32/16

 

BGB §§ 166 Abs. 1, 241 Abs. 2, 249 ff., 278, 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 1, 433
Zurechnung des Wissens der Geschäftsführer beim Unternehmenskaufs

1. Hilfspersonen des Verkäufers von Geschäftsanteilen bei der Auskunftserteilung sind regelmäßig als Erfüllungsgehilfen des Verkäufers zu qualifizieren.
2. Sind Geschäftsführer infolge des Geschäftsanteilsverkaufs Gesellschafter des Käufers geworden, muss sich der Käufer deren Wissen analog § 166 Abs. 1 BGB unter dem Aspekt vorzeitig übergegangener Loyalität sowie der Veranlassung von Vertragsverhandlungen zurechnen lassen.
(Leitsätze der DNotI-Redaktion)

OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.6.2016 – 6 U 20/15

 

BGB §§ 280 Abs. 1, 433 Abs. 1, 437 Nr. 3, 444, 652 Abs. 1
Offenbarungspflichten von Verkäufer und Makler beim Grundstückskauf bzgl. des nicht erkennbaren Ausmaßes erkennbarer Feuchtigkeitsschäden

1. Ein Makler begeht keine Informationspflichtverletzung, wenn er nicht auf Mängel hinweist, die ihm selbst nicht bekannt sind.
2. Den Verkäufer trifft eine Offenbarungspflicht hinsichtlich eines Feuchtigkeitsschadens, wenn dieser nicht sach- und fachgerecht beseitigt wurde und daher zu erwarten ist, dass beim Käufer weitere Feuchtigkeitsschäden eintreten.
3. Ein Haftungsausschluss ist gem. § 444 BGB unwirksam, wenn dem Käufer das offenbarungspflichtige Ausmaß eines Feuchtigkeitsschadens nicht offenbart wurde.
(Leitsätze der DNotI-Redaktion)

OLG München, Urt. v. 31.8.2016 – 3 U 4850/15

 

BGB §§ 925 Abs. 1, 1936 S. 1, 1938, 2065 Abs. 2, 2151 Abs. 1, 2156, 2193 Abs. 1 u. 3, 2205; GBO §§ 20, 29 Abs. 1
Verfügungsbefugnis eines Testamentsvollstreckers, der mit der Bestimmung des Berechtigten einer Zweckauflage beauftragt ist

Ein vom Erblasser mit der Bestimmung des Berechtigten einer Zweckauflage beauftragter Testamentsvollstrecker handelt bei der Übertragung eines Nachlassgegenstands mit Verfügungsbefugnis, wenn der Empfangsberechtigte wirksam bestimmt wurde und das Geschäft der Zweckauflage entspricht. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen hat das Grundbuchamt beim Vollzug der Auflassung zu prüfen.

OLG München, Beschl. v. 3.2.2017 – 34 Wx 342/16

 

GBO § 29 Abs. 3
Drucktechnisch erzeugtes Behördensiegel genügt nicht der Formanforderung des § 29 Abs. 3 GBO

Ein lediglich drucktechnisch erzeugtes Behördensiegel genügt den im Grundbuchverfahren geltenden Formanforderungen des § 29 Abs. 3 GBO für ein Behördenersuchen nicht. Erforderlich ist vielmehr eine individuelle Siegelung mit einem Prägesiegel oder einem Farbdruckstempel.

BGH, Beschl. v. 14.12.2016 – V ZB 88/16

 

WEG §§ 8, 10 Abs. 2
Änderungsbefugnis des teilenden Eigentümers bzgl. der in Teilungserklärung bestimmten Sondernutzungsrechte

Der teilende Eigentümer kann die in der Teilungserklärung zum Inhalt des Sondereigentums bestimmten Sondernutzungsrechte durch eine weitere einseitige Verfügung und deren Eintragung in das Grundbuch ändern, solange er noch Eigentümer aller Sondereigentumsrechte und noch keine Auflassungsvormerkung für einen Erwerber eingetragen ist; danach bedarf er der Zustimmung der Berechtigten der eingetragenen Vormerkungen. Eine solche Änderung scheidet erst aus, wenn die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft entstanden ist.

BGH, Urt. v. 21.10.2016 – V ZR 78/16

 


Gesellschaftsrecht

 

HGB § 18 Abs. 2; FamFG §§ 58, 63; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1b
Keine Irreführung bei Firmenbildung mit Namen, an den maßgebliche Verkehrskreise mangels Kenntnis kein Vertrauen knüpfen

Die Verwendung eines Namens (hier: des verstorbenen Urgroßvaters der Mehrheitsgesellschafter „L.D.“) in der Firma eines über das Internet handelnden Autohauses („A.L.D. GmbH & Co KG“) ist zur Irreführung im Sinne des § 18 Abs. 2 HGB solange nicht geeignet, wie eine hierdurch signalisierte personelle Beteiligung schon deshalb wirtschaftliche Entscheidungen nicht beeinflussen kann, weil die maßgeblichen Verkehrskreise mangels Kenntnis dieser Person ein Vertrauen mit ihr nicht verbinden.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.1.2017 – 3 Wx 81/16

 


Internationales Privatrecht

 

BGB §§ 1371 Abs. 1, 1931 Abs. 3; EGBGB Artt. 4 Abs. 3, 14 , 15, 25 Abs. 1, 220 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, S. 2
Bestimmung des Güterstatuts bei Staatsangehörigen des ehemaligen Jugoslawiens nach Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Zur Frage der Anwendung deutschen Erbrechts bei gesetzlicher Erbfolge nach einem im ehemaligen Jugoslawien geborenen Erblasser, der zum Todeszeitpunkt die kroatische und auch die deutsche Staatsbürgerschaft hatte, sowie zur Anwendbarkeit der §§ 1932 Abs. 3, 1371 Abs. 1 BGB und einer (nicht erfolgten) „Angleichung“ oder „Anpassung“ aus Billigkeitsgründen.

OLG Frankfurt, Beschl. v. 17.11.2016 – 20 W 103/15

 


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