26. - 30. Juni 2017

Neu auf der DNotI-Homepage
26. - 30. Juni 2017

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
 

Entscheidung der Woche

 

BGB §§ 528 Abs. 1 S. 1, 818, 2325; ZPO § 287 Abs. 2; BewG § 14
Nießbrauchsverzicht als herausgabepflichtige Schenkung i. S. d. § 528 BGB

1. Der Verzicht auf einen Nießbrauch ist eine Schenkung, die im Falle der Verarmung des
Schenkers gem. § 528 Absatz 1 BGB nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte
Bereicherung herauszugeben ist.
2. Für die Kapitalisierung des Nießbrauchswertes bietet § 14 BewG eine im Rahmen des
richterlichen Schätzungsermessens geeignete Grundlage.

OLG Köln, Beschl. v. 9.3.2017 – 7 U 119/16

 

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB §§ 328, 883, 1090
Keine Vormerkungsfähigkeit eines Anspruchs auf Bestellung einer Dienstbarkeit, wenn die Person des Berechtigten nur über den Eintritt in einen Nutzungsvertrag bestimmt werden kann

Eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit kann nicht zugunsten eines noch zu benennenden Dritten im Grundbuch eingetragen werden, dessen Person nur dadurch bestimmt werden kann, dass er künftig auf Veranlassung der eine Windenergieanlage finanzierenden Bank in den schuldrechtlichen Nutzungsvertrag eintreten wird.

OLG Hamm, Beschl. v. 31.3.2017 – 15 W 75/17

 

BGB § 894; GBO § 22
Antragsrecht und Anspruch auf Grundbuchberichtigung eines Gläubigers, dessen Recht bei Löschung eines anderen Rechts im Rang aufrückt

1. Richtet sich der Antrag nicht auf eine rechtsändernde Eintragung, sondern auf eine Berichtigung des Grundbuchs, so ist von der begehrten Eintragung derjenige unmittelbar begünstigt, der einen materiellrechtlichen Berichtigungsanspruch hat, weil sein Recht nicht oder nicht richtig eingetragen ist. Das ist auch derjenige, dessen Recht infolge der beanstandeten Eintragung eines in Wahrheit nicht bestehenden Rechts mit einem der materiellen Rechtslage nicht entsprechenden – schlechteren – Rang dargestellt ist.
2. Zur Nichterhebung gerichtlicher Kosten nach Beschwerderücknahme.

OLG München, Beschl. v. 9.6.2017 – 34 Wx 23/17

 

GBO §§ 133 Abs. 3, 133a Abs. 1, 12; BeurkG § 21
Abmahnung eines Notars bei unzulässiger Weitergabe von Grundbuchdaten

Eine unzulässige Weitergabe von Grundbuchdaten, die der Notar in zulässiger Weise im automatisierten Verfahren abgerufen hat, kann auch dann zu einer Abmahnung im Hinblick auf einen vorbehaltenen Widerruf der Zugangsgenehmigung führen, wenn das Verhalten des Notars bereits disziplinarrechtlich geahndet worden ist.

OLG Hamm, Beschl. v. 11.4.2017 – 15 VA 18/16

 


Gesellschaftsrecht

BGB §§ 32, 33 Abs. 1
Zustimmung aller Vereinsmitglieder bei satzungsänderndem Beschluss mit gravierendem Eingriff in Mitgliederrechte erforderlich

Ein satzungsändernder Beschluss, der einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Mitglieder darstellt, da er sich aufgrund des mit ihm verbundenen Erlöschens der Mitgliedschaften wie ein zwangsweiser Vereinsausschluss dieser Mitglieder auswirkt, ohne dass dessen Voraussetzungen vorliegen, kann nicht alleine durch Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat des Vereins gefasst werden, sondern es müssen auch alle bisherigen, von dem Erlöschen der Mitgliedschaft betroffenen Vereinsmitglieder zustimmen.

OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.1.27 – 20 W 162/15

 

GmbHG §§ 60 Abs. 1 Nr. 2, 74
Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit trotz laufenden Besteuerungsverfahrens

Der Antrag auf Eintragung der Löschung einer GmbH nach § 74 GmbHG ist vollzugsreif, wenn zwar das Besteuerungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, eine Steuerrückerstattung aber ausgeschlossen und die Gesellschaft im Übrigen vermögenslos ist.
(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1.2.2017 – 3 Wx 300/16

 


Steuerrecht

EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2
Ausscheiden aus Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern folgt Realteilungsgrundsätzen

Auf das Ausscheiden eines Mitunternehmers aus der Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung aus dem mitunternehmerischen Vermögen finden die Grundsätze der Realteilung auch dann Anwendung, wenn die Abfindung nicht in der Übertragung eines Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils, sondern in der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter besteht (gegen BMF-Schreiben vom 20. Dezember 2016 IV C 6-S 2242/07/10002:004, BStBl I 2017, 36).

BFH, Urt. v. 30.3.2017 – IV R 11/15

 

EStG § 16 Abs. 3
Echte und unechte Realteilung; Aufgabe des Gewerbebetriebs bei Auflösung einer Mitunternehmerschaft

1. Wird eine Mitunternehmerschaft aufgelöst, führt dies zur Aufgabe ihres Gewerbebetriebs i. S. d.
§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG.
2. Die Grundsätze der Realteilung gelten sowohl für die Auflösung der Mitunternehmerschaft und Verteilung des Betriebsvermögens (echte Realteilung) als auch für das Ausscheiden (mindestens) eines Mitunternehmers unter Mitnahme von mitunternehmerischem Vermögen aus einer zwischen den übrigen Mitunternehmern fortbestehenden Mitunternehmerschaft (unechte Realteilung). Ob im Einzelfall eine echte oder eine unechte Realteilung vorliegt, richtet sich danach, ob die Mitunternehmerschaft aufgelöst wird oder ob sie fortbesteht und nur (mindestens) ein Mitunternehmer unter Mitnahme von mitunternehmerischem Vermögen ausscheidet.

BFH, Urt. v. 16.3.2017 – IV R 31/14

 


Notarrecht/Verfahrensrecht

BNotO §§ 14 Abs. 2, 15 Abs. 2; BeurkG § 4
Unzulässigkeit einer Reichsbürger-Beglaubigung

Ein Notar würde gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, wenn er durch seine Tätigkeit dem Ansinnen, eine Unterschrift unter einem ausgefüllten „Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit“, in welchem unter Staatsangehörigkeit „Preußen“ angegeben ist, sowie eine „Willenserklärung“ betreffend einer angeblichen Staatsangehörigkeit zum „Königreich Preußen“ zu beglaubigen, entsprechen würde.

LG Arnsberg, Beschl. v. 10.12.2015 – 4 T 1/15


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