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26.-30. April 2010
 

 
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Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der wichtigsten, in der vergangenen Woche in die Datenbank DNotI-Online-Plus eingestellten Gerichtsentscheidungen, Arbeitshilfen und Links.

 

Top-Aktuell

Familienrecht

BGB §§ 1909, 1688, 1629 Abs. 2 S. 1, 1795
Ergänzungspflegschaft zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Ergänzungspflegschaft: Anordnung zur Geltendmachung von Kindesunterhalt gegenüber dem allein sorgeberechtigten Vater.

OLG Dresden, Beschl. v. 12.3.2010 - 24 UF 157/10

BGB § 1570
Anspruch auf Betreuungsunterhalt nach § 1570 Abs. 1 S. 2 BGB i.F.e. behinderten volljährigen Kindes

1. Auch im Falle der Betreuung eines volljährigen behinderten Kindes kommt ein Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt nach § 1570 I 2 BGB nur dann in Betracht, wenn dies der Billigkeit entspricht. Das ist nur dann der Fall, wenn die persönliche Betreuung nach Maßgabe der im Gesetz genannten kindbezogenen (§ 1570 I 3 BGB) oder elternbezogenen (§ 1570 II BGB) Gründen erforderlich ist (im Anschluss an Senat, NJW 2009, 1956 = FamRZ 2009, 1124; NJW 2009, 1876 = FamRZ 2009, 770 [772]; NJW 2008, 3125 = FamRZ 2008, 1739 [1748]).
2. Sind die Eltern allerdings übereinstimmend der Auffassung, dass eine persönliche Betreuung des gemeinsamen Kindes erforderlich ist, ist für die Bemessung des Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB von der Notwendigkeit einer persönlichen Betreuung auszugehen. Der Umfang der danach notwendigen persönlichen Betreuung ist dann bei der Bemessung einer Erwerbspflicht des betreuenden Elternteils zu berücksichtigen.

BGH, Urt. v. 17.3.2010 - XII ZR 204/08


Erbrecht

BGB § 2111; VermG §§ 2, 3
Eigentum des Nacherben an während der Vorerbschaft vermögensrechtlich rückübertragenem Grundstück

Wird einem Vorerben während der Dauer der Vorerbschaft ein enteignetes Grundstück auf der Grundlage des Vermögensgesetzes zurück übertragen, welches ursprünglich im Eigentum des vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes (29. September 1990) verstorbenen Erblassers stand, so fällt das Eigentum am Grundstück in entsprechender Anwendung des § 2111 BGB mit dem Eintritt des Nacherbfalls in das Eigentum des Nacherben.

BGH, Urt. v. 17.3.2010 - IV ZR 144/08

BGB §§ 2325, 328 ff.; VVG §§ 150 ff.
Rückkaufwert bzw. höherer Verkehrswert als Berechnungsgrundlage für Pflichtteilsergänzungsansprüche bei widerruflicher Bezugsrechtseinräumung im Rahmen von Lebensversicherungsverträgen

Steuerrecht

ErbStG § 33; FGO § 40; BGB §§ 2039, 242; AO §§ 91, 364, 78
Kein Informationsanspruch der Erben bei Schließung der Akte mit Vermerk „steuerfrei“

1. Einen Anspruch auf Überlassung von Kopien der von Kreditinstituten gemäß § 33 ErbStG eingereichten Anzeigen haben Erben nicht, wenn das Finanzamt die Akte mit dem Vermerk "steuerfrei" geschlossen hat, ohne die Erben an dem Verfahren zu beteiligen.
2. Auch aus Treu und Glauben ergibt sich kein Informationsanspruch gegen das Finanzamt, wenn die Auskunft nicht der Wahrnehmung von Rechten im Besteuerungsverfahren dienen kann.

BFH, Urt. v. 23.2.2010 - VII R 19/09


Notarrecht/Verfahrensrecht

BGB §§ 1821 f., 1909; FamFG §§ 9 Abs. 2, 41 Abs. 3, 158 Abs. 4 S. 6
Zur Vertretung eines Minderjährigen im FamFG-Verfahren (insbesondere Zustellung einer gerichtlichen Genehmigungsentscheidung) bedarf es der Bestellung eines (weiteren) Ergänzungspflegers, nicht eines Verfahrensbeistands

OLG Oldenburg, Beschl. v. 26.11.2009 - 14 UF 149/09 und KG, Beschl. v. 4.3.2010 - 17 UF 5/10

AO §§ 318 Abs. 1 und 3, 309 Abs. 2; ZPO §§ 846, 829 Abs. 3
Auch nach Entstehen eines Anwartschaftsrechts noch eigenständige Pfändung des Eigentumsverschaffungsanspruchs möglich

Auch nach Auflassung kann der Gläubiger unabhängig hiervon allein den schuldrechtlichen Anspruch auf Eigentumsverschaffung pfänden mit der Folge, dass die Pfändung mit Zustellung der Pfändungsverfügung bzw. des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner bewirkt ist und das Grundbuch entsprechend berichtigt werden kann.

OLG München, Beschl. v. 7.4.2010 - 34 Wx 35/10


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB §§ 546, 313, 242, 138
Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Änderung der Mietstruktur?

Zur Anwendbarkeit der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Änderung der vorgesehenen Mieterstruktur.

BGH, Urt. v. 17.3.2010 - XII ZR 108/08

BGB § 573 Abs. 2 S. 1, Abs. 3
Anforderungen an Begründungspflicht i.S.d § 573 Abs. 3 BGB (Eigenbedarfskündigung)

Zu den an eine Eigenbedarfskündigung zu stellenden formellen Anforderungen.

BGH, Urt. v. 17.3.2010 - VIII ZR 70/09


Familienrecht

BGB § 1603; GG Art. 6 Abs. 2
Kindesunterhalt: Anforderungen an fiktive Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten

BVerfG, Beschl. v. 11.3.2010 - 1 BvR 3031/08

BGB § 1626a Abs. 1 Nr. 2
Heirat begründet gemeinsames Sorgerecht der Eltern und überwindet vorherige gerichtliche Entscheidung

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 3.9.2009 - II-8 WF 89/09


Internationales Privatrecht

BGB § 929 S. 1
IPR: Gesonderte Anknüpfung des Besitzmittlungsverhältnisses; kein notwendiger Gleichlauf mit Sachstatut für Eigentumsübertragung

Die Übergabe nach § 929 Satz 1 BGB durch Aufgabe des mittelbaren Besitzes des Veräußerers und Begründung des mittelbaren Besitzes des Erwerbers setzt voraus, dass der Veräußerer den mittelbaren Besitz vollständig verliert und der Erwerber in einer Besitzkette seinen mittelbaren Besitz anhand konkreter Besitzmittlungsverhältnisse auf den unmittelbaren Besitzer zurückführen kann. Solche konkreten Besitzmittlungsverhältnisse sind auch dann internationalprivatrechtlich gesondert anzuknüpfen, wenn sich das Sachstatut für die Übereignung nach dem Recht des Lageortes richtet.

BGH, Urt. v. 22.2.2010 - II ZR 286/07


Notarrecht/Verfahrensrecht

AnfG §§ 1 Abs. 1, 3
Rechtshandlungen nach AnfG nicht isoliert, sondern nur deren gläubigerbenachteiligende Wirkungen anfechtbar

Zum Begriff der Rechtshandlung bei der Gläubigeranfechtung (Anschluss an BGH ZIP 2008, 2272).

BGH, Urt. v. 11.3.2010 - IX ZR 104/09

 

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