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Nachfolgend
finden Sie eine Auswahl der wichtigsten, in der vergangenen Woche in die
Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Top-Aktuell
Immobilienrecht
BGB §§ 528, 818, 196
Zehnjährige Verjährung nach § 196 BGB auch bei Teilwertersatz für
geschenktes Grundstücksrecht Schenkungsrückforderungsanspruch bzgl.
geschenktem Grundstücksrecht
Erreicht der Unterhaltsbedarf nicht den Wert des
geschenkten Grundstücksrechts, unterliegt auch der Teilwertersatz für
einen Schenkungsrückforderungsanspruch der zehnjährigen Verjährung gemäß
§ 196 BGB.
BGH, Urt. v. 22.4.2010 - Xa ZR 73/07
BGB a.F §§ 638, 635
Besondere Verjährungsfrist auch auf werkvertragliche
Gewährleistungsansprüche anwendbar, die vor Abnahme entstanden sind
Die werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche
des Bestellers unterliegen auch dann der Verjährungsregelung des § 638
Abs. 1 Satz 1 BGB a.F., wenn sie vor der Abnahme entstanden sind. Die
Verjährungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Abnahme erfolgt oder
endgültig verweigert wird (Abänderung von BGH, Urteil vom 30. September
1999 – VII ZR 162/97, BauR 2000, 128 = NZBau 2000, 22 = ZfBR 2000, 97).
BGH, Urt. v. 8.7.2010 - VII ZR 171/08
Familienrecht
VBL-Satzung § 38 Abs. 1
Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bei
betrieblicher Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentliches
Dienstes jedenfalls ab 1.1.2005
Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener
Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen
Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes,
die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
zusatzversichert sind, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (Aufgabe des
Senatsurteils vom 14. Februar 2007 – IV ZR 267/04 – VersR 2007, 676, im
Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009 – 1 BvR 1164/07 – VersR
2009, 1607). Dem Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft steht
jedenfalls seit dem 1. Januar 2005 ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente
nach § 38 Abs. 1 VBLS zu.
BGH, Teilurt. v. 7.7.2010 - IV ZR 267/04
Gesellschaftsrecht
GmbHG § 47 Abs. 4
Kein Stimmverbot des Versammlungsleiters bei Antrag auf Entziehung der
Versammlungsleitung bzgl. einzelner Tagesordnungspunkte
Ein satzungsgemäß zum Versammlungsleiter in den
Gesellschafterversammlungen einer GmbH berufener Gesellschafter
unterliegt bei der Abstimmung über den Antrag, ihm die
Versammlungsleitung im Hinblick auf einen Interessenkonflikt bei
einzelnen Gegenständen der Tagesordnung zu entziehen, keinem Stimmverbot
nach § 47 Abs. 4 GmbHG im Hinblick auf diesen Interessenkonflikt.
BGH, Urt. v. 21.6.2010 - II ZR 230/08
BGB § 705
Anwendbarkeit der Grundsätze über fehlerhafte Gesellschaft auch bei
nichtiger Anteilsübertragung einer Fonds-GbR
Die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft
sind auch im Fall der nichtigen Übertragung von Geschäftsanteilen einer
Fonds-GbR anwendbar.
BGH, Urt. v. 20.7.2010 - XI ZR 465/07
Steuerrecht
EStG §§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1,
52 Abs. 39 S. 1
Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften von
zwei auf zehn Jahre teilweise verfassungswidrig
Pressemitteilung des BVerfG v. 19.8.2010 - Nr. 64/2010
Notarrecht/Verfahrensrecht
BGB §§ 377 Abs. 1, 675j Abs.
1, 675x Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4, 684 S. 2; InsO § 36 Abs. 1 S. 1
Insolvenzfestigkeit einer Zahlung mittels des SEPA-Lastschriftverfahrens
a) Eine Zahlung, die mittels des im November
2009 neu eingeführten SEPA-Lastschriftverfahrens bewirkt wird, ist
insolvenzfest. Der Anspruch des Zahlers, gemäß § 675x Abs. 1, Abs. 2,
Abs. 4 BGB i.V.m. Abschn. C. Nr. 2.5 Abs. 1 der Sonderbedingungen für
den Lastschriftverkehr im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren binnen acht
Wochen ab Belastungsbuchung von seinem Kreditinstitut Erstattung des
Zahlbetrages verlangen zu können, fällt in entsprechender Anwendung des
§ 377 Abs. 1 BGB nicht in die Insolvenzmasse (§ 36 Abs. 1 Satz 1 InsO).
b) Das Einzugsermächtigungslastschriftverfahren kann von der
Kreditwirtschaft seit Inkrafttreten des neuen Zahlungsdiensterechts
rechtswirksam in Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem
SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nachgebildet werden (§ 675j Abs. 1, §
675x Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 BGB). Bei einer solchen rechtlichen
Ausgestaltung der Einzugsermächtigungslastschrift sind auch die auf
diesem Wege bewirkten Zahlungen von Anfang an insolvenzfest.
c) Nach derzeitiger Ausgestaltung des
Einzugsermächtigungslastschriftverfahrens hängt die Wirksamkeit der
Kontobelastung davon ab, dass der Lastschriftschuldner diese gegenüber
seinem Kreditinstitut genehmigt (§ 684 Satz 2 BGB). Dabei schließt die
Genehmigungsfiktion in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Kreditinstitute eine vorherige Genehmigung durch schlüssiges Verhalten
nicht aus. Bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen, wie etwa aus
Dauerschuldverhältnissen, ständigen Geschäftsbeziehungen oder zur
Steuervorauszahlung, kann nach den vom Tatgericht festzustellenden
Umständen des Einzelfalls – jedenfalls im unternehmerischen
Geschäftsverkehr – eine konkludente Genehmigung vorliegen, wenn der
Lastschriftschuldner in Kenntnis der Belastung dem Einzug nach Ablauf
einer angemessenen Prüffrist nicht widerspricht und er einen früheren
Einzug zuvor bereits genehmigt hatte.
BGH, Urt. v. 20.7.2010 - XI ZR 236/07
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB § 745 Abs. 1
Kündigung eines Mietverhältnisses über gemeinschaftliches Grundstück durch
Mehrheitsbeschluss als möglicher Gegenstand einer Verwaltungsentscheidung
1. Die Kündigung eines Mietverhältnisses über
ein gemeinschaftliches Grundstück kann Gegenstand einer
Verwaltungsentscheidung sein, die unter den Voraussetzungen des § 745 I
BGB mehrheitlich getroffen werden kann.
2. Ist eine mehrheitlich beschlossene Kündigung der
Miteigentümergemeinschaft im Außenverhältnis zum Mieter unwirksam, steht
dies ihrer Beurteilung als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung im Sinn
von § 745 I BGB jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Rechtslage bei
der Beschlussfassung auch nach Einholung anwaltlichen Rates nicht
zuverlässig einzuschätzen war.
BGH, Beschl. v. 26.4.2010 - II ZR 159/09
BGB §§ 280 Abs. 1, 195, 199;
EStG § 15 Abs. 1
Prospekthaftung: Hinweis auf angeblich gesicherte Anschlussförderung trotz
fehlendem Rechtsanspruch
Wird in dem Emissionsprospekt eines
geschlossenen Immobilienfonds erklärt, eine Anschlussförderung nach
Ablauf der 15-jährigen Grundförderung gemäß den einschlägigen Berliner
Wohnungsbauförderungsbestimmungen werde „gewährt“, obwohl darauf kein
Rechtsanspruch bestand, sondern lediglich nach der bisherigen
Verwaltungspraxis damit zu rechnen war, ist das ein zur Haftung wegen
Verschuldens bei Vertragsschluss führender Prospektfehler.
BGH, Urt. v.
22.3.2010 - II ZR 66/08
Familienrecht
BGB §§ 1901a, 1904
Zulässigkeit der Sterbehilfe durch Behandlungsabbruch bei entsprechendem
Patientenwillen
1. Sterbehilfe durch Unterlassen, Begrenzen oder
Beenden einer begonnenen medizinischen Behandlung (Behandlungsabbruch)
ist gerechtfertigt, wenn dies dem tatsächlichen oder mutmaßlichen
Patientenwillen entspricht (§ 1901a BGB) und dazu dient, einem ohne
Behandlung zum Tode führenden Krankheitsprozess seinen Lauf zu lassen.
2. Ein Behandlungsabbruch kann sowohl durch Unterlassen als auch durch
aktives Tun vorgenommen werden.
3. Gezielte Eingriffe in das Leben eines Menschen, die nicht in einem
Zusammenhang mit dem Abbruch einer medizinischen Behandlung stehen, sind
einer Rechtfertigung durch Einwilligung nicht zugänglich.
BGH, Urt. v. 25.6.2010 - 2 StR 454/09
Gesellschaftsrecht
GmbHG § 38 Abs. 1; BGB § 611;
KSchG §§ 1, 9, 10, 14, 23
Vertraglich vereinbarte Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes auf
GmbH-Geschäftsführer
Im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer
GmbH kann vereinbart werden, dass die materiellen Regeln des
Kündungsschutzgesetzes zu Gunsten des Organmitglieds gelten sollen. In
einem solchen Fall ist durch Auslegung des Vertrages festzustellen, ob
sich die Gesellschaft in Anlehnung an §§ 9 f. KSchG gegen Abfindung aus
dem Vertrag lösen kann.
BGH, Urt. v. 10.5.2010 - II ZR 70/09
HGB §§ 171, 230; BGB § 195
Atypischer stiller Gesellschafter haftet nicht automatisch für
Verbindlichkeiten des Inhabers des Handelsgeschäfts
Ein atypischer stiller Gesellschafter, der im
Gesellschaftsvertrag hinsichtlich seiner Rechte und Pflichten einem
Kommanditisten gleichgestellt ist, haftet allein deswegen noch nicht für
die Verbindlichkeiten des Inhabers des Handelsgeschäfts nach §§ 128, 171
HGB; eine solche Außenhaftung erfordert einen darüber hinausgehenden
besonderen Haftungsgrund.
BGH, Beschl. v. 1.3.2010 - II ZR 249/08
Notarrecht/Verfahrensrecht
BNotO § 113 Abs. 3 Nr. 1
Absenkung der Einkommensergänzung grundsätzlich auch für in Vergangenheit
liegende Zeiträume möglich – Grenze: schutzwürdiges Vertrauen
a) Die Ländernotarkasse kann die
Einkommensergänzung durch Satzung auch für in der Vergangenheit liegende
Zeiträume absenken, sofern nicht die Grenzen des verfassungsrechtlich
verankerten Vertrauensschutzes überschritten werden.
b) Eine der Konstellationen, in denen schutzwürdiges Vertrauen in den
Fortbestand einer günstigen Rechtslage grundsätzlich nicht besteht, sind
die Fälle, in denen die nachteiligen Rechtsfolgen mit einer neuen
Satzung nicht erstmalig angeordnet werden, sondern ein gleichartiger
Regelungsversuch vorangegangen ist und die neu beschlossene Satzung
lediglich die frühere, auf unvollkommener rechtlicher Grundlage
erlassene ersetzt (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 14. April
2008 NotZ 105/07).
c) Seit der 2004 mit Wirkung zum 1. Januar 2005 allerdings unwirksam
beschlossenen Begrenzung der Einkommensergänzung auf das R 1-Gehalt
eines sächsischen Richters in der Eingangsstufe mit gleichem
Familienstand ist dem betroffenen Personenkreis bekannt, dass die
Ländernotarkasse unmissverständlich und nachhaltig das Ziel verfolgte,
das Niveau der Einkommensergänzung abzusenken.
BGH, Beschl. v. 7.6.2010 - NotZ 9/09
BNotO § 51 Abs. 1 S. 2;
NRWAVNot (2004) § 44 Abs. 1
Aktenverwahrungspflicht des Amtsnachfolgers
Zur Verpflichtung des Amtsnachfolgers eines
Notars, dessen Akten zu verwahren.
BGH, Beschl. v. 7.6.2010 - NotZ 3/10
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