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12.-16. April 2010
 

 
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Top-Aktuell

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2
Voraussetzungen für Schadensersatzanspruch bei zunächst aufgrund fehlerhaftem Vergabeverfahren erhaltenen Zuschlag

Die Rechtsprechung, wonach regelmäßig eine Verurteilung zu Schadensersatz wegen eines Vergabefehlers des Auftraggebers nur in Betracht kommt, wenn der Kläger bei in jeder Hinsicht rechtmäßigem Vergabeverfahren den Auftrag hätte erhalten müssen, gilt auch für Fälle, in denen dem Kläger im fehlerhaften Vergabeverfahren der Zuschlag erteilt worden ist.

BGH, Urt. v. 26.1.2010 - X ZR 86/08


Gesellschaftsrecht

GmbHG § 9c Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 2; § 3; AktG § 26
Satzungsbestimmung über Gründungskosten nicht erforderlich, wenn Gründer diese Kosten selbst tragen

OLG Frankfurt, Beschl. v. 7.4.2010 - 20 W 94/10


Steuerrecht

EStG §§ 10 Abs. 1 Nr. 1a, 22 Nr. 1 S. 1, 24 Nr. 2
Abziehbarkeit von übernommenen Beerdigungskosten als dauernde Last bei Personenverschiedenheit zwischen Übernehmer und Erben

Hat sich der Vermögensübernehmer gegenüber den Vermögensübergebern (Eltern) in einem Vermögensübergabevertrag verpflichtet, die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zu tragen, so sind die dadurch nach dem Tod des Letztverstorbenen entstandenen angemessenen Aufwendungen als dauernde Last i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar, soweit nicht der Vermögensübernehmer, sondern ein Dritter Erbe ist.

BFH, Urt. v. 19.1.2010 - X R 17/09

ErbStG §§ 10 Abs. 9, 25 a.F.
Fortsetzung der Steuerstundung trotz Veräußerung des nießbrauchsbelasteten Gegenstands bis zum Erlöschen des Nießbrauchs am Erlös

1. Hat sich der Schenker eines mit einem Nießbrauch zu seinen Gunsten belasteten Gegenstands in der Schenkungsabrede für den Fall der Veräußerung den Nießbrauch am Erlös vorbehalten, endet die Stundung der Steuer nicht bereits mit der Veräußerung des Gegenstands, sondern in verfassungskonformer Auslegung des § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG a.F. erst mit dem Erlöschen des Nießbrauchs am Erlös.
2. Die Auflage, einen Gegenstand in eine Personengesellschaft einzubringen, kommt dem an der Gesellschaft beteiligten Bedachten allein zugute und ist daher nach § 10 Abs. 9 ErbStG nicht abziehbar, wenn der Gegenstand seinem Darlehenskonto in der Gesellschaft gutgeschrieben wird.

BFH, Urt. v. 11.11.2009 - II R 31/07

ErbStG §§ 7 Abs. 1 Nr. 1, 1 Abs. 1 Nr. 2, 9 Abs. 1 Nr. 2, 29 Abs. 1 Nr. 1; AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Berücksichtigung eines Nießbrauchs des Übertragungsempfängers bei einer Rückübertragung mit Schenkungscharakter (kein Wegfall der Geschäftsgrundlage)

BFH, Urt. v. 11.11.2009 - II R 54/08


Notarrecht/Verfahrensrecht

ZVG §§ 20, 28 Abs.1, 180 Abs. 1
Miteigentümer durch Pfändung seines Aufhebungsanspruchs nicht an Verfügung über Miteigentumsanteil bei Teilungsversteigerung gehindert

Betreibt ein Gläubiger, der den dem Schuldner als Miteigentümer eines Grundstücks zustehenden Anspruch auf Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft und auf Teilung sowie Auszahlung des Erlöses gepfändet hat, die Teilungsversteigerung, ist der Schuldner auch dann nicht an einer Verfügung über seinen Miteigentumsanteil gehindert, wenn der gepfändete Anspruch dadurch untergeht.

BGH, Beschl. v. 25.2.2010 - V ZB 92/09

ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5 (a.F.)
Anforderungen an die Bestimmtheit von Vollstreckungstiteln (Koppelung an Landesbesolungsordnung)

Eine 1972 von einem Notar aufgenommene Urkunde, in der sich der Schuldner verpflichtet, an den Gläubiger Unterhalt in Höhe der Bruttobezüge eines ledigen Regierungsrats der Besoldungsgruppe A, letzte Dienstaltersstufe (14) der Saarländischen Besoldungsordnung gem. Gesetz Nr. 935 zuzüglich Ortszuschlag I b, Stufe 1 zu zahlen, genügt jedenfalls dann nicht mehr den Bestimmtheitsanforderungen für vollstreckbare Urkunden i. S. von § 794 I Nr. 5 ZPO in der bis zum 31. 12. 1998 geltenden Fassung, wenn die zum Zeitpunkt der Klauselerteilung geltende Besoldungsordnung keinen Ortszuschlag mehr enthält.

BGH, Beschl. v. 11.2.2010 - VII ZB 102/08


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

ZVG §§ 89, 90, 104; BGB §§ 987 ff.
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis zwischen früherem und neuem Ersteher eines Grundstücks nach Aufhebung eines Zuschlagsbeschlusses

1. Wird nach der Zwangsversteigerung eines Grundstücks der Zuschlagsbeschluss im Beschwerdeweg rechtskräftig aufgehoben und der Zuschlag zugleich einem anderen erteilt, verliert der ursprüngliche Ersteher das Eigentum an den Schuldner rückwirkend zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Zuschlagsbeschlusses; der neue Ersteher wird mit dem Wirksamwerden der Zuschlagserteilung an ihn Eigentümer. Von diesem Zeitpunkt an besteht zwischen dem ursprünglichen Ersteher, der das Grundstück weiterhin benutzt, und dem neuen Ersteher ein Eigentümer-Besitzer-Verhältnis.
2. Der neue Ersteher hat einen Anspruch auf Nutzungsherausgabe nach § 987 BGB ab dem Zeitpunkt, in welchem dem ursprünglichen Ersteher die im Beschwerdeweg ergangene Zuschlagsentscheidung zugestellt worden ist; bis dahin haftet der ursprüngliche Ersteher nach § 988 BGB.

BGH, Urt. v. 5.3.2010, V ZR 106/09

BGB §§ 251, 249
Fiktive Schadensabrechnung bei Unikat

Zur Frage, ob bei der fiktiven Schadensabrechnung eines als „Unikat“ anzusehenden Kraftfahrzeugs ein über den Wiederbeschaffungswert hinaus gehender Schadensbetrag abgerechnet werden kann.

BGH, Urt. v. 2.3.2010 - VI ZR 144/09

ZPO § 256; BGB § 634 Nr. 4
Werkvertragsrecht: Feststellungsklage wegen Gewährleistungsansprüchen

Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Mängeln einer Werkleistung.

BGH, Urt. v. 25.2.2010 - VII ZR 187/08

BGB §§ 323, 433; ZPO § 286
Erheblicher Sachmangel bei Lieferung eines Pkws in anderer Farbe

1. Die Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe stellt im Regelfall einen erheblichen Sachmangel und eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers dar. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer neben der im Kaufvertrag festgelegten zunächst auch eine andere Fahrzeugfarbe in Betracht gezogen hatte.
2. Zur Frage der Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugen über den Inhalt eines Telefonats, das er ohne Einwilligung des Gesprächspartners mitgehört hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 18. Februar 2003, XI ZR 165/02, NJW 2003, 1727 und BGH, 12. Januar 2005, XII ZR 227/03, BGHZ 162, 1).

BGH, Urt. v. 17.2.2010 - VIII ZR 70/07

HOAI § 57 Abs. 2; BGB § 126
Honorarvereinbarung für örtliche Bauüberwachung: Wahrung der Schriftform

Die Schriftform für die Vereinbarung eines Honorars für die örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen ist gewahrt, wenn dem Vertrag ein Angebot über ein Honorar vorausgeht, das mit einem Prozentsatz von 2,65 der anrechenbaren Kosten errechnet wird, und der Vertrag sodann, ohne dass der Prozentsatz von 2,65 nochmals erwähnt wird, dieses Honorar als Berechnungshonorar vorsieht.

BGH, Urt. v. 11.2.2010 - VII ZR 218/08

BGB §§ 535 Abs. 1 S. 2, 536
Anspruch des Mieters auf Elektrizitätsversorgung

Der Mieter hat grundsätzlich Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgeräts wie einer Waschmaschine und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte wie zum Beispiel eines Staubsaugers ermöglicht. Auf eine unterhalb dieses Mindeststandards liegende Beschaffenheit kann der Mieter nur bei eindeutiger Vereinbarung verwiesen werden. Dem genügt eine Formularklausel, nach der der Mieter in der Wohnung Haushaltsmaschinen nur im Rahmen der Kapazität der vorhandenen Installationen aufstellen darf, nicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03, NJW 2004, 3174).

BGH, Urt. v. 10.2.2010 - VIII ZR 343/08

InvG § 26 Abs.1 Nr. 2, Abs. 2 S. 1; GBO §§ 19, 29
Keine Grundbuchsperre bei fehlendem grundbuchmäßigem Nachweis der Depotbankzustimmung

Das Grundbuchamt darf die Eintragung einer Grundschuld nicht von einem grundbuchmäßigen Nachweis der Zustimmung der Depotbank gemäß § 26 Absatz 1 Nr. 2, § 26 Absatz 2 Satz 1 InvG abhängig machen.

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 12.1.2010, 11 Wx 60/09

WEG § 21
Beschluss der Eigentümerversammlung über den Rückschnitt von Bäumen muss mit den Regeln ordnungsgemäßer Baumpflege übereinstimmen

AG Düsseldorf, Urt. v. 7.9.2009, 290a C 6777/08


Familienrecht

BGB §§ 1572, 1578 b
Angemessenheit der Herabsetzung und Begrenzung des nachehelichen Unterhalts; Aspekt der nachehelichen Solidarität neben dem der ehebedingten Nachteile zu berücksichtigen

1. Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts ist vorrangig zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. § 1578b BGB beschränkt sich allerdings nicht auf die Kompensation ehebedingter Nachteile, sondern berücksichtigt auch eine darüber hinausgehende nacheheliche Solidarität (im Anschluss an die Senatsurteile vom 26. November 2008, XII ZR 131/07, BGHZ 179, 43 = FamRZ 2009, 406 und vom 27. Mai 2009, XII ZR 111/08, FamRZ 2009, 1207). 
2. Der Maßstab des angemessenen Lebensbedarfs, der nach § 1578b BGB regelmäßig die Grenze für die Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts bildet, bemisst sich nach dem Einkommen, das der unterhaltsberechtigte Ehegatte ohne die Ehe und Kindererziehung aus eigenen Einkünften zur Verfügung hätte. Dabei ist auch auf die konkrete Lebenssituation des Unterhaltsberechtigten abzustellen. Beim Krankheitsunterhalt kann deswegen nur auf das Einkommen abgestellt werden, das der Unterhaltsberechtigte ohne die Ehe und Kindererziehung im Falle seiner Krankheit zur Verfügung hätte. Aus dem Begriff der Angemessenheit folgt aber zugleich, dass der nach § 1578b BGB herabgesetzte Unterhaltsbedarf jedenfalls das Existenzminimum des Unterhaltsberechtigten erreichen muss (im Anschluss an das Senatsurteil vom 14. Oktober 2009, XII ZR 146/08, FamRZ 2009, 1990, 1991).

BGH, Urt. v. 17.2.2010 - XII ZR 140/08

BGB §§ 1573 Abs. 1, 1574
Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bei fehlender realer Chance auf eine vollschichtige Erwerbstätigkeit auch ohne hinreichende Darlegung von Erwerbsbemühungen

Feststellung einer fehlenden realen Chance auf eine vollschichtige Erwerbstätigkeit als Verkäuferin für eine sogenannte Berufsrückkehrerin unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes sowie der persönlichen Voraussetzungen wie Alter, Gesundheitszustand, Ausbildungs- und Erwerbsbiographie trotz unzureichend dargelegter Erwerbsbemühungen.

OLG Hamm, Urt. v. 3.3.2010, 5 UF 145/09

BGB § 1618 S. 2
Additive Einbennung ist bei Kleinkindern prinzipiell nicht erforderlich

Bei Kindern im Kleinkindalter, für die der Familienname kaum eine Bedeutung hat, ist eine additive Einbenennung im Sinne des § 1618 S. 2 BGB in der Regel noch nicht zum Wohle des Kindes erforderlich.

OLG Bremen, Beschl. v. 25.2.2010, 4 UF 100/09


Gesellschaftsrecht

GmbHG §§ 7, 8, 11
Regeln der sog. „wirtschaftlichen Neugründung“ auf Mantelverwendung nur anwendbar, wenn Gesellschaft „leere Hülse“ ist

1. Eine Mantelverwendung, auf die die Regeln der sog. "wirtschaftlichen Neugründung" anwendbar sind, kommt nur in Betracht, wenn die Gesellschaft eine "leere Hülse" ist, also kein aktives Unternehmen betreibt, an das die Fortführung des Geschäftsbetriebs - sei es auch unter wesentlicher Umgestaltung, Einschränkung oder Erweiterung seines Tätigkeitsgebiets - in irgendeiner wirtschaftlich oder gewichtbaren Weise anknüpfen kann.
2. Eine "leere Hülse" in diesem Sinne liegt dann nicht vor, wenn die Gesellschaft nach Gründung und Eintragung konkrete Aktivitäten zur Planung und Vorbereitung der Aufnahme ihrer nach außen gerichteten Geschäftstätigkeit im Rahmen des statutarischen Unternehmensgegenstandes entfaltet (Fortführung von BGH, 7. Juli 2003, II ZB 4/02, BGHZ 155, 318).

BGH, Beschl. v. 18.1.2010 - II ZR 61/09


Steuerrecht

ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3
Erbfallkostenpauschbetrag pro Erbfall, nicht pro Erwerber von Todes wegen

Unabhängig von der Anzahl der Erwerber von Todes wegen können für die Summe der in § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG genannten Kosten eines Erbfalls pauschal nicht mehr als 10.300 EUR abgezogen werden.

BFH, Beschl. v. 24.2.2010, II R 31/08


Internationales Privatrecht

EuGVVO Art. 22 Nr. 2
Zuständigkeit für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten nach Brüssel-I-Verordnung (Maßgeblichkeit des statutarischen Sitzes bei englischer Ltd.)

OLG Frankfurt, Urt. v. 3.2.2010, 21 U 54/09


Notarrecht/Verfahrensrecht

ZPO §§ 256, 138 Abs. 3; BGB §§ 249, 251; SGB VI § 187
Regressanspruch bei anwaltlicher Fehlberatung im Scheidungsverfahren

1. Hat ein Rechtsanwalt in einem Scheidungsverbundverfahren bezifferte Ansprüche seines Mandanten auf Hausratsteilung geltend gemacht, kann er sich in einem später gegen ihn geführten Regressprozess nicht darauf beschränken, den Wert der Gegenstände unsubstantiiert zu bestreiten.
2. Hat ein Rechtsanwalt dem Mandanten pflichtwidrig zum Abschluss eines Vergleichs geraten, der zu einem Verlust von Versorgungsausgleichsansprüchen geführt hat, kann der Mandant lediglich die Feststellung begehren, vom Zeitpunkt der Rentenberechtigung an so gestellt zu werden, als sei dieser Betrag auf sein Versicherungskonto eingezahlt worden, wenn eine die Rente erhöhende Zahlung an den Rentenversicherungsträger nach dem Sozialversicherungsrecht nicht zulässig ist.

BGH, Urt. v. 11.3.2010 - IX ZR 104/08

ZPO § 574; FamFG §§ 18, 68 Abs. 3 S. 2, 70, 71 Abs. 2 S. 1, 81 Abs. 1  S. 2, 420
Anwendung von § 574 ZPO bei Rechtsbeschwerde gegen Verweigerung von Verfahrenskostenhilfen

1. Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verweigerung von Verfahrenskostenhilfe richtet sich nicht nach § 70 FamFG, sondern nach § 574 ZPO und setzt auch in Freiheitsentziehungssachen die Zulassung durch das Beschwerdegericht voraus.
2. Die Frist zur Nachholung der versäumten Rechtsbeschwerdebegründung beginnt gemäß § 18 Abs. 1 FamFG mit der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe. Sie beträgt in verfassungskonformer Anwendung von § 18 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 FamFG einen Monat (§ 71 Abs. 2 Satz 1 FamFG). 
3. § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG gilt auch für die persönliche Anhörung des Betroffenen. 
4. Der Sicherungshaftantrag der beteiligten Behörde muss dem Betroffenen vor der persönlichen Anhörung nach § 420 FamFG zugeleitet werden. Die Eröffnung des Haftantrags zu Beginn der Anhörung genügt (nur), wenn der Sachverhalt einfach gelagert und der Betroffene auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Überraschung ohne weiteres auskunftsfähig ist.
5. Nur unter diesen Voraussetzungen kann bei der deutschen Sprache nicht mächtigen Betroffenen auch von einer schriftlichen Übersetzung des Haftantrags abgesehen und für die mündliche Eröffnung ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden.
6. Bei Betroffenen , die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, ist regelmäßig nach § 81 Abs. 1 Satz 2 FamFG anzuordnen, dass von der Erhebung von Dolmetscherkosten abzusehen ist.

BGH, Beschl. v. 4.3.2010 - V ZB 222/09

ZPO §§ 233, 236 Abs. 2
Erhebung von Zeugenbeweis bei Unglaubwürdigkeit der eidesstaaatlichen Versicherung im Wiedereinsetzungsverfahren

Wenn das Beschwerdegericht im Verfahren der Wiedereinsetzung einer eidesstattlichen Versicherung keinen Glauben schenkt, muss es den Antragsteller darauf hinweisen und entsprechenden Zeugenbeweis erheben (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 11. November 2009 – XII ZB 174/08 – FamRZ 2010, 122).

BGH, Beschl. v. 24.2.2010 - XII ZB 129/09

InsO §§ 295 Abs. 1 S. 3, 296 Abs. 1 S. 1
Rechtsschuldbefreiung auch bei Teilzahlungen nach freiwilliger Aufdeckung eines Obliegenheitsverstoßes

1. Die Restschuldbefreiung kann nicht versagt werden, wenn der Schuldner die Aufnahme einer Tätigkeit nachträglich mitteilt und den dem Treuhänder vorenthaltenen Betrag bezahlt, bevor sein Verhalten aufgedeckt und ein Versagungsantrag gestellt worden ist.
2. Die Restschuldbefreiung kann nicht versagt werden, solange der Schuldner nach freiwilliger Offenbarung eines Obliegenheitsverstoßes aufgrund einer Vereinbarung mit dem Treuhänder Teilzahlungen erbringt, die zu einem vollständigen Ausgleich des vorenthaltenen Betrages führen können.

BGH, Beschl. v. 18.2.2010 - IX ZB 211/09

 

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