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Hinweis in eigener Sache
100.000. Gutachtenanfrage
Am 11.1.2010 wurde die 100.000. Gutachtenanfrage seit Bestehen des Deutschen
Notarinstituts beantwortet.
Von anfänglich 440 Anfragen im Jahr 1993 ist die Anfragenzahl auf
mittlerweile rund 9.000 Anfragen pro Jahr angestiegen.
Versand ab 1. Januar 2010 per
E-Mail
Der Versand der von uns erstellten Gutachten und der angeforderten
Rechtsprechung sowie Literatur wird auf vielfachen Wunsch ab 1.
Januar 2010 per E-Mail erfolgen. Wir möchten
Sie daher bitten, uns bei künftigen Gutachten- und Rechercheanfragen die
zentrale E-Mail-Adresse des Notariats und –
soweit gewünscht – zusätzlich die E-Mail-Adresse des Sachbearbeiters
mitzuteilen.
Umstellung des Gutachten-Abruf-Dienstes zum 1. Februar
2010
Die im DNotI-Report angekündigten Gutachten, die bislang
entweder per Fax-Abruf oder im Internet unter: www.dnoti-online-plus.de
angefordert werden konnten, sind ab sofort auf der DNotI-Homepage
(http://faxabruf.dnoti-online-plus.de/) verfügbar. In diesem frei
zugänglichen Bereich können die Gutachten über die Gutachten-Abruf-Nummer
oder mit Titelschlagworten aufgefunden werden. Zum 1. Februar 2010 wird der
Fax-Abruf eingestellt
Top-Aktuell
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB § 767 Abs. 1 S. 3
Reichweite einer Bürgschaft für Werklohnforderungen aus Bauvertrag
Eine Bürgschaft, die für Werklohnforderungen aus
einem Bauvertrag übernommen worden ist, erstreckt sich gemäß § 767 Abs.
1 Satz 3 BGB auch dann nicht auf Entgeltforderungen aus später vom
Auftraggeber verlangten Auftragserweiterungen nach § 1 Nr. 3, § 1 Nr. 4
Satz 1 oder § 1 Nr. 4 Satz 2 VOB/B, wenn für den Bürgen bei Abschluss
des Bürgschaftsvertrags erkennbar war, dass der Bauvertrag der VOB/B
unterliegt.
BGH, Urt. v. 15.12.2009 - XI ZR 107/08
BGB § 589 Abs. 1 Nr. 1
Identitätswahrende Umwandlung keine Überlassung der Pachtsache an Dritten
i.S.v. § 589 Abs. 1 Nr. 1 BGB
Die identitätswahrende Umwandlung einer
Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf der Pächterseite zunächst in eine
offene Handelsgesellschaft und danach - formwechselnd - in eine
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§§ 190 ff. UmwG), die nunmehr als
Pächterin auftritt, bedeutet keine Überlassung der Pachtsache an einen
Dritten (Fortführung von Senat, BGHZ 150, 365).
BGH, Urt. v. 27.11.2009 - LwZR 15/09
GBO §§ 19, 20, 29, 47 Abs. 2; BGB 899a
Im Anwendungsbereich von § 19 GBO keine Nachforschungspflicht und kein
korrespondierendes Nachforschungsrecht des Grundbuchamtes bzgl. Person des
Erwerbers
OLG Schleswig, Beschl. v. 9.12.2009 - 2 W 168/09
Familienrecht
BGB §§ 313, 812 Abs. 1 S. 2
Alt. 2
Ausgleichsansprüche in nichtehelicher Lebensgemeinschaft bei Tod eines
nichtehelichen Lebenspartners
Hat der gemeinschaftsbezogenen Zuwendung in
einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die Vorstellung oder Erwartung
zugrunde gelegen, die Lebensgemeinschaft, deren Ausgestaltung sie allein
gedient hat, werde Bestand haben, entfällt die Geschäftsgrundlage nicht
dadurch, dass die Lebensgemeinschaft durch den Tod des Zuwendenden ein
natürliches Ende gefunden hat.
Hat der Zuwendende das Vermögen des anderen in der Erwartung vermehrt,
an dem erworbenen Gegenstand im Rahmen der nichtehelichen
Lebensgemeinschaft langfristig partizipieren zu können, schließt der Tod
des Zuwendenden eine Zweckverfehlung i.S. des § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2
BGB regelmäßig aus.
BGH, Urt. v. 25.11.2009 - XII ZR 92/06
Erbrecht
Referentenentwurf: Umfassende erbrechtliche Gleichstellung ehelicher und
nichtehelicher Kinder geplant
Pressemitteilung des BMJ vom 22.1.2010
Gesellschaftsrecht
HGB §
25 Abs. 1
Unternehmensfortführung i.S. von § 25 Abs. 1 HGB auch dann möglich, wenn nur
Teilbereich fortgeführt (wesentlicher Kernbereich)
a) Eine Unternehmensfortführung i.S. von § 25
Abs. 1 HGB liegt auch dann vor, wenn nur ein Teilbereich des
Unternehmens fortgeführt wird, sofern es sich aus der Sicht des
maßgeblichen Rechtsverkehrs um den - den Schwerpunkt des Unternehmens
bildenden - wesentlichen Kernbereich handelt.
b) Für die Frage, ob der wesentliche Kernbereich eines Unternehmens
fortgeführt wurde, kommt dem Wert der Unternehmensteile maßgebliche
Bedeutung zu.
BGH, Beschl. v.
7.12.2009 - II ZR 229/08
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
WEG § 43
Nr. 1 – 4, Nr. 6; GVG § 72 Abs. 2 S. 1; ZPO § 281
Grundsätzlich keine analoge Anwendbarkeit von § 281 ZPO auf
WEG-Streitigkeiten
Liegt eine Streitigkeit im Sinne von § 43 Nr. 1
bis 4 und Nr. 6 WEG vor, kann Berufung fristwahrend nur bei dem Gericht
des § 72 Abs. 2 Satz 1 GVG eingelegt werden; eine Verweisung in
entsprechender Anwendung von § 281 ZPO scheidet aus. Etwas anderes gilt
ausnahmsweise dann, wenn die Frage, ob eine solche Streitigkeit
vorliegt, für bestimmte Fallgruppen noch nicht höchstrichterlich geklärt
ist und man über deren Beantwortung mit guten Gründen unterschiedlicher
Auffassung sein kann.
BGH, Beschl. v.
10.12.2009 - V ZB 67/09
BGB § 312d
Widerrufsrecht trotz Nichtigkeit des Fernabsatzvertrages
a) Dem Verbraucher steht, sofern nicht Treu und
Glauben (§ 242 BGB) etwas anderes gebieten, ein Widerrufsrecht nach §
312d BGB auch dann zu, wenn der Fernabsatzvertrag nichtig ist.
b) Das Widerrufsrecht besteht auch bei einem wegen beiderseitiger
Sittenwidrigkeit nichtigen Fernabsatzvertrag, der den Kauf eines
Radarwarngeräts zum Gegenstand hat (Fortführung des Senatsurteils vom
23. Februar 2005 - VIII ZR 129/04, NJW 2005, 1490).
BGH, Urt. v. 25.11.2009 - VIII ZR 318/08
BGB §§ 472 S. 1, 875 Abs. 1
S. 1, 1094 Abs. 2, 1097 Hs. 1, 1098 Abs. 1 S. 1; GBO § 46 Abs. 1
Löschung eines Vorkaufsrechts nach Teilung des herrschenden Grundstücks
1. Bei Teilung des herrschenden Grundstücks nach
Begründung eines subjektivdinglichen Vorkaufsrechts kann das
Grundbuchamt nicht angewiesen werden, die Teilung auf dem Blatt des
dienenden Grundstücks zu vermerken (wie BayObLG v. 6. April 1995, 2Z BR
132/94, BayObLGZ 1995, 153 = DNotZ 1996, 24).
2. Der Mitberechtigte eines subjektiv-dinglichen Vorkaufsrechts kann
nicht wirksam auf seinen Anteil verzichten. Demnach kommt auch die
Löschung eines ideellen Anteils am Recht grundbuchrechtlich nicht in
Betracht.
OLG München, Beschl. v. 24.7.2009 - 34 Wx 50/09
BGB § 426 Abs. 1
Selbständige Verjährung der Ausgleichsansprüche eines Gesamtschuldners
Der Ausgleichsanspruch des Gesamtschuldners, der
den Anspruch des Gläubigers erfüllt hat, wird grundsätzlich nicht davon
berührt, dass der Anspruch des Gläubigers gegen den anderen
Gesamtschuldner verjährt ist (Fortführung von BGHZ 58, 216 = 1972, 942).
BGH, Urt. v. 9.7.2009 - VII ZR 109/08
BGB §§ 566a, 572 a.F.
Anwendbarkeit des § 566a BGB (Mietsicherheit) in Übergangsfällen
Der durch das Mietrechtsreformgesetz eingefügte
§ 566 a BGB findet keine Anwendung, wenn zwar der dingliche Erwerb des
Mietobjekts nach dem Inkraft-treten der Neuregelung am 1. September 2001
erfolgt ist, das diesem Erwerb zugrunde liegende schuldrechtliche
Rechtsgeschäft jedoch bereits vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen worden
ist. In diesem Fall bleibt es bei der Anwend-barkeit des § 572 BGB a.F.
BGH, Urt. v. 24.6.2009 - XII ZR 145/07
BGB §§ 158, 883 Abs. 1
Vormerkung zur Sicherung eines Rückübertragungsanspruchs bei drohender
Zwangsversteigerung
Eine Vormerkung, die den
Rückübertragungsanspruch des Veräußerers für den Fall sichern soll, dass
„die Zwangsvollstreckung in den Vertragsbesitz droht“, kann im Grundbuch
eingetragen werden.
OLG München, Beschl. v. 12.3.2009 - 34 Wx 9/09
GBO §§ 13, 19; BGB §§ 167, 308
Nr. 4
Grundsätzlich keine Prüfung von im Innenverhältnis bestehenden Beschränkung
bei im Außenverhältnis unbeschränkter Vollmacht
Zur Wirksamkeit einer im Außenverhältnis
unbeschränkt erteilten Vollmacht für den Vollzug eines Antrags auf
Abänderung der Teilungserklärung im Grundbuch.
OLG München, Beschl. v. 17.2.2009 - 34 Wx 091/08
GBO § 47; EGBGB Art. 15
Grundbucheintragung von im gesetzlichen Güterstand niederländischen Rechts
lebenden Ehegatten
Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand nach
niederländischem Recht leben, können ohne Rechtswahl nicht als
Miteigentümer zu Bruchteilen im deutschen Grundbuch eingetragen werden.
OLG München, Beschl. v. 16.2.2009 - 34 Wx 095/08
BGB §§ 1018, 133; GBO §§ 19,
22 Abs. 1, 53 Abs. 1
Falschbezeichnung des dienenden Grundstücks in Eintragungsbewilligung für
Dienstbarkeit
1. Zur Rechtslage, wenn die Beteiligten bei
Bestellung einer Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) das dienende
Grundstück unrichtig bezeichnen, weil die amtliche Flurkarte fälschlich
die Ausübungsstelle nicht als eigenes Grundstück ausweist.
2. Wird das Geh- und Fahrtrecht nach Richtigstellung der Flurkarte vom
Grundbuchamt nunmehr an dem „richtigen“ Grundstück eingetragen, kann ein
hiergegen eingelegtes Rechtsmittel nicht mit Erfolg darauf gestützt
werden, dass die erste Eintragung die Bewilligung „verbraucht“ hätte.
3. Wird das Geh- und Fahrtrecht von einem Nichtberechtigten eingeräumt,
kann die Verfügung nach Maßgabe von § 185 Abs. 2 BGB wirksam werden.
OLG München, Beschl. v. 29.1.2009 - 34 Wx 070/08
Öffentliches Recht
BauGB § 123 Abs. 2
Verkauf eines „erschlossenen“ Grundstücks
OLG Schleswig, Urt. v. 12.12.2008 - 17 U 81/07
BGB § 839; BImSchG §§ 4 Abs.
1, 5 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, 6 Abs. 1, 52 Abs. 1
Amtspflichten bzgl. Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
drittschützend
Die Amtspflichten, die den für die Erteilung
einer immissionsschutzrechtlichen (bis 30. April 1993:
abfallrechtlichen) Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer
Abfallentsorgungsanlage und für die Überwachung einer solchen Anlage
zuständigen Behörden obliegen, können auch zugunsten des Eigentümers des
Betriebsgrundstücks als einem geschützten "Dritten" bestehen.
BGH, Urt. v. 15.10.2009 - III ZR 8/09
Steuerrecht
GrdstVG § 4 Nr. 1
Maßgeblichkeit der Rechtsform des Handelnden
für Genehmigungsfreiheit nach § 4 Nr. 1 GrdstVG
Für die Genehmigungsfreiheit nach § 4 Nr. 1
GrdstVG ist allein entscheidend, wer als Handelnder an dem
Rechtsgeschäft beteiligt ist; handelt der Bund nicht als solcher oder
durch rechtsfähige Sondervermögen, sondern in einer anderen Rechtsform,
sind solche Rechtsgeschäfte nicht genehmigungsfrei.
BGH, Beschl. v. 27.11.2009 -
BLw 4/09
Notarrecht/Verfahrensrecht
InsO § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Zustimmungsvorbehalt hindert Wirksamkeit einer
aufschiebend bedingten Abtretung künftiger Forderungen durch
Insolvenzschuldner nicht
Tritt der spätere Insolvenzschuldner künftige
Forderungen unter der aufschiebenden Bedingung des Ankaufs der
jeweiligen Forderung durch den Abtretungsempfänger ab, steht die
Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts der Wirksamkeit der Abtretung
nicht entgegen.
BGH, Urt. v. 10.12.2009 -
IX ZR 1/09
InsO §§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5,
21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5
Verwertungs- und Einziehungsverbot für künftige Aus- und Absonderungsrechte
nur durch individualisierende Anordnung
a) Das Insolvenzgericht kann ein Verwertungs-
und Einziehungsverbot für künftige Aus- und Absonderungsrechte sowie
eine Anordnung, dass davon betroffene Gegenstände zur Fortführung des
Unternehmens eingesetzt werden können, nur durch eine
individualisierende Anordnung treffen. Unzulässig und unwirksam sind
formularmäßige Pauschalanordnungen, die auf die erforderliche Prüfung
der gesetzlichen Voraussetzungen verzichten.
b) Aus einer Anordnung nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 InsO kann der
betroffene Rechteinhaber die dort zuerkannten Ausgleichsansprüche
geltend machen, auch wenn die Anordnung wegen Unbestimmtheit unwirksam
ist.
BGH, Urt. v. 3.12.2009 - IX ZR 7/09
ZVG § 147; WoEigG §§ 10, 16
Hausgeldforderung einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft in der
Zwangsverwaltung
Eine analoge Anwendung von § 147 ZVG zur
Durchsetzung von Rechten, die nicht im Grundbuch eingetragen sind,
scheidet aus.
BGH, Beschl. v. 23.9.2009 - V ZB 19/09
ZVG §§ 10 Abs. 1 Nr. 2, 74a;
GKG §§ 7 Abs. 1 S. 1, 54 Abs. 1 S. 4; GKVerz Nr. 2210
Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung; Erfragung des Einheitswerts
durch das Vollstreckungsgericht bei der Finanzbehörde
BGH, Beschl. v. 10.7.2009 - V ZB 48/09
Arbeitshilfen Berufsrecht und Historisches
Notariatsgeschichte - historische Dokumente aus dem Archiv des Deutschen
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weiterreichende notarhistorische Fundstellen finden Sie unter
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