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16.- 20. Mai 2011
 

 
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Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten, in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

 

Top-Aktuell

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

GBO §§ 20, 47 Abs. 2 S. 1
Immobilienerwerb durch bestehende GbR

Laut Forumbeitrag www.rechtspflegerforum.de zu BGH, Beschl. v. 28.4.2011 - V ZB 194/10 (noch nicht veröffentlicht):

Immobilienerwerb durch bestehende GbR ohne weitere Nachweise betreffend Identität, Existenz oder Vertretungsverhältnisse möglich

Näheres in Kürze unter www.dnoti.de und im DNotI-Report.


Familienrecht

BGB §§ 1587 Abs. 1 a. F., 1587c Nr. 1; VAHRG § 3b Abs. 1 Nr. 1
Auch aus Anfangsvermögen während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte auszugleichen

a) Auszugleichen sind im Versorgungsausgleich auch solche Versorgungsanrechte, die mit dem Anfangsvermögen eines Ehegatten nach Beginn der Ehe erworben wurden.
b) Dass der ausgleichspflichtige Ehegatte sein Versorgungsanrecht während der Ehe aus seinem Anfangsvermögen erworben hat, rechtfertigt für sich genommen nicht den Ausschluss des Versorgungsausgleichs.

BGH, Beschl. v. 30.3.2011 - XII ZB 54/09


Erbrecht

BGB § 2255
Beabsichtigte Vernichtung eines Testaments durch Dritten; wirksamer Widerruf erfordert Vernichtung zwingend bis zum Erbfall

Will sich der Erblasser eines Dritten als Werkzeug zur Vernichtung eines Testaments bedienen, darf er diesem keinen Entschluss- oder Handlungsspielraum belassen. Wird der Auftrag nicht zu Lebzeiten des Erblassers ausgeführt, liegt kein wirksamer Widerruf vor.

OLG München, Beschl. v. 11.4.2011 - 31 Wx 33/11

BGB § 2289 Abs. 1 S. 2
Beurteilung der Beeinträchtigung des Vertragserben durch spätere testamentarische Verfügung

Ob eine spätere testamentarische Verfügung des Vertragserblassers den Vertragserben i. S. von § 2289 Abs. 1 S. 2 BGB beeinträchtigt, ergibt sich aus dem Vergleich der im Erbvertrag und dem Testament festgelegten Rechtsstellung des Erben (hier: Auswechslung von Testamentsvollstreckern).

BGH, Urt. v. 6.4.2011 - IV ZR 232/09


Gesellschaftsrecht

BGB §§ 705, 133, 157; HGB §§ 128, 129, 110
Vereinbarung einer quotalen Haftung der Gesellschafter zwischen GbR und Gläubiger führt bei Schuldtilgung aus Gesellschaftsvermögen nicht notwendig zur anteiligen Minderung des Haftungsbetrags jedes einzelnen

Ist der Vertrag zwischen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ihrem Gläubiger dahin auszulegen, dass die Haftung der Gesellschafter für die vertraglich begründete Gesellschaftsschuld auf den ihrer Beteiligungsquote entsprechenden Anteil beschränkt ist (sog. quotale Haftung) und Tilgungen aus dem Gesellschaftsvermögen oder Erlöse aus dessen Verwertung nur die Schuld der Gesellschaft, nicht jedoch anteilig auch den Haftungsbetrag jedes einzelnen Gesellschafters mindern, ist die Haftungsquote der Gesellschafter auch dann nicht aus der Restschuld nach Abzug des Verwertungserlöses zu berechnen, wenn der Gläubiger sich in Vergleichen mit einzelnen Gesellschaftern mit einem geringeren als dem ihrer Beteiligungsquote entsprechenden Haftungsbetrag begnügt hat; die Haftungsanteile der Gesellschafter im Innenverhältnis werden durch den (Teil-) Verzicht des Gläubigers gegenüber einzelnen Gesellschaftern nicht berührt.

BGH, Urt. v. 8.2.2011 - II ZR 243/09


Öffentliches Recht

GrdstVG §§ 1, 2, 5; AG-GrdstVG (Sachsen-Anhalt) § 1
Grundstück i. S. des GrdstVG ist Grundstück im Rechtssinn; wirtschaftliche Gesichtspunkte irrelevant

Unter Grundstück i. S. des GrdstVG und der AG-GrdstVG (Sachsen-Anhalt) ist das Grundstück im Rechtssinne, d. h. ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes ohne Rücksicht auf die Art seiner Nutzung unter einer besonderen Nummer eingetragen ist, zu verstehen. Wirtschaftliche Gesichtspunkte spielen nach dem AG-GrdstVG (Sachsen-Anhalt) insoweit keine Rolle. (Leitsatz des DNotI)

OLG Naumburg, Beschl. v. 17.11.2010 - 2 Ww 6/10


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB § 249; ZPO § 287; EStG § 11 Abs. 1
Anforderungen an schadensmindernde Anrechnung von Steuervorteilen des Geschädigten

1. Eine schadensmindernde Anrechnung von Steuervorteilen, die sich im Zusammenhang mit dem darlehensfinanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung zu Steuersparzwecken ergeben, kommt im Schadensersatzprozess des Anlegers grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs zu einer Besteuerung führt, die dem Geschädigten die erzielten Steuervorteile wieder nimmt.
2. Etwas anderes gilt nur, wenn der Schädiger Umstände darlegt, auf deren Grundlage dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben.
3. Die Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten würde unzumutbar erschwert, wenn ihm wegen eines rechtlich nicht gesicherten möglichen Vorteils über einen weiteren Zeitraum das Risiko auferlegt würde, ob der Schädiger die noch ausstehende Ersatzleistung erbringt.

BGH, Urt. v. 01.03.2011 – XI ZR 96/09

BGB § 633 Abs. 1, Abs. 2 S. 1
Geschuldete Beschaffenheit: 50 cm Breite zwischen Wohnhaus und Nachbargarage ist kein „gebrauchstauglicher Gartenzugang“

1. Bei der Ermittlung des im Einzelfall geschuldeten Bausolls ist eine Gesamtschau aller auslegungsrelevanten Umstände vorzunehmen. Dazu zählen auch die Angaben in dem übergebenen Verkaufsprospekt.
2. Der Erwerber eines exklusiven Einfamilienhauses, dessen "großzügiger Privatgarten" im Verkaufsprospekt hervorgehoben wird, kann erwarten, dass die Gartenfläche über einen direkten und ausreichend breiten Zugang verfügt und nicht umständlich nur über das Wohnzimmer und die Terrassentür oder über die Garage erreicht werden kann.

OLG München, Urt. v. 15.03.2011 – 9 U 4665/10


Gesellschaftsrecht

BGB §§ 705, 735, 739
Publikumspersonengesellschaft: Kapitalerhöhung im Krisenfall durch zwingend einstimmigen Beschluss; Veränderung der Beteiligungsverhältnisse kraft Mehrheitsentscheids (Abgrenzung zu „Sanieren oder Ausscheiden“)

Regelt der Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft, dass eine Kapitalerhöhung auch im Krisenfall nur einstimmig beschlossen werden kann und das Nichterreichen der Einstimmigkeit zur Folge hat, dass die zustimmenden Gesellschafter berechtigt sind, ihre Einlagen zu erhöhen, während die nicht zustimmenden Gesellschafter eine Verringerung ihres Beteiligungsverhältnisses hinzunehmen haben, so sind die zahlungsunwilligen Gesellschafter nicht aus gesellschaftlicher Treuepflicht verpflichtet, einem Beschluss zuzustimmen, dass ein nicht sanierungswilliger Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet (Abgrenzung zu BGHZ 183, 1 = NZG 2009, 1347 - Sanieren oder Ausscheiden).

BGH, Urt. v. 25.01.2011 – II ZR 122/09

BGB § 133; HGB § 161
Publikumskommanditgesellschaft: Beitrittserklärung eines Kommanditisten und Auslegung der Annahmeerklärung

Wird die Beitrittserklärung eines Kommanditisten zu einer Publikumskommanditgesellschaft von der persönlich haftenden Gesellschafterin zwar im Namen der Gesellschaft angenommen, ist die persönlich haftende Gesellschafterin in dem im Prospekt abgedruckten Gesellschaftsvertrag aber nur bevollmächtigt worden, Aufnahmeverträge im Namen der Mitgesellschafter abzuschließen, spricht das für eine Auslegung der Annahmeerklärung dahin, dass sie im Namen der Mitgesellschafter abgegeben wird.

BGH, Urt. v. 01.03.2011 – II ZR 16/10


Internationales Privatrecht

EGBGB Art. 17b; PStG § 35
Eintragbarkeit einer in den Niederlanden geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe in das deutsche Lebenspartnerschaftsregister

Eine in den Niederlanden geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe kann nach § 35 Abs. 1 PStG in das Lebenspartnerschaftsregister eingetragen werden. Die gleichgeschlechtliche Ehe ist als eingetragene Lebenspartnerschaft gemäß Art. 17b EGBGB zu qualifizieren.

KG, Beschl. v. 03.03.2011 – 1 W 74/11


Öffentliches Recht

BauGB §§ 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 6, Abs. 3 S. 2, 28 Abs. 2, 34 Abs. 2; HVwVfG § 45
Gemeindliches Vorkaufsrecht: Fehlende Angabe des Verwendungszwecks kann „nachgeschoben“ werden

1. Die fehlende oder unvollständige Angabe des Verwendungszwecks (§ 24 Abs. 3 Satz 2 BauGB) macht die Ausübung des Vorkaufsrechts für sich genommen nicht rechtsfehlerhaft.
2. Ein Nachschieben des Verwendungszwecks nach Maßgabe des § 45 Abs. 1 Nr. 2 HVwVfG ist auch nach Ablauf der Zweimonatsfrist des § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB möglich.

VGH Hessen, Beschl. v. 17.02.2011 – 4 A 2397/10


Notarrecht/Verfahrensrecht

BGB §§ 305 ff.; ZPO § 1032 Abs. 1
Auslegung eines formularmäßigen Schiedsvertrags; Anforderungen an rechtzeitige Erhebung der Einrede des Schiedsvertrags

1. Zur Auslegung einer in einem formularmäßigen Schiedsvertrag zwischen einem gewerblichen Terminoptionsvermittler und einem Anleger enthaltenen Klausel über die Geltung des Vertrags für Ansprüche des Anlegers gegen Dritte.
2. Die Einrede des Schiedsvertrags ist nur dann rechtzeitig erhoben, wenn der Beklagte vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache auch den Schiedsvertrag, auf den er die Einrede stützt, konkret bezeichnet.

BGH, Urt. v. 08.02.2011 - XI ZR 168/08

InsO § 47
Treuhandkonto: Folgen der Behandlung von Fremdgelder als eigenes Vermögen

Behandelt der Treuhänder auf ein Treuhandkonto eingezahlte Fremdgelder als eigenes Vermögen, kann das im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch vorhandene Restguthaben nicht ausgesondert werden.

BGH, Urt. v. 10.02.2011 – IX ZR 49/10

ZPO § 114 S. 1; ZVG §§ 180, 182
Mutwilligkeit einer Teilungsversteigerung

Eine beabsichtigte Teilungsversteigerung nach §§ 180 ff. ZVG ist mutwillig i.S.v. § 114 ZPO, wenn sie aller Voraussicht nach fehlschlägt, weil sich kein Bieter finden wird, der ein nach §§ 182, 44 ZVG zulässiges Gebot abgibt, so dass das Verfahren wegen Ergebnislosigkeit aufgehoben werden muss (§ 77 Abs. 2 Satz 1 ZVG).

BGH, Urt. v. 15.03.2011 - V ZB 177/10

BNotO § 17; KostO § 140
Notarkosten: Vereinbarung über Kostenhöhe ist mangels privatrechtlichem Rechtsverhältnis unzulässig

OLG Celle, Beschl. v. 28.02.2011 – 2 W 19/11

 

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