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5.-9. Juli 2010
 

 
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Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten, in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

 

Top-Aktuell

Immobilienrecht

BGB §§ 147 Abs. 2, 146, 150 Abs. 1, 308 Nr. 1
Wohnungskaufangebot mit unangemessen langer Bindungsfrist; keine schlüssige Annahmeerklärung bei fehlenden Zweifeln am bisherigen Zustandekommen des Vertrages

a) Bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Verträgen, deren Abschluss eine Bonitätsprüfung vorausgeht, kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen erwartet werden (§ 147 Abs. 2 BGB).
b) Die Qualifizierung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung setzt grundsätzlich das Bewusstsein voraus, dass für das Zustandekommen des Vertrages zumindest möglicherweise noch eine Erklärung erforderlich ist.
c) Zwar kann die Verwendung unwirksamer Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer Haftung nach den Grundsätzen eines Verschuldens bei Vertragsschluss führen; von dem Schutzzweck der Regelung des § 308 Nr. 1 BGB erfasst sind jedoch nur solche Schäden, die gerade und lediglich durch die überlange Bindung des Vertragspartners verursacht worden sind.
d) Das Verstreichenlassen einer im selbständigen Beweisverfahren nach §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO gesetzten Frist führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast.

BGH, Urt. v. 11.6.2010 -  V ZR 85/09

GBO §§ 13 Abs. 1 S. 2, 20, 71
Anforderungen an die Bezeichnung der erwerbenden GbR in der Auflassungsurkunde

In der Auflassungsurkunde muss eine erwerbende Gesellschaft bürgerlichen Rechts so genau bezeichnet sein, dass sie als unverwechselbares Rechtssubjekt identifizierbar ist. Anschluss an OLG München, NZG 2010, 341.

KG, Beschl. v. 22.6.2010 - 1 W 277/10

BGB §§ 1132, 1192 Abs. 1
Unterschiedliche Fälligkeitsbedingungen bei Gesamtgrundschuld möglich; bei Nachverpfändung nach 19.8.2008 gilt § 1193 BGB nur für nachverpfändetes Grundstück

a) Eine Gesamtgrundschuld kann an den einzelnen Grundstücken mit unterschiedlichen Fälligkeitsbedingungen bestehen. Wird eine vor dem 20. August 2008 bestellte Sicherungsgrundschuld auf ein anderes Grundstück erstreckt, gilt die durch das Risikobegrenzungsgesetz eingeführte zwingende Fälligkeitsbestimmung des § 1193 BGB deshalb nur für die Belastung des nachverpfändeten Grundstücks.
b) Eine Gesamtgrundschuld entsteht nicht, wenn der Belastungsgegenstand verschiedener Grundschulden wechselseitig ausgetauscht werden soll (Pfandtausch).

BGH, Beschl. v. 20.6.2010 - V ZB 52/10


Gesellschaftsrecht

FamFG § 382; GmbHG §§ 2, 3, 54
Vereinfachte Satzungsänderung bei einer mittels Musterprotokolls gegründeten GmbH

Das Registergericht kann einer UG (Unternehmensgesellschaft haftungsbeschränkt) nicht durch Zwischenverfügung aufgeben, dass sie von einem von ihr propagierten Verfahren der „vereinfachten Satzungsänderung“ unter Verwendung des bei der Gründung zu benutzenden Musters absieht und die Eintragungsvoraussetzung auf die Grundlage eines - nur durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss zu schaffenden - neuen Gesellschaftsvertrages stellt.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.5.2010 - I-3 Wx 106/10

GmbHG §§ 8 Abs. 3, 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3; HGB §§ 13e Abs. 3, 13g Abs. 2
Globale Geschäftsführer-Versicherung hinsichtlich fehlender strafrechtlicher Verurteilung ausreichend

Die vom Geschäftsführer in der Anmeldung zum Handelsregister gemäß § 8 Abs. 3 GmbHG abgegebene Versicherung, er sei "noch nie, weder im Inland noch im Ausland, wegen einer Straftat verurteilt worden", genügt den gesetzlichen Anforderungen. Es ist weder erforderlich, die in § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG genannten Straftatbestände noch die in Rede stehenden vergleichbaren Bestimmungen des ausländischen Rechts in der Versicherung im Einzelnen aufzuführen.

BGH, Beschl. v. 17.5.2010 - II ZB 5/10


Notarrecht/Verfahrensrecht

BNotO § 19 Abs. 1
Keine Ersatzfähigkeit von im Vorprozess aufgewendeten Verfahrenskosten, wenn Durchführung des Rechtsstreits nicht durch notarielle Amtspflichtverletzung adäquat „herausgefordert“ wurde, sondern Klage von vorneherein keine Aussicht auf Erfolg versprach

Zur Frage, wann eine schädigende Handlung des Geschädigten nicht von der Amtspflichtverletzung herausgefordert worden ist.

OLG Hamm, Urt. v. 10.2.2010 - 11 U 5/09


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB §§ 1030, 1059, 1092, 1093; ZPO § 857; GBO §§ 16, 44, 71
Gleichzeitige Bestellung von Nießbrauch und Wohnungsrecht für denselben Berechtigten möglich

LG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 4.2.2010 - 19 T 40/10


Familienrecht

BGB §§ 1572, 1578b, 412, 404; SGB XII § 94
Nachehelicher Krankheitsunterhalt: Berufung auf zukünftigen Befristungseinwand auch zulässig, wenn Sozialhilfeträger vom Unterhaltspflichtigen Unterhalt für die Zukunft verlangt

Zur Befristung des nachehelichen Krankheitsunterhalts im Fall der Klage des Sozialhilfeträgers auf rückständigen und laufenden Unterhalt aus übergegangenem Recht.

BGH, Urt. v. 28.4.2010 - XII ZR 141/08

BGB § 1606; ZPO §§ 114, 127
Unterhaltsanspruch des Kindes gegen Großeltern setzt Darlegung und Nachweis der Leistungsunfähigkeit beider Elternteile voraus; Erwerbsobliegenheiten

OLG Köln, Beschl. v. 16.2.2010 - 4 WF 19/10


Erbrecht

SGB VII § 63
Kein rückwirkender Anspruch des eingetragenen Lebenspartners auf Hinterbliebenenrente bei Tod des Partners vor dem 1.1.2005

Ein eingetragener Lebenspartner, dessen Partner vor dem 1.1.2005 verstorben ist, hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Das am 1.1.2005 in Kraft getretene Recht, mit dem hinterbliebene Lebenspartner in den Kreis der anspruchsberechtigten Personen einbezogen worden sind, ist seinem zeitlichen Geltungsbereich nach auf Lebenssachverhalte nicht anwendbar, die sich vor seinem Inkrafttreten verwirklicht haben.

BSG, Urt. v. 16.3.2010 - B 2 U 8/09 R


Gesellschaftsrecht

BGB §§ 42 Abs. 2, ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1
Keine Haftung von Vereinsvorständen für masseschmälernde Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife des Vereins

a) Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt. Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann, wenn die durch das Berufungsurteil aufgeworfene Rechtsfrage zweifelhaft ist, also über Umfang und Bedeutung einer Rechtsvorschrift Unklarheiten bestehen. Derartige Unklarheiten bestehen nicht, wenn abweichende Ansichten in der Literatur vereinzelt geblieben und nicht oder nicht nachvollziehbar begründet sind.
b) Vereinsvorstände haften nicht analog § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. (= § 64 Satz 1 GmbHG n.F.), § 93 Abs. 3 Nr. 6 i.V.m. § 92 Abs. 3 AktG, § 99 Abs. 2 i.V.m. § 34 Abs. 3 Nr. 4 GenG für masseschmälernde Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife des Vereins. § 42 Abs. 2 BGB enthält keine "planwidrige" Regelungslücke, die eine analoge Anwendung der genannten Vorschrift möglich oder erforderlich machen würde.

BGH, Beschl. v. 8.2.2010 - II ZR 156/09


Notarrecht/Verfahrensrecht

EuGVVO Art. 34; AVAG § 14; InsO § 89; ZPO §§ 766, 767
Bloße Möglichkeit der Restschuldbefreiung kein zulässiger Einwand gegen titulierten Anspruch; erst Restschuldbefreiung selbst gestaltet Forderung um

OLG Köln, Beschl. v. 9.3.2010 - 16 W 13/10

BNotO § 19; BeurkG § 17 Abs. 1 S. 1
Kausalität der Amtspflichtverletzung bei unterlassener Sachverhaltsaufklärung

Zur Frage der Kausalität der Amtspflichtverletzung bei Unterlassen einer durch den Notar gebotenen Sachverhaltsaufklärung.

OLG Hamm, Urt. v. 10.2.2010 - 11 U 273/09

 

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