Neu auf der DNotI-Homepage

30. Januar - 3. Februar 2012
 

 

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

 

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB §§ 320 Abs. 1, 535 Abs. 1 S. 2
Zurückbehaltungsrecht wegen eines Mietmangels erst nach Mangelanzeige

Wegen eines Mangels der Wohnung, von dem der Vermieter keine Kenntnis hat, kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht erst an den Mieten geltend machen, die fällig werden, nachdem der Mieter dem Vermieter den Mangel angezeigt hat.

BGH, Versäumnisurt. v. 3.11.2010 – VIII ZR 330/09

WEG § 26 Abs. 1 S. 5
Objekt- bzw. Wertprinzip keine unzulässige Beschränkung i. S. v. § 26 Abs. 1 S. 5 WEG

Auch nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der ab dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung stellt es keine unzulässige Beschränkung der Bestellung oder Abberufung des Verwalters dar, wenn das Kopfprinzip durch Vereinbarung zugunsten des Objekt- oder des Wertprinzips abbedungen worden ist (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 19. September 2002 – V ZB 30/02, BGHZ 152, 46 ff.).

BGH, Urt. v. 28.10.2011 – V ZR 253/10

BGB § 126b
Anforderungen an Einhaltung der Textform

1. Für den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung sind nicht die im Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung, sondern die im Zeitpunkt des Zustandekommens der Vereinbarung geltenden rechtlichen Regelungen maßgeblich.
2. Der Textform ist nicht genügt, wenn es infolge nachträglicher handschriftlicher Ergänzungen an einem räumlichen Abschluss der Vereinbarung fehlt.

BGH, Urt. v. 3.11.2011 – IX ZR 47/11

WEG § 13 Abs. 2
Ermächtigung des teilenden Eigentümers in Teilungserklärung zur Zuweisung und näheren Bestimmung von Sondernutzungsrechten zulässig

Der teilende Eigentümer kann sich in der Teilungserklärung ermächtigen lassen, bei Verkauf der Wohnungseigentumseinheiten dem jeweiligen Erwerber das Sondernutzungsrecht an bestimmten Flächen einzuräumen und dessen Inhalt näher zu bestimmen.

BGH, Urt. v. 2.12.2011 – V ZR 74/11


Familienrecht

BGB §§ 158, 163, 1896; GBO § 29
Vorsorgevollmacht: Anforderungen daran, dass Beschränkungen nur Innenverhältnis betreffen

1. Bei Gestaltung der Vorsorgevollmacht in der Weise, dass der Vollmachtgeber die Vorsorgevollmacht unbedingt erteilt und den Bevollmächtigten intern anweist, dass grundsätzlich erst bei Eintritt des Vorsorgefalles (Betreuungsbedürftigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit) von der Vollmacht Gebrauch gemacht werden darf - wie in vorliegenden Fall durch die eingangs der Urkunde aufgeführte Bedingung des Eintritts des Vorsorgefalls -, muss der Vollmachtstext eindeutig ergeben, dass die Anweisung bzw. die Bedingung nur im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten gilt.
2. Ist der Vollmachtstext insoweit nicht eindeutig bzw. bestehen berechtigte Zweifel, so kann vom Grundbuchamt eine klarstellende zusätzliche Erklärung des Vollmachtgebers in der Form des § 29 GBO verlangt werden, aus der sich ergibt, dass die Vollmacht im Außenverhältnis unbeschränkt erteilt werden sollte oder der Nachweis, dass die Voraussetzungen für das Gebrauchmachen der Vollmacht (Vorsorgefall) erfüllt sind.

OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 15.10.2010 – 20 W 399/10

BGB §§ 1578, 1581, 1578b Abs. 1; VersAusglG § 33 Abs. 1, Abs. 3; SGB XI §§ 13 Abs. 6, 37 Abs. 1 S. 3 Nr. 2
Bedarfsberechnung des geschiedenen Ehegatten bei Unterhaltspflicht auch gegenüber neuem Ehegatten im Wege der Halbteilung; nachrangige Unterhaltspflichten keine die Leistungsfähigkeit beeinträchtigende Verpflichtung i. S. v. § 1581 BGB

1. Besteht eine Unterhaltspflicht sowohl gegenüber einem geschiedenen als auch einem neuen aktuellen Ehegatten, so ist der Bedarf des geschiedenen Ehegatten auf der Grundlage der Einkünfte des geschiedenen Ehegatten und des Unterhaltsschuldners im Wege der Halbteilung zu ermitteln.
2. Bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen gegenüber einem geschiedenen Ehegatten begründet der Unterhaltsanspruch eines nachrangigen aktuellen Ehegatten des Unterhaltspflichtigen keine sonstige Verpflichtung i. S. des § 1581 Satz 1 BGB.
3. Der Umstand, dass ein Teil des Renteneinkommens des Unterhaltspflichtigen im Hinblick auf § 33 Abs. 1, Abs. 3 VersAusglG vom Bestehen und der Höhe des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt abhängig ist, ist ein im Rahmen der Billigkeitserwägungen nach § 1578b Abs. 1 und § 1581 Satz 1 BGB zu berücksichtigender Aspekt.
4. Ist für die Beurteilung eines Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt gegen einen im Ausland lebenden Unterhaltspflichtigen deutsches Recht anwendbar, so gilt dies auch für die Beurteilung der in diesem Zusammenhang zu klärenden Frage, ob aus der vom Unterhaltspflichtigen im Ausland geführten neuen Ehe eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem neuen Ehegatten besteht.
5. Übernimmt der unterhaltsberechtigte Ehegatte unter Reduzierung einer Erwerbstätigkeit die Pflege seiner gemäß § 37 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB XI Pflegegeld beziehenden Mutter, so ist dieses Pflegegeld in voller Höhe als Einkommen des unterhaltsberechtigten Ehegatten anzusehen, wenn es vollständig an diesen weitergegeben wird. 

OLG Nürnberg, Beschl. v. 11.1.2012 – 7 UF 747/11


Gesellschaftsrecht

GmbHG § 5 Abs. 1, Abs. 4
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt); Wegfall des Volleinzahlungsgebotes bei Kapitalerhöhung

Die Sonderregel der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gem. § 5a Abs. 2 Satz 1 GmbHG gilt nicht für diejenige Kapitalerhöhung, mit der das Mindeststammkapital der GmbH entsprechend § 7 Abs. 3 GmbHG erreicht wird; der Wegfall der Beschränkungen des § 5a Abs. 1 bis 4 GmbHG ist nicht von einer Volleinzahlung des Stammkapitals abhängig (Anschluss an OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.10.2011, 8 W 341/11, und OLG Hamm, Beschluss vom 5.5.2011, 27 W 24/11; Aufgabe von OLG München, Beschluss vom 23.9.2010, 31 Wx 149/10).

OLG München, Beschl. v. 7.11.2011 – 31 Wx 475/11


Öffentliches Recht


MilchQuotV §§ 8, 11, 14 Abs. 3, 26; InsO § 35 Abs. 2; GG Art. 12; MOG § 8 Abs. 1
Veräußerlichkeit der Milchquote im Übertragungsstellenverfahren durch Insolvenzverwalter

Zur Frage der Veräußerung der Milchquote im Übertragungsstellenverfahren durch den Insolvenzverwalter nach einem Beschluss der Gläubigerversammlung, den landwirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Insolvenzschuldners einzustellen

VG Freiburg, Urt. v. 12.10.2010 – 3 K 1198/09


Steuerrecht

EStG § 15 Abs. 2
Unerheblichkeit der Beweggründe für Zuordnung zum gewerblichen Grundstückshandel

1. Die persönlichen oder finanziellen Beweggründe für die Veräußerung von Immobilien sind für die Zuordnung zum gewerblichen Grundstückshandel oder zur Vermögensverwaltung unerheblich; dies gilt auch für wirtschaftliche Zwänge wie z.B. Druck der finanzierenden Bank und Androhung von Zwangsmaßnahmen.
2. Die – durch die Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb von etwa fünf Jahren indizierte – (zumindest) bedingte Veräußerungsabsicht beim Erwerb kann nur durch objektive Umstände widerlegt werden, nicht aber durch Erklärungen des Steuerpflichtigen über seine Absichten. In Betracht kommen vornehmlich Gestaltungen des Steuerpflichtigen in zeitlicher Nähe zum Erwerb, die eine spätere Veräußerung wesentlich erschweren oder unwirtschaftlicher machen.

BFH, Urt. v. 17.12.2009 – III R 101/06


Notarrecht/Verfahrensrecht

BGB §§ 1170, 1171; FamFG §§ 31, 447, 448, 449, 451; ZPO 265, 266
Eigentümerwechsel in Aufgebotsverfahren; Rechtsschutzbedürfnis; unbekannt i. S. v. §§ 1170, 1171 BGB

1. Ein Verfahren über das Aufgebot des Grundpfandgläubigers kann durch den bisherigen Eigentümer des belasteten Grundstücks auch dann zu Ende geführt werden, wenn während des laufenden Verfahrens ein Eigentümerwechsel stattfindet.
2. Für ein Aufgebotsverfahren fehlt nicht schon deshalb das Rechtsschutzbedürfnis, weil - bei Buchrechten - auch andere verfahrensrechtliche Möglichkeiten zur Bereinigung des Grundbuchs eröffnet sind.
3. Der Gläubiger ist auch dann unbekannt im Sinne der §§ 1170, 1171 BGB, wenn nur ein Teil der Erben des eingetragenen Gläubigers bekannt ist und die bekannten Erben nicht auch wirksam die anderen Miterben vertreten können.
4. Der Gläubiger oder einzelne seiner Miterben sind jedoch nur dann unbekannt, wenn sie von Person unbekannt sind und der Antragsteller auch nicht durch ausreichende Nachforschungen die erforderlichen Kenntnisse hätte erlangen können.

OLG Schleswig, Beschl. v. 1.9.2010 – 2 W 80/10

GBO §§ 1 Abs. 4, 46 Abs. 2, 142 Abs. 2; GBV § 4; GBVO BW § 21
Dienstbarkeit, die nur im Servitutenbuch einer württembergischen Gemeinde und nicht auf gem. §§ 4 ff. GBV neu angelegtem Grundbuchblatt als Belastung eingetragen ist

a) Auch eine im Servitutenbuch einer württembergischen Gemeinde eingetragene Dienstbarkeit muss auf einem gemäß §§ 4 ff. GBV neu angelegten Grundbuchblatt als Belastung eingetragen sein. Ist sie auf das neue Grundbuchblatt nicht übertragen worden, gilt sie nach dem in § 46 Abs. 2 GBO bestimmten Grundsatz als gelöscht (wenngleich materiell-rechtlich weiterbestehend).
b) Aufgrund der Verweisung auf Art. 55 EGBGB in § 142 Abs. 2 GBO sind von der Grundbuchordnung abweichende landesrechtliche Vorschriften außer Kraft getreten. Die Grundbuchordnung enthält keinen Vorbehalt, der es erlaubte, nach §§ 4 ff. GBV angelegte Grundbücher nach landesrechtlichen Vorschriften in Verbindung mit einem anderen Register als das Grundbuch im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu führen.

BGH, Urt. v. 21.10.2011 – V ZR 10/11

GBO §§ 22, 29; ZPO § 867; BGB § 1184
Nachweis der Umwandlung einer Sicherungshypothek in eine Eigentümergrundschuld nach Einwilligung durch Insolvenzverwalter der Gläubigerin; Nachweiserleichterungen im Grundbuchverfahren

Beantragt der Grundstückseigentümer die Grundbuchberichtigung dahin, dass die eingetragene Arrest-Sicherungshypothek in eine Eigentümergrundschuld übergegangen ist, bedarf es nicht der Einwilligung durch einen Nachtragsliquidator für die nach Insolvenz gelöschte und aufgelöste Gläubiger-GmbH, wenn während des Insolvenzverfahrens der Insolvenzverwalter die Einwilligung zur Löschung der Hypothek erteilt und beim Grundbuchamt eingereicht hatte, weil die zu sichernde Forderung nicht (mehr) bestand.

OLG Stuttgart, Beschl. v. 18.11.2011 – 8 W 419/11

GBO §§ 35, 39, 40; BGB §§ 167, 2033
Erfordernis eines Erbnachweises bei Erbteilsübertragungsvertrag und Handeln kraft transmortaler Vollmacht

Im Grundbuchberichtigungsverfahren ist die Erbfolge auch dann gem. § 35 GBO nachzuweisen, wenn der Erblasser eine transmortale Generalvollmacht erteilt hatte und der Bevollmächtigte durch ein im Rahmen eines Erbteilsübertragungsvertrags vorgenommenes zulässiges In-sich-Geschäft mit der Behauptung, er und eine weitere Person seien Miterben je zur Hälfte geworden, auf sich den Erbteil des anderen übertragen lässt und danach seine Eintragung als Alleineigentümer des Nachlassgrundstücks beantragt

OLG Stuttgart, Beschl. v. 25.11.2011 – 8 W 427/11

BGB §§ 133, 879; GBO § 45
Auslegungsfähigkeit einer Rangbestimmung in einer notariellen Urkunde

Zur Auslegungsfähigkeit und -bedürftigkeit einer Bestimmung über die Rangverhältnisse von einzutragenden dinglichen Rechten.

OLG München, Beschl. v. 8.12.2011 – 34 Wx 502/11

WEG §§ 9, 10; ZPO § 50
Aufgelöste Wohnungseigentümergemeinschaft nicht mehr parteifähig

Nach ihrer Auflösung ist die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband nicht mehr existent und damit nicht mehr parteifähig.

AG Bremerhaven, Urt. v. 2.6.2010 – 55 C 1463/09


Kontakt (E-Mail)
Newsletter abonnieren
Newsletter abbestellen


Newsletter DNotI-Homepage
Herausgeber: Deutsches Notarinstitut (DNotI), Gerberstr. 19, 97070 Würzburg
Tel.: (+49) (931) 35576-0 - Fax: (+49) (931) 35576-225
E-Mail:
dnoti@dnoti.de - Internet: www.dnoti.de
Verantwortlicher Schriftleiter: Notar a. D. Sebastian Herrler