|
DNotI Deutsches Notarinstitut
|
Tätigkeitsbericht 2001 |
25.02.2005
|
|
Tätigkeitsbericht Deutsches Notarinstitut 2001(vgl. Tätigkeitsbericht der Bundesnotarkammer insgesamt, DNotZ 2002, 500) 1. a) Der Gutachtendienst stand auch im Berichtszeitraum 2001 im Zentrum der Tätigkeit des Deutschen Notarinstituts. Die Zahl der Gutachtenanfragen stieg von 8.055 im Jahr 2000 leicht an auf 8.171 im Jahr 2001 (Steigerung ca. 1,5 %), die der Anfragen insgesamt einschließlich Literaturrecherchen von 10.711 auf 11.023 (2001, Steigerung ca. 2,9 %). Die Verteilung auf die verschiedenen Rechtsgebiete blieb in etwa gleich: Immobilienrecht (mit Randgebieten) 34,6 % (einschließlich ca. 10,5 % Beurkundungs- und notarielles Verfahrensrecht; 2 % Öffentliches Recht); Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht 25,8 %; Internationales Privatrecht und Ausländisches Recht 25,3 %; Erb- und Familienrecht 12,2 %; Sonderrecht der neuen Bundesländer 2,1 %. Die Qualität der Gutachten wurde von den anfragenden Notaren mit einer Durchschnittsnote von 1,254 bewertet, die Bearbeitungszeit mit einer Durchschnittsnote von 1,250 – jeweils auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend). (Anfrageberechtigt ist jeder deutsche Notar zu allen notarspezifischen Rechtsfragen mit Ausnahme des notariellen Berufs- und Kostenrechts. Die Bearbeitungszeit für ein Gutachten liegt im Regelfall nicht über 14 Tagen. In dringenden Fällen bemüht sich das DNotI, auch binnen weniger Stunden eine telefonische Antwort zu geben. Wie bereits in den Vorjahren erhielt jeder anfragende Notar einen Fragebogen zur Bewertung der Qualität und Termingerechtigkeit der Gutachten.) b) Neben dem Gutachtendienst wurde auch der Literaturrecherchedienst häufig in Anspruch genommen (2.852 Anfragen - gegenüber 2.656 im Jahr 2000). Auf Anfrage ermittelt das Deutsche Notarinstitut mit Hilfe der umfangreichen Fachbibliothek und Datenbanken einschlägige Fundstellen wie z. B. Gerichtsentscheidungen, Aufsätze, Monographien etc. c) Die Zugriffszahlen des Faxabrufdienstes waren in 2001 deutlich rückläufig (7.216 abgerufene Dokumente – im Vorjahr 10.219), da jetzt verstärkt auf das Internet zugegriffen wird. Ende 2001 waren über 1.500 Dokumente im Faxabrufdienst abrufbar (Urteile, Gesetzesentwürfe und weitere Gutachten des Deutschen Notarinstituts, die aus Platzgründen im DNotI-Report nicht veröffentlicht werden können). d) Weiter sprunghaft angestiegen ist der Zugriff auf das Internetangebot des Deutschen Notarinstituts. In 2001 erfolgten insgesamt 691.803 Zugriffe (2000: 292.111) auf den Server des DNotI (entspricht ca. 3,6 bis 4,4 Mio. "Hits") (Zuwachs 136 %). Davon betrafen ca. 313.000 Zugriffe (2000: 135.000) die eigenen Internetseiten des DNotI (Zuwachs 131 %), die der Bundesnotarkammer 190.000, der Rest die ebenfalls auf dem Server des DNotI verwalteten Internetauftritte der Notarkammern Bayern und Pfalz (103.000 Zugriffe), der Rheinischen Notarkammer (47.500), der Notarkammern Sachsen (26.600) und Brandenburg (11.000 Zugriffe). Eine eigene Internetdatenbank mit ca. 3.000 Gutachten vor allem der Jahre ab 1999 steht allen beteiligten Notaren im Rahmen des Intranetzes der NotarNet-GmbH der Bundesnotarkammer für den direkten Zugriff zur Verfügung. 2. Personell wurde die Anzahl der juristischen Mitarbeiter auf 16 erhöht (2000: 15) aufgrund der weiter steigenden Anfragezahlen. Geschäftsführer des DNotI ist seit 1. Februar 2001 Notar a. D. Christian Hertel (aus dem Bereich der Landesnotarkammer Bayern). Stellvertretender Geschäftsführer wurde Herr Notar a. D. Dr. Adolf Reul (aus dem Bereich der Rheinischen Notarkammer). 3.Publikationen: a) Wie bisher erschien der allen deutschen Notaren zugestellte DNotI-Report zweimal im Monat (mit ausgewählten Gutachten, Zusammenfassungen wichtiger Urteile, Aktuellem und Buchbesprechungen). Für die Vorabveröffentlichung in Form eines kostenlosen e-mail-Newsletters, die seit Oktober 1999 eingerichtet ist, waren in 2001 ca. 660 Notare angemeldet. (Der Newsletter enthält sowohl den aktuellen DNotI-Report wie die zugehörigen Dokumente, die auch im Faxabruf abrufbar sind, also die Gutachten im Faxabrufdienst, Entscheidungen und sonstige Materialien im Volltext – alles in elektronischer Form und bereits ca. drei Wochen vor Drucklegung des DNotI-Reports.) b) Im Oktober 2001 erschienen im Eigenverlag die 2. Auflage von Kopp/Heidinger "Notar und Euro" sowie ein Gutachtensammelband zur "Euroumstellung im Gesellschaftsrecht 1999/2000/2001" (Band 6 der Gutachten des Deutschen Notarinstituts, zusammengestellt von Dr. Heidinger). Bisher wurden insgesamt 1.278 Exemplare "Notar und Euro" und 908 Exemplare "Gutachtenband zur Euroumstellung" verkauft. Für die vom DNotI herausgegebene, im Verlag C.H. Beck erscheinende, Notar-CD (enthält DNotZ, DNotI-Report, BWNotZ, MittbayNot und RNotZ) erschienen im Jahr 2001 zwei Updates. c) Entsprechend eines Wunsches der Internationalen Union des Lateinischen Notariats (U.I.N.L.) und gemäß Beschluss der 82. Vertreterversammlung der Bundesnotarkammer am 11. Mai 2001 in Hannover gibt das DNotI seit dem Jahr 2001 die Zeitschrift "Notarius International" heraus. Bereits erschienen sind die Hefte 1/2001 und 2/2001, letzteres als Sonderheft aus Anlass des 23. Internationalen Kongresses der Internationalen Union des Lateinischen Notariats in Athen, das an alle Kongressteilnehmer verteilt wurde. 4. Veranstaltungen:Am 27.04.2001 veranstaltete das Deutsche Notarinstitut ein "Forum Praxis & Wissenschaft – Hauptversammlung der AG: Neue Medien und Rechtssicherheit" in Köln. Es war mit knapp 200 Teilnehmern ausgebucht und fand bei den Teilnehmern aus Wissenschaft, Justiz und Praxis, aber auch in der Presse große Resonanz. Ziel der Veranstaltung war es, die Rolle des Notars in der aktienrechtlichen Hauptversammlung im klassischen Sinn und in der "virtuellen" Hauptversammlung der Zukunft der interessierten Fachöffentlichkeit zu präsentieren. Dabei wurde auch der Gesetzesvorschlag der Bundesnotarkammer zur Öffnung des Hauptversammlung für den Einsatz neuer Medien vorgestellt (vgl. Hartmann, ZNotB 2001, 250;Fleischhauer, ZIP 2001, 1133). 5. Das DNotI erhielt im November 2001 von der Europäischen Kommission den Zuschlag für die Erstellung einer rechtsvergleichenden Studie über das internationale Erbrecht der EU-Mitgliedstaaten. Die Bewerbung war aufgrund eines Beschlusses des Präsidiums der Bundesnotarkammer vom 11.10.2001 in Hamburg erfolgt. Die Studie war als eine von vier Studien zur Rechtsvergleichung im Familien- und Erbrecht im Rahmen des Prozesses zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Rechtsraumes (Beschluss des Rates von Tampere) ausgeschrieben. Gegenstand der Studie ist ein Vergleich sowohl des materiellen Erbrechts wie des IPR und der Regelungen zur Internationalen Zuständigkeit und Anerkennung ausländischer Entscheidungen im Bereich des Erbrechts in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Dabei soll untersucht werden, inwieweit sich aufgrund unterschiedlicher Regelungen Abwicklungsschwierigkeiten für internationale Nachlässe ergeben (die dann Anlass für Vorschläge der Kommission zur Harmonisierung etwaiger Zuständigkeitsregelungen, der Anerkennung oder auch des IPR sein könnten). Als Mitverfasser für die Erstellung des zusammenfassenden Abschlußberichtes konnten die Professoren Dörner (Münster) und Lagarde (Paris Sorbonne-Panthéon) gewonnen werden. 6. Am 02.08.2001 verlieh das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst dem durch Kooperationsvertrag zwischen der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung und der Universität Würzburg gegründeten Institut für Notarrecht die Stellung einer wissenschaftlichen Einrichtung an der Universität Würzburg. Es würdigte damit die bisherige wissenschaftliche Arbeit des Instituts. Das Institut kann sich seitdem "Institut für Notarrecht an der Universität Würzburg" nennen. |
Deutsches Notarinstitut, Gerberstraße 19, 97070 Würzburg