|
Nachfolgend
finden Sie eine Auswahl der wichtigsten, in der vergangenen Woche in die
Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Top-Aktuell
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB §§ 138 Abs. 1, 311 Abs.
3, 311b, 346, 812 Abs. 1 S. 2
Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrages gem. § 138 Abs. 1 BGB bei grobem
Missverhältnis von Grundstückswert und Kaufpreis
BGH, Urt. v. 5.3.2010 - V ZR 60/09
BGB §§ 26 Abs. 1 S. 1, 32 Abs.
1 S. 1
Eintragung der kollektiven Amtsniederlegung aller Vorstandsmitglieder bei
Treuwidrigkeit zu versagen
Die kollektive Niederlegung der Ämter aller
Vorstandsmitglieder eines Vereins außerhalb der Mitgliederversammlung
kann treuwidrig sein und zur Versagung der Eintragung im Vereinsregister
führen.
OLG München, Beschl. v. 29.3.2010 - 31 Wx 170/09
Steuerrecht
ErbStG a.F. (vor 2009) §
13a Abs. 1, 2, 4 Nr. 1; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3
Privilegierter Erwerb eines Kommanditanteils (§ 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG a.F.
i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG) nur, wenn
Mitunternehmerstellung durch diesen Anteil vermittelt
1. Der schenkweise Erwerb eines Kommanditanteils
unterfällt nur dann dem § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG vor 2009 i.V.m. § 15
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG, wenn die Mitunternehmerstellung
durch den erworbenen Gesellschaftsanteil vermittelt wird.
2. Es reichte daher nicht aus, wenn dem Erwerber hinsichtlich des
erworbenen Kommanditanteils nur deshalb Mitunternehmerinitiative zukäme,
weil er bereits Kommanditist der KG war, – d.h. wenn sich seine
bisherige Mitunternehmereigenschaft wegen Unteilbarkeit der
Mitgliedschaft auf den hinzuerworbenen Anteil erstrecken sollte.
BFH, Urt. v. 23.2.2010 - II R 42/08
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB § 1018
Wegerecht besteht auch für abgetrennte Grundstücksteile fort
Bei Teilung des herrschenden Grundstücks bleibt
ein Wegerecht für alle Teile des Grundstücks fortbestehen, es sei denn,
die Voraussetzungen des § 1025 Satz 2 BGB werden in grundbuchmäßiger
Form nachgewiesen (Anschluss an KG NJW 1975, 697).
OLG Celle, Beschl. v. 14.4.2010 - 4 W 43/10
BGB §§ 433 Abs. 1 S. 1, 313
Unmöglichkeit der Leistung bei dauerhaften Leistungsstörungen; bei absoluten
Fixgeschäften ggf. vorübergehende Leistungsstörung ausreichend
1. Eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung
wird auch in den Fällen dauernder Leistungshindernisse angenommen, die
zu einer generellen Unerfüllbarkeit der Leistung führen. Insbesondere
kann eine Leistung durch bloßen Zeitablauf dauernd unmöglich werden. Bei
absoluten Fixgeschäften begründen auch nur vorübergehende
Leistungsstörungen eine dauernde Unmöglichkeit.
2. Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird nach der ständigen
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebildet durch die nicht zum
eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss aber zutage
getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die
dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten
Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem
künftigen Eintritt bestimmter Umstände, auf denen der Geschäftswille der
Parteien sich aufbaut.
OLG Rostock, Urt. v. 8.10.2009 - 3 U 224/08
Familienrecht
BGB §§ 1571, 1572 Nr. 1, 1578b, 1579 Nr. 4; ZPO § 323
Ehebedingter Nachteil, wenn Ehefrau wegen ehebedingter Erkrankung keine
Rentenversorgung aufbauen konnte
1. Ehebedingte Nachteile, die nach § 1578b BGB
bei der Prüfung der Herabsetzung/Begrenzung eines Anspruch auf
Altersunterhalt zu berücksichtigen sind, können auch darin liegen, dass
es der unterhaltsberechtigten Ehefrau nach der Scheidung infolge
teilweise ehebedingter Erkrankung und ehebedingter beruflicher Abstinenz
nicht mehr gelungen ist, eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit zu
finden und so ihre Altersversorgung weiter aufzubauen.
2. Der Annahme ehebedingter Nachteile steht in diesem Fall nicht
entgegen, dass die Ehefrau nach der Scheidung bis zum Erreichen des
Rentenalters zwar Unterhalt, nicht jedoch Altersvorsorgeunterhalt
erhalten hat.
OLG Karlsruhe, Urt. v. 8.4.2010 - 2 UF 147/09
BGB § 1772; FGG § 56e
Ablehnung der Minderjährigenadoption bei gleichzeitigem Ausspruch der
Volljährigenadoption anfechtbar; Erfordernis der tatsächlichen Aufnahme in
Familie des Annehmenden für § 1772 Abs. 1 S. 1 lit. b BGB
1. Spricht das Amtsgericht die Adoption eines
Volljährigen aus und lehnt es dabei zugleich den Antrag ab, die
Wirkungen der Minderjährigenadoption auszusprechen, so ist diese
Ablehnung - trotz der Unanfechtbarkeit des Adoptionsdekrets als solches
- mit der Beschwerde anfechtbar.
2. § 1772 Abs. 1 Satz 1 lit. b BGB setzt voraus, dass der Anzunehmende
als Minderjähriger tatsächlich in der Familie des Annehmenden gelebt
hat. Der Fall, dass dies gewollt, aber aus tatsächlichen oder
rechtlichen Gründen nicht möglich war (hier: aus Gründen des
Asylverfahrensrechts), steht dem nicht gleich.
OLG München, Beschl. v. 8.4.2010 - 31 Wx 30/10
BGB §§ 104, 1767, 1768
Uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit des Annehmenden im Zeitpunkt der
gerichtlichen Entscheidung über Adoptionsantrag erforderlich
Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des
Annehmenden muss auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung über den
Adoptionsantrag vorliegen.
OLG München, Beschl. v. 7.4.2010 - 31 Wx 3/10
BGB §§ 313, 1571, 1578; EGZPO
§ 36
Verlust des Unterhaltsanspruchs gegen ersten Ehegatten als ehebedingter
Nachteil; ggf. Ausschluss der Unterhaltsbefristung
Ein ehebedingter Nachteil, der die Befristung
des nachehelichen Unterhalts im Regelfall ausschließt (BGH v. 14.10.2009
– XII ZR 146/08), kann dem Unterhaltsberechtigten aus dem Verlust seines
Unterhaltsanspruchs aus einer früheren Ehe durch die Wiederheirat
erwachsen.
OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.3.2010 - II-8 UF 173/09
Steuerrecht
GG Art. 3 Abs. 1, 19 Abs. 4, 103 Abs. 1; GewStG § 9 Nr. 1 S. 2 ff.
Sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Personengesellschaften und
Freiberuflern in Steuerfragen
BVerfG, Beschl. v. 24.3.2010 - 1 BvR 2130/09
Notarrecht/Verfahrensrecht FamFG § 38; VersAusglG § 3
Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags unter der Bedingung der
Prozesskostenhilfebewilligung ist für Bestimmung des anzuwendenden Rechts
irrelevant
AG Ludwigslust, Beschl. v. 10.3.2010 - 5 F 246/09
|