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Hinweis in eigener Sache
Umstellung des Gutachten-Abruf-Dienstes zum 1. Februar
2010
Die im DNotI-Report angekündigten Gutachten, die bislang
entweder per Fax-Abruf oder im Internet unter: www.dnoti-online-plus.de
angefordert werden konnten, sind ab sofort auf der DNotI-Homepage
(http://faxabruf.dnoti-online-plus.de/) verfügbar. In diesem frei
zugänglichen Bereich können die Gutachten über die Gutachten-Abruf-Nummer
oder mit Titelschlagworten aufgefunden werden. Zum 1. Februar 2010 wird der
Fax-Abruf eingestellt.
Top-Aktuell
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB § 653
Keine Maklerprovision bei Aufgabe der Absicht zum Verkauf
Ein Provisionsanspruch des Maklers entsteht dann
nicht, wenn dieser eine tatsächlich bestehende Möglichkeit zum Erwerb
eines Objekts nachweist, diese Möglichkeit sich aber zerschlägt, weil
der Eigentümer die Verkaufsabsicht aufgegeben hat, sie dann aber später
unter veränderten Umständen erneut fasst und wenn nun der Kunde ohne
Hinweis des Maklers diese neu entstandene Gelegenheit nutzt.
OLG Hamburg, Beschl. v. 17.11.2009 - 13 U 140/09
BGB §§ 309 Nr. 7, 305
Anwendbarkeit der AGB-Vorschriften beim Kauf unter Privatleuten bei
Verwendung eines Vertragsformulars eines Dritten (keine Anwendbarkeit im
entschiedenen Fall)
Notarrecht/Verfahrensrecht
FamFG §§ 46 S. 1, 75; ZPO §
706 Abs. 2 S. 1
Notfristzeugnis für Erteilung des Rechtskraftzeugnis nach § 46 S. 1 FamFG
nicht erforderlich
BGH, Beschl. v. 9.12.2009 – XII ZB 215/09
Gesetzesänderungen
Gesellschaftsrecht
Änderung des
Stiftungsgesetzes NRW, u.a. StiftG NRW §§ 5 Abs. 2, 7 Abs. 1, Abs. 2
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
WEG §§ 10 Abs. 2 S. 3, 21
Abs. 8
Anfechtbarkeit eines Negativbeschlusses
a) Die Ablehnung eines Beschlussantrags durch
die Wohnungseigentümer (Negativbeschluss) unterliegt auch ohne
Verbindung mit einem auf die Feststellung eines positiven
Beschlussergebnisses gerichteten Antrags der gerichtlichen Anfechtung
(Abgrenzung zu Senat, BGHZ 152, 46, 51 und 156, 19, 22).
b) Die vorherige Befassung der Versammlung der Wohnungseigentümer mit
einem auf deren Mitwirkung an einer ordnungsgemäßen Verwaltung
gerichteten Antrag ist Zulässigkeitsvoraussetzung der Gestaltungsklage
nach § 21 Abs. 8 WEG.
c) Für die Entscheidung über das Verlangen eines Wohnungseigentümers
nach einer vom Gesetz abweichenden Vereinbarung oder der Anpassung einer
Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 Satz 3 WEG) fehlt den Wohnungseigentümern die
Beschlusskompetenz; die auf Zustimmung zu der Änderung gerichtete
Leistungsklage ist deshalb ohne vorherige Befassung der
Wohnungseigentümerversammlung zulässig.
d) Die Regelung in § 16 Abs. 4 WEG zur Änderung eines
Kostenverteilungsschlüssels im Einzelfall schließt nicht die
Geltendmachung des auch denselben Einzelfall betreffenden Anspruchs auf
Zustimmung zur generellen Änderung der Kostenverteilung nach § 10 Abs. 2
Satz 3 WEG aus.
e) Der Anspruch eines Wohnungseigentümers, nach § 16 Abs. 4 Satz 1 WEG
im Einzelfall eine abweichende Kostenverteilung durchzusetzen, besteht
nicht schon dann, wenn sie dem in der Vorschrift genannten
Gebrauchsmaßstab Rechnung trägt; die in § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG genannten
Voraussetzungen für die generelle Änderung eines
Kostenverteilungsschlüssels müssen ebenfalls vorliegen.
BGH, Urt. v. 15.1.2010 - V ZR 114/09
WEG § 15; BGB § 1004
Keine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft im Hinblick auf
beschränktes Vermietungsverbot; Definition der ‚Wohnnutzung’
a) Bei der Abweisung einer
Beschlussanfechtungsklage darf nicht offen gelassen werden, ob der
angefochtene Beschluss die Geltendmachung einer Unterlassungsklage bloß
vorbereitet oder auf der Grundlage eines solchen Anspruchs eine
bestimmte Nutzung des Sondereigentums untersagt.
b) Wenn die Teilungsklärung nichts anderes bestimmt und die
Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben, ist die Vermietung
einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde
Feriengäste Teil der zulässigen Wohnnutzung.
BGH, Urt. v. 15.1.2010 - V ZR 72/09
GBO § 35
Eidesstattliche Versicherung in Grundbuchantragsverfahren als zulässiges
Beweismittel bzgl. Inexistenz weiterer Abkömmlinge (Erbfolge)
Gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass zur
Feststellung der Erbfolge tatsächliche Ermittlungen erforderlich sind,
so ist die von einem überlebenden Ehegatten oder einem Abkömmling vor
dem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung zum Nachweis für die
negative Tatsache, dass außer einem bestimmten, zum Erben eingesetzten
Abkömmling des Erblassers keine weiteren, das Erbrecht dieses Berufenen
schmälernden Abkömmlinge vorhanden sind, im Grundbuchantragsverfahren
grundsätzlich als Beweismittel zu berücksichtigen.
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.1.2010 - I-3 Wx
217/09
BGB § 321
Leistungsverweigerungsrecht des Vorleistungsverpflichteten bei nur
vorübergehendem Leistungshindernis des Berechtigten
a) Auch ein vorübergehendes Leistungshindernis
auf Seiten des Vorleistungsberechtigten kann ein
Leistungsverweigerungsrecht des Vorleistungsverpflichteten gemäß § 321
Abs. 1 Satz 1 BGB begründen.
b) Das Bestehen eines solchen Leistungsverweigerungsrechts schließt den
Verzug des Vorleistungsverpflichteten aus.
BGH, Urt. v. 11.12.2009 - V ZR 217/08
BGB § 912; NRG BW § 7b
Keine Duldungspflicht für Überbau auf das eigene Grundstück durch
Wärmedämmung einer Hauswand auf dem Nachbargrundstück
Der Eigentümer eines Grundstücks muss weder nach
§ 912 BGB noch nach § 7b Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg dulden,
dass die Wand eines an die Grundstücksgrenze gebauten Nachbarhauses mit
Wärmedämmplatten versehen wird, die 15 cm in den Luftraum seines
Grundstücks ragen. Auf eine Hauswand aufgebrachte Wärmedämmplatten
stellen kein untergeordnetes Bauteil i.S. von § 7b Nachbarrechtsgesetz
Baden-Württemberg dar.
OLG Karlsruhe, Urt. v. 9.12.2009 - 6 U 121/09
BGB §§ 770, 771, 765 ff., 307
Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1
Verzicht auf Einrede der Aufrechenbarkeit in Bürgschaftsformular unwirksam
OLG Thüringen, Beschl. v. 17.11.2009 - 4 W 485/09
GG Art. 13, 14 Abs. 1 S. 1;
BGB § 1004 Abs. 1; WEG §§ 13 Abs. 1, 14 Nr. 1, 15 Abs. 3
Verfassungswidrigkeit eines durch die Gemeinschaft beschlossenen Hausverbots
im Wohnungseigentumsrecht
Ein durch eine Wohnungseigentümerversammlung
gegenüber dem Besucher einer Wohnungseigentümerin ausgesprochenes
Hausverbot kann unter Abwägung der widerstreitenden Interessen gegen das
Eigentumsrecht der Wohnungseigentümerin verstoßen.
(Leitsatz der DNotI-Redaktion)
BVerfG, Kammerbeschl. v. 6.10.2009 - 2 BvR 693/09
BGB §§ 157, 242
Freigabepflicht eines Altenteilers
Ein Altenteiler ist nur im Ausnahmefall,
insbesondere bei einer erheblichen Veränderung der wirtschaftlichen oder
persönlichen Verhältnisse der Beteiligten, zur Freigabe eines
Grundstücks verpflichtet,wenn der Hofeigentümer für den Hof dringend
Geldmittel benötigt und sie sich durch die Abveräußerung eines – im
Verhältnis zur übrigen Hoffläche – kleinen Grundstücks verschaffen kann
und das Altenteilsrecht trotz Freigabe des verkauften Grundstücks noch
gesichert bleibt.
OLG Hamm, Beschl. v. 22.9.2009 - 10 W 17/09
Familienrecht
BGB § 1615l Abs. 2
Voraussetzungen für die Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das
dritte Lebensjahr hinaus
Voraussetzung eines Unterhaltsanspruchs nach §
1615 l Abs. 2 Satz 4 BGB ist, dass der Unterhaltsberechtigte kind- oder
elternbezogene Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts
über die Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes hinaus vorträgt.
BGH, Urt. v. 13.1.2010 - XII ZR 123/08
BGB §§ 1601 ff.
Offenlegungspflicht des Unterhaltsschuldners bzgl. sämtlicher
unterhaltsrelevanter Umstände
OLG Brandenburg, Urt. v. 7.1.2010 - 9 UF 127/08
BGB § 1570 Abs. 1
Betreuungsbereitschaft des mitsorgeberechtigten Unterhaltsschuldners bei
kindbezogenen Gründen relevant
Im Rahmen der nach § 1570 BGB zu prüfenden
kindbezogenen Gründe ist auch die Entlastung des betreuenden Elternteils
durch den mitsorgeberechtigten, zur Betreuung des Kindes während der
berufsbedingten Abwesenheit jenes Elternteils bereiten Elternteil von
Bedeutung.
OLG Saarbrücken, Urt. v. 10.12.2009 - 6 UF 110/08
BGB § 1603 Abs. 2
Keine Zurechnung fiktiver Einkünfte bei insolventem Unterhaltspflichtigem
Läuft gegen den unterhaltspflichtigen Vater ein
Strafverfahren u.a. wegen Untreue und befindet er sich in Insolvenz,
kann diesem ein fiktives Einkommen nur zugerechnet werden, wenn für ihn
auf dem Arbeitsmarkt eine reale Beschäftigungschance besteht.
OLG Celle, Urt. v. 14.8.2009 - 21 UF 67/09
Gesellschaftsrecht
HGB §§ 129, 128
Gleichlauf der Verjährung von Gesellschaftsschuld und akzessorischer
Gesellschafterhaftung
Die für die Gesellschaftsschuld maßgebliche
Verjährung gilt grundsätzlich auch für die akzessorische Haftung des
BGB-Gesellschafters aus § 128 HGB (analog).
BGH, Urt. v. 12.1.2010 - XI ZR 37/09
BGB §§ 166, 177, 181, 242,
421, 426
Anforderungen an konkludente Genehmigung durch anderen
gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter
a) Bei der Prüfung, ob das nur von einem der
beiden gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter einer Gesellschaft
bürgerlichen Rechts – entgegen § 181 BGB – vorgenommene Rechtsgeschäft
von dem anderen konkludent genehmigt wurde, ist allein auf dessen
Kenntnisstand abzustellen.
b) Gemäß § 421 Satz 1 BGB kann der Gläubiger frei wählen, welchen der
Gesamtschuldner er in Anspruch nehmen will, soweit sich sein Vorgehen
nicht als rechtsmissbräuchlich erweist. Dabei ist er grundsätzlich dem
von ihm in Anspruch genommenen Gesamtschuldner gegenüber nicht
verpflichtet, auf ausbleibende Zahlungen des anderen Gesamtschuldners
hinzuweisen.
BGH, Urt. v. 16.12.2009 - XII ZR 146/07
Richtlinie 93/37/EWG Art. 1,
6, 7 Abs. 2, 3, 4, 11; Richtlinie 02/50/EWG Art. 1
Vergaberechtliche Ausschreibungspflicht für Kölner Messehalle
Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen
ihre Verpflichtungen aus Art. 7 Abs. 4 und Art. 11 der Richtlinie
93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren
zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge verstoßen, dass die Stadt Köln mit
der Grundstücksgesellschaft Köln Messe 15 bis 18 GbR, jetzt
Grundstücksgesellschaft Köln Messe 8‑11 GbR, den Vertrag vom 6. August
2004 geschlossen hat, ohne ein Vergabeverfahren nach den genannten
Bestimmungen durchzuführen.
EuGH, Urt. v. 29.10.2009 - C-536/07
Öffentliches Recht
BauO RP §§ 47 Abs. 1, 59 Abs.
1, 86
Durchsetzung einer durch Baulast gesicherten Stellplatzverpflichtung
1. Die durch Baulast gesicherte Verpflichtung,
einen Stellplatz für Kraftfahrzeuge zugunsten eines Nachbargrundstücks
zur Verfügung zu halten, wird nur erfüllt, wenn der Stellplatz den
Eigentümern des begünstigten Nachbargrundstücks tatsächlich dauerhaft
zur Verfügung steht.
2. Dem Erlass einer bauaufsichtlichen Verfügung zur Durchsetzung einer
Stellplatzbaulast steht nicht entgegen, dass die Eigentümer des
begünstigten Grundstücks kein ziviles Nutzungsrecht an dem Stellplatz
haben.
3. Zum Ermessen beim Erlass einer bauaufsichtlichen Verfügung zur
Durchsetzung einer Baulast.
OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 5.10.2009 - 8 A
10851/09
GG Art. 14 Abs. 1 S. 1, Art.
80 Abs. 1 S. 3; RhPfVerf.. Art. 110 Abs. 1 S. 3; RhPfBauO § 88 Abs. 1; BauGB
§§ 1 Abs. 3 S. 1, 10 Abs. 1
Zulässigkeit einer kommunalen Gestaltungssatzung zur Dacheindeckung
1. Für Gestaltungssatzungen nach § 88 Abs. 1
LBauO gilt das verfassungsrechtliche Zitiergebot (Art. 80 Abs. 1 Satz 3
GG; Art. 110 Abs. 1 Satz 3 LV) nicht. Aus dem allgemeinen
Rechtsstaatsprinzip folgen bei solchen Satzungen jedenfalls keine
Zitierpflichten dahingehend, dass die Ermächtigungsnorm in der Satzung
über die Nennung des Paragrafen hinaus nach Absatz, Satz und Nummer
genau bezeichnet werden muss.
2. Das Gestaltungsrecht der Gemeinden gemäß § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO ist
nach wie vor dem übertragenen Bereich des Bauordnungsrechts zuzuordnen;
dennoch sind die örtlichen Gestaltungsvorschriften auch dem eigenen
Wirkungskreis der Gemeinden zuzurechnen, so dass die
Satzungsermächtigung die Verleihung echter Autonomie im Rahmen der
gesetzlichen Übertragung bewirkt.
3. Zu dem Erfordernis eines hinreichend erkennbaren und
gebietsspezifischen Gestaltungskonzepts bei Satzungen nach § 88 Abs. 1
Nr. 1 LBauO.
4. Allgemeine Bezeichnungen von Farbtönen und Materialanforderungen
können wie unbestimmte Rechtsbegriffe ausgelegt werden, so dass ihr
konkreter Inhalt im Einzelfall im Rahmen einer wertenden Betrachtung zu
ermitteln ist. Einer physikalisch eindeutigen Farb- oder
Materialbestimmung bedarf es daher nicht.
5. Das Bestreben, für eine gewisse Einheitlichkeit der Dachlandschaft zu
sorgen, ist ein vom Gesetz anerkanntes Ziel. Dennoch müssen
Gestaltungssatzungen nach § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO landesrechtlich
begründet nicht nur auf sachgerechten Erwägungen beruhen, sondern auch
eine angemessene Abwägung der privaten Interessen der
Grundstückseigentümer und der Belange der Allgemeinheit erkennen lassen,
da auch die Ordnung der Baugestaltung Inhalt und Schranken des Eigentums
im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt.
OVG Koblenz, Urt. v. 1.10.2008 - 1 A 10362/08
Notarrecht/Verfahrensrecht
FamFG § 64 Abs. 3
Einstweilige Anordnung durch Rechtsbeschwerdegericht möglich
In entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3
FamFG kann das Rechtsbeschwerdegericht wie das Beschwerdegericht vor der
Entscheidung eine einstweilige Anordnung erlassen, insbesondere
anordnen, dass die Vollziehung des angefochtenen Beschlusses auszusetzen
ist.
BGH, Beschl. v. 21.1.2010 - V ZB 14/10
InsO §§ 91 Abs. 1, 140 Abs. 1
Kein Pfandrecht bei erst nach Insolvenzeröffnung entstehenden, zuvor
abgetretenen Gewinnforderungen
Verpfändet ein Gesellschafter monatlich
entstehende Gewinnforderungen aus einer Beteiligung an einer
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, erwirbt der Pfandgläubiger an den nach
Insolvenzeröffnung entstehenden Forderungen auch dann kein Pfandrecht,
wenn außerdem der Gesellschaftsanteil selbst verpfändet wurde.
Werden künftige Gewinnforderungen aus der Beteiligung an einer
Gesellschaft bürgerlichen Rechts verpfändet, so ist für die Anfechtung
des Pfandrechts der Zeitpunkt des Entstehens der verpfändeten
Gewinnforderungen maßgeblich.
BGH, Urt. v. 14.1.2010 - IX ZR 78/09
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