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Nachfolgend
finden Sie eine Auswahl der wichtigsten, in der vergangenen Woche in die
Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Top-Aktuell
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
GBO §§ 20, 47 Abs. 2 S. 1 Immobilienerwerb durch bestehende GbR
Laut
Forumbeitrag
www.rechtspflegerforum.de zu BGH, Beschl. v. 28.4.2011 - V ZB 194/10
(noch nicht veröffentlicht):
Immobilienerwerb durch bestehende GbR ohne
weitere Nachweise betreffend Identität, Existenz oder
Vertretungsverhältnisse möglich
Näheres in Kürze unter
www.dnoti.de und im DNotI-Report.
Familienrecht
BGB §§ 1587 Abs. 1 a. F., 1587c Nr. 1; VAHRG § 3b Abs. 1 Nr. 1
Auch aus Anfangsvermögen während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte
auszugleichen
a) Auszugleichen sind im
Versorgungsausgleich auch solche Versorgungsanrechte, die mit dem
Anfangsvermögen eines Ehegatten nach Beginn der Ehe erworben wurden.
b) Dass der ausgleichspflichtige Ehegatte sein Versorgungsanrecht
während der Ehe aus seinem Anfangsvermögen erworben hat, rechtfertigt
für sich genommen nicht den Ausschluss des Versorgungsausgleichs.
BGH, Beschl. v. 30.3.2011 - XII ZB 54/09
Erbrecht
BGB § 2255
Beabsichtigte Vernichtung eines Testaments durch Dritten; wirksamer Widerruf
erfordert Vernichtung zwingend bis zum Erbfall
Will sich der Erblasser eines
Dritten als Werkzeug zur Vernichtung eines Testaments bedienen, darf er
diesem keinen Entschluss- oder Handlungsspielraum belassen. Wird der
Auftrag nicht zu Lebzeiten des Erblassers ausgeführt, liegt kein
wirksamer Widerruf vor.
OLG München, Beschl. v. 11.4.2011 - 31 Wx 33/11
BGB § 2289 Abs. 1 S. 2
Beurteilung der Beeinträchtigung des Vertragserben durch spätere
testamentarische Verfügung
Ob eine spätere testamentarische
Verfügung des Vertragserblassers den Vertragserben i. S. von § 2289 Abs.
1 S. 2 BGB beeinträchtigt, ergibt sich aus dem Vergleich der im
Erbvertrag und dem Testament festgelegten Rechtsstellung des Erben
(hier: Auswechslung von Testamentsvollstreckern).
BGH, Urt. v. 6.4.2011 - IV ZR 232/09
Gesellschaftsrecht
BGB §§ 705, 133, 157; HGB §§ 128, 129, 110
Vereinbarung einer quotalen Haftung der Gesellschafter zwischen GbR und
Gläubiger führt bei Schuldtilgung aus Gesellschaftsvermögen nicht notwendig zur
anteiligen Minderung des Haftungsbetrags jedes einzelnen
Ist der Vertrag zwischen einer
Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ihrem Gläubiger dahin auszulegen,
dass die Haftung der Gesellschafter für die vertraglich begründete
Gesellschaftsschuld auf den ihrer Beteiligungsquote entsprechenden
Anteil beschränkt ist (sog. quotale Haftung) und Tilgungen aus dem
Gesellschaftsvermögen oder Erlöse aus dessen Verwertung nur die Schuld
der Gesellschaft, nicht jedoch anteilig auch den Haftungsbetrag jedes
einzelnen Gesellschafters mindern, ist die Haftungsquote der
Gesellschafter auch dann nicht aus der Restschuld nach Abzug des
Verwertungserlöses zu berechnen, wenn der Gläubiger sich in Vergleichen
mit einzelnen Gesellschaftern mit einem geringeren als dem ihrer
Beteiligungsquote entsprechenden Haftungsbetrag begnügt hat; die
Haftungsanteile der Gesellschafter im Innenverhältnis werden durch den
(Teil-) Verzicht des Gläubigers gegenüber einzelnen Gesellschaftern
nicht berührt.
BGH, Urt. v. 8.2.2011 - II ZR
243/09
Öffentliches Recht
GrdstVG §§ 1, 2, 5; AG-GrdstVG
(Sachsen-Anhalt) § 1
Grundstück i. S. des GrdstVG ist Grundstück im Rechtssinn; wirtschaftliche
Gesichtspunkte irrelevant
Unter Grundstück i. S. des GrdstVG
und der AG-GrdstVG (Sachsen-Anhalt) ist das Grundstück im Rechtssinne,
d. h. ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im
Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes ohne Rücksicht auf die Art
seiner Nutzung unter einer besonderen Nummer eingetragen ist, zu
verstehen. Wirtschaftliche Gesichtspunkte spielen nach dem AG-GrdstVG
(Sachsen-Anhalt) insoweit keine Rolle. (Leitsatz des DNotI)
OLG Naumburg, Beschl. v. 17.11.2010 - 2 Ww 6/10
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB § 249; ZPO § 287; EStG § 11 Abs. 1
Anforderungen an schadensmindernde Anrechnung von Steuervorteilen des
Geschädigten
1. Eine schadensmindernde
Anrechnung von Steuervorteilen, die sich im Zusammenhang mit dem
darlehensfinanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung zu Steuersparzwecken
ergeben, kommt im Schadensersatzprozess des Anlegers grundsätzlich nicht
in Betracht, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs zu einer Besteuerung
führt, die dem Geschädigten die erzielten Steuervorteile wieder nimmt.
2. Etwas anderes gilt nur, wenn der Schädiger Umstände darlegt, auf
deren Grundlage dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung der
Steuerbarkeit der Ersatzleistung außergewöhnlich hohe Steuervorteile
verbleiben.
3. Die Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten würde
unzumutbar erschwert, wenn ihm wegen eines rechtlich nicht gesicherten
möglichen Vorteils über einen weiteren Zeitraum das Risiko auferlegt
würde, ob der Schädiger die noch ausstehende Ersatzleistung erbringt.
BGH, Urt. v.
01.03.2011 – XI ZR 96/09
BGB § 633 Abs. 1, Abs. 2 S. 1
Geschuldete Beschaffenheit: 50 cm Breite zwischen Wohnhaus und Nachbargarage
ist kein „gebrauchstauglicher Gartenzugang“
1. Bei der Ermittlung des im
Einzelfall geschuldeten Bausolls ist eine Gesamtschau aller
auslegungsrelevanten Umstände vorzunehmen. Dazu zählen auch die Angaben
in dem übergebenen Verkaufsprospekt.
2. Der Erwerber eines exklusiven Einfamilienhauses, dessen "großzügiger
Privatgarten" im Verkaufsprospekt hervorgehoben wird, kann erwarten,
dass die Gartenfläche über einen direkten und ausreichend breiten Zugang
verfügt und nicht umständlich nur über das Wohnzimmer und die
Terrassentür oder über die Garage erreicht werden kann.
OLG München, Urt.
v. 15.03.2011 – 9 U 4665/10
Gesellschaftsrecht
BGB §§ 705, 735, 739
Publikumspersonengesellschaft: Kapitalerhöhung im Krisenfall durch zwingend
einstimmigen Beschluss; Veränderung der Beteiligungsverhältnisse kraft
Mehrheitsentscheids (Abgrenzung zu „Sanieren oder Ausscheiden“)
Regelt der Gesellschaftsvertrag
einer Publikumspersonengesellschaft, dass eine Kapitalerhöhung auch im
Krisenfall nur einstimmig beschlossen werden kann und das Nichterreichen
der Einstimmigkeit zur Folge hat, dass die zustimmenden Gesellschafter
berechtigt sind, ihre Einlagen zu erhöhen, während die nicht
zustimmenden Gesellschafter eine Verringerung ihres
Beteiligungsverhältnisses hinzunehmen haben, so sind die
zahlungsunwilligen Gesellschafter nicht aus gesellschaftlicher
Treuepflicht verpflichtet, einem Beschluss zuzustimmen, dass ein nicht
sanierungswilliger Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet
(Abgrenzung zu BGHZ 183, 1 = NZG 2009, 1347 - Sanieren oder
Ausscheiden).
BGH, Urt. v.
25.01.2011 – II ZR 122/09
BGB § 133; HGB § 161
Publikumskommanditgesellschaft: Beitrittserklärung eines Kommanditisten und
Auslegung der Annahmeerklärung
Wird die Beitrittserklärung eines Kommanditisten zu einer
Publikumskommanditgesellschaft von der persönlich haftenden
Gesellschafterin zwar im Namen der Gesellschaft angenommen, ist die
persönlich haftende Gesellschafterin in dem im Prospekt abgedruckten
Gesellschaftsvertrag aber nur bevollmächtigt worden, Aufnahmeverträge im
Namen der Mitgesellschafter abzuschließen, spricht das für eine
Auslegung der Annahmeerklärung dahin, dass sie im Namen der
Mitgesellschafter abgegeben wird.
BGH, Urt. v.
01.03.2011 – II ZR 16/10
Internationales Privatrecht
EGBGB Art. 17b; PStG § 35 Eintragbarkeit einer in den Niederlanden geschlossenen
gleichgeschlechtlichen Ehe in das deutsche Lebenspartnerschaftsregister
Eine in den Niederlanden
geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe kann nach § 35 Abs. 1 PStG in das
Lebenspartnerschaftsregister eingetragen werden. Die
gleichgeschlechtliche Ehe ist als eingetragene Lebenspartnerschaft gemäß
Art. 17b EGBGB zu qualifizieren.
KG, Beschl. v.
03.03.2011 – 1 W 74/11
Öffentliches
Recht BauGB §§ 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 6, Abs. 3
S. 2, 28 Abs. 2, 34 Abs. 2; HVwVfG § 45
Gemeindliches Vorkaufsrecht: Fehlende Angabe des Verwendungszwecks kann
„nachgeschoben“ werden
1. Die fehlende oder
unvollständige Angabe des Verwendungszwecks (§ 24 Abs. 3 Satz 2 BauGB)
macht die Ausübung des Vorkaufsrechts für sich genommen nicht
rechtsfehlerhaft.
2. Ein Nachschieben des Verwendungszwecks nach Maßgabe des § 45 Abs. 1
Nr. 2 HVwVfG ist auch nach Ablauf der Zweimonatsfrist des § 28 Abs. 2
Satz 1 BauGB möglich.
VGH Hessen, Beschl.
v. 17.02.2011 – 4 A 2397/10
Notarrecht/Verfahrensrecht
BGB §§ 305 ff.; ZPO § 1032 Abs. 1
Auslegung eines formularmäßigen Schiedsvertrags; Anforderungen an rechtzeitige Erhebung der Einrede des Schiedsvertrags
1. Zur Auslegung
einer in einem formularmäßigen Schiedsvertrag zwischen einem
gewerblichen Terminoptionsvermittler und einem Anleger enthaltenen
Klausel über die Geltung des Vertrags für Ansprüche des Anlegers gegen
Dritte.
2. Die Einrede des Schiedsvertrags ist nur dann rechtzeitig erhoben,
wenn der Beklagte vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache
auch den Schiedsvertrag, auf den er die Einrede stützt, konkret
bezeichnet.
BGH, Urt. v.
08.02.2011 - XI ZR 168/08
InsO § 47
Treuhandkonto: Folgen der Behandlung von Fremdgelder als eigenes Vermögen
Behandelt der
Treuhänder auf ein Treuhandkonto eingezahlte Fremdgelder als eigenes
Vermögen, kann das im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
noch vorhandene Restguthaben nicht ausgesondert werden.
BGH, Urt. v.
10.02.2011 – IX ZR 49/10
ZPO § 114 S. 1; ZVG §§ 180,
182
Mutwilligkeit einer Teilungsversteigerung
Eine beabsichtigte
Teilungsversteigerung nach §§ 180 ff. ZVG ist mutwillig i.S.v. § 114
ZPO, wenn sie aller Voraussicht nach fehlschlägt, weil sich kein Bieter
finden wird, der ein nach §§ 182, 44 ZVG zulässiges Gebot abgibt, so
dass das Verfahren wegen Ergebnislosigkeit aufgehoben werden muss (§ 77
Abs. 2 Satz 1 ZVG).
BGH, Urt. v.
15.03.2011 - V ZB 177/10
BNotO § 17; KostO § 140
Notarkosten: Vereinbarung über Kostenhöhe ist mangels privatrechtlichem
Rechtsverhältnis unzulässig
OLG Celle, Beschl.
v. 28.02.2011 – 2 W 19/11
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