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Nachfolgend
finden Sie eine Auswahl der wichtigsten, in der vergangenen Woche in die
Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen,
Arbeitshilfen und Links.
Top-Aktuell
Familienrecht
BGB §§ 1909, 1688, 1629 Abs. 2
S. 1, 1795
Ergänzungspflegschaft zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Ergänzungspflegschaft: Anordnung zur
Geltendmachung von Kindesunterhalt gegenüber dem allein
sorgeberechtigten Vater.
OLG Dresden, Beschl. v. 12.3.2010 - 24 UF 157/10
BGB § 1570
Anspruch auf Betreuungsunterhalt nach § 1570 Abs. 1 S. 2 BGB i.F.e.
behinderten volljährigen Kindes
1. Auch im Falle der Betreuung eines
volljährigen behinderten Kindes kommt ein Anspruch auf nachehelichen
Betreuungsunterhalt nach § 1570 I 2 BGB nur dann in Betracht, wenn dies
der Billigkeit entspricht. Das ist nur dann der Fall, wenn die
persönliche Betreuung nach Maßgabe der im Gesetz genannten kindbezogenen
(§ 1570 I 3 BGB) oder elternbezogenen (§ 1570 II BGB) Gründen
erforderlich ist (im Anschluss an Senat, NJW 2009, 1956 = FamRZ 2009,
1124; NJW 2009, 1876 = FamRZ 2009, 770 [772]; NJW 2008, 3125 = FamRZ
2008, 1739 [1748]).
2. Sind die Eltern allerdings übereinstimmend der Auffassung, dass eine
persönliche Betreuung des gemeinsamen Kindes erforderlich ist, ist für
die Bemessung des Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB von der
Notwendigkeit einer persönlichen Betreuung auszugehen. Der Umfang der
danach notwendigen persönlichen Betreuung ist dann bei der Bemessung
einer Erwerbspflicht des betreuenden Elternteils zu berücksichtigen.
BGH, Urt. v. 17.3.2010 - XII ZR 204/08
Erbrecht
BGB § 2111; VermG §§ 2, 3
Eigentum des Nacherben an während der Vorerbschaft vermögensrechtlich
rückübertragenem Grundstück
Wird einem Vorerben während der Dauer der
Vorerbschaft ein enteignetes Grundstück auf der Grundlage des
Vermögensgesetzes zurück übertragen, welches ursprünglich im Eigentum
des vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes (29. September 1990)
verstorbenen Erblassers stand, so fällt das Eigentum am Grundstück in
entsprechender Anwendung des § 2111 BGB mit dem Eintritt des
Nacherbfalls in das Eigentum des Nacherben.
BGH, Urt. v. 17.3.2010 - IV ZR 144/08
BGB §§ 2325, 328 ff.; VVG §§
150 ff.
Rückkaufwert bzw. höherer Verkehrswert als Berechnungsgrundlage für
Pflichtteilsergänzungsansprüche bei widerruflicher Bezugsrechtseinräumung im
Rahmen von Lebensversicherungsverträgen
Steuerrecht
ErbStG § 33; FGO § 40; BGB §§ 2039, 242; AO
§§ 91, 364, 78
Kein Informationsanspruch der Erben bei Schließung der Akte mit Vermerk
„steuerfrei“
1. Einen Anspruch auf Überlassung von Kopien der
von Kreditinstituten gemäß § 33 ErbStG eingereichten Anzeigen haben
Erben nicht, wenn das Finanzamt die Akte mit dem Vermerk "steuerfrei"
geschlossen hat, ohne die Erben an dem Verfahren zu beteiligen.
2. Auch aus Treu und Glauben ergibt sich kein Informationsanspruch gegen
das Finanzamt, wenn die Auskunft nicht der Wahrnehmung von Rechten im
Besteuerungsverfahren dienen kann.
BFH, Urt. v. 23.2.2010 - VII R 19/09
Notarrecht/Verfahrensrecht
BGB §§ 1821 f., 1909; FamFG §§ 9 Abs. 2, 41
Abs. 3, 158 Abs. 4 S. 6
Zur Vertretung eines Minderjährigen im FamFG-Verfahren (insbesondere
Zustellung einer gerichtlichen Genehmigungsentscheidung) bedarf es der
Bestellung eines (weiteren) Ergänzungspflegers, nicht eines
Verfahrensbeistands
OLG Oldenburg, Beschl. v. 26.11.2009
- 14 UF
149/09 und
KG, Beschl. v. 4.3.2010
- 17 UF 5/10
AO §§ 318 Abs. 1 und 3, 309
Abs. 2; ZPO §§ 846, 829 Abs. 3
Auch nach Entstehen eines
Anwartschaftsrechts noch eigenständige Pfändung des
Eigentumsverschaffungsanspruchs möglich
Auch nach Auflassung kann der Gläubiger
unabhängig hiervon allein den schuldrechtlichen Anspruch auf
Eigentumsverschaffung pfänden mit der Folge, dass die Pfändung mit
Zustellung der Pfändungsverfügung bzw. des Pfändungsbeschlusses an den
Drittschuldner bewirkt ist und das Grundbuch entsprechend berichtigt
werden kann.
OLG München, Beschl. v. 7.4.2010 - 34 Wx 35/10
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB §§ 546, 313, 242, 138
Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bei
Änderung der Mietstruktur?
Zur Anwendbarkeit der Grundsätze über den
Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Änderung der vorgesehenen
Mieterstruktur.
BGH, Urt. v. 17.3.2010 - XII ZR 108/08
BGB § 573 Abs. 2 S. 1, Abs. 3
Anforderungen an Begründungspflicht i.S.d § 573 Abs. 3 BGB
(Eigenbedarfskündigung)
Zu den an eine Eigenbedarfskündigung zu
stellenden formellen Anforderungen.
BGH, Urt. v. 17.3.2010 - VIII ZR 70/09
Familienrecht
BGB § 1603; GG Art. 6 Abs. 2
Kindesunterhalt: Anforderungen an fiktive Leistungsfähigkeit des
Unterhaltsverpflichteten
BVerfG, Beschl. v. 11.3.2010 - 1 BvR 3031/08
BGB § 1626a Abs. 1 Nr. 2
Heirat begründet gemeinsames Sorgerecht der Eltern und überwindet vorherige
gerichtliche Entscheidung
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3.9.2009 - II-8 WF
89/09
Internationales Privatrecht
BGB § 929 S. 1
IPR: Gesonderte Anknüpfung des Besitzmittlungsverhältnisses; kein
notwendiger Gleichlauf mit Sachstatut für Eigentumsübertragung
Die Übergabe nach § 929 Satz 1 BGB durch Aufgabe
des mittelbaren Besitzes des Veräußerers und Begründung des mittelbaren
Besitzes des Erwerbers setzt voraus, dass der Veräußerer den mittelbaren
Besitz vollständig verliert und der Erwerber in einer Besitzkette seinen
mittelbaren Besitz anhand konkreter Besitzmittlungsverhältnisse auf den
unmittelbaren Besitzer zurückführen kann. Solche konkreten
Besitzmittlungsverhältnisse sind auch dann internationalprivatrechtlich
gesondert anzuknüpfen, wenn sich das Sachstatut für die Übereignung nach
dem Recht des Lageortes richtet.
BGH, Urt. v. 22.2.2010 - II ZR 286/07
Notarrecht/Verfahrensrecht AnfG §§ 1 Abs. 1, 3
Rechtshandlungen nach AnfG nicht isoliert, sondern nur deren
gläubigerbenachteiligende Wirkungen anfechtbar
Zum Begriff der Rechtshandlung bei der
Gläubigeranfechtung (Anschluss an BGH ZIP 2008, 2272).
BGH, Urt. v. 11.3.2010 - IX ZR 104/09
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