| DNotI Deutsches Notarinstitut |
Aktuelle Rechtsprechung(Stand 30.12.2003) |
![]() |
Nachfolgend
finden Sie (ungeordnet) aktuelle Entscheidungen, die in den letzten Wochen beim
DNotI eingingen.
Ältere Entscheidungen finden Sie im Archiv (vorstehende Links) und in
der Volltextdatenbank.
BeurkG
§ 3 Abs. 1 Nr. 4
Mitwirkungsverbot bei Vertretung
Ein Verstoß gegen ein Mitwirkungsverbot i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 4 BeurkG liegt auch dann vor, wenn der Notar einen Kaufvertrag beurkundet, bei dem ein mit ihm zur gemeinschaftlichen Berufsausübung verbundener Rechtsanwalt und Notar als vollmachtloser Vertreter für eine der beiden Kaufvertragsparteien auftritt; der vollmachtlose Vertreter ist in diesem Fall an der Beurkundung nicht nur formell, sondern auch materiell beteiligt.
OLG Celle, Beschl. v. 12.09.2003 - Not 24/03
Nach dem die formwechselnde Umwandlung bestimmenden Prinzip der rechtlichen und wirtschaftlichen Identität des Rechtsträgers alter und neuer Rechtsform und aufgrund der gewerberechtlichen Behandlung einer GmbH & Co. KG wie eine Kapitalgesellschaft gilt die einer GmbH erteilte personenbezogene Erlaubnis zur Ausübung eines Handwerks und deren Eintragung in die Handwerksrolle nach dem Formwechsel in eine GmbH & Co. KG zulagenrechtlich fort, auch wenn der Formwechsel und die etwaige Bestellung eines neuen handwerklichen Betriebsleiters der zuständigen Handwerkskammer noch nicht angezeigt und noch nicht in die Handwerksrolle eingetragen worden sind. Dementsprechend kann die GmbH & Co. KG für von ihr bereits vor der Eintragung angeschaffte Wirtschaftsgüter eine erhöhte Investitionszulage beanspruchen.
BFH, Urt. v. 30.09.2003 - III R 6/02
EStG
§ 10d
Vererblichkeit des Verlustabzugs innerhalb des BFH umstritten
Der I. Senat hält an seiner Auffassung fest, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gemäß § 10d EStG bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer geltend machen kann (Senatsurteil vom 16. Mai 2001 I R 76/99, BFHE 195, 328, BStBl II 2002, 487). Er stimmt der Divergenzanfrage des XI. Senats im Beschluss vom 10. April 2003 XI R 54/99 (BFHE 202, 284, BFH/NV 2003, 1364) deshalb nicht zu.
BFH, Beschl. v. 22.10.2003 - I ER -S- 1/03 (XI R 54/99)
1. Die Kommunen in den neuen deutschen Bundesländern sind durch die Kommunalverfassung der DDR vom 17.05.1990 neu gegründet worden. Sie sind mit den Kommunen, die in der DDR bis zum "Gesetz über die örtlichen organe der Staatsmacht" vom 18.01.1957 als Gebietskörperschaften bestanden haben, nicht identisch.
2. Die neu gegeründeten Kommunen sind weder Gesamtrechtsanchfolger des ehemaligen Rats der Gemeinde, der Stadt oder des Kreises in ihrem Gebiet noch der bis 1957 dort existenten Gebietskörperschaft.
OLG Dresden, Urt. v. 30.07.2003 - 6 U 1/03
BGB §§ 1601, 1603 Abs. 1, 1360, 1360
a, 1578
Elternunterhalt: Berücksichtigung des Einkommens des Schwiegerkindes sowie
von Überstunden
a) Überstundenvergütungen werden im Rahmen des Elternunterhalts nach den auch sonst im Unterhaltsrecht geltenden Maßstäben zum unterhaltsrelevanten Einkommen des einem Elternteil Unterhaltspflichtigen hinzugezählt.
b) Zur Frage, wie der Anspruch auf Familienunterhalt des Ehegatten des einem Elternteil Unterhaltspflichtigen zu bemessen ist, wenn die ehelichen Lebensverhältnisse durch eine latente oder bereits eingetretene Unterhaltslast gegenüber dem Elternteil geprägt waren.
c) Der einem Elternteil Unterhaltspflichtige ist in der Disposition der ihm belassenen Mittel frei. Sein Selbstbehalt ist daher nicht deshalb herabzusetzen, weil er tatsächlich preisgünstiger wohnt, als es der in dem Tabellenmindestselbstbehalt eingearbeiteten Warmmiete entspricht.
BGH, Urteil vom 25. Juni 2003 - XII ZR 63/00
a) Wird eine durch einen Prozeßbevollmächtigten vertretene GmbH während des Rechtsstreits auf eine AG verschmolzen, tritt diese entsprechend § 246 Abs. 1 ZPO ohne Unterbrechung des Verfahrens in den Prozeß ein und wird entsprechend § 86 ZPO durch den bisherigen Prozeßbevollmächtigten der GmbH "nach Vorschrift der Gesetze" vertreten (vgl. Senat, BGHZ 121, 263).
b) Die (zulässige) Klage des Geschäftsführers einer GmbH gegen diese wird nach deren Verschmelzung auf eine AG nicht dadurch unzulässig, daß der Kläger in seiner Berufungsschrift das Vertretungsorgan der AG falsch bezeichnet. Auch die Zulässigkeit der Berufung bleibt davon unberührt.
c) Zu den Voraussetzungen des Nachschiebens von Gründen für die fristlose Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrages (§ 626 BGB).
BGH, Urteil vom 1. Dezember 2003 - II ZR 161/02
a) Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, daß ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5% der Bausumme für die Dauer der fünfjährigen Gewährleistungsfrist durch eine selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft abgelöst werden kann, verstößt nicht gegen § 9 Abs. 1 AGBG (im Anschluß an BGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - VII ZR 324/95, BGHZ 136, 27).
b) Wird die Ablösung durch die selbstschuldnerische Bürgschaft zusätzlich davon abhängig gemacht, daß keine wesentlichen Mängel vorhanden sind, ist diese Vertragsklausel unwirksam.
BGH, Urteil vom 13. November 2003 - VII ZR 57/02
a) Eine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags, den rechts-kräftig festgesetzten Grundstückswert (Verkehrswert) abzuändern, wird mit der Zuschlagserteilung infolge prozessualer Überholung unzulässig.
b) Erreicht im ersten Versteigerungstermin das Meistgebot nicht 7/10 des rechtskräftig festgesetzten Grundstückswertes und wird deshalb der Zuschlag gemäß § 74 a Abs. 1 Satz 1 ZVG versagt, fehlt im weiteren Zwangsversteigerungsverfahren das Rechtsschutzinteresse für eine Anpassung des festgesetzten Grundstückswertes an veränderte Umstände.
BGH, Beschluß vom 10. Oktober 2003 - IXa ZB 128/03
Die Übernahme der Anteile an einer GmbH durch eine Personengesellschaft im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung führt gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1991 zum Verlust der wirtschaftlichen Identität der GmbH.
BFH, Urteil vom 20. August 2003 - I R 81/02
EStG § 15a Abs. 1, 2, 4
Verlustverwertungsbegrenzung nach § 15a EStG greift für ganzes
Wirtschaftsjahr, wenn Komplementär auf bloße Kommanditistenstellung
zurückgeht
Wechselt der Komplementär während des Wirtschaftsjahrs in die Rechtsstellung eines Kommanditisten, so ist die Verlustverwertungsbeschränkung des § 15a EStG für das gesamte Wirtschaftsjahr und damit für den dem Gesellschafter insgesamt zuzurechnenden Anteil am Gewinn der KG zu beachten.
BFH, Urteil vom 14. Oktober 2003 - VIII R 81/02
1. Die Befreiung eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom Verbot des Selbstkontrahierens gilt auch dann nicht für den Liquidator der Gesellschaft, wenn dieser zuvor deren Geschäftsführer war.
2. Die gewillkürte Prozessstandschaft eines vermögenslosen Klägers, der eine an ihn abgetretene Forderung geltend macht, ist unzulässig, wenn er bei Einführung der Prozessstandschaft in den Rechtsstreit vermögenslos ist; unerheblich ist, ob er dies schon bei abtretung war.
OLG Rostock, Urt. v. 06.10.2003 - 3 U 188/03
AktG
§§ 241 ff
Nichtigkeitsklage bei Zwei-Personen-Aktiengesellschaft (AG)
1. Auch bei der Zweipersonengesellschaft ist die Nichtigkeitsklage gegen die Gesellschaft und nicht gegen den den ggf. fehlerhaften Beschluss tragenden Gesellschafter zu richten.
2. Betrifft der angegriffene Beschluss die organschaftliche Stellung eines Geschäftsführers, ist im Gerichtsverfahren ausschließlich derjenige gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft, der bei Wirksamkeit des angegriffenen Beschlusses als deren Geschäftsführer anzusehen wäre.
OLG Rostock, Urt. v. 28.05.2003 - 6 U 173/02
Die einem Geschäftsbesorger erteilte widerrufliche Vollmacht zur Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung bedarf keiner notariellen Beurkundung.
BGH, Urteil vom 18. November 2003 - XI ZR 332/02
a) Der Eigentümer von Bäumen, die den in § 50 Abs. 1 Nds. NRG vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, muß sie auf Verlangen des Nachbarn nach dem Ablauf der Ausschlußfrist des § 54 Abs. 2 Nds. NRG weder auf die zulässige noch auf eine andere Höhe zurückschneiden.
b) § 910 Abs. 2 BGB gilt auch für den Anspruch des Grundstückseigentümers gegen den Nachbarn auf Beseitigung herüberragender Zweige nach § 1004 Abs. 1 BGB.
c) Das Abfallen von Laub, Nadeln, Blüten und Zapfen von Sträuchern und Bäumen gehört zu den "ähnlichen Einwirkungen" im Sinne des § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB.
d) Der Eigentümer eines Baumes ist für die von diesem ausgehenden natürlichen Immissionen (Laub, Nadeln, Blüten, Zapfen) auf benachbarte Grundstücke jedenfalls dann verantwortlich und damit "Störer" im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB, wenn er sie unter Verletzung der einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen über den Grenzabstand unterhält.
e) Dem Nachbarn, der von dem Eigentümer von Bäumen, die den landesrechtlich vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, deren Zurückschneiden wegen des Ablaufs der dafür in dem Landesnachbarrecht vorgesehenen Ausschlußfrist nicht mehr verlangen kann, kann für den erhöhten Reinigungsaufwand infolge des Abfallens von Nadeln und Zapfen dieser Bäume ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog zustehen.
BGH, Urt. v. 14. November 2003 - V ZR 102/03
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der bei einem investiven Verkauf eines Grundstücks der Käufer nicht nur den fest vereinbarten Kaufpreis zu zahlen hat, sondern den Verkäufer auch von weitergehenden Entschädigungsansprüchen eines Restitutionsberechtigten freistellen muß, unterliegt der Inhaltskontrolle nach §§ 9 ff AGBG.
BGH, Urteil v. 14. November 2003 - V ZR 144/03
a) Ihre Bereinigungsfähigkeit nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz verliert eine nach § 1 SachenRBerG bereinigungsfähige Erschließungsanlage nicht dadurch, daß sie von dem Grundstückseigentümer in seinem Interesse verlegt wird (Fortführung von BGHZ 144, 25).
b) Der Begriff der Nutzung in § 116 Abs. 1 Nr. 1 SachenRBerG ist grundstücksbezogen in dem Sinne zu verstehen, daß das zu belastende Grundstück am 2. Oktober 1990 in dem bei Geltendmachung des Anspruchs abzusichernden Umfang dem herrschenden Grundstück gedient haben muß. Eine solche Nutzung kommt auch dem Rechtsnachfolger des Nutzers zugute.
c) Ein Mitbenutzungsrecht nach §§ 321, 322 ZGB kann auch konkludent vereinbart sein, wenn der Eigentümer zweier Grundstücke das faktisch herrschende davon verkauft, dafür aber eine Anlage auf dem ihm verbleibenden Grundstück unentbehrlich ist. Das ist aber bei ehemals volkseigenen Grundstücken jedenfalls dann nicht anzunehmen, wenn das dienende Grundstück von einem Rechtsträger von Volkseigentum genutzt wurde (Abgrenzung zum Senatsurt. v. 12. Mai 1999, V ZR 183/98, VIZ 1999, 489).
BGH, Urteil vom 14. November 2003 - V ZR 72/03
a) Zieht der absonderungsberechtigte Gläubiger eine Forderung ein, ohne dazu vom Insolvenzverwalter ermächtigt worden zu sein, schuldet er der Masse nicht allein deshalb zusätzlich zur Feststellungskostenpauschale auch die Verwertungskostenpauschale.
b) Hat der absonderungsberechtigte Gläubiger vor Insolvenzeröffnung eine Forderung nach Aufdeckung der Abtretung eingezogen, kann diese Rechtshandlung nicht mit der Begründung angefochten werden, der Masse sei die Verwertungskostenpauschale entgangen.
BGH, Urteil vom 20. November 2003 - IX ZR 259/02
BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3 Satz 2,
§ 111
Amtsenthebung eines Notars wegen Vermögensverfalls
a) Maßgeblich für die Feststellung eines Amtsenthebungsgrundes im gerichtlichen Vorabverfahren ist der Schluß der mündlichen Verhandlung oder der an seine Stelle tretende Zeitpunkt (im Anschluß an Senat, BGHZ 149, 230).
b) Der Amtsenthebungsgrund des Vermögensverfalls erfordert über den Eintritt ungeordneter schlechter finanzieller Verhältnisse, die sich in absehbarer Zeit nicht beheben lassen (wirtschaftliche Verhältnisse im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 8 BNotO), hinaus, daß der Notar außerstande ist, seinen laufenden Verpflichtungen nachzukommen.
BGH, Beschluß v. 3. November 2003 - NotZ 15/03
1. Lehnt der Notar die Berichtigung einer Urkunde allein aus verfahrensrechtlichen Gründen ab, ist die Beschwerde nach § 15 Abs. 2 BNotO gegeben.
2. Der Notar muss unverzüglich nach § 44a Abs. 2 S. 1 BeurkG verfahren, wenn er eine offensichtliche Unrichtigkeit der Urkunde bejaht. Ist die Beurkundung durch die Unterschrift des Notars abgeschlossen, kann der Notar einen Randvermerk nach § 44a Abs.1 S. 1 BeurkG nicht nachträglich unterzeichnen; es kommt nur noch ein Nachtragsvermerk nach § 44a Abs.2 S. 1 und 2 BeurkG in Betracht.
3. Liegen die Voraussetzungen für einen Nachtragsvermerk nicht vor, kann der Notar die fehlerhaften Erklärungen nicht ohne Mitwirkung der Beteiligten selbständig richtig stellen. Auch wenn die Beteiligten einer Angestellten des Notars Vollmacht erteilt haben, muss er insoweit nicht ohne ein Ansuchen der Notariatsangestellten von sich aus tätig werden.
KG, Beschl. v. 01.04.2003 - 1 W 260/02
Das Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet der Dienstleistungsfreiheit steht der Verpflichtung eines Wirtschaftsteilnehmers, sich in die Handwerksrolle eintragen zu lassen, entgegen, die die Erbringung von Dienstleistungen im Aufnahmemitgliedstaat verzögert, erschwert oder verteuert, wenn die in der anwendbaren Richtlinie über die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen vorgesehenen Voraussetzungen für die Ausübung dieser Tätigkeit in diesem Mitgliedstaat erfüllt sind.
Allein die Tatsache, dass ein in einem Mitgliedstaat niedergelassener Wirtschaftsteilnehmer gleiche oder ähnliche Dienstleistungen wiederholt oder mehr oder weniger regelmäßig in einem anderen Mitgliedstaat erbringt, ohne dass er dort über eine Infrastruktur verfügt, die es ihm erlauben würde, in diesem Mitgliedstaat in stabiler und kontinuierlicher Weise einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, und von der aus er sich u. a. an die Angehörigen dieses Mitgliedstaats wendet, kann nicht ausreichen, um ihn als in diesem Staat niedergelassen anzusehen.
EuGH, Urt. v. 11.12.2003 - C-215/01
Das Gemeinschaftsrecht steht einer nationalen Regelung der Berechnung der Steuer auf den erbrechtlichen Erwerb einer im betreffenden Mitgliedstaat belegenen unbeweglichen Sache entgegen, nach der bei der Ermittlung des Wertes dieser Sache die unbedingte Verpflichtung des Inhabers des dinglichen Rechts, dieses an eine andere Person abzutreten, die wirtschaftlicher Eigentümer der genannten Sache ist, dann berücksichtigt werden kann, wenn der Inhaber des dinglichen Rechts bei seinem Tod in diesem Staat wohnte, nicht aber dann, wenn er in einem anderen Mitgliedstaat wohnte.
EuGH, Urt. v. 11.12.2003 - C-364/01
WEG § 5 Abs.
2
Auch Zugang zu Heizungsraum ist zwingend Gemeinschaftseigentum
Steht der Kellerraum, in dem sich Heizungsanlage und Öltank einer Eigentumswohnanlage befinden, gemäß der Teilungserklärung im Gemeinschaftseigentum, so sind auch die Räumlichkeiten, die den einzigen Zugang zum Heizungsraum bilden, zwingend gemeinschaftliches Eigentum.
BayObLG, Beschl. v. 30.10.2003 - 2Z BR 184/03
Streiten die Parteien, ob die Schuld fällig ist, nachdem der Gläubiger die Leistung verlangt hat, ist es Sache des Schuldners darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen, daß aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Festlegung oder der Umstände des Falls erst zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt zu leisten ist. Dies trifft auch bei Streit zu, wann im konkreten Fall die angemessene Fertigstellungsfrist tatsächlich abgelaufen und deshalb Fälligkeit eingetreten ist.
BGH, Urt. v. 21. Oktober 2003 - X ZR 218/01
Nach Maßgabe des Art. 233 § 5 Abs. 2 Satz 1 EGBGB ist die Anwendung des § 892 BGB auch dann ausgeschlossen, wenn ein Wege- und Überfahrtrecht bereits zu Zeiten der DDR in das Grundbuch eingetragen war, dann aber - vor oder nach dem Beitritt - versehentlich gelöscht oder nicht auf ein anderes Grundbuchblatt mitübertragen wurde.
Macht das Berufungsgericht von der Möglichkeit Gebrauch, anstelle eines eigenen Tatbestandes auf die tatsächlichen Feststellungen im erstinstanzlichen Urteil Bezug zu nehmen und diesem nur eine Darstellung etwaiger Änderungen oder Ergänzungen beizufügen, so dürfen sich bei einer Zusammenschau seiner eigenen Darstellungen und der tatsächlichen Feststellungen aus dem Urteil der Vorinstanz keine Widersprüche ergeben. Ist wegen eines solchen Widerspruchs eine revisionsrechtliche Nachprüfung nicht möglich, so ist das Berufungsurteil von Amts wegen aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen.
BGH, Urt. v. 7. November 2003 - V ZR 141/03
Wendet der Besitzer eines Grundstücks gegen die Herausgabeklage des Eigentümers ein, das Grundstück sei ihm wegen Teilunmöglichkeit der Verpflichtungen aus dem zugrunde liegenden Kaufvertrag (§ 323 Abs. 3 BGB a.F.), wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder als Folge einer ergänzenden Vertragsauslegung nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen zurückzuübertragen, so hat diese auf § 242 BGB gestützte Arglisteinrede nur Erfolg, wenn der Besitzer die Rückübertragung Zug um Zug gegen Rückgewähr der Gegenleistung, Erstattung gezogener Nutzungen (§ 818 Abs. 1 BGB) und etwaiger anderer Gegenansprüche des Eigentümers aus dem rückabzuwickelnden Vertragsverhältnis verlangt.
BGH, Versäumnisurteil v. 24. Oktober 2003 - V ZR 24/03
EGBGB Art. 233 § 5; ZPO §§ 548, 319
Inhalt eines Mitbenutzungsrechtes nach § 321 ZGB-DDR
Mangels landesgesetzlicher Regelung bestimmt sich der Inhalt des einzutragenden dinglichen Rechts nach dem, was im konkreten Fall als Inhalt des Mitbenutzungsrechts nach § 321 Abs. 1 ZGB vereinbart wurde.
Widersprechen sich hinsichtlich der Zulassung der Revision der Tenor und die Begründung des Berufungsurteils und ist für den Revisionskläger nicht ersichtlich, ob dem Berufungsgericht ein Fehler bei der Tenorierung oder bei der Begründung unterlaufen ist, so beginnt für ihn - zumindest bei Nichtüberschreiten der Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO - eine neue Rechtsmittelfrist mit der Bekanntgabe des Berichtigungsbeschlusses zu laufen, mit dem die Zulassung der Revision klargestellt wird.
BGH, Urt. v. 7. November 2003 - V ZR 65/03
Zum kollusiven Zusammenwirken eng verwandter Geschäftsführer zweier selbständiger Gesellschaften bei der Erfüllung gegenseitiger Vertragspflichten.
Zu den Voraussetzungen, unter denen das Gericht bei der Behauptung innerer Tatsachen Beweis zu erheben hat.
BGH, Urteil vom 5. November 2003 - VIII ZR 218/01
Hat der Schuldner für eine von ihm abgeschlossene Lebensversicherung einem Dritten ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt, richtet sich nach Eintritt des Versicherungsfalls der Anfechtungsanspruch gegen den Dritten auf Auszahlung der vom Versicherer geschuldeten Versicherungssumme, nicht auf Rückgewähr der vom Schuldner geleisteten Prämien.
Bei Erteilung einer widerruflichen Bezugsberechtigung an einen Dritten gilt die anfechtbare Rechtshandlung erst dann als vorgenommen, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist.
Der Anfechtungsanspruch gewährt in der Insolvenz des Anfechtungsgegners im allgemeinen ein Aussonderungsrecht.
BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 252/01
Verkauft der spätere Schuldner ohne vorherige Verpflichtung im letzten Monat vor dem Eröffnungsantrag an einen Insolvenzgläubiger (Käufer) Gegenstände, die er einem anderen Gläubiger zur Sicherheit übereignet hatte und die dieser zur Veräußerung nur an diesen Käufer "freigibt", so werden die Insolvenzgläubiger im allgemeinen durch die dadurch zugunsten des Käufers hergestellte Aufrechnungslage benachteiligt; die Aufrechnung des Käufers gegen die Kaufpreisforderung ist dann gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO i.V. mit § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO unwirksam.
BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003 - IX ZR 28/03
UStG § 9
Option zur Umsatzsteuer beim Grundstückskauf muss mit beurkundet werden
Im Falle eines Grundstückskaufvertrages kann bei Fehlen einer entsprechenden Vereinbarung kein gesonderter Ausweis der Mehrwertsteuer verlangt werden.
OLG Naumburg, Urt. v. 23.10.2001 - 11 U 127/01
KostO
§ 30 Abs. 1, § 65, § 131 Abs. 2
Geschäftswert für Eintragung eines Nacherbenvermerks
1. Für die Festsetzung des Geschäftswerts eines Beschwerdeverfahrens mit dem Gegenstand der Zurückweisung der Eintragung eines Nacherbenvermerks kommt es bei Ausübung des Ermessens nach § 30 Abs. 1 Halbsatz 2 KostO auf die Bedeutung der Beschwerde für die Beteiligten und das mit der Beschwerde verfolgte Interesse sowie auf alle sonstigen Umstände des Einzelfalles an. In der Regel ist, wenn mit der Beschwerde dasselbe Ziel wie in erster Instanz verfolgt wird, wie dort ein Bruchteil des Wertes des betroffenen Grundstücks oder Rechts anzusetzen.
2. Beruht die beantragte Eintragung eines Nacherbenvermerks auf einer letztwilligen Verfügung nach dem Recht des US-Bundesstaats Kansas, deren Rechtswirkungen nach deutschem Recht nicht eindeutig sind und lasten auf dem betroffenen Grundstück Grundschulden in beträchtlicher Höhe, erscheinen 10 % des Beziehungswerts als Geschäftswert angemessen.
BayObLG, Beschl. v. 01.10.2003 - 3Z BR 193/03
1. Es bleibt offen, ob gegen Entscheidungen des Registergerichts im Rahmen des § 6 Abs. 5 GmbHG die weitere oder die sofortige weitere Beschwerde statthaft ist.
2. Wenn die Frage der Befristung des statthaften Rechtsmittels in der Rechtsprechung und in der Literatur nicht geklärt ist, kann auch einem Rechtsanwalt als Beschwerdeführer bei Versäumung der Frist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden.
Hat der Beschwerdeführer das Rechtsmittel bereits vor Beseitigung des Hindernisses eingelegt, bedarf es keiner erneuten Einlegung innerhalb der Frist des § 22 Abs. 2 FGG.
3. Liegen die Voraussetzungen für die Bestellung eines Nachtragsliquidators vor, hat das Registergericht ein Ermessen nur in Bezug auf die konkret zu bestellende Person, nicht jedoch dahingehend, ob ein Nachtragsliquidator bestellt wird.
BayObLG, Beschl. v. 22.10.2003 - 3Z BR 197/03
BGB a. F. §§ 459, 462, 463, 465, 467, 346 ff.
Wann ist ein KFZ "fabrikneu"?
Ein unbenutztes Kraftfahrzeug ist regelmäßig noch "fabrikneu", wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, wenn es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluß des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen.
BGH, Urt. v. 15. Oktober 2003 - VIII ZR 227/02
a) Ein Unternehmer, der mit einem Dritten (hier: Wohnungsbauunternehmen als Verwalter von Mietwohnungen) einen Werkvertrag geschlossen hat, in dem die Entgeltfrage umfassend geregelt ist, hat gegen den durch die Erbringung der Werkleistung Mitbegünstigten (hier: Wohnungseigentümer) keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag, auch wenn er seinen Entgeltanspruch gegenüber dem anderen Vertragsteil nicht durchsetzen kann.
b) Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und aus § 179 BGB können nebeneinander bestehen (Bestätigung von BGH NJW-RR 1989, 970).
BGH, Urt. v. 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01
Die einer Grundschuld mit persönlicher Haftungsübernahme und Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung zugrundeliegende Sicherungsabrede des mit dem Schuldner identischen Grundschuldbestellers, die formlos und konkludent getroffen werden kann und die den Entschluß zum Abschluß des zu sichernden Vertrages entscheidend fördert, erfaßt bei einem wirksamen Widerruf eines Darlehensvertrages auch ohne ausdrückliche Vereinbarung regelmäßig Ansprüche des Kreditgebers aus § 3 HWiG a.F.. Etwas anderes kann nur bei Vorliegen besonderer - vom Schuldner darzulegender und zu beweisender - Gründe gelten, die ausnahmsweise gegen die Einbeziehung der Folgeansprüche in die Sicherungsvereinbarung sprechen.
BGH, Urteil vom 28. Oktober 2003 - XI
ZR 263/02
Berichtigung
Ein über zwei Jahre hinausgehendes nachvertragliches Wettbewerbsverbot für einen aus einer Freiberuflersozietät ausgeschiedenen Gesellschafter verstößt in zeitlicher Hinsicht gegen § 138 BGB, weil sich nach einem Zeitraum von zwei Jahren die während der Zugehörigkeit zur Gesellschaft geknüpften Mandantenverbindungen typischerweise so gelöst haben, daß der ausgeschiedene Partner wie jeder andere Wettbewerber behandelt werden kann (vgl. Sen.Urt. v. 8. Mai 2000 - II ZR 308/98, WM 2000, 1496, 1498).
BGH, Urteil vom 29. September 2003 - II ZR 59/02
Haben die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine Immobilie als Altersruhesitz gemeinsam erworben und gleichzeitig das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, auf Dauer ausgeschlossen, ist ihnen bei einem Scheitern der Lebensgemeinschaft der Einwand des Fortfalls der Geschäftsgrundlage entzogen.
BGH, Urteil vom 6. Oktober 2003 - II ZR 63/02
Verletzt die Entscheidung des Berufungsgerichts den Anspruch der beschwerten Partei auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes, so ist die nach § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) unabhängig davon zulässig, ob sich der Rechtsverstoß auf das Endergebnis auswirkt.
Eine konkrete Anweisung des Anwalts im Einzelfall macht nur dann allgemeine organisatorische Regelungen obsolet, wenn diese durch die Einzelanweisung ihre Bedeutung für die Einhaltung der Frist verlieren; das ist nicht der Fall, wenn die Weisung nur dahin geht, einen Schriftsatz per Telefax zu übermitteln, die Fristüberschreitung aber darauf beruht, daß es an ausreichenden organisatorischen Vorkehrungen dazu fehlt, unter welchen Voraussetzungen eine Frist nach Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax als erledigt vermerkt werden darf.
BGH, Beschl. v. 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03
Wird ein Grundstück in der Weise geteilt, daß Räume eines aufstehenden Gebäudes von der Grenze der beiden neu gebildeten Grundstücke durchschnitten werden, sind diese wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, auf dem das Gebäude steht, welchem die Räume bei natürlicher Betrachtung zuzuordnen sind. Der Wille der Beteiligten, die von der Grundstücksgrenze durchschnittenen Räume eigentumsmäßig beiden Grundstücken zuzuordnen, ist demgegenüber unbeachtlich.
BGH, Urt. v. 10. Oktober 2003 - V ZR 96/03
ZPO § 751 Abs. 1
Vorauspfändung auch für künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche
zulässig
Die Vorauspfändung von Kontoguthaben für künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche ist zulässig.
BGH, Beschluß vom 31. Oktober 2003 - IXa ZB 200/03
Die gesetzliche Regelung, daß die Frist von zwei Wochen zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluß, durch den der Insolvenzplan bestätigt oder versagt wird, mit der Verkündung des Beschlusses beginnt, bleibt auch dann maßgebend, wenn vom Gericht hierüber falsch belehrt worden ist.
Zur Wiedereinsetzung von Amts wegen, wenn über den Beginn der Rechtsmittelfrist gegen einen verkündeten Beschluß vom Gericht falsch belehrt worden ist.
BGH, Beschluß vom 16. Oktober 2003 - IX ZB 36/03
a) Die Ein-Mann-GmbH ist nicht gehindert, gegen Gläubiger ihres Alleingesellschafters Drittwiderspruchsklage zu erheben, wenn deren Vollstreckung ein eigenes, von § 771 ZPO erfaßtes Recht verletzt.
b) Verbleibt eine Sache, die der Geschäftsführer einer GmbH nur als Organ der Gesellschaft genutzt hat, nach Beendigung der Organstellung in seiner tatsächlichen Gewalt, so erwirbt er an ihr unmittelbaren Besitz.
c) Die Tatsache, daß der unmittelbare Besitzer die tatsächliche Gewalt über die Sache zuvor als geschäftsführender Alleingesellschafter der GmbH ausgeübt hat, begründet keine Vermutung dafür, daß er nach Beendigung der Organstellung lediglich Fremdbesitzer geworden ist; diese die Vermutung des § 1006 BGB ausschließende Voraussetzung hat vielmehr die gegen die Vollstreckung klagende Gesellschaft zu beweisen.
d) Die zugunsten des Besitzers eines Kraftfahrzeugs geltende Eigentumsvermutung wird nicht allein dadurch widerlegt, daß ein anderer den Kraftfahrzeugbrief in Besitz hat und dort als Halter eingetragen ist.
BGH, Urteil vom 16. Oktober 2003 - IX ZR 55/02
Zur Auswirkung des einem abgelehnten Konkurrenten um eine Anwaltsnotarstelle im Wege der einstweiligen Anordnung gewährten einstweiligen Rechtsschutzes auf die dem (zunächst) erfolgreichen Bewerber erteilte Zusage, ihm nach endgültigem Abschluß des Besetzungsverfahrens die ausgeschriebene Notarstelle zu übertragen.
BGH, Beschluß vom 3. November 2003 - NotZ 12/03
BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2
Notarbewerbung: Keine Sonderpunkte für Steuerberaterausbildung
Die Ausbildung als Steuerberater qualifiziert den Bewerber um eine Anwaltsnotarstelle nicht in einer für die Vergabe von Sonderpunkten erforderlichen "ganz besonderen Weise" für den Notarberuf, weil ihr die gebotene notarspezifische Ausrichtung fehlt (im Anschluß an Sen.Beschl. v. 16. März 1998 - NotZ 25/97, BGHR § 6 Abs. 3 Satz 2 Auswahlverfahren 4 - betr. Fachanwalt für Steuerrecht).
BGH, Beschluß vom 3. November 2003 - NotZ 8/03
BGB §§ 2077, 2268, 2271, 2296
Bindung an gemeinschaftliches Testament
Wechselbezügliche Verfügungen in einem von Eheleuten errichteten gemeinschaftlichen Testament sind nach Scheidung der Ehe, sofern sie noch wirksam bleiben, ohne weiteres auch einseitig aufhebbar.
KG, Urt. v. 30.06.2003 - 23 U 4246/00
OLG Frankfurt, Urteil v. 28.05.2003 - 23 U 35/02
1. Der in einem Erschließungsvertrag zwischen Bauträger als Grundstückseigentümer und Gemeinde erklärte Verzicht auf Anschlussrechte wirkt dinglich und bindet auch die Rechtsnachfolger im Grundeigentum.
2. Der aus dem Gedanken der Folgenbeseitigung abgeleitete Erschließungsanspruch ist subsidiär gegenüber zivilrechtlichen Möglichkeiten der Erschließungssicherung.
BayVGH, Urteil v. 09.10.2003 - 4 B 00.2191
Ein Notar ist nicht bereits deshalb der Falschbeurkundung im Amt hinreichend ver-dächtig, weil er in dem die notarielle Urkunde abschließenden Vermerk - vorgelesen, genehmigt und eigenhändig unterzeichnet - der Wahrheit zuwider deren (vollständi-ge) Verlesung beurkundet.
Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschl. v. 16.06.2003 - 1 Ws 236/03
BNotO
§ 15 Abs. 2
Notarieller Vorbescheid setzt Ankündigung einer konkreten Entscheidung voraus
Keine Beschwerde gegen bloße Mitteilung einer Rechtsansicht zu einer Einzelfrage durch den Notar, wenn damit keine konkrete Entscheidung angekündigt wird, auch wenn der Notar dies als Vorbescheid bezeichnet.
KG, Beschl. v. 08.04.2003 - 1 W 58/03
BGB
§ 2314 Abs. 1 Satz 3, ZPO § 888
Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses durch den Notar
Das Nachlassverzeichnis des Notars hat auf dessen eigenen Feststellungen und nicht nur auf Auskünften des Erben zu beruhen.
OLG Celle, Beschl. v. 23.07.2003 - 6 W 59/03
Erbbauzinsen sind auch dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Kalenderjahr ihrer Leistung sofort abziehbar, wenn sie in einem Einmalbetrag vorausgezahlt werden (gegen BMF-Schreiben vom 10. Dezember 1996, BStBl I 1996, 1440).
BFH, Urteil vom 23. September 2003 - IX R 65/02
Ein Insolvenzverwalter kann nicht einen gemäß § 240 ZPO unterbrochenen Passivprozeß über eine Insolvenzforderung zur Aufnahme durch den Gemeinschuldner "freigeben".
BGH, Beschluß vom 27. Oktober 2003 - II ZA 9/02
Der Erwerber einer Sache nimmt grob fahrlässig im Sinne von § 366 Abs. 1 HGB die Verfügungsbefugnis des Veräußerers an, wenn er nach den Umständen mit einem verlängerten Eigentumsvorbehalt des Vorlieferanten rechnen muß und weiß, daß die für die Verfügungsbefugnis im Rahmen eines solchen Eigentumsvorbehalts konstitutive Vorausabtretung deswegen ins Leere geht, weil er selbst seine Leistung bereits im voraus an seinen abtretungspflichtigen Vertragspartner erbracht hat.
BGH, Urteil vom 22. September 2003 - II ZR 172/01
Ein Vergleich kann nach § 779 Abs. 1 BGB unwirksam sein, wenn sich die von den Parteien bei Abschluß des Vergleichs als feststehend zugrunde gelegte Auslegung einer Vertragsklausel - hier: Entschädigungsregelung in einem Pachtvertrag - als unrichtig erweist.
BGH, Urteil vom 6. November 2003 - III ZR 376/02
Die Bestellung einer Reallast, bei der die rückständigen Raten Rang nach dem Recht im übrigen haben, ist nicht möglich.
BGH, Beschl. v. 2. Oktober 2003 - V ZB 38/02
Stehen die Angabe des Erwerbsgrunds in Abteilung I des Grundbuchs und die in Abteilung II eingetragene Verfügungsbeschränkung miteinander in Widerspruch, obliegt es dem Besserberechtigten, die Unrichtigkeit des eingetragenen Erwerbsgrunds zu beweisen. Gelingt ihm dieser Beweis, genügt die Eintragung in Abteilung II des Grundbuchs für die Feststellung, daß es sich bei dem Grundstück um ein Grundstück aus der Bodenreform handelt.
BGH, Urteil vom 31. Oktober 2003 - V ZR 246/02
BGB §§ 675, 433
Zusätzlicher Beratungsvertrag bei Immobilienanlage
a) Ein zu dem Kauf hinzutretender
Beratungsvertrag kann zustande kommen, wenn der Verkäufer den Käufer unter
Zuhilfenahme einer Berechnung der
Rentierlichkeit zum Ankauf einer Immobilie bewegt (im Anschluß an Senat BGHZ
140, 111).
b) Anders als die bei Vertragsverhandlungen gesetzlich geschuldete Aufklärung, kann die vom Verkäufer vertraglich übernommene Beratung sich grundsätzlich auch dann nicht auf einen Teilaspekt beschränken, wenn der Käufer bei gebotener Wahrnehmung seiner Interessen die Unvollständigkeit erkennen könnte.
c) Hat die Beratung des Verkäufers den Erwerb und die Unterhaltung einer Immobilie zum Gegenstand, darf sich die Berechnung des Eigenaufwands des Käufers nicht auf das Jahr der Anschaffung beschränken, wenn eine Veränderung der Mieteinnahmen oder der Unterhaltungskosten abzusehen ist.
d) Werden die Unterhaltungskosten des Sondereigentums aus einem Mietpool der Wohnungseigentümer bestritten, der vom Verwalter des Gemeinschaftseigentums mit verwaltet wird, dürfen sie bei der Berechnung des Eigenaufwands des Käufers nicht unberücksichtigt bleiben; die Berücksichtigung kann in der Weise geschehen, daß zur Instandhaltungsrücklage für das Gemeinschaftseigentum eine solche für das Sondereigentum hinzutritt.
BGH, Urteil vom 31. Oktober 2003 - V ZR 423/02
Eine Gebietskörperschaft, die als Grundstückseigentümerin von der in einem privatnützigen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluß (hier: Genehmigung zum Sand- und Kiesabbau) vorgegebenen Trassenführung für die Erschließung des Abbaugebiets betroffen ist, unterliegt hinsichtlich der Benutzung ihrer Grundstücke keinem Duldungs- oder Kontrahierungszwang.
BGH, Urteil vom 24. Oktober 2003 - V ZR 424/02
Ein Subventionsbegünstigter, der eine individuelle Beihilfe erhalten hat, die Gegenstand einer nach Art. 88 Abs. 2 EG-Vertrag erlassenen Entscheidung der Europäischen Kommission geworden ist, kann, auch wenn die Entscheidung allein an den beihilfegewährenden Mitgliedsstaat gerichtet ist, selbst eine Nichtigkeitsklage erheben; unterläßt er dies, wird die Entscheidung ihm gegenüber bestandskräftig (im Anschluß an EuGH, Rs.C-178/95, Wiljo, Slg. 1997, I-585).
BGH, Urteil vom 24. Oktober 2003 - V ZR 48/03
§ 57 Abs. 1 Nr. 2 TKG verpflichtet den Eigentümer nicht, in einem Gebäude auf seinem Grundstück Kabelanlagen zu dulden, die dort von einem Netzbetreiber installiert sind und allein der Versorgung der Bewohner mit Programmangeboten dienen.
BGH, Urt. v. 26. September 2003 - V ZR 51/03
Die Veräußerung eines Grundstücks aus der Bodenreform durch einen Erben nach der Ausstrahlung der Sendung über die Rechtsstellung der Erben dieser Grundstücke im Ersten Deutschen Fernsehen am 29. September 1997 führt grundsätzlich nicht dazu, daß der Erbe gegenüber einem Besserberechtigten frei geworden ist.
BGH, Urt. v. 17. Oktober 2003 - V ZR 71/03
Die gesetzliche Regelung, nach der bei Eintragung von Volkseigentum in das Grundbuch der wirkliche Eigentümer sein Eigentum nach Ablauf einer Ausschlußfrist verliert, ist nicht verfassungswidrig.
BGH, Urt. v. 17. Oktober 2003 - V ZR 91/03
Die gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter einer rechts- und parteifähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts können im Prozeß nur einheitliche Anträge stellen.
Ein Kläger, der ausschließlich notarielle Pflichtverletzungen bei dem als selbständiges Betreuungsgeschäft übernommenen Urkundsvollzug geltend macht, unterstellt damit nicht zugleich Pflichtverletzungen bei der Beurkundung der Entscheidung des Gerichts.
Vereinbaren die Kaufvertragsparteien, daß der Käufer die auf den Nettokaufpreis zu zahlende Mehrwertsteuer auch durch Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs begleichen kann und der mit dem Vollzug beauftragte Notar erst "nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises" die Eigentumsumschreibung beantragen darf, ist der Antrag frühestens nach Vorliegen einer wirksamen Abtretung zu stellen. Durch eine verfrüht beantragte Umschreibung ist der Verkäufer spätestens dann geschädigt, wenn die Finanzbehörden zu erkennen geben, sie würden auf die Abtretung nicht in voller Höhe zahlen, sowie gegen den Verkäufer einen Haftungsbescheid wegen der danach noch offen stehenden Umsatzsteuer erlassen und wenn die Vollstreckung gegen den wegen des Differenzbetrages verurteilten Käufer aufgrund seiner Zahlungsunfähigkeit scheitert.
BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 324/01
Einem Bewerber steht nicht die Befugnis
zu, Antrag auf Verpflichtung der
Justizverwaltung zu stellen, eine freigewordene Notarstelle unter Bezeichnung
des bisherigen Amtsinhabers auszuschreiben.
BGH, Beschluß vom 3. November 2003 - NotZ 10/03
a) Der Umstand, daß zusätzliche Zwischenprüfungen und Stichproben ohne besonderen Anlaß zulässig sind, steht der Kontrolle des hierbei von den Aufsichtsbehörden ausgeübten Ermessens nicht entgegen.
b) Der Prüfung der Aufsichtsbehörde unterliegt neben dem gesetzlichen Ansatz der Notarkosten auch deren Einziehung bei dem Kostenschuldner.
BGH, Beschluß vom 3. November 2003 - NotZ 13/03
BGH, Beschl. v. 03.11.2003 - NotZ 18/03
BayObLG, Beschl. v. 17.09.2003 - 3Z BR 183/03
Ein Darlehensnehmer, der sich im Darlehensvertrag wirksam verpflichtet hat, sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen zu unterwerfen, darf aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtung keine Vorteile ziehen (§ 242 BGB).
Ist die Unterwerfungserklärung nicht durch ihn selbst, sondern durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegeben worden, kann er sich daher gegenüber der kreditgebenden Bank auf die Unwirksamkeit der Erklärung nicht berufen (hier: Abgabe der Unterwerfungserklärung durch Treuhänderin aufgrund einer wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz gemäß § 134 BGB nichtigen Vollmacht).
BGH, Urteil vom 22. Oktober 2003 - IV ZR 398/02
Ein Darlehensnehmer, der sich im Darlehensvertrag wirksam verpflichtet hat, sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen zu unterwerfen, darf aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtung keine Vorteile ziehen (§ 242 BGB).
Ist die Unterwerfungserklärung nicht durch ihn selbst, sondern durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegeben worden, kann er sich daher gegenüber der kreditgebenden Bank auf die Unwirksamkeit der Erklärung nicht berufen (hier: Abgabe der Unterwerfungserklärung durch Treuhänderin aufgrund einer wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz gemäß § 134 BGB nichtigen Vollmacht).
BGH, Urteil vom 22. Oktober 2003 - IV ZR 33/03
In die Entgelte für den Erwerb der Mitgliedschaft in einem Verein sind (als Eintrittsspende zu erbringende) Aufwendungen in Form einer Kommanditeinlage nicht einzubeziehen.
BFH, Urteil vom 23. Juli 2003 - I R 41/03
Eine durch übertragende Umwandlung aus einer Personengesellschaft entstandene Kapitalgesellschaft kann jedenfalls dann rückwirkend vom Beginn des Wirtschaftsjahres an gewerbesteuerliche Organgesellschaft sein, wenn der steuerliche Übertragungsstichtag gemäß § 20 Abs. 8 Satz 1 UmwStG 1995 auf den Beginn des Wirtschaftsjahres zurückverlegt wird und die Eingliederungsvoraussetzungen gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG 1999 i.V.m. § 14 Nr. 1 und 2 KStG 1999 tatsächlich bereits zu Beginn des Wirtschaftsjahres erfüllt waren (gegen BMF-Schreiben vom 25. März 1998, BStBl I 1998, 268, Tz. Org. 05, Org. 13, Org. 18).
BFH, Urteil vom 17. September 2003 - I R 55/02
Landwirtschaftlich genutzte Flächen, die dem Betriebsinhaber gehören, aber von ihm nicht selbst bewirtschaftet, sondern verpachtet werden, fallen nicht unter die Sonderregelung in § 69 Abs. 2 BewG. Die bloße Verpachtung eines Grundstücks stellt keine "ordnungsgemäße und nachhaltige" Bewirtschaftung im Sinne dieser Vorschrift dar.
BFH, Urteil vom 13. August 2003 - II R 48/01
Die Erbschaftsteuer für betagte Ansprüche, die zu einem bestimmten (feststehenden) Zeitpunkt fällig werden, entsteht dem Regelfall des § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG entsprechend bereits im Zeitpunkt des Todes des Erblassers; solche Ansprüche sind ggf. mit ihrem nach § 12 Abs. 3 BewG abgezinsten Wert anzusetzen. Die Erbschaftsteuer für diejenigen betagten Ansprüche, bei denen der Zeitpunkt des Eintritts des zur Fälligkeit führenden Ereignisses unbestimmt ist, entsteht nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG erst mit dem Eintritt des Ereignisses.
BFH, Urteil vom 27. August 2003 - II R 58/01
Ist eine Investitionszulage auf Anzahlungen geltend gemacht worden, so ist für die betreffenden Wirtschaftsgüter stets ein frist- und formgerechter Antrag auf Gewährung der Investitionszulage für das Wirtschaftsjahr zu stellen, in dem die Investitionen abgeschlossen worden sind, und zwar auch dann, wenn die endgültigen Anschaffungskosten die Anzahlung nicht übersteigen.
BFH, Urteil vom 26. Juni 2003 - III R 16/01
Eine steuerfreie Kreditvermittlung liegt nur vor, wenn die Leistung an eine Partei des Kreditvertrags (Kreditgeber oder Kreditnehmer) erbracht wird und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird; der Leistung muss also ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem leistenden Unternehmer und dem Kreditgeber oder Kreditnehmer zugrunde liegen. Für das Vorliegen einer Vermittlungsleistung reicht nicht aus, dass der leistende Unternehmer im Auftrag eines Dritten das Erforderliche tut, damit zwei Parteien einen Kreditvertrag schließen.
BFH, Urteil vom 9. Oktober 2003 - V R 5/03
BGB
§§ 765, 138 Bc
Sittenwidrigkeit wirtschaftlich überfordernder Arbeitnehmerbürgschaft
Eine von einem Arbeitnehmer mit mäßigem Einkommen aus Sorge um den Erhalt seines Arbeitsplatzes für einen Bankkredit des Arbeitgebers übernommene Bürgschaft ist sittenwidrig, wenn sie den Arbeitnehmer finanziell kraß überfordert und sich der Arbeitgeber in einer wirtschaftlichen Notlage befindet.
BGH, Urteil vom 14. Oktober 2003 - XI ZR 121/02
Zur Sicherung des angemessenen Eigenbedarfs eines im Beitrittsgebiet lebenden, gegenüber einem minderjährigen Kind unterhaltspflichtigen Elternteils, dessen eigener Verdienst unter der Selbstbehaltsgrenze liegt, durch den Anspruch auf Familienunterhalt gegen seinen neuen Ehegatten (im Anschluß an Senatsurteile vom 20. März 2002 - XII ZR 216/00 - FamRZ 2002, 742 und vom 22. Januar 2003 - XII ZR 2/00 - FamRZ 2003, 363).
BGH, Urteil vom 29. Oktober 2003 - XII ZR 115/01
BGB
§§ 398, 157 Gg
Kündigung einer Verrechnungsabrede nur mit Wirkung für die Zukunft
möglich
Eine Vereinbarung, die den Schuldner zu seiner Sicherung ermächtigt, seine Forderungen gegen einen von der Insolvenz bedrohten Dritten mit Forderungen seines Gläubigers zu verrechnen, kann vom Gläubiger nur mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden. Entsprechend der Sicherungsabrede zwischen Gläubiger und Schuldner können bereits entstandene Forderungen auch nach der Kündigung verrechnet werden.
BGH, Urt. v. 4. September 2003 - I ZR 128/01
BGB
§§ 675, 667
Pflichten des Mittelverwendungstreuhänders im Kapitalanlagemodell bei
Abweichung von vereinbarter Anlagestrategie
Zur Verpflichtung des in das "Sicherheitssystem" eines Anlagemodells eingeschalteten Mittelverwendungstreuhänders, den Anlegern für ihre Einlagen einzustehen, wenn er Transaktionen zuläßt, durch die die gesamte vereinbarte Anlagestrategie verändert wird.
BGH, Urteil vom 30. Oktober 2003 - III ZR 344/02
BGB
§ 652; WoVermittG § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Satz 2
Kein Maklerlohn für Eigentümer der vermittelten Wohnung
Der als Wohnungsvermittler tätigen juristischen Person steht nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 WoVermittG ein Anspruch auf die Vermittlungsprovision nicht zu, wenn eine an ihr rechtlich oder wirtschaftlich beteiligte (natürliche oder juristische) Person Eigentümerin (im Rechtssinne) der vermittelten Wohnung ist; auf "wirtschaftliches Eigentum" kommt es nicht an.
BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - III ZR 41/03
VermG
§ 7 Abs. 7; UStG § 15
Herausgabepflicht des Verfügungsberechtigten nach Vermögensgesetz umfaßt
auch vereinnahmte Umsatzsteuer
Zu dem an den Berechtigten herauszugebenden Entgelt gehört auch der Teil des Mietzinses, der von dem Verfügungsberechtigten als Umsatzsteuer ausgewiesen ist; der Verfügungsberechtigte kann diesen jedoch in dem Verhältnis kürzen, in dem die Vorsteuer seines Unternehmens zur Gesamtheit der als Umsatzsteuer ausgewiesenen Mietanteile steht.
BGH, Urt. v. 10. Oktober 2003 - V ZR 39/02
BGB
§ 906 Abs. 1 Satz 1, § 1004
Einmal jährlich darf es auch lauter zugehen
Von einem Rockkonzert ausgehende Lärmimmissionen, die die Richtwerte der sog. LAI-Hinweise überschreiten, können unwesentlich im Sinne des § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB sein, wenn es sich um eine Veranstaltung von kommunaler Bedeutung handelt, die an nur einem Tag des Jahres stattfindet und weitgehend die einzige in der Umgebung bleibt. Dies gilt in aller Regel aber nur bis Mitternacht.
BGH, Urt. v. 26. September 2003 - V ZR 41/03
BGB
§§ 134, 138 Abs. 1 Cf; BORA § 12 Abs. 1
Vertrag wirksam, auch wenn Anwalt unter Verstoß gegen Berufsordnung
Verhandlungen mit der ebenfalls anwaltlich vertretenen Gegenpartei
aufgenommen hatte
Ein Verstoß gegen das in § 12 Abs. 1 BORA bestimmte Verbot führt weder zur Nichtigkeit eines verbotswidrig zustande gekommenen Vertrages nach § 134 BGB noch ohne weitere Umstände zu seiner Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB.
BGH, Urt. v. 17. Oktober 2003 - V ZR 429/02
ZPO
§ 850d Abs. 1 Satz 1; BGB § 1615k i.d.F. vom
30. Juni 1998
Pfändungsgrenzen bei Anspruch der nichtehelichen Mutter auf
Entbindungskosten nach früherem Recht
Bei altrechtlichen Ansprüchen der Kindesmutter auf Erstattung von Entbindungskosten, die vor dem 1. Juli 1998 entstanden sind, ist die erweiterte Pfändung des Arbeitseinkommens wegen bevorzugter Unterhaltsansprüche nicht zulässig.
BGH, Beschluß vom 10. Oktober 2003 - IXa ZB 170/03
Ein Anspruch aus § 104 VglO ist nur begründet, wenn und soweit der Zwangsvollstreckungsgläubiger durch den Zugriff auf Kosten der Masse etwas erlangt und dadurch im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB ungerechtfertigt bereichert ist. Der Zugriffsgegenstand, auf den sich die Sperrwirkungen beziehen sollen, muß mithin zu dem Vermögen gehört haben, über welches der Anschlußkonkurs eröffnet wurde.
BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 10/02
EG Art. 39, 43; Richtlinie 89/48/EWG
Das Gemeinschaftsrecht verwehrt es den Behörden eines Mitgliedstaats, den Inhaber eines in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Diploms der Rechtswissenschaft nur deshalb nicht in das Register der Personen, die die für eine Zulassung als Rechtsanwalt erforderliche praktische Ausbildungszeit absolvieren, einzutragen, weil es sich nicht um ein von einer Universität des erstgenannten Staates verliehenes, bestätigtes oder als gleichwertig anerkanntes Diplom der Rechtswissenschaft handelt.
EuGH, Urt. v. 13.11.2003 - Rs. C-313/01
1. Erteilt eine Kapitalgesellschaft ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer kurz vor Vollendung seines 64. Lebensjahres eine Pensionszusage, nach der der Versorgungsfall mit Vollendung des 70. Lebensjahres eintreten soll, so sind die Zuführungen zu einer deshalb gebildeten Pensionsrückstellung regelmäßig verdeckte Gewinnausschüttungen. Das gilt auch dann, wenn die Gesellschaft in den neuen Bundesländern ansässig ist und die Zusage im Jahr 1991 erteilt hat (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 24. April 2002 i R 43/01, BFHE 199, 157, BStBl II 2003, 416).
2. Wird der in einer Pensionszusage vorgesehene Eintritt des Versorgungsfalls durch eine spätere Änderung der Zusage hinausgeschoben, so ist für die Zeit bis zum Wirksamwerden der Änderung die Erdienbarkeit des Versorgungsanspruchs nach Maßgabe der ursprünglichen Zusage zu beurteilen (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 19. Mai 1998 I R 36/97, BFHE 186, 226, BStBl II 1998, 689).
BFH, Urteil vom 23. Juli 2003 - I R 80/02
Zur Berücksichtigung steuerlicher Vorteile aus dem Ehegattensplitting bei der Bemessung des an den ehemaligen Ehegatten zu leistenden Unterhalts.
BVerfG, Beschl. v. 07.10.2003 - 1 BvR 246/93
Zur Schadensersatzpflicht des Betreuers bei pflichtwidrigem Abschluß eines vom Vormundschaftsgericht genehmigten Vertrags.
BGH, Urteil vom 18. September 2003 - XII ZR 13/01
Zur Auslegung eines Ausgliederungsvertrages nach § 123 Abs. 3 UmwG.
BGH, Urteil vom 8. Oktober 2003 - XII ZR 50/02
Die Kosten der Wasserversorgung der Sondereigentumseinheiten einschließlich der hieran gekoppelten Kosten der Abwasserentsorgung zählen nicht zu den in § 16 Abs. 2 WEG geregelten Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums.
Erfolgt der Einbau von Kaltwasserzählern zur Umsetzung einer beschlossenen oder vereinbarten verbrauchsabhängigen Verteilung der Wasserkosten, so handelt es sich um eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung und nicht um eine bauliche Veränderung.
Die Wohnungseigentümer können über die Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Sondereigentumseinheiten durch Mehrheitsbeschluß entscheiden, wenn hierüber nicht durch Vereinbarung eine Regelung getroffen ist.
Ist durch Vereinbarung oder Eigentümerbeschluß ein Verteilungsschlüssel geregelt, so kann ein Wohnungseigentümer von den anderen dessen Abänderung in eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Kosten für die Wasserversorgung der Sondereigentumseinheiten nur dann verlangen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der bisherigen Regelung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen.Die Einführung einer verbrauchsabhängigen Abrechnung entspricht im allgemeinen ordnungsmäßiger Verwaltung. Die Wohnungseigentümer haben bei ihrer Entscheidung aber einen Ermessensspielraum, der es ihnen ermöglicht, alle für und gegen eine verbrauchsabhängige Abrechnung sprechenden Umstände abzuwägen.
BGH, Beschluß v. 25. September 2003 - V ZB 21/03
a) Zur Gewährung rechtlichen Gehörs ist es im allgemeinen erforderlich, daß das vorlegende Gericht die Beteiligten auf die beabsichtigte Vorlage hinweist und ihnen hierzu Gelegenheit zur Stellungnahme gibt.
b) Hat das vorlegende Gericht diesen Anforderungen nicht genügt, so ist die Verletzung des rechtlichen Gehörs regelmäßig durch die Möglichkeit geheilt, gegenüber dem Bundesgerichtshof zu den Voraussetzungen einer Vorlage Stellung zu nehmen.
c) Soweit nicht Regelungen in der Teilungserklärung oder in einer Vereinbarung entgegenstehen, können die Wohnungseigentümer über die Fälligkeit von Beitragsvorschüssen aus dem konkreten Wirtschaftsplan mit Stimmenmehrheit beschließen. Für eine über den konkreten Wirtschaftsplan hinausgehende, generelle Fälligkeitsregelung fehlt es hingegen an der Beschlußkompetenz.
d) In inhaltlicher Hinsicht wird von der Beschlußkompetenz eine Fälligkeitsregelung mit Verfallklausel gedeckt, nach der die Vorschußforderungen aus einem beschlossenen Wirtschaftsplan zu Beginn des Wirtschaftsjahrs insgesamt fällig werden, den Wohnungseigentümern jedoch die Möglichkeit monatlicher Teilleistungen eingeräumt wird, solange sie nicht mit mindestens zwei Teilbeträgen in Rückstand geraten.
e) Eine Regelung, die für den konkreten Wirtschaftsplan die sofortige Fälligkeit der gesamten Jahresbeiträge vorsieht und den Wohnungseigentümern in Verbindung mit einer Verfallklausel die Zahlung in monatlichen Raten nachläßt, widerspricht im Grundsatz nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.
BGH, Beschl. v. 2. Oktober 2003 - V ZB 34/03
a) Für die Prüfung der Vorlagevoraussetzungen ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes auch dann maßgeblich, wenn sie erst nach einem Vorlagebeschluß des Oberlandesgerichts ergangen ist.
b) Die Vorlage bleibt in einem solchen Fall aber zulässig, wenn der Bundesgerichtshof die Vorlagefrage nicht im Sinne des vorlegenden Gerichts entschieden hat.
c) Auch ein Eigentümerbeschluß, mit dem einem ausgeschiedenen Verwalter Entlastung erteilt wird, steht im Grundsatz nicht in Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, sondern erst dann, wenn Ansprüche gegen den (ausgeschiedenen) Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlaß besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten (Fortführung von Senat, Beschl. v. 17. Juli 2003, V ZB 11/03).
BGH, Beschl. v. 25. September 2003 - V ZB 40/03
BGB § 1004
Zur Einleitung von Programmen ist die Zustimmung des Kabelnetzbetreibers
erforderlich
a) Der Betreiber eines Kabelnetzes kann von Anbietern digitaler Programme und Mediendienste verlangen, es zu unterlassen, gegen seinen Willen Programm- und Dienstsignale in sein Netz einzuleiten und sein Netz zur Durchleitung solcher Programme und Mediendienste zu nutzen (Fortführung von BGH, Urt. v. 19. März 1996, KZR 1/95, NJW 1996, 2656).
b) Programm- und Dienstsignale werden nicht gegen den Willen des Eigentümers in ein Kabelnetz eingeleitet, wenn sie dort nur deshalb verfügbar sind, weil der Betreiber des Netzes sein Netz ohne Filtereinrichtungen mit einem anderen Netz verbindet, in das solche Signale eingespeist werden.
c) Der Umstand, daß der Betreiber eines Kabelnetzes sein Netz für Signale öffnet, die Anbieter von Programmen und Mediendiensten in ein anderes Kabelnetz einspeisen, berechtigt diese Anbieter dagegen nicht, dessen Netz auch zur Durchleitung ihres Programm- und Dienstangebots an Dritte zu nutzen. Das setzt vielmehr eine zusätzliche Disposition des Netzeigentümers voraus.
BGH, Urt. v. 19. September 2003 - V ZR 319/01
a) Zur Frage, ob eine Automobilherstellerin Anspruch auf Rückzahlung von Zuschüssen hat, die sie aufgrund einer Vereinbarung unter Beteiligung des Insolvenzverwalters an einen insolventen Zulieferer zur Fortführung des Geschäftsbetriebes geleistet hat.
b) Zur Frage der Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem derartigen Anspruch gegenüber Kaufpreisansprüchen, die der Zulieferer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an ein Factoringunternehmen abgetreten hat.
BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003 - VIII ZR 358/02
InsO § 11; GmbHG
§ 11 Abs. 1
Die Vor-GmbH ist insolvenzfähig
Zur Insolvenzfähigkeit der Vor-GmbH.
BGH, Beschluß vom 9. Oktober 2003 - IX ZB 34/03
a) Stellt der Gläubiger den Antrag, dem Schuldner die Restschuldbefreiung zu versagen, so hat er den Versagungsgrund nach den für den Zivilprozeß geltenden Regeln und Maßstäben glaubhaft zu machen.
b) Eine aufgrund richterlicher Sachprüfung ergangene rechtskräftige gerichtliche Entscheidung reicht regelmäßig zur Glaubhaftmachung des aus ihr ersichtlichen rechtserheblichen Sachverhalts aus.
c) Die Amtsermittlungspflicht des Insolvenzgerichts setzt ein, wenn der Gläubiger den Versagungsgrund glaubhaft gemacht hat.
d) Das Insolvenzgericht darf dem Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung nur stattgeben, wenn es nach Ausschöpfung der ihm obliegenden Ermittlungspflicht zur vollen Überzeugung gelangt, daß der geltend gemachte Versagungstatbestand erfüllt ist.
e) Unrichtige oder unvollständige Angaben des Schuldners betreffen jedenfalls dann seine eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse, wenn sie sich auf eine Personengesellschaft beziehen, für deren Verbindlichkeiten er unbeschränkt haftet.
f) Unrichtige schriftliche Angaben des Schuldners liegen auch dann vor, wenn ein Dritter die schriftliche Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse mit Wissen und Billigung des Schuldners abgegeben hat.
BGH, Beschluß vom 11. September 2003 - IX ZB 37/03
InsO § 4a
Abs. 2, § 175 Abs. 2, § 302 Nr. 1
Beiordnung eines Rechtsanwalts für Insolvenzgläubiger
Hat ein Gläubiger eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung zur Tabelle angemeldet, so ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts gemäß § 4a Abs. 2 InsO nicht allein wegen eines dem Schuldner gemäß § 175 Abs. 2 InsO vom Insolvenzgericht erteilten Hinweises auf die Rechtsfolgen des § 302 Nr. 1 InsO und die Möglichkeit des Widerspruchs zu versagen. Vielmehr ist ein Rechtsanwalt beizuordnen, wenn der Schuldner im Rahmen seiner Möglichkeiten dartut, daß er nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen im konkreten Fall nicht in der Lage ist, ohne anwaltliche Hilfe eine Entscheidung über die Zweckmäßigkeit der Erhebung des Widerspruchs zu treffen.
BGH, Beschluß vom 18. September 2003 - IX ZB 44/03
Die Verfahrenskosten sind auch dann zu stunden, wenn der Schuldner die in dem maßgebenden Verfahrensabschnitt anfallenden Kosten nur im Wege von Ratenzahlungen, nicht aber in einer Einmalzahlung aufbringen kann.
Im Verbraucherinsolvenzverfahren bildet das Eröffnungsverfahren neben dem eröffneten (vereinfachten) Insolvenzverfahren, dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren und dem Restschuldbefreiungsverfahren einen besonderen Verfahrensabschnitt.
BGH, Beschluß vom 25. September 2003 - IX ZB 459/02
InsO § 97
Auskunftspflicht des Insolvenzschuldners über Auslandsvermögen
Die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners nach § 97 InsO umfassen die Erteilung einer sogenannten Auslandsvollmacht, wenn Anhaltspunkte für Vermögen des Schuldners im Ausland bestehen und die Befugnisse des Insolvenzverwalters im Ausland nicht ohne weiteres anerkannt werden.
BGH, Beschluß vom 18. September 2003 - IX ZB 75/03
BNotO
§ 19
Notarhaftung für Kosten erfolglosen Prozesses bei unklarer
Vertragsformulierung
Zur Haftung des Notars wegen ungenauer Bezeichnung des Kaufgegenstands.
BGH, Urt. v. 16.10.2003 - III ZR 62/03
a) Der Wert des Beschwerdegegenstandes kann bei der Verurteilung zur Bestellung einer Dienstbarkeit nicht nach dem fiktiven Erbbauzins für die Ausübungsfläche bemessen werden.
b) Der Wert des Beschwerdegegenstandes bemißt sich auch dann nach der vollen Wertminderung des dienenden Grundstücks, wenn die Verurteilung zur Bestellung einer Dienstbarkeit auf § 116 SachenRBerG beruht.
BGH, Beschl. v. 02.10.2003 - V ZB 18/03
BGB
§ 912, § 990
Schadensersatzanspruch
bei verspäteter
Beseitigung unberechtigten Überbaus
a) Der zur Herausgabe verpflichtete Besitzer haftet im Fall des Verzugs gemäß § 990 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 286 Abs. 1 BGB a.F. auch auf Ersatz des durch die Verzögerung der Herausgabe entstehenden Schadens, wenn er bei Erwerb des Besitzes bösgläubig war oder von dem Mangel im Besitzrecht später erfahren hat (Bestätigung des Urt. v. 30. September 1964, VIII ZR 302/62, NJW 1964, 2414, 2415 und von Senat, BGHZ 120, 204, 214).
b) Bösgläubig handelt, wer im Bereich der Grundstücksgrenze baut und sich nicht, ggf. durch Hinzuziehung eines Vermessungsingenieurs, darüber vergewissert, ob der für die Bebauung vorgesehene Grund auch ihm gehört und er die Grenzen seines Grundstücks nicht überschreitet.
c) Der Schadensersatzanspruch aus § 990 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 286 BGB a.F. wird durch die Vorschriften der §§ 912 ff. BGB über den Überbau nur ausgeschlossen, wenn eine Duldungspflicht nach § 912 BGB bejaht wird (Ergänzung des Senatsurt. v. 4. April 1986, V ZR 17/85, NJW 1986, 2639).
BGH, Urt. v. 19.09.2003 - V ZR 360/02
RberG § 1
BGH lehnt Vorlage an den EuGH zur Auslegung des Begriffs des "verbundenen
Geschäfts" ab
BGH, Beschl. v. 16.09.2003 - XI ZR 447/02
GmbHG
§§ 30, 31 Abs. 2, 3
Erstattung von verbotenen Rückzahlungen an die GmbH
a) Die Erstattung von gemäß § 30 GmbHG verbotenen Auszahlungen ist i.S. von § 31 Abs. 2, 3 GmbHG zur Gläubigerbefriedigung erforderlich, wenn und soweit die GmbH nach den Grundsätzen einer Überschuldungsbilanz (bei Ansatz von Liquidationswerten) überschuldet ist, wobei auch Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 Abs. 1 HGB) zu berücksichtigen sind.
b) Bei der - auf den Betrag der Stammkapitalziffer begrenzten - Ausfallhaftung eines GmbH-Gesellschafters gemäß § 31 Abs. 3 GmbHG ist dessen eigener Anteil am Stammkapital nicht abzuziehen (Ergänzung zum Sen.Urt. v. 25. Februar 2002 - II ZR 196/00, BGHZ 150, 61).
BGH, Urteil vom 22. September 2003 - II ZR 229/02
Der (nicht geschäftsführende) Alleingesellschafter einer GmbH, der eigene Geschäftsanteile der GmbH (i.S. von § 33 GmbHG) im eigenen Namen veräußert, handelt ihr gegenüber nicht als "Nichtberechtigter" i.S. von § 816 Abs. 1 BGB.
BGH, Urteil vom 22. September 2003 - II ZR 74/01
WEG
§ 15 Abs. 1; BGB § 434 a.F.
Rechtsmangel, wenn Speicher als Wohnraum verkauft wird
Wird ein in der Teilungserklärung als Speicher ausgewiesener Raum als Wohnraum verkauft, so haftet dem Kaufobjekt ein Rechtsmangel an.
BGH, Urt. v. 26. September 2003 - V ZR 217/02
Ansprüche auf Bestellung einer Dienstbarkeit nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz (hier: Recht zum Befahren und Betreten eines ehedem volkseigenen Grundstücks zu Zwecken des Zugverkehrs) werden auch dann vom Vermögenszuordnungsrecht verdrängt, wenn das genutzte Grundstück zwischenzeitlich an einen Dritten veräußert wurde (im Anschluß an Senatsurt. v. 10. Januar 2003, V ZR 206/02, WM 2003, 1671).
BGH, Urt. v. 19. September 2003 - V ZR 383/02
Die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, die dazu berechtigt, ein Grundstück auf die Dauer von 99 Jahren gegen Zahlung eines in zehn Jahresraten zu zahlenden Entgelts als Steinbruch auszubeuten, stellt keinen kaufähnlichen Vertrag dar, der die Ausübung eines Vorkaufsrechts eröffnet.
BGH, Urt. v. 26. September 2003 - V ZR 70/03
BVerfG, Entsch. v. 12.09.2003 - 2 BvR 1311/03
1. Für die Abgabepflicht des Milcherzeugers kommt es nicht darauf an, ob der Mitgliedstaat die an die Gemeinschaft abzuführenden Abgaben bereits abgerechnet hat.
2. Der Ausschluss einer Saldierung auf Molkereiebene zwischen Erzeugern aus den alten und den neuen Bundesländern ist durch die besondere Situation der Milchwirtschaft in dem Gebiet der neuen Bundesländer gerechtfertigt. Er beruht auf einer ausreichenden gesetzlichen (gemeinschaftsrechtlichen) Grundlage.
3. Die §§ 8, 12 MOG stellen eine ausreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der MGV dar.
4. Die MGV ist nicht wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG nichtig.
BFH, Beschluss vom 25. September 2003 - VII B 309/02
GBO § 6a
Voraussetzungen für Gesamterbbaurecht bei fünf Klärwerken
1. Ob die mit einem Gesamterbbaurecht zu belastenden Grundstücke im Sinne des § 6a Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 GBO nahe beieinander liegen, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Maßgeblich ist neben der tatsächlichen Entfernung auch der Zweck, dem das einheitliche Bauwerk oder das Bauwerk mit den dazugehörigen Nebenanlagen dient.
2. Ob Gegenstand des Erbbaurechts ein einheitliches Bauwerk oder ein Bauwerk mit dazugehörigen Nebenanlagen ist, beurteilt sich aufgrund einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Das erfordert, dass die tatsächlichen Gegebenheiten in einer Weise dargelegt werden, die eine entsprechende Beurteilung ermöglicht.
BayObLG, Beschl. v. 01.09.2003 - 2Z BR 144/03
GBO §§ 22,
71 Abs. 2
Klarstellungsvermerk darf Grundbucheintragung nicht inhaltlich ändern
Ein Klarstellungsvermerk kann im Grundbuch eingetragen werden, wenn der Grundbucheintrag Umfang und Inhalt eines eingetragenen Rechts nicht in einer Weise verlautbart, die Zweifel ausschließt; der Vermerk muss geeignet sein, eine Klarstellung herbeizuführen. Gegenstand eines Klarstellungsvermerks kann somit nie eine sachliche Änderung oder Berichtigung der Eintragung sein.
BayObLG, Beschl. v. 11.09.2003 - 2Z BR 138/03
BeurkG § 53;
BNotO § 15
Einseitige Weisung steht Urkundsvollzug nur ausnahmsweise entgegen
Von einer Vertragspartei nachträglich einseitig geltend gemachte Anfechtungs- oder Unwirksamkeitsgründe berechtigen den Notar nur in besonderen Ausnahmefällen, den Vollzug der Urkunde abzulehnen.
BayObLG, Beschl. v. 01.09.2003 - 1Z BR 68/03
1. Das Vormundschaftsgericht kann bei Vorliegen eines erheblichen Interessenkonflikts zwischen Betreuer und Betroffenem dem Betreuer die Vertretungsmacht konkludent durch die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers für den betreffenden Aufgabenkreis entziehen.
2. Die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers für die Prüfung und Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen des Betroffenen gegen Vater und Schwester, die zu seinen Betreuern bestellt sind, ist auch dann erforderlich, wenn ein Sozialhilfeträger diese Ansprüche nach § 90 BSHG auf sich übergeleitet hat.
BayObLG, Beschl. v. 18.09.2003 - 3Z BR 167/03
1. Die Bestimmung des § 878 BGB ist auf die Vormerkung entsprechend anwendbar; sie verhilft zur Wirksamkeit der Vormerkung, wenn diese rechtzeitig im Sinn von § 878 BGB beantragt war und der Betroffene vor Eintragung in der Verfügung beschränkt worden ist.
2. Eine einstweilige Verfügung mit dem Inhalt eines Veräußerungsverbots wird, wenn dieses durch Beschluss angeordnet wird, mit der Zustellung des Beschlusses im Parteibetrieb gemäß § 922 Aha. 2 ZPO an den Antragsgegner wirksam; erst damit entsteht die Verfügungsbeschränkung.
3. Bei der Grundbucheintragung eines Veräußerungsverbots handelt es sich nicht um die Vollziehung der einstweiligen Verfügung im eigentlichen Sinn des § 929 Abs. 3 ZPO.
4. Bei der Eintragung eines Veräußerungsverbots kommt eine entsprechende Anwendung des § 929 Abs. 3 ZPO in Betracht; damit wird aber nur sichergestellt, dass die Zustellung, wenn die Grundbucheintragung ohne deren Nachweis vorgenommen wird und die Vollziehungsfrist wahrt, jedenfalls innerhalb bestimmter Fristen nachgeholt werden muss. Der Antrag auf Grundbucheintragung des Veräußerungsverbots ersetzt aber nicht die für dessen Wirksamwerden erforderliche Zustellung.
5. Statthaft ist die Eintragung eines Vermerks in das Grundbuch, aus dem sich ergibt, dass eine eingetragene Eigentumsvormerkung gegenüber einem eingetragenen Veräußerungsverbot wirksam ist.
BayObLG, Beschl. v. 04.09.2003 - 2Z BR 171/03
1. Die Auflassung an eine "BGB-Gesellschaft ... , bestehend aus A, B, C, D" kann nicht zu einer Eintragung von A, B, C, D als Gesellschafter der BGB-Gesellschaft...." führen.
2. Die Schenkung einer Eigentumswohnung an eine BGB-Gesellschaft, an der Minderjährige beteiligt sind, begründet nicht lediglich rechtliche Vorteile für die Minderjährigen.
BayObLG, Beschl. v. 04.09.2003 - 2Z BR 162/03
BayFischG
Art. 9, 13, 14
Grundbucheintragung eines selbstständigen Fischereirechts in Bayern
1. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein selbständiges Fischereirecht als Grundstücksbelastung in das Grundbuch eingetragen werden kann.
2. Offen bleibt, ob der Eigentümer eines Gewässers ein selbständiges Fischereirecht daran auch für sich selbst als Eigentümerrecht begründen kann.
BayObLG, Beschl. v. 04.09.2003 - 2Z BR 166/03
GG Art. 14
(Ea); NEG §§ 13, 15
Enteignungsentschädigung für Grundstückspächter
a) Bei der Enteigung eines verpachteten und in den landwirtschaftlichen Betrieb des Pächters eingegliederten Grundstücks kann die (Substanz-)Entschädigung des Pächters einen Ausgleich für den - an dem entgangenen "Deckungsbeitrag" ausgerichteten - Erwerbsverlust umfassen.
b) Der Umfang der Rechtsposition, die im Falle der Enteignung eines Pachtgrundstücks dem Pächter (hier: Betrieber einer "Spargelanlage") genommen wird, richtet sich nach der bürglich-rechtlichen Vertragslage; es kommt darauf an, ob und bis zu welchem Zeitpunkt der Pächter sich ohne den Enteignungsvorgang gegen eine Kündgiung des Pachtvertrages durch den Verpächter - unter Umständen auch mit dem Einwand des § 242 BGB - erfolgreich hätte zur Wehr setzen können.
BGH, Urteil vom 2. Oktober 2003 - III ZR 114/02
Schreibfehlerberichtigung
Wird ein Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft, das von der Genossenschaft durch einen Dauernutzungsvertrag eine Wohnung gemietet hat, gemäß § 68 GenG wegen genossenschaftswidrigen Verhaltens aus der Genossenschaft ausgeschlossen und wird die von ihm genutzte Wohnung für ein anderes Mitglied benötigt, so hat die Genossenschaft ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses.
BGH, Urteil vom 10. September 2003 - VIII ZR 22/03
a) Der Unterhaltsanspruch aus § 1576 BGB ist gegenüber demjenigen aus § 1572 BGB subsidiär.
b) Zur Beurteilung der nachhaltigen Sicherung des nachehelichen Unterhalts (§ 1573 Abs. 4 BGB).
c) Zur Anwendung des § 1576 BGB in Fällen krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit des Unterhaltsbedürftigen, in denen ein Unterhaltsanspruch nach § 1572 BGB lediglich am Einsatzzeitpunkt scheitert.
BGH, Urteil vom 17. September 2003 - XII ZR 184/01
AVB
Vermögen/WB § 3 II 2 c Satz 2
Serienschadensklausel für Vermittler von Immobilienfonds
Zur Auslegung des Begriffes "rechtlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang" im Sinne der sogenannten Serienschadenklausel bei Vermittlungen von Beteiligungen an Immobilienfonds.
BGH, Urt. v. 17.09.2003 - IV ZR 19/03
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus einem Energie- oder Wasserlieferungsvertrag ist der Ort der Abnahme.
BGH, Urt. v. 17.09.2003 - VIII ZR 321/02
Sind die Art. 43 und 48 EGV dahin auszulegen, dass es im Widerspruch zur Niederlassungsfreiheit für Gesellschaften steht, wenn einer ausländischen europäischen Gesellschaft die Eintragung ihrer angestrebten Verschmelzung mit einer deutschen Gesellschaft in das deutsche Handelsregister gemäß den §§ 16ff. Umwandlungsgesetz (UmwG) versagt wird, weil § 1 Abs. 1 Nr. 1 UmwG nur eine Umwandlung von Rechtsträgern mit Sitz im Inland vorsieht?
LG Koblenz, Vorlagebeschluß vom 16.9.2003 - 4 HK.T 1/03
1. Der Grundsatz, dass die Mitgliedstaaten zum Ersatz von Schäden verpflichtet sind, die einem Einzelnen durch ihnen zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen, ist auch dann anwendbar, wenn der fragliche Verstoß in einer Entscheidung eines letztinstanzlichen Gerichts besteht, sofern die verletzte Gemeinschaftsrechtsnorm bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und zwischen diesem Verstoß und dem dem Einzelnen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht. Bei der Entscheidung darüber, ob der Verstoß hinreichend qualifiziert ist, muss das zuständige nationale Gericht, wenn sich der Verstoß aus einer letztinstanzlichen Gerichtsentscheidung ergibt, unter Berücksichtigung der Besonderheit der richterlichen Funktion prüfen, ob dieser Verstoß offenkundig ist. Es ist Sache der Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, zu bestimmen, welches Gericht für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten über diesen Schadensersatz zuständig ist.
2. Die Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) und 7 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft sind dahin auszulegen, dass sie untersagen, eine besondere Dienstalterszulage, die nach der vom österreichischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 24. Juni 1998 vertretenen Auslegung eine Treueprämie darstellt, nach Maßgabe einer Bestimmung wie des § 50a des Gehaltsgesetzes 1956 in der Fassung von 1997 zu gewähren.
3. Ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht, wie er sich unter den Umständen des Ausgangsverfahrens aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Juni 1998 ergibt, ist nicht offenkundig, wie es nach Gemeinschaftsrecht Voraussetzung der Haftung eines Mitgliedstaats für eine Entscheidung eines seiner letztinstanzlichen Gerichte ist.
EuGH, Urt. v. 30.9.2003 - Rs. C-224/01 (Köbler)
EG Art. 39 Absatz 4
Staatsangehörigkeitsvorbehalt bei hoheitlichen Befugnissen II
Artikel 39 Absatz 4 EG ist dahin auszulegen, dass er einen Mitgliedstaat nur dann berechtigt, seinen Staatsangehörigen die Beschäftigung als Schiffsführer (Kapitän) der in der Kleinen Seeschifffahrt eingesetzten Schiffe unter seiner Flagge vorzubehalten, wenn die den Schiffsführern solcher Schiffe zugewiesenen hoheitlichen Befugnisse tatsächlich regelmäßig ausgeübt werden und nicht nur einen sehr geringen Teil ihrer Tätigkeit ausmachen.
EuGH, Urt. v. 30.9.2003 - Rs. C-47/02 (Albert Anker)
EG Art. 39 Absatz 4
Staatsangehörigkeitsvorbehalt bei hoheitlichen Befugnissen I
1. Artikel 39 Absatz 4 EG ist dahin auszulegen, dass er einen Mitgliedstaat nur dann berechtigt, seinen Staatsangehörigen die Stellen des Kapitäns und des Ersten Offiziers der Handelsschiffe unter seiner Flagge vorzubehalten, wenn die den Kapitänen und Ersten Offizieren dieser Schiffe zugewiesenen hoheitlichen Befugnisse tatsächlich regelmäßig ausgeübt werden und nicht nur einen sehr geringen Teil ihrer Tätigkeit ausmachen.
2. Artikel 39 EG ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verwehrt, den Zugang der Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten zu den Stellen des Kapitäns und des Ersten Offiziers von Handelsschiffen unter seiner Flagge wie denen, auf die sich Artikel 8 Absatz 3 des Real Decreto 2062/1999, por el que se regula el nivel mínimo de formación en profesiones marítimas, vom 30. Dezember 1999 bezieht, einem Gegenseitigkeitsvorbehalt zu unterstellen .
EuGH, Urt. v. 30.9.2003 - Rs. C-405/01 (Colegio de Oficiales de la Marina Mercante Española)
EG
Art. 12, 17, 18
EU-Diskriminierungsverbot und nationales Namensrecht
Die Artikel 12 EG und 17 EG sind dahin auszulegen, dass sie es den Verwaltungsbehörden eines Mitgliedstaats verwehren, unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens einen Antrag auf Änderung des Namens in diesem Staat wohnender minderjähriger Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit, derjenigen dieses Staates und derjenigen eines anderen Mitgliedstaats, abzulehnen, wenn dieser Antrag darauf gerichtet ist, dass diese Kinder den Namen führen können, den sie nach dem Recht und der Tradition des zweiten Mitgliedstaats hätten.
EuGH, Urt. v. 2.10.2003 - Rs. C-148/02 (Garcia Avello)
Der Vorlagebeschluss an den Großen Senat vom 17. September 2002 IX R 68/98 (BFHE 199, 493, BStBl II 2003, 2) wird aufgehoben.
BFH, Beschl. v. 23.09.2003 - IX R 68/98
InsO
§§ 7, 99; ZPO § 574 Abs. 2
Postsperre in der Insolvenz
Zu den Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung einer Postsperre.
BGH, Beschl. v. 11.09.2003 - IX ZB 65/03
EuGH, Urt. v. 30.09.2003 - Rs. 167/01 (Inspire Art)
Veräußern die Miteigentümer das gemeinschaftliche Grundstück und bewilligt der Nießbraucher die Löschung seines an einem ideellen Hälfteanteil bestehenden Nießbrauchrechts, so setzt sich der Nießbrauch nicht am Hälfteanteil des Kauferlöses fort; § 1066 Abs. 3 BGB findet auf diesen Fall keine Anwendung.
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.09.2003 - 9 W 73/03
LG Arnsberg, Beschl. v. 04.09.2003 - 2 T 29/03
Artikel 73b EG-Vertrag sowie die Artikel 73c, 73d, 73f und 73g EG-Vertrag (jetzt Artikel 57 EG bis 60 EG) verwehren es nicht, dass der Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke von der Erteilung einer vorherigen Genehmigung, wie sie das Vorarlberger Grundverkehrsgesetz vorsieht, abhängig gemacht wird. Sie verbieten es jedoch, dass diese Genehmigung in jedem Fall versagt wird, wenn der Erwerber die betreffenden Grundstücke nicht selbst im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet und im Betrieb seinen Wohnsitz hat.
EuGH, Urt. v. 23.09.2003 - Rs. C-452/01
BRAO § 45 Abs. 1 Nr. 2; BeurkG § 3 Abs. 1
Nr. 7; BGB § 134
Der Anwaltsnotar darf nach notarieller Beurkundung eine der daran beteiligten Parteien in einem Rechtsstreit, in dem es um die Auslegung dieser Urkunde geht, nicht als Rechtsanwalt vertreten.
OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.09.2001 - 24 U 68/01