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16.-20. August 2010
 

 
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Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten, in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

 

Top-Aktuell

Immobilienrecht

BGB §§ 528, 818, 196
Zehnjährige Verjährung nach § 196 BGB auch bei Teilwertersatz für geschenktes Grundstücksrecht Schenkungsrückforderungsanspruch bzgl. geschenktem Grundstücksrecht

Erreicht der Unterhaltsbedarf nicht den Wert des geschenkten Grundstücksrechts, unterliegt auch der Teilwertersatz für einen Schenkungsrückforderungsanspruch der zehnjährigen Verjährung gemäß § 196 BGB.

BGH, Urt. v. 22.4.2010 - Xa ZR 73/07

BGB a.F §§ 638, 635
Besondere Verjährungsfrist auch auf  werkvertragliche Gewährleistungsansprüche anwendbar, die vor Abnahme entstanden sind

Die werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche des Bestellers unterliegen auch dann der Verjährungsregelung des § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F., wenn sie vor der Abnahme entstanden sind. Die Verjährungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Abnahme erfolgt oder endgültig verweigert wird (Abänderung von BGH, Urteil vom 30. September 1999 – VII ZR 162/97, BauR 2000, 128 = NZBau 2000, 22 = ZfBR 2000, 97).

BGH, Urt. v. 8.7.2010 - VII ZR 171/08


Familienrecht

VBL-Satzung § 38 Abs. 1
Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bei betrieblicher Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentliches Dienstes jedenfalls ab 1.1.2005

Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (Aufgabe des Senatsurteils vom 14. Februar 2007 – IV ZR 267/04 – VersR 2007, 676, im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009 – 1 BvR 1164/07 – VersR 2009, 1607). Dem Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft steht jedenfalls seit dem 1. Januar 2005 ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach § 38 Abs. 1 VBLS zu.

BGH, Teilurt. v. 7.7.2010 - IV ZR 267/04


Gesellschaftsrecht

GmbHG § 47 Abs. 4
Kein Stimmverbot des Versammlungsleiters bei Antrag auf Entziehung der Versammlungsleitung bzgl. einzelner Tagesordnungspunkte

Ein satzungsgemäß zum Versammlungsleiter in den Gesellschafterversammlungen einer GmbH berufener Gesellschafter unterliegt bei der Abstimmung über den Antrag, ihm die Versammlungsleitung im Hinblick auf einen Interessenkonflikt bei einzelnen Gegenständen der Tagesordnung zu entziehen, keinem Stimmverbot nach § 47 Abs. 4 GmbHG im Hinblick auf diesen Interessenkonflikt.

BGH, Urt. v. 21.6.2010 - II ZR 230/08

BGB § 705
Anwendbarkeit der Grundsätze über fehlerhafte Gesellschaft auch bei nichtiger Anteilsübertragung einer Fonds-GbR

Die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft sind auch im Fall der nichtigen Übertragung von Geschäftsanteilen einer Fonds-GbR anwendbar.

BGH, Urt. v. 20.7.2010 - XI ZR 465/07


Steuerrecht

EStG §§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 52 Abs. 39 S. 1
Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften von zwei auf zehn Jahre teilweise verfassungswidrig

Pressemitteilung des BVerfG v. 19.8.2010 - Nr. 64/2010


Notarrecht/Verfahrensrecht

BGB §§ 377 Abs. 1, 675j Abs. 1, 675x Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4, 684 S. 2; InsO § 36 Abs. 1 S. 1
Insolvenzfestigkeit einer Zahlung mittels des SEPA-Lastschriftverfahrens

a) Eine Zahlung, die mittels des im November 2009 neu eingeführten SEPA-Lastschriftverfahrens bewirkt wird, ist insolvenzfest. Der Anspruch des Zahlers, gemäß § 675x Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 BGB i.V.m. Abschn. C. Nr. 2.5 Abs. 1 der Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren binnen acht Wochen ab Belastungsbuchung von seinem Kreditinstitut Erstattung des Zahlbetrages verlangen zu können, fällt in entsprechender Anwendung des § 377 Abs. 1 BGB nicht in die Insolvenzmasse (§ 36 Abs. 1 Satz 1 InsO).
b) Das Einzugsermächtigungslastschriftverfahren kann von der Kreditwirtschaft seit Inkrafttreten des neuen Zahlungsdiensterechts rechtswirksam in Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nachgebildet werden (§ 675j Abs. 1, § 675x Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 BGB). Bei einer solchen rechtlichen Ausgestaltung der Einzugsermächtigungslastschrift sind auch die auf diesem Wege bewirkten Zahlungen von Anfang an insolvenzfest.
c) Nach derzeitiger Ausgestaltung des Einzugsermächtigungslastschriftverfahrens hängt die Wirksamkeit der Kontobelastung davon ab, dass der Lastschriftschuldner diese gegenüber seinem Kreditinstitut genehmigt (§ 684 Satz 2 BGB). Dabei schließt die Genehmigungsfiktion in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute eine vorherige Genehmigung durch schlüssiges Verhalten nicht aus. Bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen, wie etwa aus Dauerschuldverhältnissen, ständigen Geschäftsbeziehungen oder zur Steuervorauszahlung, kann nach den vom Tatgericht festzustellenden Umständen des Einzelfalls – jedenfalls im unternehmerischen Geschäftsverkehr – eine konkludente Genehmigung vorliegen, wenn der Lastschriftschuldner in Kenntnis der Belastung dem Einzug nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist nicht widerspricht und er einen früheren Einzug zuvor bereits genehmigt hatte.

BGH, Urt. v. 20.7.2010 - XI ZR 236/07


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB § 745 Abs. 1
Kündigung eines Mietverhältnisses über gemeinschaftliches Grundstück durch Mehrheitsbeschluss als möglicher Gegenstand einer Verwaltungsentscheidung

1. Die Kündigung eines Mietverhältnisses über ein gemeinschaftliches Grundstück kann Gegenstand einer Verwaltungsentscheidung sein, die unter den Voraussetzungen des § 745 I BGB mehrheitlich getroffen werden kann.
2. Ist eine mehrheitlich beschlossene Kündigung der Miteigentümergemeinschaft im Außenverhältnis zum Mieter unwirksam, steht dies ihrer Beurteilung als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung im Sinn von § 745 I BGB jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Rechtslage bei der Beschlussfassung auch nach Einholung anwaltlichen Rates nicht zuverlässig einzuschätzen war.

BGH, Beschl. v. 26.4.2010 - II ZR 159/09

BGB §§ 280 Abs. 1, 195, 199; EStG § 15 Abs. 1
Prospekthaftung: Hinweis auf angeblich gesicherte Anschlussförderung trotz fehlendem Rechtsanspruch

Wird in dem Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds erklärt, eine Anschlussförderung nach Ablauf der 15-jährigen Grundförderung gemäß den einschlägigen Berliner Wohnungsbauförderungsbestimmungen werde „gewährt“, obwohl darauf kein Rechtsanspruch bestand, sondern lediglich nach der bisherigen Verwaltungspraxis damit zu rechnen war, ist das ein zur Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss führender Prospektfehler.

 BGH, Urt. v. 22.3.2010 - II ZR 66/08


Familienrecht

BGB §§ 1901a, 1904
Zulässigkeit der Sterbehilfe durch Behandlungsabbruch bei entsprechendem Patientenwillen

1. Sterbehilfe durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen medizinischen Behandlung (Behandlungsabbruch) ist gerechtfertigt, wenn dies dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht (§ 1901a BGB) und dazu dient, einem ohne Behandlung zum Tode führenden Krankheitsprozess seinen Lauf zu lassen.
2. Ein Behandlungsabbruch kann sowohl durch Unterlassen als auch durch aktives Tun vorgenommen werden.
3. Gezielte Eingriffe in das Leben eines Menschen, die nicht in einem Zusammenhang mit dem Abbruch einer medizinischen Behandlung stehen, sind einer Rechtfertigung durch Einwilligung nicht zugänglich.

BGH, Urt. v. 25.6.2010 - 2 StR 454/09


Gesellschaftsrecht

GmbHG § 38 Abs. 1; BGB § 611; KSchG §§ 1, 9, 10, 14, 23
Vertraglich vereinbarte Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes auf GmbH-Geschäftsführer

Im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH kann vereinbart werden, dass die materiellen Regeln des Kündungsschutzgesetzes zu Gunsten des Organmitglieds gelten sollen. In einem solchen Fall ist durch Auslegung des Vertrages festzustellen, ob sich die Gesellschaft in Anlehnung an §§ 9 f. KSchG gegen Abfindung aus dem Vertrag lösen kann.

BGH, Urt. v. 10.5.2010 - II ZR 70/09

HGB §§ 171, 230; BGB § 195
Atypischer stiller Gesellschafter haftet nicht automatisch für Verbindlichkeiten des Inhabers des Handelsgeschäfts

Ein atypischer stiller Gesellschafter, der im Gesellschaftsvertrag hinsichtlich seiner Rechte und Pflichten einem Kommanditisten gleichgestellt ist, haftet allein deswegen noch nicht für die Verbindlichkeiten des Inhabers des Handelsgeschäfts nach §§ 128, 171 HGB; eine solche Außenhaftung erfordert einen darüber hinausgehenden besonderen Haftungsgrund.

BGH, Beschl. v. 1.3.2010 - II ZR 249/08


Notarrecht/Verfahrensrecht

BNotO § 113 Abs. 3 Nr. 1
Absenkung der Einkommensergänzung grundsätzlich auch für in Vergangenheit liegende Zeiträume möglich – Grenze: schutzwürdiges Vertrauen

a) Die Ländernotarkasse kann die Einkommensergänzung durch Satzung auch für in der Vergangenheit liegende Zeiträume absenken, sofern nicht die Grenzen des verfassungsrechtlich verankerten Vertrauensschutzes überschritten werden.
b) Eine der Konstellationen, in denen schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand einer günstigen Rechtslage grundsätzlich nicht besteht, sind die Fälle, in denen die nachteiligen Rechtsfolgen mit einer neuen Satzung nicht erstmalig angeordnet werden, sondern ein gleichartiger Regelungsversuch vorangegangen ist und die neu beschlossene Satzung lediglich die frühere, auf unvollkommener rechtlicher Grundlage erlassene ersetzt (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 14. April 2008   NotZ 105/07).
c) Seit der 2004 mit Wirkung zum 1. Januar 2005   allerdings unwirksam   beschlossenen Begrenzung der Einkommensergänzung auf das R 1-Gehalt eines sächsischen Richters in der Eingangsstufe mit gleichem Familienstand ist dem betroffenen Personenkreis bekannt, dass die Ländernotarkasse unmissverständlich und nachhaltig das Ziel verfolgte, das Niveau der Einkommensergänzung abzusenken.

BGH, Beschl. v. 7.6.2010 - NotZ 9/09

BNotO § 51 Abs. 1 S. 2; NRWAVNot (2004) § 44 Abs. 1
Aktenverwahrungspflicht des Amtsnachfolgers

Zur Verpflichtung des Amtsnachfolgers eines Notars, dessen Akten zu verwahren.

BGH, Beschl. v. 7.6.2010 - NotZ 3/10

 

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