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1.-5. März 2010
 

 
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Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass der Gutachtenversand seit dem 1.1.2010 ausschließlich per E-Mail erfolgt und es deshalb erforderlich ist, dass bei jeder Anfrage eine gültige E-Mail-Adresse angegeben wird.


Top-Aktuell

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB §§ 157, 242
Pflegeverpflichtung bei Übergabe; im Zweifel keine Umwandlung in Zahlungsanspruch durch ergänzende Vertragsauslegung

Kann ein Familienangehöriger, der als Gegenleistung für die Übertragung eines Grundstücks die Pflege des Übergebers übernommen hat, seine Leistung wegen Umzugs des Übergebers in ein Pflegeheim nicht mehr erbringen, wird sich dem im Rahmen einer ergänzenden Vertragsauslegung zu ermittelnden hypothetischen Parteiwillen im Zweifel nicht entnehmen lassen, dass an die Stelle des ersparten Zeitaufwands ein Zahlungsanspruch des Übergebers treten soll.

BGH, Urt. v. 29.1.2010 - V ZR 132/09


Familienrecht

BGB § 426 Abs. 1 S. 1
Aufgabenverteilung in nichtehelicher Lebensgemeinschaft; Folgen für die Kostentragung

Obliegt nach der von den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gewählten Aufgabenverteilung einem von ihnen, für die Kosten der gemeinsamen Lebensführung (hier: Miete der gemeinsamen Wohnung) aufzukommen, so umfasst die für die Zeit des Zusammenlebens anzunehmende anderweitige Bestimmung im Sinne des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB auch die Aufwendungen, die in dieser Zeit zu begleichen gewesen wären. Ein Gesamtschuldnerausgleich scheidet deshalb auch dann aus, wenn die vor der Trennung der Parteien fällig gewordenen Zahlungsverpflichtungen erst nach der Trennung erfüllt worden sind.

BGH, Urt. v. 3.2.2010 - XII ZR 53/08


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

WEG § 10 Abs. 6 S. 3
Wohnungseigentümergemeinschaft kann Gewährleistungsansprüche auch dann „an sich ziehen“, wenn diese nur einzelnen Mitgliedern zustehen

Der Befugnis der Wohnungseigentümer, Erfüllungs- und Nacherfüllungsansprüche durch Mehrheitsbeschluss auf die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Ausübung zu übertragen (sog. Ansichziehen), steht nicht entgegen, dass nur einem Mitglied der Gemeinschaft ein Anspruch auf ordnungsgemäße Herstellung oder Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums zusteht.

BGH, Urt. v. 15.1.2010 - V ZR 80/09

BGB § 358 Abs. 3
Darlehensvertrag und Restschuldversicherungsvertrag als verbundene Geschäfte

Ein Darlehensvertrag und ein Restschuldversicherungsvertrag können verbundene Geschäfte sein.

BGH, Urt. v. 15.12.2009 - XI ZR 45/09

BGB § 463 a. F.; BGB §§ 434, 444 n. F.
Arglistiges Verschweigen eines Sachmangels bei Feuchtigkeit des Kellers eines 1933 erbauten Hauses

BGH, Urt. v. 7.11.2008 - V ZR 138/07

ErbbauRG § 9; BGB § 244
Anpassung einer Wertsicherungsklausel bei Wegfall des ursprünglich vereinbarten Preisindexes

BGH, Urt. v. 31.10.2008 - V ZR 71/08


Familienrecht

BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1
Völlige Verwahrlosung verbunden mit Gesundheitsgefahr durch körperliche Verelendung und Unterversorgung für zivilrechtliche Unterbringung durch Betreuer ausreichend

Die zivilrechtliche Unterbringung durch einen Betreuer nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt keine akute, unmittelbar bevorstehende Gefahr voraus; notwendig ist allerdings eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Betreuten. Die Gefahr für Leib oder Leben setzt kein zielgerichtetes Verhalten des Betreuten voraus, so dass auch eine völlige Verwahrlosung ausreichen kann, wenn damit eine Gesundheitsgefahr durch körperliche Verelendung und Unterversorgung verbunden ist.

BGH, Beschl. v. 13.1.2010 - XII ZB 248/09

PStG § 36; BGB § 1617; EGBGB § 10; EG Art. 18
Zulässigkeit eines Doppelnamens bei in England geborenem deutschem Kind; Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts

OLG München, Beschl. v. 19.1.2010 - 31 Wx 152/09

BGB §§ 1601, 1603; SGB XII §§ 94, 62
Erbringung laufender Pflegeleistungen kann Barunterhaltspflicht gegenüber Eltern entfallen lassen

1. Betreut ein Kind einen pflegebedürftigen Elternteil kann er seine Unterhaltspflicht durch die damit in Natur erbrachten Unterhaltsleistungen erfüllen. Daneben besteht dann kein Anspruch auf eine Geldrente. Damit entfällt ein zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch, der auf den Träger der Sozialhilfe übergehen könnte.
2. Erbringt ein Kind erhebliche Leistungen zur häuslichen Pflege, stellt sich die Inanspruchnahme auf ergänzenden Barunterhalt zugleich als unzumutbare Härte iSv. § 94 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII dar. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Leistungsträger durch die familiäre Pflege weitere Leistungen erspart, die das von ihm nach § 64 SGB XII zu zahlende Pflegegeld noch deutlich übersteigen.

OLG Oldenburg, Urt. v. 14.1.2010 - 14 UF 134/09


Erbrecht

NEhelG Art. 12 § 10 Abs. 2; EMRK Art. 8, 14
Zum gesetzlichen Erbrecht vor dem 1.7.1949 geborener Kinder nach ihrem Vater

Zur Pflicht der deutschen Gerichte zur konventionsgemäßen Auslegung des Art. 12 § 10 Abs. 2 S. 1 NEhelG im Hinblick auf die Entscheidung des EGMR vom 28.5.2009 (FamRZ 2009, 1293) zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder.
(Leitsatz der DNotI-Redaktion)

OLG Stuttgart, Beschl. v. 24.11.2009 - 8 W 462/09


Steuerrecht

ErbStG §§ 6 Abs. 2, 15 Abs. 3; BGB §§ 2269, 2280
Wird im Rahmen der Schlusserbfolge aus einem Berliner Testament für einige Erben die Beziehung zum vorverstorbenen Ehegatten zugrunde gelegt, so erfolgt keine Quotelung

Haben sich Ehegatten durch gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag gegenseitig als Erben und Verwandte als Schlusserben eingesetzt, ist das beim Tod des länger lebenden Ehegatten dem Werte nach noch vorhandene Vermögen des zuerst verstorbenen Ehegatten im Rahmen der Bindungswirkung der getroffenen Verfügungen erbschaftsteuerrechtlich nach § 15 Abs. 3 ErbStG vorrangig und ohne weitere Quotelung den mit dem Erstverstorbenen näher verwandten Schlusserben zuzuordnen.

BFH, Urt. v. 27.8.2008 - II R 23/06


Notarrecht/Verfahrensrecht

ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 1
Reichweite des Vorrechts der Wohnungseigentümergemeinschaft im Zwangsversteigerungsverfahren

Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft das Vorrecht der Zuordnung ihrer Forderungen zu der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG in voller Höhe in Anspruch genommen, steht ihr nach der Ablösung der Forderungen dieses Vorrecht in demselben Zwangsversteigerungsverfahren nicht nochmals zu.

BGH, Beschl. v. 4.2.2010 - V ZB 129/09

InsO § 14 Abs. 1
Insolvenzeröffnung allein aufgrund Forderung aus vollstreckbarer Urkunde; einstweilige Einstellung der Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung

Wird der Insolvenzantrag allein auf eine Forderung aus einer vollstreckbaren Urkunde gestützt und ist auf die von dem Schuldner erhobene Vollstreckungsabwehrklage die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt worden, so sind Einwendungen gegen die Forderung im Insolvenzeröffnungsverfahren nicht zu berücksichtigen, falls der Schuldner die für die Einstellung der Zwangsvollstreckung erforderliche Sicherheitsleistung nicht erbracht hat und der Titel weiter vollstreckbar ist.

BGH, Beschl. v. 14.1.2010 - IX ZB 177/09

InsO § 295 Abs. 1 Nr. 1
Umfang der Erwerbsobliegenheit

Ein Schuldner, der lediglich eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, hat sich im Rahmen der Erwerbsobliegenheit regelmäßig um eine angemessene Vollzeittätigkeit zu bemühen.

BGH, Beschl. v. 14.1.2010 - IX ZB 242/06

ZVG §§ 115 Abs. 1, 10 Abs. 1 Nr. 3; ThürKAG § 7
Verteilungstermin als maßgeblicher Zeitpunkt bzgl. Sach- und Rechtslage

BGH, Urt. v. 14.1.2010 - IX ZR 50/07

 

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