6. - 10. März 2017

Neu auf der DNotI-Homepage
6. - 10. März 2017

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
 

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

GBO § 40 Abs. 1
Keine Voreintragung der Erbengemeinschaft erforderlich bei Erbauseinandersetzung und Übertragung des Grundbesitzes an einen Miterben

Eine Voreintragung einer Erbengemeinschaft ist nach § 40 Abs. 1 GBO entbehrlich, wenn der Grundbesitz im Rahmen einer Erbauseinandersetzung auf einen der Miterben übertragen wird. Ob § 40 Abs. 1 GBO bei einer Erbteilsübertragung oder Abschichtung entsprechend gilt, ist ohne Bedeutung. Denn der vorliegende Fall der gegenständlichen Erbauseinandersetzung ist ein unmittelbarer Anwendungsfall des § 40 Abs. 1 GBO.
(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Bamberg, Beschl. v. 24.1.2017 – 5 W 1/17

BGB §§ 1922, 2087, 2100, 2110 Abs. 2, 2150, 2174; GBO §§ 35 Abs. 1, 53 Abs. 1
Anforderungen zur Veranlassung eines Amtswiderspruchs durch angeblichen Nacherben

Voraussetzungen für die Eintragung eines Amtswiderspruchs nach Eintragung des Erben aufgrund Verfügung von Todes wegen in öffentlicher Urkunde, wenn dem hinsichtlich der (unzulässigen) Anordnung von Sondererbfolge (Vor- und Nacherbschaft) in einzelne Nachlassgegenstände eine vermächtnisweise Zuwendung, nicht aber ein Vorausvermächtnis hinsichtlich des restlichen Nachlasses zugrunde gelegt wurde.

OLG München, Beschl. v. 16.1.2017 – 34 Wx 356/16

 


Erbrecht

BGB §§ 138 Abs. 1, 260 Abs. 1, 2303 Abs. 1, 2314
Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments

Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines sog. Behindertentestaments ist nicht danach zu differenzieren, wie groß das dem behinderten Kind hinterlassene Vermögen ist. Es ist weder eine klar umrissene Wertung des Gesetzgebers noch eine allgemeine Rechtsauffassung festzustellen, dass Eltern einem behinderten Kind ab einer gewissen Größe ihres Vermögens einen über den Pflichtteil hinausgehenden Erbteil hinterlassen müssen, damit es nicht ausschließlich der Allgemeinheit zur Last fällt.

OLG Hamm, Urt. v. 27.10.2016 – 10 U 13/16

 


Gesellschaftsrecht

AktG § 273 Abs. 4 S. 1; BGB § 1913
Nachtragsliquidator als zuständiges Vertretungsorgan für Abwicklungsmaßnahmen einer ursprünglich körperschaftlich organisierten Gesellschaft

1. Eine Gesellschaft ausländischen Rechts, die infolge der Löschung im Register ihres Heimatstaates durch eine behördliche Anordnung ihre Rechtsfähigkeit verliert, besteht für ihr in Deutschland belegenes Vermögen als Restgesellschaft fort.
2. Wenn einzelne Abwicklungsmaßnahmen in Betracht kommen, ist entsprechend § 273 Abs. 4 Satz 1 AktG ein Nachtragsliquidator und nicht entsprechend § 1913 BGB ein Pfleger zu bestellen.

BGH, Beschl. v. 22.11.2016 – II ZB 19/15

UmwG §§ 1 Abs. 1 Nr. 4, 191 Abs. 2, 202 Abs. 1 Nr. 1 u. 3, Abs. 2 u. 3; AEUV Art. 49, 53; EGV Art. 43, 48
„Herausformwechsel“ einer GmbH nach Italien in die dortige Rechtsform einer S.r.l. und registerrechtliche Anforderungen

1. Der „Herausformwechsel“ einer deutschen GmbH nach Italien in die dortige Rechtsform einer S.r.l. ist unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 49 und 54 AEUV bzw. vormals Art. 43 und 48 EGV grundsätzlich zulässig.
2. Zur entsprechenden Anwendung von § 202 Abs. 1 Nr. 1 und 3, Abs. 2 und Abs. 3 UmwG durch das Registergericht auf einen derartigen „Herausformwechsel“, für den Fall, dass die entsprechende Eintragung im Handelsregister in Rom/Italien bereits erfolgt ist.

OLG Frankfurt, Beschl. v. 3.1.2017 – 20 W 88/15

 


Steuerrecht

KStG § 8 Abs. 2; ErbStG § 7 Abs. 8; GG Art. 3 Abs. 1, 14
Körperschaftsteuerpflicht einer Erbschaft zugunsten einer Pflegeheim-GmbH

Die für den Betrieb einer Pflegeheim-GmbH bestimmte Erbschaft unterliegt ungeachtet ihrer erbschaftsteuerrechtlichen Belastung der Körperschaftsteuer (Anschluss an BFH-Urteil vom 14. März 2006 VIII R 60/03, BFHE 212, 535, BStBl II 2006, 650).

BFH, Urt. v. 6.12.2016 – I R 50/16

 


Notarrecht/Verfahrensrecht

EuInsVO Art. 5 Abs. 1; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3; GrStG § 12
Einordnung öffentlicher Grundsteuerforderungen als dingliche Rechte i. S. d. Europäischen Insolvenzverordnung

Öffentliche Lasten des Grundstücks (hier: Grundsteuerforderungen) sind als dingliche Rechte im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Europäischen Insolvenzverordnung anzusehen (Vergleiche EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2016, Senior Home, C-195/15, EU:C:2016:804).

BGH, Beschl. v. 8.12.2016 – V ZB 41/14

ZPO §§ 50 Abs. 1, 239, 241, 249 Abs. 1
Fehlende Partei- und Prozessfähigkeit einer im Gründungsstaat gelöschten Private Limited Company

Wird eine in Deutschland verklagte Limited nach Rechtshängigkeit im Gründungsstaat England gelöscht und verliert sie hierdurch nach englischem Recht ihre Rechtsfähigkeit, ist sie – vorbehaltlich einer Weiterführung als Rest-, Spalt- oder Liquidationsgesellschaft oder als Einzelunternehmer – nicht mehr partei- oder prozessfähig.
Der Rechtsstreit ist in entsprechender Anwendung von §§ 239, 241 ZPO unterbrochen, sofern die Wiedereintragung der Limited betrieben wird oder betrieben werden kann.

BGH, Beschl. v. 19.1.2017 – VII ZR 112/14

GNotKG §§ 40 Abs. 1 Nr. 2, 83 Abs. 1 u. 3; FamFG § 26
Ermittlung des Gegenstandswerts im Erbscheinsverfahren

Zwar gilt im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Untersuchungsmaxime; jedoch kann das Gericht von weiteren Ermittlungen absehen, wenn ein Beteiligter bei der Sachverhaltsaufklärung nicht mitwirkt oder auch ansonsten kein Anlass zu weiteren erfolgversprechenden Ermittlungen besteht.
(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.1.2017 – 25 Wx 78/16

 


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