|
Top-Aktuell
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
WEG §§ 44, 46, 48; ZPO § 263
Wohnungseigentumsverwalter aus Gründen der Rechtskrafterstreckung bei
Rechtsstreitigkeiten nach § 43 Nr. 3 und Nr. 4 WEG beizuladen
1. Zur Zulässigkeit eines an der Wertung des §
44 WEG orientierten privilegierten Parteiwechsels, wenn eine
Anfechtungsklage entgegen § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG zunächst gegen die
Wohnungseigentümergemeinschaft erhoben worden ist, später aber auf eine
Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt wird.
2. Ungeachtet seiner verfahrensrechtlichen Stellung als
Zustellungsbevollmächtigter der Wohnungseigentümer (§ 45 Abs. 1 WEG) ist
der Verwalter in Rechtsstreitigkeiten nach § 43 Nr. 3 und Nr. 4 WEG aus
Gründen der Rechtskrafterstreckung (vgl. § 48 Abs. 3 WEG) beizuladen;
etwas anderes gilt nur dann, wenn er als Partei an dem Rechtsstreit
beteiligt ist (§ 48 Abs. 1 Satz 2 WEG).
BGH, Urt. v. 5.3.2010 - V ZR 62/09
Öffentliches Recht
GrdstVG §§ 2 Abs. 1, Abs. 3
Nr. 2, 5 S. 1
Grundstückverkehrsrechtliche Genehmigungspflicht bei Veräußerung mehrerer
Grundstücke; jeweils Grundstück im Rechtssinne maßgeblich
1. Bei Paketveräußerung ist jeweils Größe des
einzelnen Grundstücks im Rechtssinne für Frage der
Genehmigungspflichtigkeit maßgebend. Gesamtgröße der
vertragsgegenständlichen Grundstücke ist unerheblich.
2. Grundbuchamt darf Negativzeugnis bzw. Genehmigung nur anfordern, wenn
konkrete Zweifel an der Genehmigungsfreiheit bestehen.
(Leitsätze der DNotI-Redaktion)
OLG Thüringen, Beschl. v. 8.4.2010 - 9 W 23/10
Notarrecht/Verfahrensrecht
BNotO §§ 47, 48a
Erlöschen des Amtes des Notars mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren
rechtmäßig
a) Die Regelung in §§ 47 Nr. 1, 48a BNotO,
wonach das Amt des Notars mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren
erlischt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
b) Sie verstößt auch nicht gegen das aus der Richtlinie 2000/78/EG des
Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für
die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf
folgende Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters.
BGH, Beschl. v. 22.3.2010 - NotZ 16/09
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB §§ 439, 437, 323
Obliegenheit des Käufers, dem Verkäufer neben Nacherfüllungsverlangen
Kaufgegenstand zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen
Die Obliegenheit des Käufers, dem Verkäufer
Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, beschränkt sich nicht auf eine
mündliche oder schriftliche Aufforderung zur Nacherfüllung, sondern
umfasst auch die Bereitschaft des Käufers, dem Verkäufer die Kaufsache
zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen zur Verfügung zu stellen (im
Anschluss an BGHZ 162, 219 ff. und das Senatsurteil vom 21. Dezember
2005 - VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195).
BGH, Urt. v. 10.3.2010 – VIII ZR 310/08
BGB § 536
Sachmangel bei 10 %-iger Unterschreitung der vereinbarten Quadratmeteranzahl
auch bei „ca.“ Zusatz
1. Auch wenn die als Beschaffenheit vereinbarte
Wohnfläche mit einer "ca."-Angabe versehen ist, liegt ein zur
Mietminderung berechtigender Sachmangel dann vor, wenn die tatsächliche
Fläche mehr als 10 % unter der vereinbarten Quadratmeterzahl liegt. Bei
der Beurteilung der Erheblichkeit des Mangels ist nicht eine zusätzliche
Toleranzspanne anzusetzen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 24. März
2004, VIII ZR 133/03).
2. Für die Berechnung der Minderung ist in diesem Fall ebenfalls die
prozentuale Unterschreitung der vereinbarten Quadratmeterzahl maßgebend
und nicht eine um eine Toleranzspanne verringerte Flächenabweichung (im
Anschluss an BGH, Urteil vom 24. März 2004, VIII ZR 295/03).
BGH, Urt. v. 10.3.2010 - VIII ZR 144/09
BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3
Ggf.
Eintritt der Verjährungshemmung trotz unwirksamer Zustellung des
Mahnbescheids
Die unwirksame Zustellung des Mahnbescheids
hindert den Eintritt der Verjährungshemmung nicht, wenn der
Anspruchsinhaber für die wirksame Zustellung alles aus seiner Sicht
Erforderliche getan hat, der Anspruchsgegner in unverjährter Zeit von
dem Erlass des Mahnbescheids und seinem Inhalt Kenntnis erlangt und die
Wirksamkeit der Zustellung ebenfalls in unverjährter Zeit in einem
Rechtsstreit geprüft wird.
BGH, Urt. v. 26.2.2010 - V ZR 98/09
BGB § 550
Anforderungen an die Schriftform bei § 550 BGB; Verlängerung der
Annahmefrist nicht formbedürftig
1. Die Verlängerung der Frist zur Annahme der
auf den Abschluss eines langfristigen Mietvertrages gerichteten
Erklärung bedarf nicht der Schriftform des § 550 BGB.
2. Zur Wahrung der Schriftform des § 550 BGB genügt es, wenn die
Vertragsbedingungen eines konkludent abgeschlossenen Mietvertrages in
einer der "äußeren Form" des § 126 Abs. 2 BGB genügenden Urkunde
enthalten sind.
BGH, Urt. v. 24.2.2010 - XII ZR 120/06
BGB §§ 474 Abs. 1 S. 2, 383
Abs. 3
Verbrauchsgüterkauf: Ausnahmetatbestand des § 474 Abs. 1 S. 2 bei
öffentlicher Versteigerung gebrauchter Sachen
Der Begriff der öffentlichen Versteigerung im
Sinne von § 383 Abs. 3, § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB setzt nicht voraus, dass
ein nach § 34b Abs. 5 GewO öffentlich bestellter Versteigerer, der eine
Auktion durchführt, auch Veranstalter der Auktion ist (Fortführung von
BGH, Urteil vom 9. November 2005 - VIII ZR 116/05, NJW 2006, 613).
BGH, Urt. v. 24.2.2010 - VIII ZR 71/09
BGB § 307 Abs. 1 S. 2
AGB-Kontrolle bei Erstattung von Verwaltungskosten durch den Mieter
Die in einer Formularklausel festgelegte
allgemeine Umlage von Verwaltungskosten auf den Mieter verstößt bei der
Gewerbemiete nicht gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2
BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 9. Dezember 2009 - XII ZR 109/08 -
zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
BGH, Urt. v. 24.2.2010 - XII ZR 69/08
BadWürttNRG §§ 7b, 7e; BGB
§ 912
Kein Erlöschen eines rechtmäßigen Notleitungsrechts durch anderweitige
Anschlussmöglichkeit ohne Inanspruchnahme des fremden Grundstücks
Für die Beurteilung der Frage, ob die
Voraussetzungen für ein Notleitungsrecht im Sinne von § 7e
Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg vorliegen, kommt es auf den
Zeitpunkt der Herstellung der Leitung und des Anschlusses des
begünstigten Grundstücks an.
OLG Karlsruhe, Urt. v. 24.3.2010 - 6 U 20/09
BGB §§ 280, 675, 611; InsO
§§ 36 Abs.1, 92
Abstellen auf pflichtgemäßes Verhalten des Anwalts bei fehlerhafter oder
unterlassener Beratung während der Insolvenzreife
1. Wegen fehlerhafter Beratung des Mandanten
über dessen Pflichten während der Insolvenzreife kann der Rechtsanwalt
vom Insolvenzverwalter nur in Regress genommen werden, wenn die
geschuldete Beratung einen Schaden der Insolvenzgläubiger vermieden
hätte.
2. Hätte der Mandant bei Insolvenzreife gegen Zuführung neuer Mittel
durch einen Unterhaltspflichtigen auf notwendigen Unterhalt verzichtet,
wäre die Insolvenzmasse nicht verkürzt worden.
3. Die Insolvenzgläubiger des Mandanten stehen nicht im Schutzbereich
eines Anwaltsdienstvertrages, der die Beratung des Mandanten wegen
drohender Insolvenz bezweckt.
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9.2.2010 - I-24 U
100/09
BGB §§ 254, 831
Deliktische Regelungen über Mittäter und Beteiligte dienen der Überwindung
von Beweisschwierigkeiten i.R.d. haftungsbegründenden Kausalität
OLG Düsseldorf, Urt. v. 7.2.2010 - I-19 U 13/09
BGB §§ 645 Abs. 1 a.F., 649
S. 2 a.F.; HOAI § 4 Abs. 2
Architektenvergütung gem. § 645 Abs. 1 BGB a. F. bei Totalabriss der
Bausubstanz trotz nachträglicher Vertragsaufhebung
OLG Thüringen, Urt. v. 3.2.2010 - 4 U 431/02
BGB §§ 139, 535, 542, 546,
550
Heilung eines teilweise unbestimmten Mietvertrages durch formwirksame
Nachtragsvereinbarung
1. Für den Mietgegenstand sind nicht nur die
vermieteten Räume bestimmbar zu bezeichnen, sondern auch mitvermietete
Stellplätze, Freiflächen und sonstige Nebengelasse.
2. Treffen Vertragsparteien eine Nachtragsvereinbarung zu einem
Mietvertrag, bedarf es für die Wahrung der Schriftform einer lückenlosen
Bezugnahme auf alle Schriftstücke, aus denen sich die wesentlichen
vertraglichen Vereinbarungen der Parteien ergeben. Eine solche Urkunde,
die ihrerseits dem Schriftformerfordernis genügt, heilt den Mangel
vorher errichteter Urkunden.
3. Die Ausübung einer stillschweigenden Option bedarf nicht der
Schriftform, um das Schriftformerfordernis des § 550 BGB für den
gesamten Vertrag nicht zu verletzen, denn die Ausübung bzw.
Nichtausübung der Option stellt eine auflösende Bedingung dar.
OLG Rostock, Urt. v. 8.10.2009 - 3 U 137/08
Familienrecht
BGB §§ 1612a, 1612b
Kindesunterhalt: Keine fiktive Leistungsunfähigkeit bei unbegründeter
Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Unterhaltsverpflichteten
OLG Brandenburg, Urt. v. 25.3.2010 - 9 UF 17/09
KiEntfÜbk Haag Art. 3, 11, 13 S. 1; FamFG §§ 39, 64 Abs. 1, 68 Abs. 1 S.
2
Bloße Wahrnehmung eines Umgangsrechts genügt für Ausübung des Sorgerechts
und Rückführung des Kindes
1. Aufgrund des im HKÜ-Verfahren geltenden
Beschleunigungsgrundsatzes und der fehlenden Abhilfebefugnis des
Erstgerichts genügt auch nach dem am 1. September 2009 in Kraft
getretenen neuen Recht die Einlegung der sofortigen Beschwerde beim
Beschwerdegericht, wenn der Erstentscheidung keine
Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt war.
2. An die Voraussetzungen der tatsächlichen Ausübung des Sorgerechts
sind keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Es genügt, wenn ein
Umgangsrecht wahrgenommen worden ist.
3. Zu den Voraussetzungen einer Zustimmung i.S.d. Art. 13 S. 1 Buchstabe
a HKÜ sowie der Ausschlusstatbestände Art. 13 S. 1 Buchstabe b HKÜ
("schwerwiegende Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens";
"unzumutbare Lage") und Art. 13 S. 2 HKÜ ("Widersetzen des Kindes").
OLG Nürnberg, Beschl. v. 26.2.2010 - 7 UF 20/10
BGB § 1365
Bösgläubigkeit des Dritten als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal bei
Verfügungen eines Ehegatten i. S. d. § 1365 BGB
OLG Thüringen, Beschl. v. 4.2.2010 - 4 W 36/10
IPR
RiLi 69/335/EWG Art. 4 I c
Auslegung der EWG-Richtlinie über indirekte Steuern auf die Ansammlung von
Kapital bei einem Beschluss über die Kapitalerhöhung bei einer
Kapitalgesellschaft (italienische Gesellschaftssteuer)
EuGH, Schlussantrag v, 25.3.2010, C-35/09
Öffentliches Recht
BGB §§ 288 Abs. 1, 291; ZPO §§
91 Abs. 1 Hs. 1, 100 Abs. 1, 709 S. 2
Anspruch der Hinterliegerin auf inhaltsgleiche Baulastbewilligung;
Baulastübernahme ist Nebenpflicht des Vorderliegers
LG Krefeld, Urt. v. 24.9.2009 - 5 O 10/09
Notarrecht/Verfahrensrecht
InsO § 49
Kein Erwerb eines Absonderungsrechts durch Grundstückseigentümer bei
freihändiger Verwertung des Erbbaurechts
Im Falle der freihändigen Verwertung eines
Erbbaurechts erwirbt der Grundstückseigentümer wegen dinglicher
Erbbauzinsen und Grundsteuern kein Absonderungsrecht an dem Erlös, wenn
die Belastungen nach der Veräußerung fortbestehen.
BGH, Urt. v. 11.3.2010 - IX ZR 34/09
ZPO § 522; GG Art. 103
Hinweispflicht vor Berufungsverwerfung aufgrund Fristversäumnis
Vor Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung
der Berufungsbegründungsfrist ist dem Rechtsmittelführer durch einen
Hinweis rechtliches Gehör zu gewähren, um ihm die Möglichkeit zu geben,
sich zu der Fristversäumung zu äußern und einen Antrag auf
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen (im Anschluss an
Senatsbeschlüsse vom 15. August 2007 - XII ZB 101/07 - NJW-RR 2007,
1718; vom 13. Juli 2005 - XII ZB 80/05 - NJW-RR 2006, 142 und vom 18.
Juli 2007 - XII ZB 162/06 -FamRZ 2007, 1725).
BGH, Beschl. v. 24.2.2010 - XII ZB 168/08
InsO §§ 96 Abs. 1 Nr. 3, 130 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 140 Abs. 1, Abs. 3, 142;
BGB §§ 163, 387
Zeitpunkt der Anfechtbarkeit des Erwerbs der Aufrechnungslage bei bedingten/befristeten Forderungen
Ist zumindest eine der gegenseitigen durch
Rechtsgeschäft entstandenen Forderungen bedingt oder befristet, kommt es
für die Anfechtbarkeit des Erwerbs der Aufrechnungslage auf den
Zeitpunkt an, zu dem die spätere Forderung entstanden und damit das
Gegenseitigkeitsverhältnis begründet worden ist. Die mit Abschluss eines
Vertrages entstandene Forderung ist erst ab dem Zeitpunkt und nur
insoweit zu berücksichtigen, als sie – etwa durch Erbringung der
versprochenen Leistung – werthaltig geworden ist und dem Gläubiger durch
die Aufrechnung eine tatsächliche Befriedigung seiner Forderung
ermöglicht.
BGH, Urt. v. 11.2.2010 - IX ZR 104/07
BGB §§ 387, 389; ZPO § 494a Abs. 2
Vorprozessuale Aufrechnung mit Anspruch auf Kostenerstattung aus
selbständigem Beweisverfahren zulässig
Die Aufrechnung mit einem materiell-rechtlichen
Kostenerstattungsanspruch wegen der Kosten eines selbständigen
Beweisverfahrens ist ungeachtet der Möglichkeit wirksam, dass in einem
späteren Hauptsacheverfahren über die Prozesskosten entschieden wird.
BGH, Urt. v. 11.2.2010 - VII ZR 153/08
ZPO §§ 233, 85 Abs. 2, 233,
238 Abs. 2 S. 1
Fristwahrung bei Übermittlung eines Schriftsatzes an falsche Faxnummer
(fehlendes Organisationsverschulden)
Die einer Kanzleiangestellten erteilte konkrete
Weisung, die in der Berufungsschrift angegebene Faxnummer des
Berufungsgerichts noch einmal zu überprüfen, reicht in Verbindung mit
der in der Rechtsanwaltskanzlei bestehenden allgemeinen Weisung, zur
Ermittlung der Telefaxnummer des zuständigen Gerichts das
Ortsverzeichnis "Gerichte und Finanzbehörden" zu verwenden, aus, um
Fehler bei der Ermittlung der Faxnummer oder ihrer Übertragung in den
Schriftsatz aufzudecken. Es ist dann ausnahmsweise nicht erforderlich,
die Faxnummer nach dem Absenden des Schriftsatzes nochmals anhand eines
zuverlässigen Verzeichnisses zu überprüfen.
BGH, Beschl. v. 4.2.2010 - I ZB 3/09
InsO §§ 21, 51 Nr. 1, 170 Abs. 1 S. 2
Pflicht des Insolvenzverwalters zur abgesonderten Befriedigung bei
Einziehung einer zur Sicherheit abgetretenen Forderung durch vorläufigen
Insolvenzverwalter
Hat der vorläufige Insolvenzverwalter aufgrund
richterlicher Ermächtigung eine zur Sicherheit abgetretene Forderung
eingezogen, ist der Insolvenzverwalter zur abgesonderten Befriedigung
des Sicherungsnehmers aus dem Erlös verpflichtet.
BGH, Urt. v. 21.1.2010 - IX ZR 65/09
FGG-RG Art. 111 Abs. 1; FamFG §§
51 Abs. 3 S. 1, 57 S. 2 Nr. 5
Antrag auf Erlass einer einstweiliger Anordnung nach dem 1. September 2009
begründet Eigenständigkeit des Verfahrens der einstweiligen Anordnung i.S.
der Übergangsvorschriften zum FamFG
1. Wurde das Hauptsacheverfahren vor dem 1.
September 2009 eingeleitet, der Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung aber erst danach gestellt, so findet auf das einstweilige
Anordnungsverfahren neues Recht Anwendung.
2. Auch nach neuem Recht ist eine Beschwerde gegen eine aufgrund einer
mündlichen Verhandlung ergangene einstweilige Anordnung in einer
Ehewohnungssache nur statthaft, wenn über den Antrag auf Zuweisung der
gesamten Wohnung entschieden worden ist.
OLG Nürnberg, Beschl. v. 16.3.2010 - 7 WF 237/10
|