26. - 29. März 2018

Neu auf der DNotI-Homepage
26. - 29. März 2018

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
 

Entscheidung der Woche

 

WEG § 25
Bestellung eines gemeinsamen Bevollmächtigten für mehrere Miteigentümer eines Wohnungseigentums

Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, wonach diejenigen, denen ein Miteigentumsanteil gemeinschaftlich zusteht, zur Bestellung eines Bevollmächtigten verpflichtet sind und ihr Stimmrecht bis dahin ruht, ist nicht offensichtlich unwirksam oder unbeachtlich. Das Grundbuchamt kann sie im Rahmen des Vollzugs eines Antrags auf Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum nicht beanstanden. Dies gilt nicht für eine Regelung, die das Stimm- und Teilnahmerecht in der Eigentümerversammlung von der Eigentümerstellung im Zeitpunkt der Ladung abhängig macht.

KG, Beschl. v. 16.1.2018 – 1 W 204/17


Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

GBO §§ 15, 18, 19, 28; BeurkG § 44a; BGB §§ 164, 873 Abs. 1
Zur Auslegung von Eintragungsbewilligungen und Grundbuchvollmachten

1. Bei der Auslegung einer Eintragungsbewilligung ist auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt.
2. Grundbuchvollmachten sind nach den für Grundbucherklärungen maßgeblichen Grundsätzen auszulegen. (Leitsätze der DNotI-Redaktion)

OLG München, Beschl. v. 4.12.2017 – 34 Wx 95/17


Erbrecht

 

BGB §§ 181, 1833, 1908i, 1944, 1952, 2306
Keine Pflicht des Betreuers, der selbst Nacherbe ist, für die Betreute auszuschlagen

Der Betreuer der Vorerbin, den der Erblasser selbst zum Nacherben bestimmt hat, ist nicht gehalten, die Vorerbschaft auszuschlagen, damit die Vorerbin einen ihr dann zustehenden Pflichtteil verlangen kann, der dann nach ihrem Tode wiederum ihrer Erbin zu Gute kommt.

OLG Hamm, Urt. v. 11.5.2017 – 10 U 72/16

 

BGB §§ 1938, 2303, 2309, 2311, 2325, 2333
Pflichtteilsanspruch des Enkelkinds

Enterbt ein Großvater nur seinen Sohn und vererbt sein Vermögen einem anderen Erben, kann dem Enkel ein Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch zustehen. Für das gesetzliche Erbrecht eines Abkömmlings kommt es auf dessen rechtliche Abstammung vom Erblasser an. Der Beweis der rechtlichen Abstammung kann durch die Vorlage einer Geburtsurkunde erbracht werden.

OLG Hamm, Urt. v. 26.10.2017 – 10 U 31/17


Gesellschaftsrecht

 

GmbHG §§ 5, 9 Abs. 2; AktG § 26
Zehn Jahre Karenzzeit für Gründungsaufwand in GmbH-Satzung

Die Satzungsregelungen über die Tragung des Gründungsaufwandes in der Satzung der GmbH dürfen jedenfalls vor Ablauf von zehn Jahren nach erstmaliger Eintragung der Gesellschaft nicht gestrichen werden.

OLG Celle, Beschl. v. 2.2.2018 – 9 W 15/18


Steuerrecht

 

EStG §§ 4 Abs. 4, 15 Abs. 2, 21 Abs. 3
Auskehrung der Miete an Grundpfandrechtsgläubiger als Betriebsausgabe

1. NV: Wird ein betriebliches Grundstück durch eine Grundschuld belastet oder wird eine eingetragene Grundschuld an einen Dritten zur Besicherung einer betriebsfremden Verbindlichkeit abgetreten, kann die durch die Zwangsverwaltung bedingte Auskehrung der Mieten an den Grundpfandgläubiger nur dann zu Betriebsausgaben führen, wenn die Einräumung oder Abtretung der Grundschuld durch den Betrieb veranlasst worden ist.
2. NV: Die betriebliche Veranlassung der Grundschuldbestellung ist bei einer Personengesellschaft als Gewinnermittlungssubjekt auf deren Betrieb bezogen zu prüfen.
3. NV: Die Einräumung einer Grundschuld auf Grund einer konzernrechtlichen Verpflichtung ist dem außerbetrieblichen Bereich zuzuordnen.

BFH, Urt. v. 30.11.2017 – IV R 22/15

 


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