30. Oktober - 3. November 2017

Neu auf der DNotI-Homepage
30. Oktober - 3. November 2017

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
 

Entscheidung der Woche

 

AEUV Art. 49, 54
Grenzüberschreitende Verlegung des Satzungssitzes

1. Die Art. 49 und 54 AEUV sind dahin auszulegen, dass die Niederlassungsfreiheit für die Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaft in einen anderen Mitgliedstaat gilt, durch die diese unter Einhaltung der dort geltenden Bestimmungen ohne Verlegung ihres tatsächlichen Sitzes in eine dem Recht dieses anderen Mitgliedstaats unterliegende Gesellschaft umgewandelt werden soll.
2. Die Art. 49 und 54 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die die Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaft in einen anderen Mitgliedstaat, durch die sie unter Einhaltung der dort geltenden Bestimmungen in eine dem Recht dieses anderen Mitgliedstaats unterliegende Gesellschaft umgewandelt werden soll, von der Auflösung der ersten Gesellschaft abhängig macht. (Leitsätze der DNotI-Redaktion)

EuGH, Urt. v. 25.10.2017 – C-106/16

 

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 100, 281 Abs. 5, 346 Abs. 1 u. 2
Zur Berechnung des Wertersatzes gem. § 346 Abs. 2 S. 1 BGB

1. Die erstmalige Geltendmachung von selbständigen Ansprüchen des Beklagten aus demselben Sachverhalt wird durch die rechtskräftige Entscheidung über die Ansprüche des Klägers im Vorprozess nicht präkludiert. Über solche Ansprüche wird durch die Entscheidung über die dort geltend gemachten Ansprüche nur unter den Voraussetzungen des § 322 ZPO – also bei Widerklage oder Aufrechnung – rechtskräftig entschieden.
2a. Bei der Berechnung des nach § 346 Abs. 2 Satz 1 BGB geschuldeten Wertersatzes für die gezogenen Nutzungen ist bei einem gegenseitigen Vertrag wie einem Kaufvertrag nicht deren objektiver Wert, sondern die Gegenleistung maßgeblich, bei dem Rücktritt von einem Kaufvertrag damit der Erwerbspreis, aus dem der Wertersatz zeitanteilig linear abzuleiten ist.
2b. Verlangt der Käufer nach berechtigtem Rücktritt vom Kaufvertrag neben dessen Rückabwicklung Ersatz etwa seiner Finanzierungs- und/oder Betriebskosten und erlangt er dadurch einen Nutzungsvorteil, der den nach § 346 Abs. 2 Satz 1 BGB geschuldeten Wertersatz für die gezogenen Nutzungen der Kaufsache übersteigt, ist ihm dieser weitergehende Vorteil anzurechnen.

BGH, Urt. v. 30.6.2017 – V ZR 134/16

 

BGB § 275 Abs. 1; ErbbauRG §§ 27, 29; ZPO § 767
Unmöglichkeit der Löschung von Grundschulden, die in einem Erbbaugrundbuch eingetragen sind, nach Erlöschen des Erbbaurechts

1. Die Löschung von Grundschulden, welche in einem Erbbaugrundbuch eingetragen sind, ist unmöglich i. S. v. § 275 Abs. 1 BGB, wenn die Erbaurechte selbst durch Zeitablauf erloschen sind.
2. Die dinglichen Rechte, die auf dem Erbbaugrundbuch lasten, gehen mit dem Endtermin des Erbbaurechts unter.

OLG Hamm, Urt. v. 20.7.2017 – 5 U 123/16

 

BGB § 743 Abs. 1; ZPO §§ 592, 597
Anwendbarkeit der Vorschriften über die Bruchteilsgemeinschaft auf das Innenverhältnis einer Nießbrauchsgemeinschaft

Die Vorschriften der §§ 741 ff. BGB sind auf das Innenverhältnis einer Nießbrauchsgemeinschaft anwendbar. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG München, Urt. v. 9.8.2017 – 20 U 818/17

 


Erbrecht

 

BGB §§ 181, 2065 Abs. 1, 2270, 2271 Abs. 1 S. 2, 2361 S. 1
Abhängigkeit einer Abänderungsbefugnis im gemeinschaftlichen Testament von der Zustimmung eines Dritten

Die mittels eines sogenannten Änderungsvorbehaltes in einem gemeinschaftlichen Testament den Ehegatten wechselseitig eingeräumte Befugnis zur Abänderung wechselseitiger Verfügungen kann von der Zustimmung eines Dritten (hier: Testamentsvollstrecker) abhängig gemacht werden. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Bremen, Beschl. v. 30.8.2017 – 5 W 27/16

 

GBO § 51; BGB § 2113 Abs. 1
Eintragung einer Finanzierungsgrundschuld bei Nacherbenvermerk

Das Grundbuchamt muss eine Grundschuld zur Finanzierung des Verkaufs eines Grundstücks auch dann eintragen, wenn im Zuge der später beabsichtigten Eigentumsumschreibung ein eingetragener Nacherbenvermerk gelöscht werden soll.

OLG Hamm, Beschl. v. 14.8.2017 – 15 W 265/17

 


Gesellschaftsrecht

 

BGB §§ 473, 1098
Übergang eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts auf den Alleingesellschafter einer GbR nach Anwachsung

Ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht, das ursprünglich für eine BGB-Gesellschaft begründet worden ist, besteht bei Übertragung sämtlicher Gesellschaftsanteile auf einen Gesellschafter für diesen als alleinigen Berechtigten fort.

OLG Hamm, Beschl. v. 28.3.2017 – 15 W 109/17

 


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