18. - 21. April 2017

Neu auf der DNotI-Homepage
18. - 21. April 2017

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
 

Aktuelles

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt

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Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

AnfG § 3 Abs. 1 S. 1
Pfändbarkeit des Rechts auf Annahme des Angebotes zum Abschluss eines Grundstücksübertragungsvertrages

Pfändbarkeit des Rechts, das Angebot zum Abschluss eines Grundstücksübertragungsvertrages anzunehmen.

OLG Oldenburg, Urt. v. 28.6.2016 – 2 U 28/16

BGB §§ 744 Abs. 2, 748, 922 Abs. 4, 1004 Abs. 1 S. 1, 1020 S. 2, 1021 Abs. 1, 1024, 1028 S. 2
Unterhaltungsspflicht bei Ausübung einer Grunddienstbarkeit

Der Begriff der Unterhaltung im Sinne der § 1021 f. BGB ist im Gesetz nicht festgelegt. Er darf entsprechend dem Schutzzweck nicht zu eng aufgefasst werden, wobei die Umstände des Einzelfalles entscheidend sind.

OLG Hamm, Urt. v. 15.12.2016 – 5 U 158/15

GBO §§ 15, 18; BGB §§ 523 Abs. 1, 566, 593b, 1643 Abs. 1, 1821 Abs. 1 Nr. 5, 1829
Kein Erfordernis der familiengerichtlichen Genehmigung, wenn Minderjähriger infolge unentgeltlicher Grundstücksüberlassung in das Pachtverhältnis an diesem Grundstück eintritt

1. Erklärt der Eigentümer eines Grundstücks in einem notariellen Vertrag die unentgeltliche Übertragung seines Grundbesitzes an einen von seinen Eltern vertretenen minderjährigen Erwerber bei gleichzeitiger Auflassung, Eintragungsbewilligung sowie von Seiten des Erwerbers beantragter Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch, so bedarf dieser Vertrag nicht deshalb der Genehmigung des Familiengerichts, weil der Erwerber darin auch einen bestehenden Pachtvertrag übernimmt.
2. Das den Erwerb bewirkende dingliche Geschäft wird vom Erfordernis der Genehmigung durch das Familiengericht nach § 1821 Abs. 1 Nr. 5 BGB, der ausschließlich die auf den (entgeltlichen) Erwerb, unter anderem von Grundstücken, gerichteten Kausalgeschäfte betrifft, nicht erfasst.
Das Grundbuchamt, das
außer im Falle, dass die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des Grundgeschäfts auch die dingliche Einigung tangiert weder verpflichtet noch berechtigt ist, die Wirksamkeit des Grundgeschäfts zu prüfen, darf hiervon die Eintragung der Rechtsänderung nicht abhängig machen.
3. In der Formulierung „Der Pachtvertrag wird übernommen“ kann im Allgemeinen
so auch hier nicht mehr erblickt werden als die (vorsorgliche) Erklärung, dass dem Erwerber bekannt sei, er werde kraft Gesetzes (hier nach §§ 593b, 566 BGB) in einen Pachtvertrag einzutreten haben und könne hieraus Rechte gegenüber dem Veräußerer, etwa unter Berufung auf § 523 Abs. 1 BGB, nicht herleiten; die schenkweise Übertragung des Grundstücks wird allein hierdurch nicht teilentgeltlich.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3.3.2017 – I-3 Wx 65/16


Erbrecht

BGB §§ 2033, 2361
Erbteilsübertragungen entgegen der materiellen Erbrechtslage; Berichtigung der Grundbuchberichtigung

Überträgt ein Miterbe einen Erbanteil in Höhe von ¼, steht ihm aber in Wahrheit nur ein Anteil
in Höhe von 1/8 zu, so erstreckt sich die Erbteilsübertragung auf diesen geringeren Anteil.
(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Dresden, Beschl. v. 6./10.4.2017 – 17 W 280/17

FamFG §§ 5 Abs. 1 Nr. 4, 343 Abs. 1
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Nachlassgerichts

1. Die Vorlage betreffend die Bestimmung des örtlich zuständigen Nachlassgerichts setzt voraus, dass das Vorlagegericht die für die örtliche Zuständigkeit begründenden Tatsachen erschöpfend ermittelt hat (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss v. 18.11.2016, I3 Sa 2/16).
2. Bei einer Aufnahme in ein Pflegeheim unmittelbar vor seinem Tod (hier: 3 Wochen) drängt sich die durch das Nachlassgericht zu klärende Frage auf, ob der Erblasser aufgrund eigenen Willens den Aufenthaltswechsel vollzogen hat.

OLG München, Beschl. v. 22.03.2017 – 31 AR 47/17


Gesellschaftsrecht

BGB §§ 546 Abs. 1, 573 Abs. 2 Nr. 2, 577a Abs. 1a, 985
Zulässigkeit der Eigenbedarfskündigung einer GbR

In entsprechender Anwendung des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann sich auch eine teilrechtsfähige (Außen-)Gesellschaft des bürgerlichen Rechts auf den Eigenbedarf eines oder mehrerer ihrer Gesellschafter oder von deren Angehörigen berufen (Bestätigung des Senatsurteils v. 14.12.2016 (VIII ZR 232/15).
(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

BGH, Urt. v. 15.3.2017 VIII ZR 92/16


Öffentliches Recht und Sozialrecht

BGB §§ 242, 519, 528 Abs. 1 S. 1, 529 Abs. 2, 812, 1601, 1603 Abs. 1, 1610 Abs. 1; SGB XII § 93
Einrede des Notbedarfs gegen den Rückforderungsanspruch des Sozialhilfeträgers

1. Der Begriff des "standesgemäßen" Unterhalts i. S. d. § 529 Abs. 2 BGB entspricht dem "angemessenen Unterhalt" i. S. d. § 519 BGB, sodass zur Bemessung des dem Beschenkten verbleibenden Unterhalts grundsätzlich die einschlägigen familienrechtlichen Bestimmungen heranzuziehen sind.
2. Zur Geltendmachung der Einrede genügt die bloße Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts oder der Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflichten des Beschenkten, wobei unerheblich ist, worauf die eigene Bedürftigkeit des Beschenkten beruht.
3. Es erscheint bei einem Unterhaltsbegehren der Eltern gegenüber ihrem Kind sachgerecht, dass der angemessene Selbstbehalt, der einem Verpflichteten bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen gegenüber dem Unterhaltsbegehren eines volljährigen Kindes als Mindestbetrag gewährt wird, um einen maßvollen Zuschlag erhöht wird.
(Leitsätze der DNotI-Redaktion)

OLG Köln, Urt. v. 2.12.2016 – 1 U 21/16


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