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19.-23. April 2010
 

 
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Top-Aktuell

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

WEG §§ 44, 46, 48; ZPO § 263 
Wohnungseigentumsverwalter aus Gründen der Rechtskrafterstreckung bei Rechtsstreitigkeiten nach § 43 Nr. 3 und Nr. 4 WEG beizuladen

1. Zur Zulässigkeit eines an der Wertung des § 44 WEG orientierten privilegierten Parteiwechsels, wenn eine Anfechtungsklage entgegen § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG zunächst gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhoben worden ist, später aber auf eine Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt wird.
2. Ungeachtet seiner verfahrensrechtlichen Stellung als Zustellungsbevollmächtigter der Wohnungseigentümer (§ 45 Abs. 1 WEG) ist der Verwalter in Rechtsstreitigkeiten nach § 43 Nr. 3 und Nr. 4 WEG aus Gründen der Rechtskrafterstreckung (vgl. § 48 Abs. 3 WEG) beizuladen; etwas anderes gilt nur dann, wenn er als Partei an dem Rechtsstreit beteiligt ist (§ 48 Abs. 1 Satz 2 WEG).

BGH, Urt. v. 5.3.2010 - V ZR 62/09


Öffentliches Recht

GrdstVG §§ 2 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2, 5 S. 1
Grundstückverkehrsrechtliche Genehmigungspflicht bei Veräußerung mehrerer Grundstücke; jeweils Grundstück im Rechtssinne maßgeblich 

1. Bei Paketveräußerung ist jeweils Größe des einzelnen Grundstücks im Rechtssinne für Frage der Genehmigungspflichtigkeit maßgebend. Gesamtgröße der vertragsgegenständlichen Grundstücke ist unerheblich.
2. Grundbuchamt darf Negativzeugnis bzw. Genehmigung nur anfordern, wenn konkrete Zweifel an der Genehmigungsfreiheit bestehen.
(Leitsätze der DNotI-Redaktion)

OLG Thüringen, Beschl. v. 8.4.2010 - 9 W 23/10


Notarrecht/Verfahrensrecht

BNotO §§ 47, 48a
Erlöschen des Amtes des Notars mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren rechtmäßig

a) Die Regelung in §§ 47 Nr. 1, 48a BNotO, wonach das Amt des Notars mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren erlischt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
b) Sie verstößt auch nicht gegen das aus der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf folgende Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters.

BGH, Beschl. v. 22.3.2010 - NotZ 16/09


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB §§ 439, 437, 323
Obliegenheit des Käufers, dem Verkäufer neben Nacherfüllungsverlangen Kaufgegenstand zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen

Die Obliegenheit des Käufers, dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, beschränkt sich nicht auf eine mündliche oder schriftliche Aufforderung zur Nacherfüllung, sondern umfasst auch die Bereitschaft des Käufers, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen zur Verfügung zu stellen (im Anschluss an BGHZ 162, 219 ff. und das Senatsurteil vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195).

BGH, Urt. v. 10.3.2010 – VIII ZR 310/08

BGB § 536
Sachmangel bei 10 %-iger Unterschreitung der vereinbarten Quadratmeteranzahl auch bei „ca.“ Zusatz

1. Auch wenn die als Beschaffenheit vereinbarte Wohnfläche mit einer "ca."-Angabe versehen ist, liegt ein zur Mietminderung berechtigender Sachmangel dann vor, wenn die tatsächliche Fläche mehr als 10 % unter der vereinbarten Quadratmeterzahl liegt. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit des Mangels ist nicht eine zusätzliche Toleranzspanne anzusetzen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 24. März 2004, VIII ZR 133/03).
2. Für die Berechnung der Minderung ist in diesem Fall ebenfalls die prozentuale Unterschreitung der vereinbarten Quadratmeterzahl maßgebend und nicht eine um eine Toleranzspanne verringerte Flächenabweichung (im Anschluss an BGH, Urteil vom 24. März 2004, VIII ZR 295/03).

BGH, Urt. v. 10.3.2010 - VIII ZR 144/09

BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3
Ggf. Eintritt der Verjährungshemmung trotz unwirksamer Zustellung des Mahnbescheids

Die unwirksame Zustellung des Mahnbescheids hindert den Eintritt der Verjährungshemmung nicht, wenn der Anspruchsinhaber für die wirksame Zustellung alles aus seiner Sicht Erforderliche getan hat, der Anspruchsgegner in unverjährter Zeit von dem Erlass des Mahnbescheids und seinem Inhalt Kenntnis erlangt und die Wirksamkeit der Zustellung ebenfalls in unverjährter Zeit in einem Rechtsstreit geprüft wird.

BGH, Urt. v. 26.2.2010 - V ZR 98/09

BGB § 550
Anforderungen an die Schriftform bei § 550 BGB; Verlängerung der Annahmefrist nicht formbedürftig

1. Die Verlängerung der Frist zur Annahme der auf den Abschluss eines langfristigen Mietvertrages gerichteten Erklärung bedarf nicht der Schriftform des § 550 BGB.
2. Zur Wahrung der Schriftform des § 550 BGB genügt es, wenn die Vertragsbedingungen eines konkludent abgeschlossenen Mietvertrages in einer der "äußeren Form" des § 126 Abs. 2 BGB genügenden Urkunde enthalten sind.

BGH, Urt. v. 24.2.2010 - XII ZR 120/06

BGB §§ 474 Abs. 1 S. 2, 383 Abs. 3
Verbrauchsgüterkauf: Ausnahmetatbestand des § 474 Abs. 1 S. 2 bei öffentlicher Versteigerung gebrauchter Sachen

Der Begriff der öffentlichen Versteigerung im Sinne von § 383 Abs. 3, § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB setzt nicht voraus, dass ein nach § 34b Abs. 5 GewO öffentlich bestellter Versteigerer, der eine Auktion durchführt, auch Veranstalter der Auktion ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 9. November 2005 - VIII ZR 116/05, NJW 2006, 613).

BGH, Urt. v. 24.2.2010 - VIII ZR 71/09

BGB § 307 Abs. 1 S. 2
AGB-Kontrolle bei Erstattung von Verwaltungskosten durch den Mieter

Die in einer Formularklausel festgelegte allgemeine Umlage von Verwaltungskosten auf den Mieter verstößt bei der Gewerbemiete nicht gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 - XII ZR 109/08 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

BGH, Urt. v. 24.2.2010 - XII ZR 69/08

BadWürttNRG §§ 7b, 7e; BGB § 912
Kein Erlöschen eines rechtmäßigen Notleitungsrechts durch anderweitige Anschlussmöglichkeit ohne Inanspruchnahme des fremden Grundstücks

Für die Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen für ein Notleitungsrecht im Sinne von § 7e Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg vorliegen, kommt es auf den Zeitpunkt der Herstellung der Leitung und des Anschlusses des begünstigten Grundstücks an.

OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.3.2010 - 6 U 20/09

BGB §§ 280, 675, 611; InsO §§ 36 Abs.1, 92
Abstellen auf pflichtgemäßes Verhalten des Anwalts bei fehlerhafter oder unterlassener Beratung während der Insolvenzreife

1. Wegen fehlerhafter Beratung des Mandanten über dessen Pflichten während der Insolvenzreife kann der Rechtsanwalt vom Insolvenzverwalter nur in Regress genommen werden, wenn die geschuldete Beratung einen Schaden der Insolvenzgläubiger vermieden hätte.
2. Hätte der Mandant bei Insolvenzreife gegen Zuführung neuer Mittel durch einen Unterhaltspflichtigen auf notwendigen Unterhalt verzichtet, wäre die Insolvenzmasse nicht verkürzt worden.
3. Die Insolvenzgläubiger des Mandanten stehen nicht im Schutzbereich eines Anwaltsdienstvertrages, der die Beratung des Mandanten wegen drohender Insolvenz bezweckt.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.2.2010 - I-24 U 100/09

BGB §§ 254, 831
Deliktische Regelungen über Mittäter und Beteiligte dienen der Überwindung von Beweisschwierigkeiten i.R.d. haftungsbegründenden Kausalität

OLG Düsseldorf, Urt. v. 7.2.2010 - I-19 U 13/09

BGB §§ 645 Abs. 1 a.F., 649 S. 2 a.F.; HOAI § 4 Abs. 2
Architektenvergütung gem. § 645 Abs. 1 BGB a. F. bei Totalabriss der Bausubstanz trotz nachträglicher Vertragsaufhebung

OLG Thüringen, Urt. v. 3.2.2010 - 4 U 431/02

BGB §§ 139, 535, 542, 546, 550
Heilung eines teilweise unbestimmten Mietvertrages durch formwirksame Nachtragsvereinbarung

1. Für den Mietgegenstand sind nicht nur die vermieteten Räume bestimmbar zu bezeichnen, sondern auch mitvermietete Stellplätze, Freiflächen und sonstige Nebengelasse.
2. Treffen Vertragsparteien eine Nachtragsvereinbarung zu einem Mietvertrag, bedarf es für die Wahrung der Schriftform einer lückenlosen Bezugnahme auf alle Schriftstücke, aus denen sich die wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen der Parteien ergeben. Eine solche Urkunde, die ihrerseits dem Schriftformerfordernis genügt, heilt den Mangel vorher errichteter Urkunden.
3. Die Ausübung einer stillschweigenden Option bedarf nicht der Schriftform, um das Schriftformerfordernis des § 550 BGB für den gesamten Vertrag nicht zu verletzen, denn die Ausübung bzw. Nichtausübung der Option stellt eine auflösende Bedingung dar.

OLG Rostock, Urt. v. 8.10.2009 - 3 U 137/08


Familienrecht

BGB §§ 1612a, 1612b
Kindesunterhalt: Keine fiktive Leistungsunfähigkeit bei unbegründeter Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Unterhaltsverpflichteten

OLG Brandenburg, Urt. v. 25.3.2010 - 9 UF 17/09

KiEntfÜbk Haag Art. 3, 11, 13 S. 1; FamFG §§ 39, 64 Abs. 1, 68 Abs. 1 S. 2
Bloße Wahrnehmung eines Umgangsrechts genügt für Ausübung des Sorgerechts und Rückführung des Kindes

1. Aufgrund des im HKÜ-Verfahren geltenden Beschleunigungsgrundsatzes und der fehlenden Abhilfebefugnis des Erstgerichts genügt auch nach dem am 1. September 2009 in Kraft getretenen neuen Recht die Einlegung der sofortigen Beschwerde beim Beschwerdegericht, wenn der Erstentscheidung keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt war.
2. An die Voraussetzungen der tatsächlichen Ausübung des Sorgerechts sind keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Es genügt, wenn ein Umgangsrecht wahrgenommen worden ist.
3. Zu den Voraussetzungen einer Zustimmung i.S.d. Art. 13 S. 1 Buchstabe a HKÜ sowie der Ausschlusstatbestände Art. 13 S. 1 Buchstabe b HKÜ ("schwerwiegende Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens"; "unzumutbare Lage") und Art. 13 S. 2 HKÜ ("Widersetzen des Kindes").

OLG Nürnberg, Beschl. v. 26.2.2010 - 7 UF 20/10

BGB § 1365
Bösgläubigkeit des Dritten als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal bei Verfügungen eines Ehegatten i. S. d. § 1365 BGB

OLG Thüringen, Beschl. v. 4.2.2010 - 4 W 36/10


IPR

RiLi 69/335/EWG Art. 4 I c
Auslegung der EWG-Richtlinie über indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital bei einem Beschluss über die Kapitalerhöhung bei einer Kapitalgesellschaft (italienische Gesellschaftssteuer)

EuGH, Schlussantrag v, 25.3.2010, C-35/09


Öffentliches Recht

BGB §§ 288 Abs. 1, 291; ZPO §§ 91 Abs. 1 Hs. 1, 100 Abs. 1, 709 S. 2
Anspruch der Hinterliegerin auf inhaltsgleiche Baulastbewilligung; Baulastübernahme ist Nebenpflicht des Vorderliegers

LG Krefeld, Urt. v. 24.9.2009 - 5 O 10/09


Notarrecht/Verfahrensrecht

InsO § 49
Kein Erwerb eines Absonderungsrechts durch Grundstückseigentümer bei freihändiger Verwertung des Erbbaurechts

Im Falle der freihändigen Verwertung eines Erbbaurechts erwirbt der Grundstückseigentümer wegen dinglicher Erbbauzinsen und Grundsteuern kein Absonderungsrecht an dem Erlös, wenn die Belastungen nach der Veräußerung fortbestehen.

BGH, Urt. v. 11.3.2010 - IX ZR 34/09

ZPO § 522; GG Art. 103
Hinweispflicht vor Berufungsverwerfung aufgrund Fristversäumnis

Vor Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist dem Rechtsmittelführer durch einen Hinweis rechtliches Gehör zu gewähren, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu der Fristversäumung zu äußern und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 15. August 2007 - XII ZB 101/07 - NJW-RR 2007, 1718; vom 13. Juli 2005 - XII ZB 80/05 - NJW-RR 2006, 142 und vom 18. Juli 2007 - XII ZB 162/06 -FamRZ 2007, 1725).

BGH, Beschl. v. 24.2.2010 - XII ZB 168/08

InsO §§ 96 Abs. 1 Nr. 3, 130 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 140 Abs. 1, Abs. 3, 142; BGB §§ 163, 387
Zeitpunkt der Anfechtbarkeit des Erwerbs der Aufrechnungslage bei bedingten/befristeten Forderungen

Ist zumindest eine der gegenseitigen durch Rechtsgeschäft entstandenen Forderungen bedingt oder befristet, kommt es für die Anfechtbarkeit des Erwerbs der Aufrechnungslage auf den Zeitpunkt an, zu dem die spätere Forderung entstanden und damit das Gegenseitigkeitsverhältnis begründet worden ist. Die mit Abschluss eines Vertrages entstandene Forderung ist erst ab dem Zeitpunkt und nur insoweit zu berücksichtigen, als sie – etwa durch Erbringung der versprochenen Leistung – werthaltig geworden ist und dem Gläubiger durch die Aufrechnung eine tatsächliche Befriedigung seiner Forderung ermöglicht.

BGH, Urt. v. 11.2.2010 - IX ZR 104/07

BGB §§ 387, 389; ZPO § 494a Abs. 2
Vorprozessuale Aufrechnung mit Anspruch auf Kostenerstattung aus selbständigem Beweisverfahren zulässig

Die Aufrechnung mit einem materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch wegen der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens ist ungeachtet der Möglichkeit wirksam, dass in einem späteren Hauptsacheverfahren über die Prozesskosten entschieden wird.

BGH, Urt. v. 11.2.2010 - VII ZR 153/08

ZPO §§ 233, 85 Abs. 2, 233, 238 Abs. 2 S. 1
Fristwahrung bei Übermittlung eines Schriftsatzes an falsche Faxnummer (fehlendes Organisationsverschulden)

Die einer Kanzleiangestellten erteilte konkrete Weisung, die in der Berufungsschrift angegebene Faxnummer des Berufungsgerichts noch einmal zu überprüfen, reicht in Verbindung mit der in der Rechtsanwaltskanzlei bestehenden allgemeinen Weisung, zur Ermittlung der Telefaxnummer des zuständigen Gerichts das Ortsverzeichnis "Gerichte und Finanzbehörden" zu verwenden, aus, um Fehler bei der Ermittlung der Faxnummer oder ihrer Übertragung in den Schriftsatz aufzudecken. Es ist dann ausnahmsweise nicht erforderlich, die Faxnummer nach dem Absenden des Schriftsatzes nochmals anhand eines zuverlässigen Verzeichnisses zu überprüfen.

BGH, Beschl. v. 4.2.2010 - I ZB 3/09

InsO §§ 21, 51 Nr. 1, 170 Abs. 1 S. 2
Pflicht des Insolvenzverwalters zur abgesonderten Befriedigung bei Einziehung einer zur Sicherheit abgetretenen Forderung durch vorläufigen Insolvenzverwalter

Hat der vorläufige Insolvenzverwalter aufgrund richterlicher Ermächtigung eine zur Sicherheit abgetretene Forderung eingezogen, ist der Insolvenzverwalter zur abgesonderten Befriedigung des Sicherungsnehmers aus dem Erlös verpflichtet.

BGH, Urt. v. 21.1.2010 - IX ZR 65/09

FGG-RG Art. 111 Abs. 1; FamFG §§ 51 Abs. 3 S. 1, 57 S. 2 Nr. 5
Antrag auf Erlass einer einstweiliger Anordnung nach dem 1. September 2009 begründet Eigenständigkeit des Verfahrens der einstweiligen Anordnung i.S. der Übergangsvorschriften zum FamFG

1. Wurde das Hauptsacheverfahren vor dem 1. September 2009 eingeleitet, der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung aber erst danach gestellt, so findet auf das einstweilige Anordnungsverfahren neues Recht Anwendung.
2. Auch nach neuem Recht ist eine Beschwerde gegen eine aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangene einstweilige Anordnung in einer Ehewohnungssache nur statthaft, wenn über den Antrag auf Zuweisung der gesamten Wohnung entschieden worden ist.

OLG Nürnberg, Beschl. v. 16.3.2010 - 7 WF 237/10

 

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