30. Januar - 3. Februar 2017

Neu auf der DNotI-Homepage
30.  Januar - 3. Februar 2017

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

Da instanzgerichtliche Entscheidungen oftmals erst längere Zeit nach Verkündung rechtskräftig werden oder uns erst mit einiger Verspätung bekannt werden, weicht das Entscheidungsdatum ggf. deutlich vom Versanddatum dieses Newsletters ab. Wir bitten insoweit um Verständnis.
 

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

 

BGB §§ 286 Abs. 2 Nr. 3, 288 Abs. 1, 926 Abs. 1 S. 2, 97
Zahlungsanspruch aus sogenannter Eigentümerabrechnung nach Verkauf einer weitgehend vermieteten Immobilie und Erwerb von Heizöl als Zubehör des Hausgrundstücks

Hinsichtlich der Bedeutung einer kaufvertraglich getroffenen Regelung über die Betriebskostenabrechnung ist nicht an deren reinem Wortsinn festzuhalten, sondern eine Auslegung vorzunehmen, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Belangen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt. Die Anschaffungskosten für das Heizöl sind dann nicht in die sogenannte Eigentümerabrechnung des Verkäufers einzustellen, wenn der Käufer das Heizöl als Zubehör erworben hat, wovon gem. § 926 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 97 BGB im Zweifel auszugehen ist.
(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

LG Düsseldorf, Urt. v. 14.9.2016 – 5 O 77/16

 

BGB § 577 Abs. 1 S. 1; WEG § 8
Vorkaufsrecht nach § 577 Abs. 1 S. 1 BGB nur bei strikter Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen zeitlichen Reihenfolge

1. Die Entstehung des Vorkaufsrechts nach § 577 Abs. 1 S. 1 Var. 1 BGB setzt voraus, dass nach Überlassung der vermieteten Wohnräume an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist und dieses sodann an einen Dritten verkauft wurde. Wird das Wohnungseigentum erst zeitlich nach dem Verkauf an einen Dritten begründet, entsteht kein Vorkaufsrecht nach § 577 Abs. 1 S. 1 Var. 1 BGB.
2. Das Vorkaufsrecht nach § 577 Abs. 1 S. 1 Var. 2 BGB setzt voraus, dass nach der Überlassung der vermieteten Wohnräume an den Mieter Wohnungseigentum begründet werden soll und dieses künftige Wohnungseigentum an einen Dritten verkauft wird. Ein Vorkaufsrecht nach § 577 Abs. 1 S. 1 Var. 2 BGB scheidet daher aus, wenn sich die Absicht zur Begründung von Wohnungseigentum bereits vor der Überlassung an den Mieter nach außen hin – insbesondere durch Beurkundung der Teilungserklärung – manifestiert hat.
(Leitsätze der DNotI-Redaktion)

BGH, Urt. v. 7.12.2016 – VIII ZR 70/16

 

BGB § 1945; GBO §§ 22 Abs. 1, 29 Abs. 1 u. 3, 35 Abs. 1
Nachweis der Erbfolge bei Beantragung der Grundbuchberichtigung durch Eintragung der Ersatzerben nach vorheriger Erbausschlagung

Zum Nachweis der Erbfolge durch öffentliche Urkunde, wenn Grundbuchberichtigung durch Eintragung der Ersatzerben nach Ausschlagung der berufenen Erbin beantragt wird (im Anschluss an Senat vom 24.8.2016, 34 Wx 216/16 = RNotZ 2016, 683).

OLG München, Beschl. v. 9.1.2017 – 34 Wx 396/16

 


Familienrecht

 

BGB §§ 313, 1601, 1606 Abs. 3 S. 1; FamFG § 238; SGB VIII §§ 59, 60; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5
Abänderung einer den Kindesunterhalt betreffenden Jugendamtsurkunde nach Eintritt der Volljährigkeit

a) Die Beteiligten eines Unterhaltsverhältnisses sind nicht daran gehindert, im gegenseitigen Einvernehmen einen bestehenden gerichtlichen oder urkundlichen Unterhaltstitel außergerichtlich durch einen neuen Vollstreckungstitel im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO zu ersetzen.
b) Beruht die Erstellung einer vollstreckbaren Jugendamtsurkunde auf einer Unterhaltsvereinbarung der Beteiligten, sind diese an den Inhalt der Vereinbarung materiell-rechtlich gebunden; eine Abänderung der Urkunde kommt für beide Beteiligte grundsätzlich nur in Betracht, wenn dies wegen nachträglicher Veränderungen nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage geboten ist (Fortführung der Senatsurteile vom 4. Mai 2011 – XII ZR 70/09, BGHZ 189, 284 = FamRZ 2011, 1041 und vom 2. Oktober 2002 – XII ZR 346/00, FamRZ 2003, 304).
c) Begehrt der früher allein barunterhaltspflichtige Elternteil nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes unter Hinweis auf die nunmehrige Mithaftung des früheren Betreuungselternteils Herabsetzung des zur Zeit der Minderjährigkeit titulierten Kindesunterhalts, muss grundsätzlich das volljährig gewordene Kind die gemäß § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB auf seine Eltern entfallenden jeweiligen Haftungsanteile im Abänderungsverfahren darlegen und beweisen.

BGH, Beschl. v. 7.12.2016 – XII ZB 422/15

 


Erbrecht

 

BGB § 1922 Abs. 1; SGB I §§ 37, 58; SGB XII §§ 17, 91, 102; SGG § 202; ZPO §§ 239, 246
Rechtsnachfolge bei Sozialhilfeansprüchen

1. Notlagenhilfe kann nur durch Dritte, nicht durch den Leistungsempfänger als Darlehensnehmer erfolgen.
2. Zur Vererblichkeit von Leistungen der Pflege.
3. Bei der Rechtsnachfolge in Ansprüche aus der Sozialhilfe sind nur Sonderrechtsnachfolger kostenprivilegiert im Sinne von § 183 S. 2 SGG.

LSG Bayern, Urt. v. 22.11.2016 – L 8 SO 205/15

 

BGB § 2314; FamFG §§ 13 Abs. 1, 348
Recht des Pflichtteilsberechtigten zur Einsicht in nachlassgerichtliche Verfahrensakten

1. Ein Pflichtteilsberechtigter ist Verfahrensbeteiligter des Eröffnungsverfahrens.
2. Ihm steht ein Recht auf Einsicht in die Verfahrensakten einschließlich des von dem Erben ausgefüllten Wertfragebogens zu.

OLG Hamm, Beschl. v. 26.8.2016 – 15 W 73/16

 


Gesellschaftsrecht

 

HGB §§ 110, 116, 161 Abs. 2, 164; GmbHG § 47 Abs. 4
Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich für Beschluss über Tragung der Rechtsverfolgungskosten des Prozessgegners

1. Die Tragung der Kosten des unterlegenen Prozessgegners (einer GmbH, die die Übernahme der Komplementärsstellung in der KG erfolglos angestrebt hatte) durch die KG ist ein außergewöhnliches Geschäft.
2. Ein auf eine solche Kostentragung gerichteter Beschluss bedarf der Zustimmung aller Gesellschafter.
3. Zum Stimmverbot mittelbar selbst betroffener Beiratsmitglieder als Vertreter von Kommanditisten bei einer solchen Abstimmung.

OLG Celle, Urt. v. 9.11.2016 – 9 U 38/16

 


Öffentliches Recht

 

BayGO Artt. 29, 30, 36, 37, 38
Umfassende organschaftliche Vertretungsmacht des Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde im Außenverhältnis

Die organschaftliche Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde ist im Außenverhältnis allumfassend und unbeschränkt; infolgedessen wird die Gemeinde auch durch solche Rechtshandlungen des ersten Bürgermeisters berechtigt und verpflichtet, die dieser ohne die erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats vorgenommen hat.

BGH, Urt. v. 18.11.2016 – V ZR 266/14

 


Notarrecht/Verfahrensrecht

 

BNotO §§ 10 Abs. 1 S. 1, 48c Abs. 1 S. 1
Zum Anspruch auf Wiederbestellung in das Notaramt

Der Anspruch auf Wiederbestellung in das Notaramt gemäß § 48c Abs. 1 Satz 1 BNotO ohne ein Ausschreibungs- und Auswahlverfahren sowie ohne Bedarfsprüfung gemäß § 4 BNotO gilt lediglich für diejenige am bisherigen Amtssitz i. S. v. § 10 Abs. 1 Satz 1 BNotO.

BGH, Beschl. v. 21.11.2016 – NotZ(Brfg) 1/16

 

GG Art. 3 Abs. 1; ZPO § 1030; BGB § 157
Vorrang der Auslegung einer Schiedsklausel, die der Vertragsbestimmung eine tatsächliche Bedeutung gibt, bei mehreren möglichen Auslegungen

1. Ein Verstoß gegen das Willkürverbot setzt voraus, dass die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich deshalb der Schluss aufdrängt, sie beruht auf sachfremden Erwägungen.
2. Der Auslegungsgrundsatz, wonach bei mehreren möglichen Auslegungen einer Vereinbarung derjenigen der Vorzug zu geben ist, bei der der Vertragsbestimmung eine tatsächliche Bedeutung zukommt, betrifft nicht die Auflösung des Widerspruchs zwischen zwei Vertragsklauseln, die sich nach ihrem Wortlaut wechselseitig ausschließen. Bei der Auslegung ist vielmehr darauf abzustellen, welches Interesse die Parteien bei Abgabe ihrer Äußerungen hatten.
(Leitsätze der DNotI-Redaktion)

BGH, Beschl. v. 3.11.2016 – I ZB 2/16

 


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