DNotI
Deutsches Notarinstitut

Aktuell


Rundschreiben Nr. 15/2001 der Bundesnotarkammer 

Verordnung aufgrund von § 27 a des AGB-Gesetzes (vgl. Rundschreiben Nr. 11/2001 vom 5.4.2001)

 

am 2.5.2001 hat im Bundesministerium der Justiz in Berlin eine Anhörung über den Erlass einer Verordnung auf Grundlage des § 27 a AGBG stattgefunden, die der Rechtsunsicherheit entgegenwirken soll, ob Bauträgerverträge weiterhin Abschlagszahlungen nach dem Modell der §§ 3 und 7 MaBV vorsehen können.

Im Verlauf der Anhörung, an der u.a. Vertreter von Landesjustizverwaltungen, der Anwaltschaft, der Bau- und der Kreditwirtschaft sowie der Verbraucherverbände teilnahmen, haben alle Anwesenden das Vorhaben grundsätzlich gebilligt. Der aufgrund der Ergebnisse der Anhörung neu gefasste Text, der sich derzeit im Stadium der Abstimmung zwischen den beteiligten Ministerien befindet, ist als Anlage beigefügt. Es ist nach unseren Erkenntnissen davon auszugehen, dass diese Fassung demnächst im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Da die Verordnung vom Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erlassen werden kann, ohne dass die Zustimmung des Bundesrats einzuholen ist, wird es keine amtliche Begründung der Verordnung geben.

In der Anhörung bestand im Übrigen Einigkeit darüber, dass dem Erlass einer umfassenden Verordnung nach § 27 a AGBG, die auch reine Hausbauverträge ohne Grundstücksübertragung erfasst, eine eingehende Prüfung möglicher Verbesserungen des Verbraucherschutzes im Bau- und Bauträgerbereich vorausgehen muss. Es ist aber nicht damit zu rechnen, dass vor dem Jahr 2002 die Arbeiten hieran aufgenommen werden.