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3.-7. Mai 2010
 

 
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Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten, in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

 

Top-Aktuell

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB §§ 138 Abs. 1, 311 Abs. 3, 311b, 346, 812 Abs. 1 S. 2
Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrages gem. § 138 Abs. 1 BGB bei grobem Missverhältnis von Grundstückswert und Kaufpreis

BGH, Urt. v. 5.3.2010 - V ZR 60/09

BGB §§ 26 Abs. 1 S. 1, 32 Abs. 1 S. 1
Eintragung der kollektiven Amtsniederlegung aller Vorstandsmitglieder bei Treuwidrigkeit zu versagen

Die kollektive Niederlegung der Ämter aller Vorstandsmitglieder eines Vereins außerhalb der Mitgliederversammlung kann treuwidrig sein und zur Versagung der Eintragung im Vereinsregister führen.

OLG München, Beschl. v. 29.3.2010 - 31 Wx 170/09


Steuerrecht

ErbStG a.F. (vor 2009) § 13a Abs. 1, 2, 4 Nr. 1; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3
Privilegierter Erwerb eines Kommanditanteils (§ 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG a.F. i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG) nur, wenn Mitunternehmerstellung durch diesen Anteil vermittelt

1. Der schenkweise Erwerb eines Kommanditanteils unterfällt nur dann dem § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG vor 2009 i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG, wenn die Mitunternehmerstellung durch den erworbenen Gesellschaftsanteil vermittelt wird.
2. Es reichte daher nicht aus, wenn dem Erwerber hinsichtlich des erworbenen Kommanditanteils nur deshalb Mitunternehmerinitiative zukäme, weil er bereits Kommanditist der KG war, – d.h. wenn sich seine bisherige Mitunternehmereigenschaft wegen Unteilbarkeit der Mitgliedschaft auf den hinzuerworbenen Anteil erstrecken sollte.

BFH, Urt. v. 23.2.2010 - II R 42/08


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB § 1018
Wegerecht besteht auch für abgetrennte Grundstücksteile fort

Bei Teilung des herrschenden Grundstücks bleibt ein Wegerecht für alle Teile des Grundstücks fortbestehen, es sei denn, die Voraussetzungen des § 1025 Satz 2 BGB werden in grundbuchmäßiger Form nachgewiesen (Anschluss an KG NJW 1975, 697).

OLG Celle, Beschl. v. 14.4.2010 - 4 W 43/10

BGB §§ 433 Abs. 1 S. 1, 313
Unmöglichkeit der Leistung bei dauerhaften Leistungsstörungen; bei absoluten Fixgeschäften ggf. vorübergehende Leistungsstörung ausreichend

1. Eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung wird auch in den Fällen dauernder Leistungshindernisse angenommen, die zu einer generellen Unerfüllbarkeit der Leistung führen. Insbesondere kann eine Leistung durch bloßen Zeitablauf dauernd unmöglich werden. Bei absoluten Fixgeschäften begründen auch nur vorübergehende Leistungsstörungen eine dauernde Unmöglichkeit.
2. Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebildet durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien sich aufbaut.

OLG Rostock, Urt. v. 8.10.2009 - 3 U 224/08


Familienrecht

BGB §§ 1571, 1572 Nr. 1, 1578b, 1579 Nr. 4; ZPO § 323
Ehebedingter Nachteil, wenn Ehefrau wegen ehebedingter Erkrankung keine Rentenversorgung aufbauen konnte

1. Ehebedingte Nachteile, die nach § 1578b BGB bei der Prüfung der Herabsetzung/Begrenzung eines Anspruch auf Altersunterhalt zu berücksichtigen sind, können auch darin liegen, dass es der unterhaltsberechtigten Ehefrau nach der Scheidung infolge teilweise ehebedingter Erkrankung und ehebedingter beruflicher Abstinenz nicht mehr gelungen ist, eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit zu finden und so ihre Altersversorgung weiter aufzubauen.
2. Der Annahme ehebedingter Nachteile steht in diesem Fall nicht entgegen, dass die Ehefrau nach der Scheidung bis zum Erreichen des Rentenalters zwar Unterhalt, nicht jedoch Altersvorsorgeunterhalt erhalten hat.

OLG Karlsruhe, Urt. v. 8.4.2010 - 2 UF 147/09

BGB § 1772; FGG § 56e
Ablehnung der Minderjährigenadoption bei gleichzeitigem Ausspruch der Volljährigenadoption anfechtbar; Erfordernis der tatsächlichen Aufnahme in Familie des Annehmenden für § 1772 Abs. 1 S. 1 lit. b BGB

1. Spricht das Amtsgericht die Adoption eines Volljährigen aus und lehnt es dabei zugleich den Antrag ab, die Wirkungen der Minderjährigenadoption auszusprechen, so ist diese Ablehnung - trotz der Unanfechtbarkeit des Adoptionsdekrets als solches - mit der Beschwerde anfechtbar.
2. § 1772 Abs. 1 Satz 1 lit. b BGB setzt voraus, dass der Anzunehmende als Minderjähriger tatsächlich in der Familie des Annehmenden gelebt hat. Der Fall, dass dies gewollt, aber aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich war (hier: aus Gründen des Asylverfahrensrechts), steht dem nicht gleich.

OLG München, Beschl. v. 8.4.2010 - 31 Wx 30/10

BGB §§ 104, 1767, 1768
Uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit des Annehmenden  im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über Adoptionsantrag erforderlich

Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Annehmenden muss auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung über den Adoptionsantrag vorliegen.

OLG München, Beschl. v. 7.4.2010 - 31 Wx 3/10

BGB §§ 313, 1571, 1578; EGZPO § 36
Verlust des Unterhaltsanspruchs gegen ersten Ehegatten als ehebedingter Nachteil; ggf. Ausschluss der Unterhaltsbefristung

Ein ehebedingter Nachteil, der die Befristung des nachehelichen Unterhalts im Regelfall ausschließt (BGH v. 14.10.2009 – XII ZR 146/08), kann dem Unterhaltsberechtigten aus dem Verlust seines Unterhaltsanspruchs aus einer früheren Ehe durch die Wiederheirat erwachsen.

OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.3.2010 - II-8 UF 173/09


Steuerrecht

GG Art. 3 Abs. 1, 19 Abs. 4, 103 Abs. 1; GewStG § 9 Nr. 1 S. 2 ff.
Sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Personengesellschaften und Freiberuflern in Steuerfragen

BVerfG, Beschl. v. 24.3.2010 - 1 BvR 2130/09


Notarrecht/Verfahrensrecht

FamFG § 38; VersAusglG § 3
Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags unter der Bedingung der Prozesskostenhilfebewilligung ist für Bestimmung des anzuwendenden Rechts irrelevant

AG Ludwigslust, Beschl. v. 10.3.2010 - 5 F 246/09

 

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