21. - 25. August 2017

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21. - 25. August 2017

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
 

Entscheidung der Woche

 

ErbStG §§ 15, 16; BGB § 311b Abs. 5
Besteuerung der Abfindung für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch; Steuerklasse bei Erbschaftsvertrag

Die Besteuerung der Abfindung, die ein künftiger gesetzlicher Erbe an einen anderen Erben für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch zahlt, richtet sich nach der zwischen den Erben maßgebenden Steuerklasse (Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung). Vorerwerbe vom künftigen Erblasser sind nicht zu berücksichtigen.

BFH, Urt. v. 10.5.2017 – II R 25/15

 

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 426 Abs. 1, 748, 1109 Abs. 1 S. 2 Hs. 2, 1132 Abs. 1; ZVG § 56 S. 2; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Gesamtschuldnerausgleich zwischen zwei Grundstückseigentümern bei Belastung mit einer Gesamtreallast

Der Gesamtschuldnerausgleich zwischen zwei Grundstückseigentümern, deren Grundstücke mit einer Gesamtreallast belastet sind, ist nach dem Wert der Grundstücke vorzunehmen. Das gilt auch dann, wenn einer der Grundstückseigentümer das Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung erstanden hat.

BGH, Urt. v. 18.5.2017 – IX ZR 51/15

 

BGB § 434 Abs. 1 S. 2
Silberfische in geringem Umfang begründen keinen Sachmangel

Der Erwerber einer gebrauchten, älteren Eigentumswohnung kann nicht erwarten, dass diese Wohnung völlig frei von Silberfischchen ist. Bei einer zu Wohnzwecken bestimmten Immobilie ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Grundbestand von Silberfischchen vorhanden ist. Allein dieser begründet keinen Mangel.

OLG Hamm, Urt. v. 12.6.2017 – 22 U 64/16

 

WEG §§ 1 Abs. 3, 16 Abs. 2 u. 4, 21 Abs. 4 u. 5 Nr. 2, 22 Abs. 1; ZPO §§ 561, 563 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 3; BauO BIn
§§ 2 Abs. 5, 33
Herstellung eines zweiten Rettungswegs als plangerechter Zustand stellt Anspruch nach § 21 Abs. 4 WEG dar

Es gehört (vorbehaltlich weiterer vereinbarter Nutzungsbeschränkungen) zu dem plangerechten Zustand einer Teileigentumseinheit, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an einen Aufenthaltsraum erfüllt sind; dafür erforderliche Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum wie die bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Herstellung eines zweiten Rettungswegs entsprechen regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung und können von einzelnen Wohnungseigentümern gemäß § 21 Abs. 4 WEG beansprucht werden.

BGH, Urt. v. 23.6.2017 – V ZR 102/16

 


Familienrecht

 

BGB §§ 1750, 1757 Abs. 1 u. 4, 1767 Abs. 2 S. 1; FamFG § 197 Abs. 3
Unanfechtbarkeit des Adoptionsbeschlusses bzgl. des im Ausspruch enthaltenen Hinweises auf Änderung des Geburtsnamens

a) Der Adoptionsbeschluss ist auch hinsichtlich des im Ausspruch enthaltenen, lediglich deklaratorischen Hinweises auf die Änderung des Geburtsnamens des Anzunehmenden nicht anfechtbar.
b) Auch die Rechtsbeschwerde ist dann nicht statthaft, was ebenfalls gilt, wenn das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat.
c) Ein im Adoptionsverfahren gestellter Antrag auf Beibehaltung des bisherigen Geburtsnamens kann formfrei zurückgenommen werden.

BGH, Beschl. v. 21.6.2017 – XII ZB 18/16

 


Erbrecht

 

BGB §§ 253 Abs. 2, 823 Abs. 1; ZPO § 261; GG Artt. 1, 2
Unvererblichkeit eines Anspruchs auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung

Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist grundsätzlich nicht vererblich. Dies gilt auch, wenn der Anspruch noch zu Lebzeiten des Geschädigten anhängig oder rechtshängig geworden ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 29. April 2014, VI ZR 246/12, BGHZ 201, 45 ff.).

BGH, Urt. v. 23.5.2017 – VI ZR 261/16

 


Gesellschaftsrecht

 

GmbHG §§ 6, 35, 39 Abs. 1; AktG § 78 Abs. 4 S. 2
Eintragungsfähigkeit einer konkreten Vertretungsregelung für Geschäftsführer; Beschränkung der abstrakten Vertretungsregelung durch einfachen Gesellschafterbeschluss

Eine konkrete Vertretungsregelung eines Geschäftsführers ist dann nicht eintragungsfähig, wenn sie abweichend von der abstrakten Vertretungsbefugnis mittels Gesellschafterbeschluss beschränkt wurde.

OLG München, Beschl. v. 25.7.2017 – 31 Wx 194/17

 


Steuerrecht

 

InsO §§ 38, 55 Abs. 1 Nr. 1, 83 Abs. 1, 325; ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1; AO §§ 125, 251 Abs. 3
Erbschaftsteuer als Masseverbindlichkeit

Die Erbschaftsteuer auf Erwerbe des Insolvenzschuldners nach Insolvenzeröffnung ist Masseverbindlichkeit i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 InsO und als solche gegen den Insolvenzverwalter festzusetzen.

BFH, Urt. v. 5.4.2017 – II R 30/15

 


Notarrecht/Verfahrensrecht

 

BGB §§ 857, 1154, 1155, 1162, 1183, 1192 Abs. 1; FamFG §§ 31 Abs. 1, 58 Abs. 1, 59 Abs. 2, 63 Abs. 1 u. 3 S. 1, 64 Abs. 1 u. 2, 65 Abs. 3, 68 Abs. 1, 70 Abs. 2, 466, 467 Abs. 2, 468 Nr. 2, 478 Abs. 1
Antragsberechtigung bzgl. Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs in gewillkürter Verfahrensstandschaft

Zur Antragsberechtigung im Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs in gewillkürter Verfahrensstandschaft.

OLG München, Beschl. v. 25.7.2017 – 34 Wx 110/17

 


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