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Nachfolgend
finden Sie eine Auswahl der wichtigsten in der vergangenen Woche in die
Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB §§ 320 Abs.
1, 535 Abs. 1 S. 2
Zurückbehaltungsrecht wegen eines Mietmangels erst nach Mangelanzeige
Wegen eines Mangels der Wohnung, von dem der Vermieter keine Kenntnis
hat, kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht erst an den Mieten
geltend machen, die fällig werden, nachdem der Mieter dem Vermieter den
Mangel angezeigt hat.
BGH, Versäumnisurt.
v. 3.11.2010 – VIII ZR 330/09
WEG § 26 Abs. 1
S. 5
Objekt- bzw. Wertprinzip keine unzulässige Beschränkung i. S. v. § 26 Abs. 1
S. 5 WEG
Auch nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der ab dem 1. Juli 2007
geltenden Fassung stellt es keine unzulässige Beschränkung der
Bestellung oder Abberufung des Verwalters dar, wenn das Kopfprinzip
durch Vereinbarung zugunsten des Objekt- oder des Wertprinzips
abbedungen worden ist (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 19.
September 2002 – V ZB 30/02, BGHZ 152, 46 ff.).
BGH, Urt. v. 28.10.2011 – V ZR 253/10
BGB § 126b
Anforderungen an Einhaltung der Textform
1.
Für den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung sind nicht die im
Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung, sondern die im Zeitpunkt
des Zustandekommens der Vereinbarung geltenden rechtlichen Regelungen
maßgeblich.
2. Der Textform ist nicht genügt, wenn es infolge nachträglicher
handschriftlicher Ergänzungen an einem räumlichen Abschluss der
Vereinbarung fehlt.
BGH, Urt. v.
3.11.2011 – IX ZR 47/11
WEG § 13 Abs. 2
Ermächtigung des teilenden Eigentümers in Teilungserklärung zur Zuweisung und
näheren Bestimmung von Sondernutzungsrechten zulässig
Der
teilende Eigentümer kann sich in der Teilungserklärung ermächtigen
lassen, bei Verkauf der Wohnungseigentumseinheiten dem jeweiligen
Erwerber das Sondernutzungsrecht an bestimmten Flächen einzuräumen und
dessen Inhalt näher zu bestimmen.
BGH, Urt. v. 2.12.2011 – V ZR 74/11
Familienrecht
BGB §§ 158, 163, 1896; GBO § 29
Vorsorgevollmacht: Anforderungen daran, dass Beschränkungen nur
Innenverhältnis betreffen
1.
Bei Gestaltung der Vorsorgevollmacht in der Weise, dass der
Vollmachtgeber die Vorsorgevollmacht unbedingt erteilt und den
Bevollmächtigten intern anweist, dass grundsätzlich erst bei Eintritt
des Vorsorgefalles (Betreuungsbedürftigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit)
von der Vollmacht Gebrauch gemacht werden darf - wie in vorliegenden
Fall durch die eingangs der Urkunde aufgeführte Bedingung des Eintritts
des Vorsorgefalls -, muss der Vollmachtstext eindeutig ergeben, dass die
Anweisung bzw. die Bedingung nur im Innenverhältnis zwischen
Vollmachtgeber und Bevollmächtigten gilt.
2. Ist der Vollmachtstext insoweit nicht eindeutig bzw. bestehen
berechtigte Zweifel, so kann vom Grundbuchamt eine klarstellende
zusätzliche Erklärung des Vollmachtgebers in der Form des § 29 GBO
verlangt werden, aus der sich ergibt, dass die Vollmacht im
Außenverhältnis unbeschränkt erteilt werden sollte oder der Nachweis,
dass die Voraussetzungen für das Gebrauchmachen der Vollmacht
(Vorsorgefall) erfüllt sind.
OLG Frankfurt a.
M., Beschl. v. 15.10.2010 – 20 W 399/10
BGB §§ 1578,
1581, 1578b Abs. 1; VersAusglG § 33 Abs. 1, Abs. 3; SGB XI §§ 13 Abs. 6, 37
Abs. 1 S. 3 Nr. 2
Bedarfsberechnung des geschiedenen Ehegatten bei Unterhaltspflicht auch
gegenüber neuem Ehegatten im Wege der Halbteilung; nachrangige
Unterhaltspflichten keine die Leistungsfähigkeit beeinträchtigende
Verpflichtung i. S. v. § 1581 BGB
1.
Besteht eine Unterhaltspflicht sowohl gegenüber einem geschiedenen als
auch einem neuen aktuellen Ehegatten, so ist der Bedarf des geschiedenen
Ehegatten auf der Grundlage der Einkünfte des geschiedenen Ehegatten und
des Unterhaltsschuldners im Wege der Halbteilung zu ermitteln.
2. Bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen
gegenüber einem geschiedenen Ehegatten begründet der Unterhaltsanspruch
eines nachrangigen aktuellen Ehegatten des Unterhaltspflichtigen keine
sonstige Verpflichtung i. S. des § 1581 Satz 1 BGB.
3. Der Umstand, dass ein Teil des Renteneinkommens des
Unterhaltspflichtigen im Hinblick auf § 33 Abs. 1, Abs. 3 VersAusglG vom
Bestehen und der Höhe des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt abhängig
ist, ist ein im Rahmen der Billigkeitserwägungen nach § 1578b Abs. 1
und § 1581 Satz 1 BGB zu berücksichtigender Aspekt.
4. Ist für die Beurteilung eines Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt
gegen einen im Ausland lebenden Unterhaltspflichtigen deutsches Recht
anwendbar, so gilt dies auch für die Beurteilung der in diesem
Zusammenhang zu klärenden Frage, ob aus der vom Unterhaltspflichtigen im
Ausland geführten neuen Ehe eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem
neuen Ehegatten besteht.
5. Übernimmt der unterhaltsberechtigte Ehegatte unter Reduzierung einer
Erwerbstätigkeit die Pflege seiner gemäß § 37 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB XI
Pflegegeld beziehenden Mutter, so ist dieses Pflegegeld in voller Höhe
als Einkommen des unterhaltsberechtigten Ehegatten anzusehen, wenn es
vollständig an diesen weitergegeben wird.
OLG Nürnberg, Beschl. v. 11.1.2012 – 7 UF 747/11
Gesellschaftsrecht
GmbHG § 5
Abs. 1, Abs. 4
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt); Wegfall des
Volleinzahlungsgebotes bei Kapitalerhöhung
Die
Sonderregel der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gem. § 5a
Abs. 2 Satz 1 GmbHG gilt nicht für diejenige Kapitalerhöhung, mit der
das Mindeststammkapital der GmbH entsprechend § 7 Abs. 3 GmbHG erreicht
wird; der Wegfall der Beschränkungen des § 5a Abs. 1 bis 4 GmbHG ist
nicht von einer Volleinzahlung des Stammkapitals abhängig (Anschluss an
OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.10.2011, 8 W 341/11, und OLG Hamm,
Beschluss vom 5.5.2011, 27 W 24/11; Aufgabe von OLG München, Beschluss
vom 23.9.2010, 31 Wx 149/10).
OLG München, Beschl. v. 7.11.2011 – 31 Wx 475/11
Öffentliches Recht
MilchQuotV §§ 8, 11, 14 Abs. 3, 26; InsO § 35 Abs. 2; GG Art. 12; MOG § 8
Abs. 1
Veräußerlichkeit der Milchquote im Übertragungsstellenverfahren durch
Insolvenzverwalter
Zur Frage der Veräußerung der
Milchquote im Übertragungsstellenverfahren durch den Insolvenzverwalter
nach einem Beschluss der Gläubigerversammlung, den landwirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb des Insolvenzschuldners einzustellen
VG Freiburg, Urt.
v. 12.10.2010 – 3 K 1198/09
Steuerrecht
EStG § 15 Abs. 2
Unerheblichkeit der Beweggründe für Zuordnung zum gewerblichen
Grundstückshandel
1. Die persönlichen oder
finanziellen Beweggründe für die Veräußerung von Immobilien sind für die
Zuordnung zum gewerblichen Grundstückshandel oder zur
Vermögensverwaltung unerheblich; dies gilt auch für wirtschaftliche
Zwänge wie z.B. Druck der finanzierenden Bank und Androhung von
Zwangsmaßnahmen.
2. Die – durch die Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb von
etwa fünf Jahren indizierte – (zumindest) bedingte Veräußerungsabsicht
beim Erwerb kann nur durch objektive Umstände widerlegt werden, nicht
aber durch Erklärungen des Steuerpflichtigen über seine Absichten. In
Betracht kommen vornehmlich Gestaltungen des Steuerpflichtigen in
zeitlicher Nähe zum Erwerb, die eine spätere Veräußerung wesentlich
erschweren oder unwirtschaftlicher machen.
BFH, Urt. v.
17.12.2009 – III R 101/06
Notarrecht/Verfahrensrecht
BGB §§ 1170, 1171; FamFG §§ 31, 447, 448, 449, 451; ZPO 265, 266
Eigentümerwechsel in Aufgebotsverfahren; Rechtsschutzbedürfnis; unbekannt i. S. v. §§ 1170, 1171 BGB
1. Ein Verfahren
über das Aufgebot des Grundpfandgläubigers kann durch den bisherigen
Eigentümer des belasteten Grundstücks auch dann zu Ende geführt werden,
wenn während des laufenden Verfahrens ein Eigentümerwechsel stattfindet.
2. Für ein Aufgebotsverfahren fehlt nicht schon deshalb das
Rechtsschutzbedürfnis, weil - bei Buchrechten - auch andere
verfahrensrechtliche Möglichkeiten zur Bereinigung des Grundbuchs
eröffnet sind.
3. Der Gläubiger ist auch dann unbekannt im Sinne der §§ 1170, 1171 BGB,
wenn nur ein Teil der Erben des eingetragenen Gläubigers bekannt ist und
die bekannten Erben nicht auch wirksam die anderen Miterben vertreten
können.
4. Der Gläubiger oder einzelne seiner Miterben sind jedoch nur dann
unbekannt, wenn sie von Person unbekannt sind und der Antragsteller auch
nicht durch ausreichende Nachforschungen die erforderlichen Kenntnisse
hätte erlangen können.
OLG Schleswig,
Beschl. v. 1.9.2010 – 2 W 80/10
GBO §§ 1 Abs. 4, 46 Abs. 2, 142 Abs. 2; GBV § 4; GBVO BW § 21
Dienstbarkeit, die nur im Servitutenbuch einer württembergischen Gemeinde
und nicht auf gem. §§ 4 ff. GBV neu angelegtem Grundbuchblatt als Belastung
eingetragen ist
a) Auch eine im
Servitutenbuch einer württembergischen Gemeinde eingetragene
Dienstbarkeit muss auf einem gemäß §§ 4 ff. GBV neu angelegten
Grundbuchblatt als Belastung eingetragen sein. Ist sie auf das neue
Grundbuchblatt nicht übertragen worden, gilt sie nach dem in § 46 Abs. 2 GBO bestimmten Grundsatz als gelöscht (wenngleich materiell-rechtlich
weiterbestehend).
b) Aufgrund der Verweisung auf Art. 55 EGBGB in § 142 Abs. 2 GBO sind
von der Grundbuchordnung abweichende landesrechtliche Vorschriften außer
Kraft getreten. Die Grundbuchordnung enthält keinen Vorbehalt, der es
erlaubte, nach §§ 4 ff. GBV angelegte Grundbücher nach landesrechtlichen
Vorschriften in Verbindung mit einem anderen Register als das Grundbuch
im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu führen.
BGH, Urt. v. 21.10.2011 – V ZR 10/11
GBO §§ 22, 29; ZPO § 867; BGB § 1184
Nachweis der Umwandlung einer Sicherungshypothek in eine
Eigentümergrundschuld nach Einwilligung durch Insolvenzverwalter der
Gläubigerin; Nachweiserleichterungen im Grundbuchverfahren
Beantragt der
Grundstückseigentümer die Grundbuchberichtigung dahin, dass die
eingetragene Arrest-Sicherungshypothek in eine Eigentümergrundschuld
übergegangen ist, bedarf es nicht der Einwilligung durch einen
Nachtragsliquidator für die nach Insolvenz gelöschte und aufgelöste
Gläubiger-GmbH, wenn während des Insolvenzverfahrens der
Insolvenzverwalter die Einwilligung zur Löschung der Hypothek erteilt
und beim Grundbuchamt eingereicht hatte, weil die zu sichernde Forderung
nicht (mehr) bestand.
OLG Stuttgart,
Beschl. v. 18.11.2011 – 8 W 419/11
GBO §§ 35, 39, 40; BGB §§ 167, 2033
Erfordernis eines Erbnachweises bei Erbteilsübertragungsvertrag und Handeln
kraft transmortaler Vollmacht
Im
Grundbuchberichtigungsverfahren ist die Erbfolge auch dann gem. § 35 GBO
nachzuweisen, wenn der Erblasser eine transmortale Generalvollmacht
erteilt hatte und der Bevollmächtigte durch ein im Rahmen eines
Erbteilsübertragungsvertrags vorgenommenes zulässiges In-sich-Geschäft
mit der Behauptung, er und eine weitere Person seien Miterben je zur
Hälfte geworden, auf sich den Erbteil des anderen übertragen lässt und
danach seine Eintragung als Alleineigentümer des Nachlassgrundstücks
beantragt
OLG Stuttgart,
Beschl. v. 25.11.2011 – 8 W 427/11
BGB §§ 133, 879; GBO § 45
Auslegungsfähigkeit einer Rangbestimmung in einer notariellen Urkunde
Zur
Auslegungsfähigkeit und -bedürftigkeit einer Bestimmung über die
Rangverhältnisse von einzutragenden dinglichen Rechten.
OLG München,
Beschl. v. 8.12.2011 – 34 Wx 502/11
WEG §§ 9, 10; ZPO § 50
Aufgelöste Wohnungseigentümergemeinschaft nicht mehr parteifähig
Nach ihrer
Auflösung ist die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger
Verband nicht mehr existent und damit nicht mehr parteifähig.
AG Bremerhaven,
Urt. v. 2.6.2010 – 55 C 1463/09
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