DNotI  
Deutsches Notarinstitut

 

DNotI-Online-Plus

2.10.2008

 





 

DNotI-Online-Plus
www.dnoti-online-plus.de

 

direkter Login für Notarnetz-Teilnehmer

Login mit registrierter Signaturkarte

Registrierung und
Freischaltung

 

Informationen zur Freischaltung zum 1. Oktober 2008

 

Was ist DNotI-Online-Plus?

DNotI-Online-Plus (www.dnoti-online-plus) ist eine nur Notaren zugängliche Internet-Seite des DNotI. Sie enthält zusätzliche Datenbanken, die im freien Internet nicht zugänglich sind.

Nur Notare können DNotI-Online-Plus nutzen

Technische Voraussetzungen sind:

-         Signaturkarte mit Notareigenschaft (insbes. BNotK-Signaturkarte) (wobei jeder Notar eine weitere Signa­tur­karte freischalten lassen kann, z.B. für einen Kollegen als Notarvertreter, für einen Notarassessor oder für seinen Bürovorsteher),

-         spezielle Freischaltung dieser Signaturkarte für DNotI-Online-Plus.

Suchmasken

Unter www.dnoti-online-plus finden Sie zwei Suchmasken mit unterschiedlichen Datenbeständen:

-         zum einen zum Deutschen Recht,

-         zum anderen zum Ausländischen Recht.

 

Inhalt: Welche Datenbanken enthält DNotI-Online-Plus?

-         DNotI-Report: alle seit 1993 veröffentlichten Gutachten, Rechtsprechung, Aktuelles sowie Literaturhinweise (letztere z.Z. noch nicht vollständig); 

-         Fax-Abruf: alle Dokumente aus dem Fax-Abruf-Dienst des DNotI (Gutachten und Rechtsprechung);

-         DNotI-Homepage: derzeit nur Rechtsprechung (an der Einbeziehung auch der Internetseiten zu Gesetzesänderungen wird noch gearbeitet); 

-         zusätzlich ca. 9.000 (Stand September 2008) InternetGutachten zu allen notarrelevanten Rechtsgebieten, die nur Notaren in DNotI-Online-Plus zugänglich sind (bzw. im direkten Zugriff ohne Login für die Notarnetz-Teilnehmer der NotarNet-GmbH), hingegen nicht im frei zugänglichen Internet.

 

Viel Erfolg beim Recherchieren wünscht Ihnen

 

Ihr DNotI-Team

 


 

Haftungsausschluss: Was kann die Datenbank DNotI-Online-Plus nicht leisten?

Bitte beachten Sie, dass die Datenbank DNotI-Online-Plus nur eine Recherchehilfe darstellt. Sie sollten sich nie allein darauf als einzige Quelle verlassen! Eine systematische und umfassende Darstellung wie in einem Kommentar oder Handbuch ist in einer Datenbank nicht möglich.

-         Achten Sie auf das Bearbeitungsdatum des Gutachtens! Die einzelnen Gutachten sind nicht aktualisiert. Eingestellte Gutachten können durch Gesetzesänderung oder neue Rechtsprechung überholt sein (ebenso wie ältere Zeitschriftenaufsätze oder Bücher).

-         Die eingestellten Gutachten behandeln immer nur einzelne Rechtsfragen; möglicherweise sind andere sich aus dem Sachverhalt ergebende Rechtsfragen nicht angefragt und daher auch nicht behandelt. Schon leichte Abweichungen im Sachverhalt können möglicherweise zu anderen Ergebnissen führen.

-         Die Internet-Gutachten geben grds. allein die Rechtsauffassung des Sachbearbeiters des DNotI wieder. Die im DNotI-Report und im Fax-Abruf-Dienst veröffentlichten Gutachten sind hingegen vor der Veröffentlichung zusätzlich noch mit den Patennotaren des DNotI abgestimmt und i.d.R. redaktionell überarbeitet (und außer­dem meist ausführlicher).

-         Vollständigkeit bei der Rechtsprechung ist nicht angestrebt. Bei BGH-Entscheidungen bemühen wir uns, die wichtigsten notarrelevanten Entscheidungen einzustellen; aber auch hier mag eine für die spezielle Rechtsfrage relevante Entscheidung fehlen. OLG-Recht­sprechung ist in Auswahl, untergerichtliche Entschei­dungen oder Entscheidungen anderer Gerichtsbarkeiten nur in Einzelfällen eingestellt.

-         Die Entscheidungen sind nicht kommentiert. Eine Aufhebung durch eine obere Instanz oder eine spätere Aufgabe der Rechtsprechung lässt sich nicht aus der Entscheidung selbst, sondern nur aus anderen Entscheidungen entnehmen. 

 

Nur DNotI-Report und Fax-Abruf-Gutachten sind zitierfähig,  
hingegen keine Weitergabe von Internet-Gutachten

Das auf Anfrage für einen Notar erstellte Gutachten ist grundsätzlich nur für den anfragenden Notar bestimmt und darf von diesem nicht weitergegeben werden (wobei das DNotI nach Rücksprache der Weitergabe an Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit wie Grundbuchamt, Vormundschafts- oder Nachlassgericht, Handelsregister etc. i.d.R. zustimmt, wenn auch sachlich kein Streit zwischen den Beteiligten vorliegt).

-         Ebenso sind auch die nur in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten (und damit nur Notaren zugänglichen) Internet-Gutachten nur als interne Arbeitshilfe für den Notar gedacht und dürfen grund­sätzlich nicht an Dritte weitergegeben werden.

-         Weitergabe- und zitierfähig sind nur die im DNotI-Report sowie im Fax-Abruf-Dienst veröffentlichten Gutachten.