29. Januar - 2. Februar 2018

Neu auf der DNotI-Homepage
29. Januar - 2. Februar 2018

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
 

Entscheidung der Woche

 

WEG § 10 Abs. 2 S. 2
Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage; getrennte Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen

Durch die Gemeinschaftsordnung für eine Mehrhausanlage kann den Mitgliedern der für einzelne Gebäude oder Gebäudekomplexe gebildeten Untergemeinschaften die Kompetenz eingeräumt werden, unter Ausschluss der anderen Eigentümer die Durchführung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen zu beschließen, die ein zu der jeweiligen Untergemeinschaft gehörendes Gebäude betreffen, wenn zugleich bestimmt wird, dass die durch diese Maßnahmen verursachten Kosten im Innenverhältnis allein von den Mitgliedern der jeweiligen Untergemeinschaft zu tragen sind.

BGH, Urt. v. 10.11.2017 – V ZR 184/16

 

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 280, 281, 684, 812
Erstattung der Kosten für Ersatzvornahme

Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erstattung der Kosten für eine Ersatzvornahme. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG München, Endurt. v. 8.11.2017 – 20 U 2048/17

 

GBO § 22; BGB § 2115
Grundbuchberichtigung bei Unwirksamkeit der Pfändung eines Nacherbenanwartschaftsrechts

Die Unwirksamkeit der Pfändung des Anwartschaftsrechts eines Nacherben kann sich unmittelbar aus dem Grundbuch ergeben, so dass für die Berichtigung des Grundbuchs auf Antrag eines weiteren Nacherben ein darüber hinausgehender Nachweis nicht erforderlich ist.

OLG Nürnberg, Beschl. v. 24.10.2017 – 15 W 1591/17

 


Erbrecht

 

BGB §§ 199 Abs. 3, 1600d Abs. 4, 1934a, 1934b, 2315, 2332
Verjährung von Pflichtteilsansprüchen bei Unkenntnis der Abstammung

1. Die Rechtsausübungssperre des § 1600d Abs. 4 BGB führt im vorliegenden Fall nicht dazu, den Beginn der Verjährungsfrist in objektiver Hinsicht zeitlich bis zur rechtskräftigen Feststellung der Vaterschaft hinauszuschieben.
2. § 2332 Abs. 1 Var. 1 BGB stellte aber nach seinem ausdrücklichen Wortlaut bzgl. des Beginns der
30-jährigen Verjährungsfrist allein auf den objektiven Umstand des Erbfalls ab und nicht auf den der Entstehung des Anspruchs oder die subjektive Kenntnis des Gläubigers. (Leitsätze der DNotI-Redaktion)

OLG Düsseldorf, Urt. v. 9.6.2017 – 7 U 78/16

 


Internationales Privatrecht

 

EUV 1259/2010 Art. 1; AUEV Art. 267
Zur Anwendbarkeit der Rom-III-Verordnung bei Scheidung vor einem geistlichen Gericht

Art. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts ist dahin auszulegen, dass eine durch einseitige Erklärung eines Ehegatten vor einem geistlichen Gericht bewirkte Ehescheidung wie die im Ausgangsverfahren streitige nicht in den sachlichen Anwendungsbereich dieser Verordnung fällt. (Leitsatz der DNotI-Redaktion)

EuGH, Urt. v. 20.12.2017 – C-372/16

 


Steuerrecht

 

EStG §§ 15 Abs. 2 S. 1 u. Abs. 3 Nr. 1, 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 u. Abs. 3
Überschreitung der privaten Vermögensverwaltung bei Verklammerung von Ankauf, Vermietung und Verkauf

1. Die Rechtsprechung, wonach der Ankauf, die Vermietung und der Verkauf von Wirtschaftsgütern zu einer einheitlichen, die private Vermögensverwaltung überschreitenden Tätigkeit verklammert sein können, ist nicht auf bewegliche Wirtschaftsgüter beschränkt, sondern gilt gleichermaßen für unbewegliche Wirtschaftsgüter.
2. Eine Verklammerung kann auch dann zu bejahen sein, wenn die (beweglichen oder unbeweglichen) Wirtschaftsgüter veräußert werden, nachdem die in § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG genannten Haltefristen abgelaufen sind.

BFH, Urt. v. 28.9.2017 – IV R 50/15

 


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