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Nachfolgend
finden Sie eine Auswahl der wichtigsten, in der vergangenen Woche in die
Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Top-Aktuell
Immobilienrecht
BGB §§ 577, 577a, 573a
Analoge Anwendung der §§ 577, 577a BGB bei Realteilung eines mit zu
Wohnzwecken vermieteten Zweifamilienhäusern bebauten Grundstücks; keine
analoge Anwendung der Kündigungssperrfrist des § 577a BGB auf Kündigung
nach § 573a BGB
a) Die für die Begründung von
Wohnungseigentum an vermieteten Wohnräumen geltenden Bestimmungen
der §§ 577, 577a BGB finden auch auf die Realteilung eines mit zu
Wohnzwecken vermieteten Zweifamilienhäusern bebauten Grundstücks
entsprechende Anwendung (Fortführung von BGH, Urteil vom 28. Mai
2008 - VIII ZR 126/07, NZM 2008, 569).
b) Eine analoge Anwendung der Kündigungssperrfrist des § 577a BGB
auf eine auf § 573a BGB gestützte Kündigung kommt mangels Bestehen
einer planwidrigen Regelungslücke nicht in Betracht.
BGH, Urt.
v. 23. Juni 2010 - VIII ZR 325/09
WEG §§16 Abs. 4, 21 Abs.
3
Eingeschränkt überprüfbares Gestaltungsermessen bei Bestimmung eines
abweichenden Kostenverteilungsschlüssels; Gebrauch bzw. Möglichkeit des
Gebrauchs als notwendiges Kriterium
a) Die Wohnungseigentümer haben bei der
Bestimmung eines abweichenden Kostenverteilungsschlüssels nach § 16
Abs. 4 WEG ein nur eingeschränkt überprüfbares Gestaltungsermessen;
das ist überschritten, wenn der Kostenverteilungsschlüssel nicht
durch den in der Vorschrift genannten Gebrauchsmaßstab, sondern von
anderen Gesichtspunkten bestimmt wird.
b) Ein Beschluss nach § 16 Abs. 4 WEG muss den Anforderungen einer
ordnungsgemäßen Verwaltung genügen. Daran fehlt es, wenn die für den
Einzelfall beschlossene Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
einen Anspruch der betroffenen Wohnungseigentümer auf
Gleichbehandlung in künftigen Fällen auslöst und so den allgemeinen
Kostenverteilungsschlüssel unterläuft. Ein solcher Verstoß führt zur
Anfechtbarkeit, nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses.
BGH, Urt.
v. 18. Juni 2010 - V ZR 164/09
Familienrecht
BGB §§ 313, 1603 Abs. 2,
1609 Nrn. 1 u. 2, 1610 Abs. 1, 1612b Abs. 1; ZPO § 323 a.F.
Splittingvorteil der neuen Ehe umfassend bedarfsrelevant; für
Kindesunterhalt auch im Mangelfall Zahlbeträge als Einsatzbeträge
einzustellen
a) Der aus einer neuen Ehe des
Unterhaltspflichtigen resultierende Splittingvorteil ist sowohl bei
der Bemessung des Unterhaltsbedarfs minderjähriger Kinder gemäß §
1610 Abs. 1 BGB als auch bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit
des Unterhaltspflichtigen im Sinne von § 1603 Abs. 2 BGB zu
berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn der neue Ehegatte wegen
seines Nachrangs gemäß § 1609 BGB keinen Unterhalt beanspruchen kann
(im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 178, 79 = FamRZ 2008, 2189).
b) Verringert sich der Splittingvorteil bei eigenem Einkommen des
Ehegatten des Unterhaltspflichtigen, wirkt sich dies zu Lasten des
für den Kindesunterhalt verfügbaren Einkommens aus (im Anschluss an
Senatsurteil BGHZ 178, 79 = FamRZ 2008, 2189).
c) Bei der Berechnung des Kindesunterhalts sind auch im Mangelfall
für die unterhaltsberechtigten Kinder die jeweiligen Zahlbeträge als
Einsatzbeträge einzustellen.
d) Für die Abänderung eines Versäumnisurteils ist gemäß § 323 ZPO
nicht auf die Änderung der fingierten, sondern der tatsächlichen
Verhältnisse abzustellen. Nur in dem Umfang, in dem sich die
tatsächlichen Verhältnisse inzwischen geändert haben, ist eine
Abänderung des rechtskräftigen Versäumnisurteils zulässig (im
Anschluss an Senatsurteil vom 12. Mai 2010 - XII ZR 98/08 - zur
Veröffentlichung bestimmt).
BGH, Urteil vom 2. Juni 2010 - XII ZR 160/08
Gesellschaftsrecht
GmbHG § 40 Abs. 1, Abs. 2
Beurkundung des Kapitalerhöhungsbeschlusses begründet Notarzuständigkeit zur
Listeneinreichung
1. Eine Kapitalerhöhung stellt eine Veränderung
des Umfangs der Beteiligung im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG dar.
2. Die im Zuge der Kapitalerhöhung neu gefasste Gesellschafterliste hat
anstelle der Geschäftsführer der Notar einzureichen, wenn dieser im
Sinne des § 40 Abs. 2 Satz 1 GmbHG an der Kapitalerhöhung mitgewirkt
hat. Die Beurkundung des Beschlusses zur Kapitalerhöhung stellt eine
solche Mitwirkung dar. In diesem Fall obliegt dem Notar auch die
Bescheinigungspflicht nach § 40 Abs. 2 Satz 2 GmbHG.
OLG München,
Beschl. v. 7.7.2010 - 31 Wx 073/10
Notarrecht/Verfahrensrecht
FamFG § 62 Abs. 1, Abs. 2
Höchstpersönlicher Charakter des Feststellungsinteresses nach § 62 Abs.
1 FamFG; abstrakte Gefahr einer Rechtsverletzung nicht ausreichend
1. Das Feststellungsinteresse im Sinne des §
62 Abs. 1 FamFG hat höchstpersönlichen Charakter.
2. Die Verletzung von Rechten durch eine angefochtene, aber in der
Hauptsache erledigte Entscheidung setzt einen effektiven Eingriff in
die Rechte des Betroffenen voraus. Das Vorliegen einer abstrakten
Gefahr reicht hierfür nicht aus.
3. Eine Wiederholungsgefahr im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 2 FamFG ist
nicht bereits deswegen gegeben, weil das Gericht zu erkennen gegeben
hat, dass es in künftigen gleichgelagerten Fällen anderer Personen
dieselbe Rechtsmeinung vertreten wird.
OLG München, Beschl. v. 1.7.2010 - 31 Wx 061/10
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB § 307, 635
AGB: Vertragsstrafe von je 0,2 % der Bruttoauftragssumme pro Werktag
Verzug des Werkunternehmers unangemessen
Die Festlegung einer kumulativ zu
berechnenden Vertragsstrafe von je 0,2% der Bruttoauftragssumme für
jeden Werktag Verzug bei Beginn und Fertigstellung in Allgemeinen
Geschäftsbedingungen eines Werkbestellers benachteiligt den
Werkunternehmer unangemessen und ist daher gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1
BGB unwirksam.
OLG Nürnberg, Beschl. v. 24.03.2010 – 13 U 201/10
BGB §§ 892 Abs. 1 S. 1,
901 S. 1; GBO §§ 46, 53, 78
Kein gutgläubig lastenfreier Erwerb eines Miteigentumsanteils am
belastetem Grundstück, wenn Grunddienstbarkeit versehentlich gelöscht
wurde
1. Die vom Grundbuchamt versehentlich
gelöschte Grunddienstbarkeit geht bei Erwerb eines bloßen
Miteigentumsanteils am belasteten Grundstück auch dann nicht gemäß §
892 Abs. 1 Satz 1 BGB unter, wenn der rechtsgeschäftliche Erwerber
in Ansehung ihres Nichtbestehens gutgläubig ist.
2. Eine in der vormaligen DDR vor dem 01.01.1976 zu Unrecht
gelöschte Grunddienstbarkeit unterfällt nicht der Vorschrift des § 8
Abs. 1 GBBerG.
3. Zum Erlöschen einer Grunddienstbarkeit durch "Buchersitzung"
gemäß § 901 Satz 1 BGB.
OLG Dresden, Beschl. v. 25.01.2010 – 3 W 246/09
GBO §§ 13 Abs. 1, 19, 29
Abs. 1, 46; BGB § 185
Öffentlich beglaubigte Abtretungserklärung enthält grundsätzlich
konkludente Ermächtigung zur freien Verfügung über Grundschuld
Die in öffentlich beglaubigter Form erfolgte
Abtretungserklärung des Buchgrundschuldgläubigers kann prinzipiell
die konkludente Ermächtigung des Erwerbers enthalten, mit der
Grundschuld nach Belieben zu verfahren, also frei über sie zu
verfügen und demnach das Grundpfandrecht ohne eigene Eintragung
weiter zu übertragen und auch dessen Löschung zu bewilligen.
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.05.2010 – I-3 Wx
94/10
Familienrecht
BGB § 1587b; SGB VI § 76; VAStrRefG Art. 4, 23
Höchstbetragsregelung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs gilt
trotz FamFG weiterhin für Altfälle
Die Höchstbetragsregelung im
öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich gilt auch nach dem
01.09.2009 für Versorgungsausgleichsentscheidungen, die nach dem bis
31.08.2009 geltenden Recht zu beurteilen sind.
OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.04.2010 – 17 UF 38/10
Gesellschaftsrecht BGB §
71; FamFG §§ 59, 63, 64, 378, 382
Anmeldung der Satzungsänderung zum Vereinsregister: Keine Versicherung des
Vereinsvorstands erforderlich
Das Registergericht ist nicht befugt, von
dem Vereinsvorstand, der eine Satzungsänderung anmeldet, im Wege der
Zwischenverfügung eine Erklärung des Inhalts zu verlangen, es werde
versichert, dass der eingereichte Wortlaut der Satzung mit dem im
Vereinsregister verlautbarten Text der Satzung - Ursprungsfassung
und Änderungen - identisch sei.
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.05.2010 – I-3 Wx
35/10
Notarrecht
ZPO §§ 93, 272 Abs. 2, 276
Jeder Wohnungseigentümer kann Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum
auch ohne Gemeinschaftsbeschluss verlangen; Wohnungseigentümergemeinschaft
nicht Vertragspartner des Bauträgers
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.03.2010 – I-21 W 8/10
FamFG §§ 108 Abs. 1, 109
Abs. 1
Kein Verstoß gegen ordre public bei Anerkennung einer Entscheidung eines
malaysischen Familiengerichts; Wohl des Kindes bei
Sorgerechtsstreitigkeiten auch nach malaysischem Recht entscheidend
OLG Köln, Beschl. v. 09.04.2010 – 4 UF 56/10
InsO §§ 91, 134; VVG §
159
Lebensversicherung mit Bezugsrecht eines Dritten; kein Eingreifen der
Erwerbssperre bei Insolvenz des Versicherungsnehmers
BGH, Beschl. v. 27.04.2010 – IX ZR 245/09
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