Neu auf der DNotI-Homepage

18.-22. Januar 2010
 

 
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Hinweis in eigener Sache

100.000. Gutachtenanfrage

Am 11.1.2010 wurde die 100.000. Gutachtenanfrage seit Bestehen des Deutschen Notarinstituts beantwortet.

Von anfänglich 440 Anfragen im Jahr 1993 ist die Anfragenzahl auf mittlerweile rund 9.000 Anfragen pro Jahr angestiegen.


Versand ab 1. Januar 2010 per E-Mail

Der Versand der von uns erstellten Gutachten und der angeforderten Rechtsprechung sowie Literatur wird auf vielfachen Wunsch ab 1. Januar 2010 per E-Mail erfolgen. Wir möchten Sie daher bitten, uns bei künftigen Gutachten- und Rechercheanfragen die zentrale E-Mail-Adresse des Notariats und – soweit gewünscht – zusätzlich die E-Mail-Adresse des Sachbearbeiters mitzuteilen.


Umstellung des Gutachten-Abruf-Dienstes zum 1. Februar 2010

Die im DNotI-Report angekündigten Gutachten, die bislang entweder per Fax-Abruf oder im Internet unter: www.dnoti-online-plus.de angefordert werden konnten, sind ab sofort auf der DNotI-Homepage (http://faxabruf.dnoti-online-plus.de/) verfügbar. In diesem frei zugänglichen Bereich können die Gutachten über die Gutachten-Abruf-Nummer oder mit Titelschlagworten aufgefunden werden. Zum 1. Februar 2010 wird der Fax-Abruf eingestellt


Top-Aktuell

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB § 767 Abs. 1 S. 3
Reichweite einer Bürgschaft für Werklohnforderungen aus Bauvertrag

Eine Bürgschaft, die für Werklohnforderungen aus einem Bauvertrag übernommen worden ist, erstreckt sich gemäß § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB auch dann nicht auf Entgeltforderungen aus später vom Auftraggeber verlangten Auftragserweiterungen nach § 1 Nr. 3, § 1 Nr. 4 Satz 1 oder § 1 Nr. 4 Satz 2 VOB/B, wenn für den Bürgen bei Abschluss des Bürgschaftsvertrags erkennbar war, dass der Bauvertrag der VOB/B unterliegt. 

BGH, Urt. v. 15.12.2009 - XI ZR 107/08

BGB § 589 Abs. 1 Nr. 1
Identitätswahrende Umwandlung keine Überlassung der Pachtsache an Dritten i.S.v. § 589 Abs. 1 Nr. 1 BGB

Die identitätswahrende Umwandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf der Pächterseite zunächst in eine offene Handelsgesellschaft und danach - formwechselnd - in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§§ 190 ff. UmwG), die nunmehr als Pächterin auftritt, bedeutet keine Überlassung der Pachtsache an einen Dritten (Fortführung von Senat, BGHZ 150, 365).  

BGH, Urt. v. 27.11.2009 - LwZR 15/09

GBO §§ 19, 20, 29, 47 Abs. 2; BGB 899a
Im Anwendungsbereich von § 19 GBO keine Nachforschungspflicht und kein korrespondierendes Nachforschungsrecht des Grundbuchamtes bzgl. Person des Erwerbers

OLG Schleswig, Beschl. v. 9.12.2009 - 2 W 168/09


Familienrecht

BGB §§ 313, 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2
Ausgleichsansprüche in nichtehelicher Lebensgemeinschaft bei Tod eines nichtehelichen Lebenspartners

Hat der gemeinschaftsbezogenen Zuwendung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die Vorstellung oder Erwartung zugrunde gelegen, die Lebensgemeinschaft, deren Ausgestaltung sie allein gedient hat, werde Bestand haben, entfällt die Geschäftsgrundlage nicht dadurch, dass die Lebensgemeinschaft durch den Tod des Zuwendenden ein natürliches Ende gefunden hat.
Hat der Zuwendende das Vermögen des anderen in der Erwartung vermehrt, an dem erworbenen Gegenstand im Rahmen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft langfristig partizipieren zu können, schließt der Tod des Zuwendenden eine Zweckverfehlung i.S. des § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB regelmäßig aus. 

BGH, Urt. v. 25.11.2009 - XII ZR 92/06

Erbrecht

Referentenentwurf: Umfassende erbrechtliche Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder geplant

Pressemitteilung des BMJ vom 22.1.2010


Gesellschaftsrecht

HGB § 25 Abs. 1 
Unternehmensfortführung i.S. von § 25 Abs. 1 HGB auch dann möglich, wenn nur Teilbereich fortgeführt (wesentlicher Kernbereich)

a) Eine Unternehmensfortführung i.S. von § 25 Abs. 1 HGB liegt auch dann vor, wenn nur ein Teilbereich des Unternehmens fortgeführt wird, sofern es sich aus der Sicht des maßgeblichen Rechtsverkehrs um den - den Schwerpunkt des Unternehmens bildenden - wesentlichen Kernbereich handelt.
b) Für die Frage, ob der wesentliche Kernbereich eines Unternehmens fortgeführt wurde, kommt dem Wert der Unternehmensteile maßgebliche Bedeutung zu.

BGH, Beschl. v. 7.12.2009 - II ZR 229/08


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

WEG § 43 Nr. 1 – 4, Nr. 6; GVG § 72 Abs. 2 S. 1; ZPO § 281 
Grundsätzlich keine analoge Anwendbarkeit von § 281 ZPO auf WEG-Streitigkeiten

Liegt eine Streitigkeit im Sinne von § 43 Nr. 1 bis 4 und Nr. 6 WEG vor, kann Berufung fristwahrend nur bei dem Gericht des § 72 Abs. 2 Satz 1 GVG eingelegt werden; eine Verweisung in entsprechender Anwendung von § 281 ZPO scheidet aus. Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn die Frage, ob eine solche Streitigkeit vorliegt, für bestimmte Fallgruppen noch nicht höchstrichterlich geklärt ist und man über deren Beantwortung mit guten Gründen unterschiedlicher Auffassung sein kann.

BGH, Beschl. v. 10.12.2009 - V ZB 67/09

BGB § 312d
Widerrufsrecht trotz Nichtigkeit des Fernabsatzvertrages

a) Dem Verbraucher steht, sofern nicht Treu und Glauben (§ 242 BGB) etwas anderes gebieten, ein Widerrufsrecht nach § 312d BGB auch dann zu, wenn der Fernabsatzvertrag nichtig ist.
b) Das Widerrufsrecht besteht auch bei einem wegen beiderseitiger Sittenwidrigkeit nichtigen Fernabsatzvertrag, der den Kauf eines Radarwarngeräts zum Gegenstand hat (Fortführung des Senatsurteils vom 23. Februar 2005 - VIII ZR 129/04, NJW 2005, 1490).

BGH, Urt. v. 25.11.2009 - VIII ZR 318/08

BGB §§ 472 S. 1, 875 Abs. 1 S. 1, 1094 Abs. 2, 1097 Hs. 1, 1098 Abs. 1 S. 1; GBO § 46 Abs. 1
Löschung eines Vorkaufsrechts nach Teilung des herrschenden Grundstücks

1. Bei Teilung des herrschenden Grundstücks nach Begründung eines subjektivdinglichen Vorkaufsrechts kann das Grundbuchamt nicht angewiesen werden, die Teilung auf dem Blatt des dienenden Grundstücks zu vermerken (wie BayObLG v. 6. April 1995, 2Z BR 132/94, BayObLGZ 1995, 153 = DNotZ 1996, 24).
2. Der Mitberechtigte eines subjektiv-dinglichen Vorkaufsrechts kann nicht wirksam auf seinen Anteil verzichten. Demnach kommt auch die Löschung eines ideellen Anteils am Recht grundbuchrechtlich nicht in Betracht.

OLG München, Beschl. v. 24.7.2009 - 34 Wx 50/09

BGB § 426 Abs. 1
Selbständige Verjährung der Ausgleichsansprüche eines Gesamtschuldners

Der Ausgleichsanspruch des Gesamtschuldners, der den Anspruch des Gläubigers erfüllt hat, wird grundsätzlich nicht davon berührt, dass der Anspruch des Gläubigers gegen den anderen Gesamtschuldner verjährt ist (Fortführung von BGHZ 58, 216 = 1972, 942).

BGH, Urt. v. 9.7.2009 - VII ZR 109/08

BGB §§ 566a, 572 a.F.
Anwendbarkeit des § 566a BGB (Mietsicherheit) in Übergangsfällen

Der durch das Mietrechtsreformgesetz eingefügte § 566 a BGB findet keine Anwendung, wenn zwar der dingliche Erwerb des Mietobjekts nach dem Inkraft-treten der Neuregelung am 1. September 2001 erfolgt ist, das diesem Erwerb zugrunde liegende schuldrechtliche Rechtsgeschäft jedoch bereits vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen worden ist. In diesem Fall bleibt es bei der Anwend-barkeit des § 572 BGB a.F.

BGH, Urt. v. 24.6.2009 - XII ZR 145/07

BGB §§ 158, 883 Abs. 1
Vormerkung zur Sicherung eines Rückübertragungsanspruchs bei drohender Zwangsversteigerung

Eine Vormerkung, die den Rückübertragungsanspruch des Veräußerers für den Fall sichern soll, dass „die Zwangsvollstreckung in den Vertragsbesitz droht“, kann im Grundbuch eingetragen werden.

OLG München, Beschl. v. 12.3.2009 - 34 Wx 9/09

GBO §§ 13, 19; BGB §§ 167, 308 Nr. 4
Grundsätzlich keine Prüfung von im Innenverhältnis bestehenden Beschränkung bei im Außenverhältnis unbeschränkter Vollmacht

Zur Wirksamkeit einer im Außenverhältnis unbeschränkt erteilten Vollmacht für den Vollzug eines Antrags auf Abänderung der Teilungserklärung im Grundbuch.

OLG München, Beschl. v. 17.2.2009 - 34 Wx 091/08

GBO § 47; EGBGB Art. 15
Grundbucheintragung von im gesetzlichen Güterstand niederländischen Rechts lebenden Ehegatten

Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand nach niederländischem Recht leben, können ohne Rechtswahl nicht als Miteigentümer zu Bruchteilen im deutschen Grundbuch eingetragen werden.

OLG München, Beschl. v. 16.2.2009 - 34 Wx 095/08

BGB §§ 1018, 133; GBO §§ 19, 22 Abs. 1, 53 Abs. 1
Falschbezeichnung des dienenden Grundstücks in Eintragungsbewilligung für Dienstbarkeit

1. Zur Rechtslage, wenn die Beteiligten bei Bestellung einer Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) das dienende Grundstück unrichtig bezeichnen, weil die amtliche Flurkarte fälschlich die Ausübungsstelle nicht als eigenes Grundstück ausweist.
2. Wird das Geh- und Fahrtrecht nach Richtigstellung der Flurkarte vom Grundbuchamt nunmehr an dem „richtigen“ Grundstück eingetragen, kann ein hiergegen eingelegtes Rechtsmittel nicht mit Erfolg darauf gestützt werden, dass die erste Eintragung die Bewilligung „verbraucht“ hätte.
3. Wird das Geh- und Fahrtrecht von einem Nichtberechtigten eingeräumt, kann die Verfügung nach Maßgabe von § 185 Abs. 2 BGB wirksam werden.

OLG München, Beschl. v. 29.1.2009 - 34 Wx 070/08


Öffentliches Recht

BauGB § 123 Abs. 2
Verkauf eines „erschlossenen“ Grundstücks

OLG Schleswig, Urt. v. 12.12.2008 - 17 U 81/07

BGB § 839; BImSchG §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, 6 Abs. 1, 52 Abs. 1
Amtspflichten bzgl. Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung drittschützend

Die Amtspflichten, die den für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen (bis 30. April 1993: abfallrechtlichen) Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Abfallentsorgungsanlage und für die Überwachung einer solchen Anlage zuständigen Behörden obliegen, können auch zugunsten des Eigentümers des Betriebsgrundstücks als einem geschützten "Dritten" bestehen.

BGH, Urt. v. 15.10.2009 - III ZR 8/09


Steuerrecht

GrdstVG § 4 Nr. 1 
Maßgeblichkeit der Rechtsform des Handelnden für Genehmigungsfreiheit nach § 4 Nr. 1 GrdstVG

Für die Genehmigungsfreiheit nach § 4 Nr. 1 GrdstVG ist allein entscheidend, wer als Handelnder an dem Rechtsgeschäft beteiligt ist; handelt der Bund nicht als solcher oder durch rechtsfähige Sondervermögen, sondern in einer anderen Rechtsform, sind solche Rechtsgeschäfte nicht genehmigungsfrei. 

BGH, Beschl. v. 27.11.2009 - BLw 4/09


Notarrecht/Verfahrensrecht

InsO § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 
Zustimmungsvorbehalt hindert Wirksamkeit einer aufschiebend bedingten Abtretung künftiger Forderungen durch Insolvenzschuldner nicht

Tritt der spätere Insolvenzschuldner künftige Forderungen unter der aufschiebenden Bedingung des Ankaufs der jeweiligen Forderung durch den Abtretungsempfänger ab, steht die Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts der Wirksamkeit der Abtretung nicht entgegen. 

BGH, Urt. v. 10.12.2009 - IX ZR 1/09

InsO §§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5
Verwertungs- und Einziehungsverbot für künftige Aus- und Absonderungsrechte nur durch individualisierende Anordnung 

a) Das Insolvenzgericht kann ein Verwertungs- und Einziehungsverbot für künftige Aus- und Absonderungsrechte sowie eine Anordnung, dass davon betroffene Gegenstände zur Fortführung des Unternehmens eingesetzt werden können, nur durch eine individualisierende Anordnung treffen. Unzulässig und unwirksam sind formularmäßige Pauschalanordnungen, die auf die erforderliche Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen verzichten.
b) Aus einer Anordnung nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 InsO kann der betroffene Rechteinhaber die dort zuerkannten Ausgleichsansprüche geltend machen, auch wenn die Anordnung wegen Unbestimmtheit unwirksam ist. 

BGH, Urt. v. 3.12.2009 - IX ZR 7/09

ZVG § 147; WoEigG §§ 10, 16
Hausgeldforderung einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft in der Zwangsverwaltung

Eine analoge Anwendung von § 147 ZVG zur Durchsetzung von Rechten, die nicht im Grundbuch eingetragen sind, scheidet aus.

BGH, Beschl. v. 23.9.2009 - V ZB 19/09

ZVG §§ 10 Abs. 1 Nr. 2, 74a; GKG §§ 7 Abs. 1 S. 1, 54 Abs. 1 S. 4; GKVerz Nr. 2210
Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung; Erfragung des Einheitswerts durch das Vollstreckungsgericht bei der Finanzbehörde

BGH, Beschl. v. 10.7.2009 - V ZB 48/09


Arbeitshilfen

Berufsrecht und Historisches

Notariatsgeschichte - historische Dokumente aus dem Archiv des Deutschen Notarinstituts

weiterreichende notarhistorische Fundstellen finden Sie unter www.notariatsgeschichte.de

 

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