13. - 17. März 2017

Neu auf der DNotI-Homepage
13. - 17. März 2017

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
 

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 280 Abs. 1, 281, 634 Nr. 2, 3 u. 4, 637
Gewährleistungsansprüche trotz fehlender Abnahme

1. Der Besteller kann Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks mit Erfolg geltend machen.
2. Der Besteller kann berechtigt sein, Mängelrechte nach § 634 Nr. 2 bis 4 BGB ohne Abnahme geltend zu machen, wenn er nicht mehr die (Nach-)Erfüllung des Vertrags verlangen kann und das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist. Allein das Verlangen eines Vorschusses für die Beseitigung eines Mangels im Wege der Selbstvornahme genügt dafür nicht. In diesem Fall entsteht ein Abrechnungsverhältnis dagegen, wenn der Besteller ausdrücklich oder konkludent zum Ausdruck bringt, unter keinen Umständen mehr mit dem Unternehmer, der ihm das Werk als fertiggestellt zur Abnahme angeboten hat, zusammenarbeiten zu wollen.

BGH, Urt. v. 19.1.2017 – VII ZR 301/13

 

BGB §§ 305b, 307, 550; ZPO § 91a
Konkludente Vertragsänderung trotz doppelter Schriftformklausel im Formularvertrag

Eine in einem Mietvertrag über Gewerberäume enthaltene sog. doppelte Schriftformklausel kann im Falle ihrer formularmäßigen Vereinbarung wegen des Vorrangs der Individualvereinbarung nach § 305b BGB eine mündliche oder auch konkludente Änderung der Vertragsabreden nicht ausschließen.

BGH, Beschl. v. 25.1.2017 – XII ZR 69/16

 

GBO § 53; WEG §§ 5 Abs. 2, 7 Abs. 4
Wirksamkeit einer Grundbucheintragung trotz unrichtiger Abgeschlossenheitsbescheinigung

1. Für die wirksame Begründung durch Grundbucheintragung ist es unerheblich, dass die Abgeschlossenheitsbescheinigung die Appartements einer Hotelanlage als zu Wohnzwecken dienend bezeichnet, obwohl sie keine eigene Kochgelegenheit haben und kein Wohnungseigentum bilden, sondern nur teileigentumsfähig sind.
2. In einer Hotelanlage, deren Appartements als Teileigentum veräußert werden, können die zum Restaurant gehörenden Räume Gegenstand von Sondereigentum sein.

OLG München, Beschl. v. 9.2.2017 – 34 Wx 333/16

 

WEG § 16 Abs. 2
Kostentragungspflicht des mit Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflicht belegten Sondereigentümers

Wird einem Sondereigentümer in der Gemeinschaftsordnung eine Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflicht übertragen, hat er im Zweifel auch die ihm dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

BGH, Urt. v. 28.10.2016 – V ZR 91/16

 


Familienrecht

 

BGB § 1603 Abs. 1; SGB XII §§ 94 a. F., 105 a. F.
Einkommensermittlung im Rahmen des Elternunterhalts bei Eigenheimfinanzierung

1. Neben den Zinsen sind die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abzuziehen, ohne dass dies seine Befugnis zur Bildung eines zusätzlichen Altersvorsorgevermögens schmälert.
2. Der den Wohnvorteil dann noch übersteigende Tilgungsanteil ist als Vermögensbildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten im Rahmen der sekundären Altersvorsorge auf die Altersvorsorgequote von 5 % des Bruttoeinkommens des Elternunterhaltspflichtigen anzurechnen.

BGH, Beschl. v. 18.1.2017 – XII ZB 118/16

 

BGB §§ 1684, 1697a; FamFG §§ 26, 159
Familiengerichtliche Anordnung des Wechselmodells

1. Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, wird vom Gesetz nicht ausgeschlossen. Auch die Ablehnung des Wechselmodells durch einen Elternteil hindert eine solche Regelung für sich genommen noch nicht. Entscheidender Maßstab der Regelung ist vielmehr das im konkreten Einzelfall festzustellende Kindeswohl.
2. Die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Umgangsregelung setzt eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 15. Juni 2016 – XII ZB 419/15 – FamRZ 2016, 1439). Dem Kindeswohl entspricht es daher nicht, ein Wechselmodell zu dem Zweck anzuordnen, eine Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit erst herbeizuführen.
3. Ist das Verhältnis der Eltern erheblich konfliktbelastet, so liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Anordnung in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes.
4. Das Familiengericht ist im Umgangsverfahren zu einer umfassenden Aufklärung verpflichtet, welche Form des Umgangs dem Kindeswohl am besten entspricht. Dies erfordert grundsätzlich auch die persönliche Anhörung des Kindes (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Juni 2016 – XII ZB 419/15 – FamRZ 2016, 1439).

BGH, Beschl. v. 1.2.2017 – XII ZB 601/15

 


Erbrecht

 

BGB §§ 2111, 2113; GBO § 51
Verzicht auf Eintragung des Nacherbenvermerks

Die Bewilligung der Löschung und der Verzicht auf die Eintragung des Nacherbenvermerks sind zulässig und als Verzicht des Nacherben auf den Schutz des Nacherbenvermerks zu verstehen, lassen aber die Zugehörigkeit des Nachlassgegenstandes zur Vorerbschaft unberührt (Anschluss an OLG Frankfurt Rpfleger 1980, 228).

OLG München, Beschl. v. 3.2.2017 – 34 Wx 470/16

 


Gesellschaftsrecht

 

GmbHG §§ 16 Abs. 1 S. 1, 40; FamFG §§ 395, 397, 398
Reichweite der Legitimationswirkung der Gesellschafterliste nach § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG

1. Zum Vorrang der Bescheidung einer Anmeldung gegenüber der Durchführung eines Amtslöschungsverfahrens, wenn in beiden Fällen die Löschung eines im Registerblatt eingetragenen Geschäftsführers erreicht werden kann.
2. Zur Bedeutung der Gesellschafterliste nach § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG.

OLG Frankfurt a. Main, Beschl. v. 4.11.2016 – 20 W 269/16

 

GmbHG § 19 Abs. 5 S. 1; ZPO § 543 Abs. 2
Erfüllung einer Einlageverbindlichkeit durch Rückzahlung eines von einer Vor-GmbH gewährten Darlehens durch den Darlehensnehmer

Die nachträgliche Erfüllung einer Einlageverbindlichkeit durch eine spätere Leistung ist auch in den Fällen des Hin- und Herzahlens möglich, wenn sich spätere Zuflüsse objektiv eindeutig und zweifelsfrei der fortbestehenden Einlageverpflichtung zuordnen lassen. Eine solche eindeutige Zuordnung kann in den Fällen des Hin- und Herzahlens dann angenommen werden, wenn mit dem gezahlten Geld eine „Darlehensschuld“ des Inferenten gegen die Gesellschaft begründet wurde und dieses „Darlehen“ später zurückgezahlt wird.
(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

BGH, Beschl. v. 13.12.2016 – II ZR 317/15

 


Notarrecht/Verfahrensrecht

 

GNotKG §§ 3 Abs. 2 Anl. 1 Nr. 14142, 44, 53, 55
Eintragungsgebühren bei Entlassung mehrerer Grundstücke aus der Mithaft

Für die Eintragung der Entlassung mehrerer Grundstücke aus der Mithaft fällt die Gebühr Nr. 14142 des zu entlassenen Kostenverzeichnisses der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GNotKG nicht von dem Gesamtverkehrswert der Grundstücke, sondern entsprechend der Zahl der betroffenen Grundstücke von deren jeweiligen einzelnen Verkehrswerten an.
(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Köln, Beschl. v. 24.10.2016 – 2 Wx 403/16

 


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