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Hinweis in eigener Sache
Umstellung des Gutachten-Abruf-Dienstes zum 1. Februar
2010
Die im DNotI-Report angekündigten Gutachten, die bislang
entweder per Fax-Abruf oder im Internet unter: www.dnoti-online-plus.de
angefordert werden konnten, sind ab sofort auf der DNotI-Homepage
(http://faxabruf.dnoti-online-plus.de/) verfügbar. In diesem frei
zugänglichen Bereich können die Gutachten über die Gutachten-Abruf-Nummer
oder mit Titelschlagworten aufgefunden werden. Zum 1. Februar 2010 wird der
Fax-Abruf eingestellt.
Top-Aktuell
Immobilienrecht
BGB §§ 528 Abs. 1, 818 Abs. 2
Schenkungswiderruf wegen Verarmung bei Grundstücksschenkungen; Befreiung von
der Wertersatzpflicht durch Rückübertragung
Macht der verarmte Schenker den
Rückforderungsanspruch bezüglich eines Rechts an einem Grundstück
geltend, kann der Beschenkte seiner auf Zahlung entsprechend der
Bedürftigkeit des Schenkers gerichteten Zahlungspflicht dadurch
entgehen, dass er die Rückübertragung des Geschenks anbietet.
BGH, Urt. v. 17.12.2009 - IXa ZR 6/09
Familienrecht
BGB § 313 Qualifikation von Schwiegerelternzuwendungen als Schenkung; Erleichterung
der Rückforderung bei Scheitern der Ehe
Notarrecht/Verfahrensrecht
BGB §§ 426 Abs. 1 S. 1, 753
Abs. 1 S. 1, 1173 Abs. 1 S. 1, 1177 Abs. 1; ZVG §§ 112 Abs. 2, 182 Abs. 2
Erlösverteilung bei der Teilungsversteigerung unter Berücksichtigung der
unterschiedlichen Belastung der Miteigentumsanteile
a) Bei der Verteilung des Erlösüberschusses aus
der Teilungsversteigerung eines Grundstücks ist einer unterschiedlichen
Belastung der Miteigentumsanteile Rechnung zu tragen. Der
Erlösüberschuss ist auf die einzelnen Miteigentumsanteile nach dem
Verhältnis der Werte zu verteilen; ihm wird zuvor der Betrag der Rechte,
welche nach § 91 ZVG nicht erlöschen, hinzugerechnet. Auf den einem
Grundstücksanteil zufallenden Anteil am Erlös wird sodann der Betrag der
Rechte, welche an diesem Grundstücksanteil bestehen bleiben,
angerechnet.
b) Soweit die Forderung, für die eine Gesamthypothek an den
Miteigentumsanteilen bestellt ist, durch die – im Innenverhältnis
ersatzlos erfolgenden - Leistungen eines Miteigentümers erlischt,
erwirbt der Leistende in Höhe der Tilgungen eine Eigentümergrundschuld,
die allein auf seinem Miteigentumsanteil lastet. Die Hypothek auf dem
Anteil des anderen Miteigentümers erlischt. Ist in einem solchen Fall
bei der Teilungsversteigerung entgegen § 182 Abs. 2 ZVG der zur
Ausgleichung unterschiedlicher Belastungen der Anteile erforderliche
Betrag nicht im geringsten Gebot berücksichtigt worden, so kann die
unterschiedliche Belastung noch in dem Rechtsstreit um die Verteilung
des Erlöses ausgeglichen werden.
BGH, Urt. v. 16.12.2009 - XII ZR 124/06
KostO §§ 18, 30
Kein Schuldenabzugsverbot bei Übertragung von Kommanditanteilen;
Beurkundungspflicht der Anteilsübertragung an einer GmbH & Co KG
Bei der Bestimmung des Geschäftswerts einer
Übertragung von Kommanditanteilen findet das Schuldenabzugsverbot des §
18 Abs. 3 KostO keine Anwendung.
BGH, Beschl. v. 20.10.2009 - VIII ZB 13/08
AnfG § 8 Abs. 2 S. 2; InsO §
140 Abs. 2 S. 2
Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts bei Bewilligung einer Vormerkung,
Eintragungsantrag und Entstehung des gesicherten Anspruchs
Hat der andere Teil den Antrag auf Eintragung
einer ihm bewilligten Auflassungsvormerkung zu seinen Gunsten gestellt,
so gilt das Rechtsgeschäft – auch ohne Auflassung – als vorgenommen,
wenn die Bewilligungserklärung des Schuldners für ihn bindend geworden
und der vorgemerkte Anspruch entstanden ist.
BGH, Urt. v. 10.12.2009 - IX ZR 203/06
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB §§ 305c, 307, 535, 556;
BetrKV § 1
Klausel in Mietvertrag über Geschäftsräume betreffend Umlage von "Kosten der
kaufmännischen und technischen Hausverwaltung" nicht AGB-widrig
Die Umlage von "Kosten der kaufmännischen und
technischen Hausverwaltung" in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines
Mietvertrages über Geschäftsräume ist weder überraschend im Sinne von §
305 c BGB, noch verstößt sie gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs.
1 Satz 2 BGB. Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass die
Vorauszahlungen im Einzelfall deutlich niedriger festgelegt wurden als
die später abgerechneten Kosten und die Klausel keine Bezifferung oder
höhenmäßige Begrenzung der Verwaltungskosten enthält.
BGH, Urt. v. 9.12.2009 - XII ZR 109/08
BGB § 550
Anforderungen an Schriftform bei Vertragsabschluss durch AG
Bei Abschluss eines Mietvertrages durch eine AG
ist die Schriftform des § 550 BGB nur gewahrt, wenn alle
Vorstandsmitglieder unterzeichnen oder eine Unterschrift den Hinweis
enthält, dass das unterzeichnende Vorstandsmitglied auch die
Vorstandsmitglieder vertreten will, die nicht unterzeichnet haben.
BGH, Urt. v. 4.11.2009 - XII ZR 86/07
Familienrecht
BGB § 1360 a Abs. 4
Anspruch auf Prozesskostenzuschuss für Zugewinnausgleichsanspruch gegen
neuen Ehegatten
Für einen Anspruch auf Zugewinnausgleich besteht
ein Prozesskostenvorschussanspruch gegen den neuen Ehegatten.
BGH, Beschl. v. 25.11.2009 - XII ZB 46/09
BGB § 1822; HGB §§ 105,
161 Abs. 2
Übertragung von Kommanditanteilen an Minderjährige; Familiengerichtliche
Genehmigung; Vorlage bei Anmeldung zum Handelsregister
Die unentgeltliche Übertragung eines
Kommanditanteiles auf einen Minderjährigen bedarf der
familiengerichtlichen Genehmigung, deren Vorlage vom Registergericht
durch Zwischenverfügung aufgegeben werden kann.
OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.5.2008 - 20 W 123/08
EGBGB Art. 6, 19; PStG § 36 Abs. 2; FGG § 16a; FamFG §§ 107 ff.
Vaterschaftsanerkennung bei Verdacht der Ersatzmutterschaft;
Nachbeurkundungspflicht bzgl. Geburt
1. Erkennt ein deutscher Staatsangehöriger die
Vaterschaft eines in der russischen Föderation von einer russischen
Staatsangehörigen geborenen Kindes formgültig an, ist die Geburt in
Deutschland auch dann nachzubeurkunden, wenn der Verdacht einer
Ersatzmutterschaft besteht.
2. Auf diese Abstammung kann deutsches Recht angewandt werden.
3. Auch bei Anwendung russischen Abstammungsrechts verstößt die
Anerkennung der Vaterschaft nicht gegen den deutschen ordre public.
AG Nürnberg, Beschl. v. 14.12.2009 - III UR
0264/09
Gesellschaftsrecht
PartGG § 8
Haftung eines eintretenden Partners für Fehler vor seinem Eintritt
Ist ein Partner mit der Bearbeitung eines
Auftrags befasst, so kann er auch für vor seinem Eintritt in die
Partnerschaft begangene berufliche Fehler eines anderen mit dem Auftrag
befassten Partners haften, selbst wenn er sie nicht mehr korrigieren
kann.
BGH, Urt. v. 19.11.2009 - IX ZR 12/09
Steuerrecht
StBerG § 68 a.F.; AO § 233a
Verjährungsbeginn für Haftung des steuerlichen Beraters wegen verspäteten
Hinweises
Hat ein Kommanditist Steuernachzahlungen infolge
verringerter Verlustzuweisungen zu verzinsen, beginnt die Verjährung
eines Ersatzanspruchs gegen den steuerlichen Berater wegen verspäteten
Hinweises auf dieses Risiko mit dem ersten Bescheid, welcher die
Verluste der KG in dementsprechend vermindertem Umfang feststellt,
selbst wenn es gelingt, durch Vorziehung von Sonderabschreibungen die
Gewinnerhöhung in spätere Veranlagungszeiträume zu verschieben und
dadurch den Zinsschaden zu mindern.
BGH, Urt. v. 12.11.2009 - IX ZR 218/08
Notarrecht/Verfahrensrecht
ZPO § 93; FamFG § 243 Nr. 4
Veranlassung zur Klage i. S. v. § 93 ZPO auf vollen Unterhalt auch bei
Teilleistungen
Ein Unterhaltsschuldner, der nur Teilleistungen
auf den geschuldeten Unterhalt erbringt, gibt auch dann Veranlassung für
eine Klage auf den vollen Unterhalt, wenn er zuvor nicht zur Titulierung
des freiwillig gezahlten Teils aufgefordert worden ist.
BGH, Beschl. v. 2.12.2009 - XII ZB 207/08
ZPO § 322 Abs. 1; InsO § 302
Nr. 1; BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266a
Unanfechtbare Verurteilung des GmbH-Geschäftsführers zum Schadensersatz für
nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile schließt Restschuldbefreiung insoweit
nicht notwendig aus
Mit der unanfechtbaren Verurteilung des
Geschäftsführers einer GmbH zum Schadensersatz für nicht abgeführte
Arbeitnehmeranteile von Sozialversicherungsbeiträgen steht gegenüber der
Klägerin noch nicht rechtskräftig fest, dass der zuerkannte Anspruch auf
einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht und deshalb von
einer etwaigen Restschuldbefreiung des Beklagten nicht ergriffen wird.
BGH, Urt. v. 5.11.2009 - IX ZR 239/07
FGG-RG Art. 111; GBO § 53 Abs.
1
Verfahrenseinleitung bei beschränkter Beschwerde
1. Nach Art. 111 Abs. 1 FGG-RG ist für das
Verfahren in allen Instanzen maßgeblich, ob das Verfahren in erster
Instanz vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden ist bzw. seine Einleitung
vor diesem Datum beantragt worden ist; allein der Umstand, dass ein
Rechtsmittel erst am 1.9.2009 oder später eingelegt worden ist, führt
nicht dazu, dass für das Rechtsmittelverfahren bereits neues Recht
anzuwenden ist.
2. Betreffend Amtsverfahren (z. B. Verfahren gemäß § 53 Abs. 1 GBO) kann
es offen bleiben, ob mit Eingang des Antrags, der nur die Bedeutung
einer Anregung hat, im Sinne des Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RG (bereits)
die Einleitung eines Verfahrens beantragt worden ist (wozu der Senat
neigt), oder ob solchenfalls (erst) auf den Zeitpunkt einer darauf
nachfolgenden gerichtlichen Tätigkeit abzustellen ist (so Wilsch NotBZ
2009, 313, 313). Denn vorliegend hat es eine auf den Berichtigungsantrag
folgende Tätigkeit des Gerichts noch vor dem 1.9.2009 gegeben, so dass
jedenfalls festzustellen ist, dass vor dem 1.9.2009 ein Verfahren
eingeleitet war.
OLG Schleswig, Beschl. v. 21.10.2009 - 2 W 151/09
FGG-RG Art. 111; GBO § 16 Abs.
2
Anwendbares Recht nach Inkrafttreten der FGG-Reform
1. Nach Art. 111 Abs. 1 FGG-RG ist für das
Verfahren in allen Instanzen maßgeblich, ob das Verfahren in erster
Instanz vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden ist bzw. seine Einleitung
vor diesem Datum beantragt worden ist; allein der Umstand, dass ein
Rechtsmittel erst am 1.9.2009 oder später eingelegt worden ist, führt
nicht dazu, dass für das Rechtsmittelverfahren bereits neues Recht
anzuwenden ist.
2. Wenn die Beteiligten i. S. des § 16 Abs. 2 GBO bestimmen, dass eine von
mehreren beantragten Eintragungen nicht ohne die andere erfolgen soll,
finden einheitlich diejenigen Verfahrensvorschriften Anwendung, die für
den zuerst gestellten Antrag maßgeblich sind.
OLG Schleswig, Beschl. v. 21.10.2009 - 2 W 152/09
FGG-RG Art. 111 Abs. 1 S. 1;
GBO §§ 53 Abs. 1, 71 Abs. 2 S. 2; FamFG § 24 Abs. 1
Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens bei beschränkter Beschwerde
1. Die gem. § 71 Abs. 2 S. 2 GBO beschränkte
Beschwerde bildet im Sinne des Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG eine
verfahrensrechtliche Einheit nicht mit dem Verfahren, das mit der
beanstandeten Eintragung im Grundbuch abgeschlossen worden ist, sondern
mit dem Amtsverfahren auf Eintragung eines Amtswiderspruchs bzw. einer
Amtslöschung gem. § 53 Abs. 1 S. 1 bzw. 2 GBO.
2. Eingeleitet wird dieses Verfahren im Sinne des Art. 111 Abs. 1 S. 1
FGG-RG in dem Zeitpunkt, in dem das Grundbuchamt von Amts wegen oder auf
eine Anregung (§ 24 Abs. 1 FamFG), die sich auch aus einer als
Grundbuchberichtigungsantrag formulierten Eingabe ergeben kann, Anlass
hat, in eine sachliche Überprüfung der erfolgten Eintragung einzutreten.
3. Der spätere Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde nach Ablehnung der
Eintragung eines Amtswiderspruchs durch das Grundbuchamt bleibt für die
Anwendung der Übergangsvorschrift ohne Bedeutung.
OLG Hamm, Beschl. v. 13.10.2009 - 15 W 276/09
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