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Rundschreiben Nr. 11/2001 der Bundesnotarkammer vom 05.04.2001
Verordnung aufgrund von § 27 a des AGB-Gesetzes
Mit Rundschreiben Nr. 6/2001 vom 6.2.2001 ha
t die BNotK über die Unsicherheit hinsichtlich der rechtswirksamen Gestaltung von Bauträgerverträgen informiert, die infolge der Einfügung des § 632 a BGB eingetreten ist. Aufgrund dieser Situation hatte sich die Bundesnotarkammer mit Schreiben vom 29.1.2001 an die Bundesministerin der Justiz und den Bundesminister für Wirtschaft gewandt. Auch andere Verbände und einige Landesjustizverwaltungen haben die Ministerien auf die Problematik aufmerksam gemacht.Mit Schreiben vom 26.3.2001 hat nunmehr der zuständige Referent im BMJ angekündigt, der Spitze seines Hauses den Erlass einer Verordnung auf Grundlage des § 27 a AGBG vorzuschlagen, um der Unsicherheit darüber entgegenzuwirken, ob Bauverträge weiterhin nach den Vorgaben der MaBV beurkundet werden können. Diese Verordnung soll lediglich den Rechtszustand sichern, der zumindest bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen bestand. Endgültige Rechtssicherheit sei zwar nur aufgrund einer umfassenden Verordnung auf Grundlage des § 27 a ABGB oder durch gesetzgeberische Maßnahmen zu erreichen. Da die Praxis nicht bis zum Abschluss der dafür erforderlichen Arbeiten warten könne und mit der Unwirksamkeit von Vereinbarungen über Zahlungen nach dem Modell der MaBV nicht vertretbare wirtschaftliche Auswirkungen verbunden wären, sei die geplante Verordnung zur Festschreibung des bisherigen Zustands erforderlich, um möglichst rasch Rechtssicherheit herzustellen.
Die Verordnung soll nach dem Vorschlag des BMJ auch auf vor ihrem Inkrafttreten abgeschlossene Verträge anwendbar sein, soweit zwischen den Vertragsparteien nicht ein rechtskräftiges Urteil ergangen oder ein verbindlicher Vergleich abgeschlossen worden ist.