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1.-5. Februar 2010
 

 
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Hinweis in eigener Sache

Umstellung des Gutachten-Abruf-Dienstes zum 1. Februar 2010

Die im DNotI-Report angekündigten Gutachten, die bislang entweder per Fax-Abruf oder im Internet unter: www.dnoti-online-plus.de angefordert werden konnten, sind ab sofort auf der DNotI-Homepage (http://faxabruf.dnoti-online-plus.de/) verfügbar. In diesem frei zugänglichen Bereich können die Gutachten über die Gutachten-Abruf-Nummer oder mit Titelschlagworten aufgefunden werden. Zum 1. Februar 2010 wird der Fax-Abruf eingestellt.


Top-Aktuell

Immobilienrecht

BGB §§ 528 Abs. 1, 818 Abs. 2
Schenkungswiderruf wegen Verarmung bei Grundstücksschenkungen; Befreiung von der Wertersatzpflicht durch Rückübertragung

Macht der verarmte Schenker den Rückforderungsanspruch bezüglich eines Rechts an einem Grundstück geltend, kann der Beschenkte seiner auf Zahlung entsprechend der Bedürftigkeit des Schenkers gerichteten Zahlungspflicht dadurch entgehen, dass er die Rückübertragung des Geschenks anbietet.

BGH, Urt. v. 17.12.2009 - IXa ZR 6/09


Familienrecht

BGB § 313
Qualifikation von Schwiegerelternzuwendungen als Schenkung; Erleichterung der Rückforderung bei Scheitern der Ehe


Notarrecht/Verfahrensrecht

BGB §§ 426 Abs. 1 S. 1, 753 Abs. 1 S. 1, 1173 Abs. 1 S. 1, 1177 Abs. 1; ZVG §§ 112 Abs. 2, 182 Abs. 2
Erlösverteilung bei der Teilungsversteigerung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Belastung der Miteigentumsanteile

a) Bei der Verteilung des Erlösüberschusses aus der Teilungsversteigerung eines Grundstücks ist einer unterschiedlichen Belastung der Miteigentumsanteile Rechnung zu tragen. Der Erlösüberschuss ist auf die einzelnen Miteigentumsanteile nach dem Verhältnis der Werte zu verteilen; ihm wird zuvor der Betrag der Rechte, welche nach § 91 ZVG nicht erlöschen, hinzugerechnet. Auf den einem Grundstücksanteil zufallenden Anteil am Erlös wird sodann der Betrag der Rechte, welche an diesem Grundstücksanteil bestehen bleiben, angerechnet.
b) Soweit die Forderung, für die eine Gesamthypothek an den Miteigentumsanteilen bestellt ist, durch die – im Innenverhältnis ersatzlos erfolgenden - Leistungen eines Miteigentümers erlischt, erwirbt der Leistende in Höhe der Tilgungen eine Eigentümergrundschuld, die allein auf seinem Miteigentumsanteil lastet. Die Hypothek auf dem Anteil des anderen Miteigentümers erlischt. Ist in einem solchen Fall bei der Teilungsversteigerung entgegen § 182 Abs. 2 ZVG der zur Ausgleichung unterschiedlicher Belastungen der Anteile erforderliche Betrag nicht im geringsten Gebot berücksichtigt worden, so kann die unterschiedliche Belastung noch in dem Rechtsstreit um die Verteilung des Erlöses ausgeglichen werden.

BGH, Urt. v. 16.12.2009 - XII ZR 124/06

KostO §§ 18, 30
Kein Schuldenabzugsverbot bei Übertragung von Kommanditanteilen; Beurkundungspflicht der Anteilsübertragung an einer GmbH & Co KG

Bei der Bestimmung des Geschäftswerts einer Übertragung von Kommanditanteilen findet das Schuldenabzugsverbot des § 18 Abs. 3 KostO keine Anwendung.

BGH, Beschl. v. 20.10.2009 - VIII ZB 13/08

AnfG § 8 Abs. 2 S. 2; InsO § 140 Abs. 2 S. 2
Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts bei Bewilligung einer Vormerkung, Eintragungsantrag und Entstehung des gesicherten Anspruchs

Hat der andere Teil den Antrag auf Eintragung einer ihm bewilligten Auflassungsvormerkung zu seinen Gunsten gestellt, so gilt das Rechtsgeschäft – auch ohne Auflassung – als vorgenommen, wenn die Bewilligungserklärung des Schuldners für ihn bindend geworden und der vorgemerkte Anspruch entstanden ist.

BGH, Urt. v. 10.12.2009 - IX ZR 203/06


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB §§ 305c, 307, 535, 556; BetrKV § 1
Klausel in Mietvertrag über Geschäftsräume betreffend Umlage von "Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung" nicht AGB-widrig

Die Umlage von "Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung" in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Geschäftsräume ist weder überraschend im Sinne von § 305 c BGB, noch verstößt sie gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass die Vorauszahlungen im Einzelfall deutlich niedriger festgelegt wurden als die später abgerechneten Kosten und die Klausel keine Bezifferung oder höhenmäßige Begrenzung der Verwaltungskosten enthält.

BGH, Urt. v. 9.12.2009 - XII ZR 109/08

BGB § 550
Anforderungen an Schriftform bei Vertragsabschluss durch AG

Bei Abschluss eines Mietvertrages durch eine AG ist die Schriftform des § 550 BGB nur gewahrt, wenn alle Vorstandsmitglieder unterzeichnen oder eine Unterschrift den Hinweis enthält, dass das unterzeichnende Vorstandsmitglied auch die Vorstandsmitglieder vertreten will, die nicht unterzeichnet haben.

BGH, Urt. v. 4.11.2009 - XII ZR 86/07


Familienrecht

BGB § 1360 a Abs. 4
Anspruch auf Prozesskostenzuschuss für Zugewinnausgleichsanspruch gegen neuen Ehegatten

Für einen Anspruch auf Zugewinnausgleich besteht ein Prozesskostenvorschussanspruch gegen den neuen Ehegatten.

BGH, Beschl. v. 25.11.2009 - XII ZB 46/09

BGB § 1822; HGB §§ 105, 161 Abs. 2
Übertragung von Kommanditanteilen an Minderjährige; Familiengerichtliche Genehmigung; Vorlage bei Anmeldung zum Handelsregister

Die unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteiles auf einen Minderjährigen bedarf der familiengerichtlichen Genehmigung, deren Vorlage vom Registergericht durch Zwischenverfügung aufgegeben werden kann.

OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.5.2008 - 20 W 123/08

EGBGB Art. 6, 19; PStG § 36 Abs. 2; FGG § 16a; FamFG §§ 107 ff.
Vaterschaftsanerkennung bei Verdacht der Ersatzmutterschaft; Nachbeurkundungspflicht bzgl. Geburt

1. Erkennt ein deutscher Staatsangehöriger die Vaterschaft eines in der russischen Föderation von einer russischen Staatsangehörigen geborenen Kindes formgültig an, ist die Geburt in Deutschland auch dann nachzubeurkunden, wenn der Verdacht einer Ersatzmutterschaft besteht.
2. Auf diese Abstammung kann deutsches Recht angewandt werden.
3. Auch bei Anwendung russischen Abstammungsrechts verstößt die Anerkennung der Vaterschaft nicht gegen den deutschen ordre public.

AG Nürnberg, Beschl. v. 14.12.2009 - III UR 0264/09


Gesellschaftsrecht

PartGG § 8
Haftung eines eintretenden Partners für Fehler vor seinem Eintritt

Ist ein Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, so kann er auch für vor seinem Eintritt in die Partnerschaft begangene berufliche Fehler eines anderen mit dem Auftrag befassten Partners haften, selbst wenn er sie nicht mehr korrigieren kann.

BGH, Urt. v. 19.11.2009 - IX ZR 12/09


Steuerrecht

StBerG § 68 a.F.; AO § 233a
Verjährungsbeginn für Haftung des steuerlichen Beraters wegen verspäteten Hinweises

Hat ein Kommanditist Steuernachzahlungen infolge verringerter Verlustzuweisungen zu verzinsen, beginnt die Verjährung eines Ersatzanspruchs gegen den steuerlichen Berater wegen verspäteten Hinweises auf dieses Risiko mit dem ersten Bescheid, welcher die Verluste der KG in dementsprechend vermindertem Umfang feststellt, selbst wenn es gelingt, durch Vorziehung von Sonderabschreibungen die Gewinnerhöhung in spätere Veranlagungszeiträume zu verschieben und dadurch den Zinsschaden zu mindern.

BGH, Urt. v. 12.11.2009 - IX ZR 218/08


Notarrecht/Verfahrensrecht

ZPO § 93; FamFG § 243 Nr. 4
Veranlassung zur Klage i. S. v. § 93 ZPO auf vollen Unterhalt auch bei Teilleistungen

Ein Unterhaltsschuldner, der nur Teilleistungen auf den geschuldeten Unterhalt erbringt, gibt auch dann Veranlassung für eine Klage auf den vollen Unterhalt, wenn er zuvor nicht zur Titulierung des freiwillig gezahlten Teils aufgefordert worden ist.

BGH, Beschl. v. 2.12.2009 - XII ZB 207/08

ZPO § 322 Abs. 1; InsO § 302 Nr. 1; BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266a
Unanfechtbare Verurteilung des GmbH-Geschäftsführers zum Schadensersatz für nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile schließt Restschuldbefreiung insoweit nicht notwendig aus

Mit der unanfechtbaren Verurteilung des Geschäftsführers einer GmbH zum Schadensersatz für nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile von Sozialversicherungsbeiträgen steht gegenüber der Klägerin noch nicht rechtskräftig fest, dass der zuerkannte Anspruch auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht und deshalb von einer etwaigen Restschuldbefreiung des Beklagten nicht ergriffen wird.

BGH, Urt. v. 5.11.2009 - IX ZR 239/07

FGG-RG Art. 111; GBO § 53 Abs. 1
Verfahrenseinleitung bei beschränkter Beschwerde

1. Nach Art. 111 Abs. 1 FGG-RG ist für das Verfahren in allen Instanzen maßgeblich, ob das Verfahren in erster Instanz vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden ist bzw. seine Einleitung vor diesem Datum beantragt worden ist; allein der Umstand, dass ein Rechtsmittel erst am 1.9.2009 oder später eingelegt worden ist, führt nicht dazu, dass für das Rechtsmittelverfahren bereits neues Recht anzuwenden ist.
2. Betreffend Amtsverfahren (z. B. Verfahren gemäß § 53 Abs. 1 GBO) kann es offen bleiben, ob mit Eingang des Antrags, der nur die Bedeutung einer Anregung hat, im Sinne des Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RG (bereits) die Einleitung eines Verfahrens beantragt worden ist (wozu der Senat neigt), oder ob solchenfalls (erst) auf den Zeitpunkt einer darauf nachfolgenden gerichtlichen Tätigkeit abzustellen ist (so Wilsch NotBZ 2009, 313, 313). Denn vorliegend hat es eine auf den Berichtigungsantrag folgende Tätigkeit des Gerichts noch vor dem 1.9.2009 gegeben, so dass jedenfalls festzustellen ist, dass vor dem 1.9.2009 ein Verfahren eingeleitet war.

OLG Schleswig, Beschl. v. 21.10.2009 - 2 W 151/09

FGG-RG Art. 111; GBO § 16 Abs. 2
Anwendbares Recht nach Inkrafttreten der FGG-Reform

1. Nach Art. 111 Abs. 1 FGG-RG ist für das Verfahren in allen Instanzen maßgeblich, ob das Verfahren in erster Instanz vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden ist bzw. seine Einleitung vor diesem Datum beantragt worden ist; allein der Umstand, dass ein Rechtsmittel erst am 1.9.2009 oder später eingelegt worden ist, führt nicht dazu, dass für das Rechtsmittelverfahren bereits neues Recht anzuwenden ist.
2. Wenn die Beteiligten i. S. des § 16 Abs. 2 GBO bestimmen, dass eine von mehreren beantragten Eintragungen nicht ohne die andere erfolgen soll, finden einheitlich diejenigen Verfahrensvorschriften Anwendung, die für den zuerst gestellten Antrag maßgeblich sind.

OLG Schleswig, Beschl. v. 21.10.2009 - 2 W 152/09

FGG-RG Art. 111 Abs. 1 S. 1; GBO §§ 53 Abs. 1, 71 Abs. 2 S. 2; FamFG § 24 Abs. 1
Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens bei beschränkter Beschwerde

1. Die gem. § 71 Abs. 2 S. 2 GBO beschränkte Beschwerde bildet im Sinne des Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG eine verfahrensrechtliche Einheit nicht mit dem Verfahren, das mit der beanstandeten Eintragung im Grundbuch abgeschlossen worden ist, sondern mit dem Amtsverfahren auf Eintragung eines Amtswiderspruchs bzw. einer Amtslöschung gem. § 53 Abs. 1 S. 1 bzw. 2 GBO.
2. Eingeleitet wird dieses Verfahren im Sinne des Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG in dem Zeitpunkt, in dem das Grundbuchamt von Amts wegen oder auf eine Anregung (§ 24 Abs. 1 FamFG), die sich auch aus einer als Grundbuchberichtigungsantrag formulierten Eingabe ergeben kann, Anlass hat, in eine sachliche Überprüfung der erfolgten Eintragung einzutreten.
3. Der spätere Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde nach Ablehnung der Eintragung eines Amtswiderspruchs durch das Grundbuchamt bleibt für die Anwendung der Übergangsvorschrift ohne Bedeutung.

OLG Hamm, Beschl. v. 13.10.2009 - 15 W 276/09

 

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