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Top-Aktuell
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
WEG § 29 Abs. 1
Besetzung des Verwaltungsbeirats einer Wohnungseigentümergemeinschaft;
Anforderungen an die „ordnungsgemäße Verwaltung“
Eine von § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG abweichende
Besetzung des Verwaltungsbeirats entspricht nur dann einer
ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer die Weichen für
eine solche Wahl durch eine Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 2 WEG
gestellt oder aber der Wohnungseigentümergemeinschaft die Festlegung
der Zahl der Beiratsmitglieder zur Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss
zugewiesen haben.
BGH, Urt. v. 5.2.2010 - V ZR 126/09
Gesellschaftsrecht
EGGmbHG § 3 Abs. 4; GmbHG § 19
Abs. 4
Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Neuregelung verdeckter Sacheinlagen
durch das MoMiG
Steuerrecht
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
Erbschaftsteuerpflicht der Zustiftung bei Identität zwischen Zuwendendem
und einzigem Begünstigen der Stiftung
Die Zustiftung an eine (Familien-)Stiftung ist
auch dann gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nach der Steuerklasse III
steuerpflichtig, wenn der Zuwendende zugleich der einzige Begünstigte
der Stiftung ist.
BFH, Urt. v. 9.12.2009 - II R 22/08
Gesetzesänderungen
Immobilienrecht
MaBV § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 5,
§ 4 Abs. 1 Nr. 1, § 19 u. a.
Anpassung der MaBV an veränderte gewerberechtliche
Vorschriften
Rechtsverordnung des BMWi vom 9. März
2010, BGBl. 2010 I S. 264
Inkrafttreten am 18.3.2010
vgl. Vorabdruck DNotI-Report 7/2010
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Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
GBO §§ 20, 19, 29; BGB § 925
Für den Nachweis der dinglichen Einigung genügen Bewilligung der Eintragung
durch den Veräußerer und Beantragung durch den Erwerber für sich allein
nicht
OLG Brandenburg, Beschl. v. 17.9.2009 - 5 Wx 6/09
BGB § 648
Anforderungen an die Eintragung einer Bauhandwerkssicherungshypothek durch
den Architekten
Vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten hat der
Architekt keinen Anspruch auf Sicherung seiner Honorarforderung durch
Eintragung einer Bauhandwerkssicherungshypothek.
(Leitsatz der DNotI-Redaktion)
OLG Hamburg, Beschl. v. 18.3.2009 - 14 W 24/09
BGB §§ 649, 651
Kündigung eines Werklieferungsvertrages vor Produktionsbeginn und
Auswirkungen auf den Teilvergütungsanspruch des Werkunternehmers
1. Unwirksamkeit einer AGB-Klausel zur Höhe
einer Pauschalvergütung bei Kündigung eines Vertrages über den Einbau
eines Treppenlifts (hier: 30% des vereinbarten Preises bei Kündigung vor
Produktionsbeginn).
2. Kündigt der Besteller den Vertrag nach Ablauf einer vereinbarten
Widerrufsfrist, hat der Unternehmer keinen Anspruch auf Vergütung für
mit der Produktion des Treppenlifts verbundene Leistungen, die er vor
Ablauf der Widerrufsfrist erbracht hat.
3. Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Teilvergütungsanspruchs
nach §§ 649, 651 BGB.
OLG Hamm, Urt. v. 10.11.2009 - 19 U 34/09
BGB §§ 158, 162
Objektive Erfüllung des Treuwidrigkeitstatbestandes gem. § 162 Abs. 1 BGB
ausreichend, um die Fiktion des Bedingungseintritts herbeizuführen
AG Krefeld, Urt. v. 10.3.2010 - 2 C 29/08
Familienrecht
BGB §§ 1361 Abs. 2, 1570, 1574
Verpflichtung des Unterhaltsberechtigten zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
nach Ablauf des Trennungsjahres
OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.2009 - II-7 UF 88/09
BGB §§ 1386 Abs. 3, 1379 Abs.
2, 1353
Kein Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich bei endgültig gescheiterter
Ehe
OLG Bamberg, Urt. v. 20.8.2009 - 2 UF 133/09
Gesellschaftsrecht
BGB § 738 Abs. 1 S. 2; HGB §
128
Kein Freistellungsanspruch des Gesellschafters i. S. d. § 738 Abs. 1 S. 2
BGB für Sozialansprüche
Dem ausgeschiedenen Gesellschafter einer
BGB-Gesellschaft steht gegenüber dem Anspruch der Gesellschaft auf
Ausgleich eines negativen Auseinandersetzungsguthabens kein
Freistellungsanspruch und damit kein darauf gestütztes
Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich in der Auseinandersetzungsbilanz
passivierter Sozialansprüche einzelner Gesellschafter gegen die
Gesellschaft zu. Der ausgeschiedene Gesellschafter kann Freistellung
nach § 738 Abs. 1 Satz 2 2. Halbs. BGB nur von gemeinschaftlichen
Schulden, d.h. von Verbindlichkeiten der Gesellschaft verlangen, für die
er analog § 128 HGB haftet. Für Sozialansprüche besteht keine Haftung
analog § 128 HGB.
BGH, Beschl. v. 18.1.2010 - II ZR 31/09
AktG § 122 Abs. 3
Ermächtigung zur Einberufung einer Hauptversammlung durch Gericht auf Antrag
eines Aktionärs
Gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung einer
Hauptversammlung, nachdem die Gesellschaft eine einberufene
Hauptversammlung abgesagt und auf das Einberufungsverlangen eines
Aktionärs einen neuen Termin ohne Tagesordnung bekannt gegeben hat.
OLG München, Beschl. v. 9.11.2009 - 31 Wx 134/09
GmbHG § 45; AktG §§ 243, 245
Nr. 1
Pflicht zur Information einzelner Gesellschafter zwecks Ermöglichung der
sachgerechten Beurteilung eines Beschlussvorschlags
OLG München, Urt. v. 29.10.2009 - 23 U 1622/09
GmbHG §§ 2 Abs. 1a, 54 Abs. 1
S. 2
Formelle Anforderungen an die Anmeldung einer Kapitalerhöhung im
vereinfachten Verfahren
Anmeldung einer Kapitalerhöhung nach Gründung
einer GmbH (hier: Unternehmergesellschaft - haftungsbeschränkt) im
vereinfachten Verfahren.
OLG München, Beschl. v. 29.10.2009 - 31 Wx 124/09
AktG §§ 241 ff., 119 Abs. 2
Ungeschriebene Zuständigkeit der Hauptversammlung bei Voraussehbarkeit einer
wesentlichen Veränderung der Unternehmensstruktur infolge eines
Beteiligungserwerbs
1. Auch bei einer Nichtigkeitsklage nach § 249
AktG kann ein Streithelfer auf Seiten der Kläger gem. § 246 Abs. 4 S. 2
AktG nur binnen eines Monats nach Bekanntmachung der Klageerhebung
beitreten.
2. Ist voraussehbar, dass es durch den vorgesehenen Erwerb einer
Beteiligung zu einer wesentlichen Veränderung der Unternehmensstruktur
kommt, d.h. einer erheblichen Änderung der Kapitalstruktur, insbesondere
der Erhöhung des Verschuldungsgrades sowie wegen des erforderlichen
Einstiegs des Rettungsfonds SoFFin zu Änderungen der Leitungsstruktur,
ist für die Frage des Beteiligungserwerbs eine ungeschriebene
Zuständigkeit der Hauptversammlung gegeben.
LG Frankfurt, Urt. v. 15.12.2009 - 3-5 O 208/09
HGB § 12; GmbHG § 40
Formelle Anforderungen an die elektronische Übermittlung der
Gesellschafterliste durch den Notar
1. Bei Einreichung der Gesellschafterliste zum
Handelsregister durch einen Notar nach § 40 Abs. 2 S.1 GmbHG erfüllt die
elektronische Übermittlung (§ 12 Abs. 2 S.1 HGB) eines mit einem
einfachen elektronischen Zeugnis versehenen Dokuments die gesetzliche
Form.
2. Es steht dem Notar nach § 12 Abs. 2 S. 2 HS 1 HGB ("genügt")
allerdings frei, eine elektronische Aufzeichnung zu übermitteln, unter
welchem Begriff ein optisches Abbild der Papierurkunde zu verstehen ist.
Gesetzlich vorgeschrieben ist hier die Einreichung einer die
Unterschrift des Notars und dessen Dienstsiegel bildlich zeigenden
Urkunde jedoch nicht.
LG Trier, Beschl. v. 19.3.2009 - 7 HK T 1/09
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