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Nachfolgend
finden Sie eine Auswahl der wichtigsten, in der vergangenen Woche in die
Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Top-Aktuell
Familienrecht
BGB § 1578b
Unterhaltsrecht: Sekundäre Darlegungslast des Unterhaltsberechtigten
hinsichtlich ehebedingter Nachteile
1. Im Rahmen der Herabsetzung und zeitlichen
Begrenzung des Unterhalts ist der Unterhaltspflichtige für die Tatsachen
darlegungs- und beweisbelastet, die für eine Befristung sprechen.
2. Hinsichtlich der Tatsache, dass ehebedingte Nachteile nicht
entstanden sind, trifft den Unterhaltsberechtigten aber nach den Regeln
zum Beweis negativer Tatsachen eine so genannte sekundäre Darlegungslast
(Klarstellung von Senat, NJW 2008, 151 = FamRZ 2008, 134; NJW 2008, 2581
= FamRZ 2008, 1325; NJW 2009, 3783 = FamRZ 2009, 1990; NJW 1990, 2810 =
FamRZ 1990, 857).
3. Der Unterhaltsberechtigte muss die Behauptung, es seien keine
ehebedingten Nachteile entstanden, substanziiert bestreiten und
seinerseits darlegen, welche konkreten ehebedingten Nachteile entstanden
sein sollen. Erst wenn das Vorbringen des Unterhaltsberechtigten diesen
Anforderungen genügt, müssen die vorgetragenen ehebedingten Nachteile
vom Unterhaltspflichtigen widerlegt werden.
BGH, Urt. v. 24.3.2010 - XII ZR 175/08
Internationales Privatrecht
BGB §§ 1371, 2369; EGBGB §§
14, 15, 25
Keine Anwendung von § 1371 Abs. 1 BGB bei ausländischem Erbstatut, wenn
dieses eine entsprechende Quotenbildung für den güterrechtlichen Ausgleich
nicht vorsieht
OLG Frankfurt, Beschl. v. 20.10.2009 - 20 W 80/07
Öffentliches Recht
BauGB § 124 Abs. 1, 4; VwVfG §§ 57, 62 S. 2; BGB a.F. §§
125, 126 Abs. 2 S. 1, 313; BGB n.F. § 311b Abs. 1
Kein Verstoß gegen Grundsatz der Urkundeneinheit bei Aufspaltung von
Erschließungs-, Ablöse- und Umlegungsvertrags in drei Vertragsurkunden
BVerwG, Beschl. v. 28.1.2010 - 9 B
46.09
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BayWoBindG Art. 11 Abs. 1;
WoBindG § 10 Abs. 1
Berechtigung des Vermieters von öffentlich gefördertem und deswegen
preisgebundenem Wohnraum zur Mieterhöhung bei unwirksamer Überwälzung der
Schönheitsreparaturen
Bei öffentlich gefördertem, preisgebundenem
Wohnraum ist der Vermieter berechtigt, die Kostenmiete einseitig um den
Zuschlag nach § 28 Abs. 4 II. BV zu erhöhen, wenn die im Mietvertrag
enthaltene Klausel über die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den
Mieter unwirksam ist (Abgrenzung zu BGHZ 177, 186).
BGH, Urt. v. 24.3.2010 - VIII ZR 177/09
BGB §§ 550, 573c, 580a
Kündigung eines Pachtvertrages wegen unzureichender Bürgschaftserklärung nur
nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zulässig
OLG Nürnberg, Urt. v. 10.2.2010 - 12 U 1306/09
Familienrecht
BGB §§ 1578 Abs. 1 S. 1, 1578b
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bei Erwerbshinderung des
Unterhaltsberechtigten
1. Ist der Unterhaltsberechtigte vollständig an
einer Erwerbstätigkeit gehindert, ergibt sich der Anspruch auf
nachehelichen Unterhalt allein aus den §§ 1570–1572 BGB, und zwar auch
für den Teil des Unterhaltsbedarfs, der nicht auf dem Erwerbshindernis,
sondern auf dem den angemessenen Lebensbedarf übersteigenden Bedarf nach
den ehelichen Lebensverhältnissen gem. § 1578 I 1 BGB beruht. Ist der
Unterhaltsberechtigte hingegen nur teilweise an einer Erwerbstätigkeit
gehindert, ergibt sich der Unterhaltsanspruch wegen des allein durch die
Erwerbshinderung verursachten Einkommensausfalls aus den §§ 1570 – 1572
BGB und im Übrigen als Aufstockungsunterhalt aus § 1573 II BGB (im
Anschluss an Senat, BGHZ 179, 43 = NJW 2009, 989 = FamRZ 2009, 406).
2. Bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen
Lebensverhältnissen im Rahmen der Dreiteilung trifft den
Unterhaltspflichtigen die Darlegungs- und Beweislast für die Umstände,
die die Unterhaltsbedürftigkeit seiner neuen Ehefrau begründen, weil es
sich dabei um eine das Einkommen mindernde Verbindlichkeit handelt (im
Anschluss an Senat, NJW-RR 1988, 834 = FamRZ 1988, 930 [931]).
BGH, Urt. v. 14.4.2010 - XII ZR 89/08
Notarrecht/Verfahrensrecht
InsO §§ 9, 82; BGB § 242
Erfolgreiche Berufung auf Unkenntnis bzgl. Insolvenzverfahrenseröffnung
trotz unterlassener Internetabfrage (www.insolvenzbekanntmachungen.de)
Haben Unternehmen mit umfangreichem
Zahlungsverkehr zur Erfüllung einer Verbindlichkeit an einen
Insolvenzschuldner geleistet, ohne dass sie die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens kannten, hindert sie die Möglichkeit, diese
Information durch eine Einzelabfrage aus dem Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de zu gewinnen, nach Treu und Glauben
nicht daran, sich auf ihre Unkenntnis zu berufen. Sie sind auch nicht
gehalten, sich wegen der Möglichkeit der Internetabfrage beweismäßig für
sämtliche Mitarbeiter zu entlasten.
BGH, Urt. v. 15.4.2010 - IX ZR 62/09
ZPO § 543 Abs. Nr. 1; AktG
§§ 120 Abs. 1, 161, 246
Versammlungsleiter kann Einzelabstimmung unabhängig von § 120 Abs. 1 S. 2
AktG anordnen
1. Die Zulassung der Revision kann auf einen
aktienrechtlichen Beschlussanfechtungsgrund beschränkt werden.
2. Der Versammlungsleiter darf – auch wenn die besonderen
Voraussetzungen des § 120 I 2 AktG nicht vorliegen – über die Entlastung
einzeln abstimmen lassen.
3. Eine fehlende Entsprechenserklärung kann die Anfechtung eines
Entlastungsbeschlusses nicht rechtfertigen, wenn die betroffenen
Organmitglieder vor der notwendigen Aktualisierung aus dem Amt
geschieden sind.
BGH, Beschl. v. 7.12.2009 - II ZR 63/08
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