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22.-26. März 2010
 

 
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Top-Aktuell

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

WEG § 29 Abs. 1
Besetzung des Verwaltungsbeirats einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anforderungen an die „ordnungsgemäße Verwaltung“

Eine von § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG abweichende Besetzung des Verwaltungsbeirats entspricht nur dann einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer die Weichen für eine solche Wahl durch eine Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 2 WEG gestellt oder aber der Wohnungseigentümergemeinschaft die Festlegung der Zahl der Beiratsmitglieder zur Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen haben.

BGH, Urt. v. 5.2.2010 - V ZR 126/09


Gesellschaftsrecht

EGGmbHG § 3 Abs. 4; GmbHG § 19 Abs. 4
Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Neuregelung verdeckter Sacheinlagen durch das MoMiG 

Steuerrecht

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
Erbschaftsteuerpflicht der Zustiftung bei Identität zwischen Zuwendendem und einzigem Begünstigen der Stiftung

Die Zustiftung an eine (Familien-)Stiftung ist auch dann gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nach der Steuerklasse III steuerpflichtig, wenn der Zuwendende zugleich der einzige Begünstigte der Stiftung ist.

BFH, Urt. v. 9.12.2009 - II R 22/08


Gesetzesänderungen

Immobilienrecht

MaBV § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 5, § 4 Abs. 1 Nr. 1, § 19 u. a.
Anpassung der MaBV an veränderte gewerberechtliche Vorschriften

Rechtsverordnung des BMWi vom 9. März 2010, BGBl. 2010 I S. 264

Inkrafttreten am 18.3.2010

vgl. Vorabdruck DNotI-Report 7/2010

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Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

GBO §§ 20, 19, 29; BGB § 925
Für den Nachweis der dinglichen Einigung genügen Bewilligung der Eintragung durch den Veräußerer und Beantragung durch den Erwerber für sich allein nicht

OLG Brandenburg, Beschl. v. 17.9.2009 - 5 Wx 6/09

BGB § 648
Anforderungen an die Eintragung einer Bauhandwerkssicherungshypothek durch den Architekten

Vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten hat der Architekt keinen Anspruch auf Sicherung seiner Honorarforderung durch Eintragung einer Bauhandwerkssicherungshypothek.
(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Hamburg, Beschl. v. 18.3.2009 - 14 W 24/09

BGB §§ 649, 651
Kündigung eines Werklieferungsvertrages vor Produktionsbeginn und Auswirkungen auf den Teilvergütungsanspruch des Werkunternehmers

1. Unwirksamkeit einer AGB-Klausel zur Höhe einer Pauschalvergütung bei Kündigung eines Vertrages über den Einbau eines Treppenlifts (hier: 30% des vereinbarten Preises bei Kündigung vor Produktionsbeginn).
2. Kündigt der Besteller den Vertrag nach Ablauf einer vereinbarten Widerrufsfrist, hat der Unternehmer keinen Anspruch auf Vergütung für mit der Produktion des Treppenlifts verbundene Leistungen, die er vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht hat.
3. Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Teilvergütungsanspruchs nach §§ 649, 651 BGB.

OLG Hamm, Urt. v. 10.11.2009 - 19 U 34/09

BGB §§ 158, 162
Objektive Erfüllung des Treuwidrigkeitstatbestandes gem. § 162 Abs. 1 BGB ausreichend, um die Fiktion des Bedingungseintritts herbeizuführen

AG Krefeld, Urt. v. 10.3.2010 - 2 C 29/08


Familienrecht

BGB §§ 1361 Abs. 2, 1570, 1574
Verpflichtung des Unterhaltsberechtigten zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach Ablauf des Trennungsjahres

OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.10.2009 - II-7 UF 88/09

BGB §§ 1386 Abs. 3, 1379 Abs. 2, 1353
Kein Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich bei endgültig gescheiterter Ehe

OLG Bamberg, Urt. v. 20.8.2009 - 2 UF 133/09


Gesellschaftsrecht

BGB § 738 Abs. 1 S. 2; HGB § 128
Kein Freistellungsanspruch des Gesellschafters i. S. d. § 738 Abs. 1 S. 2 BGB für Sozialansprüche

Dem ausgeschiedenen Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft steht gegenüber dem Anspruch der Gesellschaft auf Ausgleich eines negativen Auseinandersetzungsguthabens kein Freistellungsanspruch und damit kein darauf gestütztes Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich in der Auseinandersetzungsbilanz passivierter Sozialansprüche einzelner Gesellschafter gegen die Gesellschaft zu. Der ausgeschiedene Gesellschafter kann Freistellung nach § 738 Abs. 1 Satz 2 2. Halbs. BGB nur von gemeinschaftlichen Schulden, d.h. von Verbindlichkeiten der Gesellschaft verlangen, für die er analog § 128 HGB haftet. Für Sozialansprüche besteht keine Haftung analog § 128 HGB.

BGH, Beschl. v. 18.1.2010 - II ZR 31/09

AktG § 122 Abs. 3
Ermächtigung zur Einberufung einer Hauptversammlung durch Gericht auf Antrag eines Aktionärs

Gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung einer Hauptversammlung, nachdem die Gesellschaft eine einberufene Hauptversammlung abgesagt und auf das Einberufungsverlangen eines Aktionärs einen neuen Termin ohne Tagesordnung bekannt gegeben hat.

OLG München, Beschl. v. 9.11.2009 - 31 Wx 134/09

GmbHG § 45; AktG §§ 243, 245 Nr. 1
Pflicht zur Information einzelner Gesellschafter zwecks Ermöglichung der sachgerechten Beurteilung eines Beschlussvorschlags

OLG München, Urt. v. 29.10.2009 - 23 U 1622/09

GmbHG §§ 2 Abs. 1a, 54 Abs. 1 S. 2
Formelle Anforderungen an die Anmeldung einer Kapitalerhöhung im vereinfachten Verfahren

Anmeldung einer Kapitalerhöhung nach Gründung einer GmbH (hier: Unternehmergesellschaft - haftungsbeschränkt) im vereinfachten Verfahren.

OLG München, Beschl. v. 29.10.2009 - 31 Wx 124/09

AktG §§ 241 ff., 119 Abs. 2
Ungeschriebene Zuständigkeit der Hauptversammlung bei Voraussehbarkeit einer wesentlichen Veränderung der Unternehmensstruktur infolge eines Beteiligungserwerbs

1. Auch bei einer Nichtigkeitsklage nach § 249 AktG kann ein Streithelfer auf Seiten der Kläger gem. § 246 Abs. 4 S. 2 AktG nur binnen eines Monats nach Bekanntmachung der Klageerhebung beitreten.
2. Ist voraussehbar, dass es durch den vorgesehenen Erwerb einer Beteiligung zu einer wesentlichen Veränderung der Unternehmensstruktur kommt, d.h. einer erheblichen Änderung der Kapitalstruktur, insbesondere der Erhöhung des Verschuldungsgrades sowie wegen des erforderlichen Einstiegs des Rettungsfonds SoFFin zu Änderungen der Leitungsstruktur, ist für die Frage des Beteiligungserwerbs eine ungeschriebene Zuständigkeit der Hauptversammlung gegeben.

LG Frankfurt, Urt. v. 15.12.2009 - 3-5 O 208/09

HGB § 12; GmbHG § 40
Formelle Anforderungen an die elektronische Übermittlung der Gesellschafterliste durch den Notar

1. Bei Einreichung der Gesellschafterliste zum Handelsregister durch einen Notar nach § 40 Abs. 2 S.1 GmbHG erfüllt die elektronische Übermittlung (§ 12 Abs. 2  S.1 HGB) eines mit einem einfachen elektronischen Zeugnis versehenen Dokuments die gesetzliche Form.
2. Es steht dem Notar nach § 12 Abs. 2  S. 2 HS 1 HGB ("genügt") allerdings frei, eine elektronische Aufzeichnung zu übermitteln, unter welchem Begriff ein optisches Abbild der Papierurkunde zu verstehen ist. Gesetzlich vorgeschrieben ist hier die Einreichung einer die Unterschrift des Notars und dessen Dienstsiegel bildlich zeigenden Urkunde jedoch nicht.

LG Trier, Beschl. v. 19.3.2009 - 7 HK T 1/09

 

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