Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links. Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis. Aktuelles
Genehmigungserfordernisse und Vorkaufsrechte Entscheidung der Woche
GmbHG § 40 Abs. 1 Angabe prozentualer Beteiligung in GmbH-Gesellschafterliste 1. Zur Zulässigkeit von Rundungen bei der nach § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG i. d. F. des Gesetzes vom 23.06.2017 (BGBl. 2017 Teil I Seiten 1822, 1864) in der Gesellschafterliste anzugebenden „durch den jeweiligen Nennbetrag eines Geschäftsanteils vermittelten jeweiligen prozentualen Beteiligung am Stammkapital“ wie auch bei dem nach § 40 Abs. 1 Satz 3 GmbHG in der genannten Fassung anzugebenden „Gesamtumfang der Beteiligung am Stammkapital als Prozentsatz“. 2. Die bloße Angabe des Nichtüberschreitens bestimmter Erheblichkeitsschwellen bei Kleinstbeteiligungen – hier: die Formulierung „< 1 %“ – in der Gesellschafterliste zur Bezeichnung der „durch den jeweiligen Nennbetrag eines Geschäftsanteils vermittelten jeweiligen prozentualen Beteiligung am Stammkapital“ ist – jedenfalls derzeit – unzulässig. OLG Nürnberg, Beschl. v. 23.11.2017 - 12 W 1866/17
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht BGB §§ 309 Nr. 3, 765, 768 Abs. 1 S. 1, 770 Abs. 2, 812 Abs. 1 S. 1, 813 Abs. 1 S. 1, 821 Anspruch des Bürgen, der geleistet hat, obwohl ihm dauerhafte Einrede zustand Ein Bürge, dem wegen der Unwirksamkeit der Sicherungsvereinbarung nach § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB eine dauerhafte Einrede gegen den Gläubiger zustand, kann das von ihm dennoch Geleistete nach § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB vom Gläubiger zurückverlangen. BGH, Urt. v. 24.10.2017 – XI ZR 362/15
BGB §§ 314, 634 Nr. 2, 637 Abs. 3 Keine Entstehung eines Abrechnungsverhältnisses allein durch Insolvenzeröffnung Allein durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers entsteht kein Abrechnungsverhältnis im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Mängelrechten ohne Abnahme (BGH, Urteile vom 19. Januar 2017 – VII ZR 301/13, BauR 2017, 875 = NZBau 2017, 216; VII ZR 193/15, BauR 2017, 879; VII ZR 235/15, BauR 2017, 1024 = NZBau 2017, 211). BGH, Urt. v. 9.11.2017 – VII ZR 116/15
BGB §§ 1154, 1192 Zur „gewährlosen“ Abtretung einer Grundschuld Der Zusatz, dass die Grundschuld "gewährlos" abgetreten werde, steht der Verwendung der Erklärung als Grundlage für eine berichtigende Eintragung der Zessionarin nach Abtretung einer Briefgrundschuld nicht entgegen. OLG Hamm, Beschl. v. 2.5.2017 – 15 W 115/17
GBO §§ 18, 22, 29; BGB § 464 Erfüllungseintritt trotz vereinbarungswidriger Leistung direkt an Verkäufer statt auf Notaranderkonto 1. Eine Zwischenverfügung ohne rangwahrende Wirkung ist im Hinblick auf ihren Sinn und Zweck dem Grundbuchverfahrensrecht fremd. 2. Zahlt der Käufer vereinbarungswidrig statt auf das Anderkonto eines Notars direkt an den Verkäufer, so tritt damit Erfüllung ein, sofern eine anderweitige Zahlungsweise nicht zumindest konkludent ausgeschlossen wurde. Aufgrund dessen ist die amtliche Feststellung eines Notars, dass keine fristgerechte Kaufpreiszahlung des Vorkaufsberechtigten auf dem Notarkonto eingegangen und deshalb – im Fall der Vorkaufsrechtsausübung – jedenfalls die vereinbarte auflösende Bedingung eingetreten sei, regelmäßig nicht ausreichend, um das Grundbuch durch Löschung des Vorkaufsrechts zu berichtigen. OLG Nürnberg, Beschl. v. 9.11.2017 – 15 W 1859/17
GrdstVG §§ 2 Abs. 1, 6 Abs. 2, 9 Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 5; RSiedlG § 4 Abs. 1 Keine Genehmigungsversagung trotz irrtümlicher Nichtausübung des Vorkaufsrechts Auch wenn das Siedlungsunternehmen das Vorkaufsrecht irrtümlich nicht ausübt, weil es fälschlicherweise annimmt, das Grundstück falle ohnehin an den begünstigten Landwirt, kann die Genehmigung nicht mehr nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG wegen einer ungesunden Verteilung von Grund und Boden versagt werden. OLG Oldenburg, Beschl. v. 20.9.2016 – 10 W 9/16
Gesellschaftsrecht
BGB §§ 57 Abs. 1, 60; FamFG § 382 Abs. 4 Unzureichende Beschreibung des Vereinszwecks als behebbarer (Eintragungs-)Mangel 1. Hält das Registergericht die satzungsmäßig vorgesehene Beschreibung des Vereinszwecks („Der Verein ... hat es sich zur Aufgabe gemacht, überregional die Bürger in der BRD, frühzeitig über das Thema Terror und dessen mögliche Bekämpfung zu informieren, die vornehmlich jungen Bürger damit zu konfrontieren und letztendlich durch Aufklärung zu schützen.“) für unzureichend, so liegt auf der Basis dieser Rechtsauffassung allenfalls ein behebbarer (Eintragungs-)Mangel vor, der Gegenstand einer Zwischenverfügung sein kann, regelmäßig – so auch hier – indes nicht die Zurückweisung des Antrags rechtfertigt. 2. Der „Vorverein“ kann gegen die Ablehnung eines ihn betreffenden Eintragungsantrags Rechtsmittel einlegen. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.9.2017 – 3 Wx 14/16
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