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Nachfolgend
finden Sie eine Auswahl der wichtigsten, in der vergangenen Woche in die
Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Top-Aktuell
Immobilienrecht
BGB §§ 147 Abs. 2, 146, 150
Abs. 1, 308 Nr. 1
Wohnungskaufangebot mit unangemessen langer Bindungsfrist; keine schlüssige
Annahmeerklärung bei fehlenden Zweifeln am bisherigen Zustandekommen des
Vertrages
a) Bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen
Verträgen, deren Abschluss eine Bonitätsprüfung vorausgeht, kann der
Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraumes von
vier Wochen erwartet werden (§ 147 Abs. 2 BGB).
b) Die Qualifizierung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung
setzt grundsätzlich das Bewusstsein voraus, dass für das Zustandekommen
des Vertrages zumindest möglicherweise noch eine Erklärung erforderlich
ist.
c) Zwar kann die Verwendung unwirksamer Klauseln in Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu einer Haftung nach den Grundsätzen eines
Verschuldens bei Vertragsschluss führen; von dem Schutzzweck der
Regelung des § 308 Nr. 1 BGB erfasst sind jedoch nur solche Schäden, die
gerade und lediglich durch die überlange Bindung des Vertragspartners
verursacht worden sind.
d) Das Verstreichenlassen einer im selbständigen Beweisverfahren nach §§
492 Abs. 1, 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO gesetzten Frist führt nicht zu einer
Umkehr der Beweislast.
BGH, Urt. v. 11.6.2010 - V ZR 85/09
GBO §§ 13 Abs. 1 S. 2, 20, 71
Anforderungen an die Bezeichnung der erwerbenden GbR in der
Auflassungsurkunde
In der Auflassungsurkunde muss eine erwerbende
Gesellschaft bürgerlichen Rechts so genau bezeichnet sein, dass sie als
unverwechselbares Rechtssubjekt identifizierbar ist. Anschluss an OLG
München, NZG 2010, 341.
KG, Beschl. v. 22.6.2010 - 1 W 277/10
BGB §§ 1132, 1192 Abs. 1
Unterschiedliche Fälligkeitsbedingungen bei Gesamtgrundschuld möglich; bei
Nachverpfändung nach 19.8.2008 gilt § 1193 BGB nur für nachverpfändetes
Grundstück
a) Eine Gesamtgrundschuld kann an den einzelnen
Grundstücken mit unterschiedlichen Fälligkeitsbedingungen bestehen. Wird
eine vor dem 20. August 2008 bestellte Sicherungsgrundschuld auf ein
anderes Grundstück erstreckt, gilt die durch das Risikobegrenzungsgesetz
eingeführte zwingende Fälligkeitsbestimmung des § 1193 BGB deshalb nur
für die Belastung des nachverpfändeten Grundstücks.
b) Eine Gesamtgrundschuld entsteht nicht, wenn der Belastungsgegenstand
verschiedener Grundschulden wechselseitig ausgetauscht werden soll
(Pfandtausch).
BGH, Beschl. v. 20.6.2010 - V ZB 52/10
Gesellschaftsrecht
FamFG § 382; GmbHG §§ 2, 3, 54
Vereinfachte Satzungsänderung bei einer mittels Musterprotokolls gegründeten
GmbH
Das Registergericht kann einer UG
(Unternehmensgesellschaft haftungsbeschränkt) nicht durch
Zwischenverfügung aufgeben, dass sie von einem von ihr propagierten
Verfahren der „vereinfachten Satzungsänderung“ unter Verwendung des bei
der Gründung zu benutzenden Musters absieht und die
Eintragungsvoraussetzung auf die Grundlage eines - nur durch einen
entsprechenden Gesellschafterbeschluss zu schaffenden - neuen
Gesellschaftsvertrages stellt.
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.5.2010 - I-3 Wx
106/10
GmbHG §§ 8 Abs. 3, 6 Abs. 2
Satz 2 Nr. 3; HGB §§ 13e Abs. 3, 13g Abs. 2
Globale Geschäftsführer-Versicherung hinsichtlich fehlender strafrechtlicher
Verurteilung ausreichend
Die vom Geschäftsführer in der Anmeldung zum
Handelsregister gemäß § 8 Abs. 3 GmbHG abgegebene Versicherung, er sei
"noch nie, weder im Inland noch im Ausland, wegen einer Straftat
verurteilt worden", genügt den gesetzlichen Anforderungen. Es ist weder
erforderlich, die in § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG genannten
Straftatbestände noch die in Rede stehenden vergleichbaren Bestimmungen
des ausländischen Rechts in der Versicherung im Einzelnen aufzuführen.
BGH, Beschl. v. 17.5.2010 - II ZB 5/10
Notarrecht/Verfahrensrecht
BNotO § 19 Abs. 1
Keine Ersatzfähigkeit von im Vorprozess aufgewendeten Verfahrenskosten, wenn
Durchführung des Rechtsstreits nicht durch notarielle Amtspflichtverletzung
adäquat „herausgefordert“ wurde, sondern Klage von vorneherein keine
Aussicht auf Erfolg versprach
Zur Frage, wann eine schädigende Handlung des
Geschädigten nicht von der Amtspflichtverletzung herausgefordert worden
ist.
OLG Hamm, Urt. v. 10.2.2010 - 11 U 5/09
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB §§ 1030, 1059, 1092, 1093;
ZPO § 857; GBO §§ 16, 44, 71
Gleichzeitige Bestellung von Nießbrauch und Wohnungsrecht für denselben
Berechtigten möglich
LG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 4.2.2010 - 19 T
40/10
Familienrecht
BGB §§ 1572, 1578b, 412, 404; SGB XII § 94
Nachehelicher Krankheitsunterhalt: Berufung auf zukünftigen
Befristungseinwand auch zulässig, wenn Sozialhilfeträger vom
Unterhaltspflichtigen Unterhalt für die Zukunft verlangt
Zur Befristung des nachehelichen
Krankheitsunterhalts im Fall der Klage des Sozialhilfeträgers auf
rückständigen und laufenden Unterhalt aus übergegangenem Recht.
BGH, Urt. v. 28.4.2010 - XII ZR 141/08
BGB § 1606; ZPO §§ 114, 127
Unterhaltsanspruch des Kindes gegen Großeltern setzt Darlegung und Nachweis
der Leistungsunfähigkeit beider Elternteile voraus; Erwerbsobliegenheiten
OLG Köln, Beschl. v. 16.2.2010 - 4 WF 19/10
Erbrecht
SGB VII § 63
Kein rückwirkender Anspruch des eingetragenen Lebenspartners auf
Hinterbliebenenrente bei Tod des Partners vor dem 1.1.2005
Ein eingetragener Lebenspartner, dessen Partner
vor dem 1.1.2005 verstorben ist, hat keinen Anspruch auf
Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das am
1.1.2005 in Kraft getretene Recht, mit dem hinterbliebene Lebenspartner
in den Kreis der anspruchsberechtigten Personen einbezogen worden sind,
ist seinem zeitlichen Geltungsbereich nach auf Lebenssachverhalte nicht
anwendbar, die sich vor seinem Inkrafttreten verwirklicht haben.
BSG, Urt. v. 16.3.2010 - B 2 U 8/09 R
Gesellschaftsrecht
BGB §§ 42 Abs. 2, ZPO § 543
Abs. 2 Nr. 1
Keine Haftung von Vereinsvorständen für masseschmälernde Zahlungen nach
Eintritt der Insolvenzreife des Vereins
a) Grundsätzliche Bedeutung kommt einer
Rechtssache zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche,
klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in
einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das
abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung
und Handhabung des Rechts berührt. Klärungsbedürftig ist eine
Rechtsfrage dann, wenn die durch das Berufungsurteil aufgeworfene
Rechtsfrage zweifelhaft ist, also über Umfang und Bedeutung einer
Rechtsvorschrift Unklarheiten bestehen. Derartige Unklarheiten bestehen
nicht, wenn abweichende Ansichten in der Literatur vereinzelt geblieben
und nicht oder nicht nachvollziehbar begründet sind.
b) Vereinsvorstände haften nicht analog § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. (= § 64
Satz 1 GmbHG n.F.), § 93 Abs. 3 Nr. 6 i.V.m. § 92 Abs. 3 AktG, § 99
Abs. 2 i.V.m. § 34 Abs. 3 Nr. 4 GenG für masseschmälernde Zahlungen nach
Eintritt der Insolvenzreife des Vereins. § 42 Abs. 2 BGB enthält keine
"planwidrige" Regelungslücke, die eine analoge Anwendung der genannten
Vorschrift möglich oder erforderlich machen würde.
BGH, Beschl. v. 8.2.2010 - II ZR 156/09
Notarrecht/Verfahrensrecht
EuGVVO Art. 34; AVAG § 14; InsO § 89; ZPO §§ 766, 767
Bloße Möglichkeit der Restschuldbefreiung kein zulässiger Einwand gegen
titulierten Anspruch; erst Restschuldbefreiung selbst gestaltet Forderung um
OLG Köln, Beschl. v. 9.3.2010 - 16 W 13/10
BNotO § 19; BeurkG § 17 Abs. 1
S. 1
Kausalität der Amtspflichtverletzung bei unterlassener
Sachverhaltsaufklärung
Zur Frage der Kausalität der
Amtspflichtverletzung bei Unterlassen einer durch den Notar gebotenen
Sachverhaltsaufklärung.
OLG Hamm, Urt. v. 10.2.2010 - 11 U 273/09
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