Neu auf der DNotI-Homepage

14.-18. Dezember 2009
 

 
1. Immobilienrecht/
allg. Zivilrecht
2. Familien-
recht
3. Erbrecht 4. Gesellschaftsrecht 5. Internationales
Privatrecht
6. Öffentliches
Recht
7. Steuerrecht 8. Notarrecht/
Verfahrensrecht
Arbeitshilfen
 
Topaktuell
Rechtsprechung
Rechtsprechung Topaktuell Topaktuell --- Rechtsprechung Rechtsprechung Topaktuell
Rechtsprechung
Links

Hinweis in eigener Sache

Versand ab 1. Januar 2010 per E-Mail

Der Versand der von uns erstellten Gutachten und der angeforderten Rechtsprechung sowie Literatur wird auf vielfachen Wunsch ab 1. Januar 2010 per E-Mail erfolgen. Wir möchten Sie daher bitten, uns bei künftigen Gutachten- und Rechercheanfragen die zentrale E-Mail-Adresse des Notariats und – soweit gewünscht – zusätzlich die E-Mail-Adresse des Sachbearbeiters mitzuteilen.


Umstellung des Gutachten-Abruf-Dienstes zum 1. Februar 2010

Die im DNotI-Report angekündigten Gutachten, die bislang entweder per Fax-Abruf oder im Internet unter: www.dnoti-online-plus.de angefordert werden konnten, sind ab sofort auf der DNotI-Homepage (http://faxabruf.dnoti-online-plus.de/) verfügbar. In diesem frei zugänglichen Bereich können die Gutachten über die Gutachten-Abruf-Nummer oder mit Titelschlagworten aufgefunden werden. Zum 1. Februar 2010 wird der Fax-Abruf eingestellt.


Top-Aktuell

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB § 1004 Abs. 1; WEG § 15 Abs. 3
Erfordernis der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft für Anbringung einer Parabolantenne; Irrelevanz der Staatsangehörigkeit; Interessenabwägung

Die Verpflichtung der Wohnungseigentümer, die Anbringung einer Parabolantenne an dem gemeinschaftlichen Haus zu dulden, ist nicht von der Staatsbürgerschaft des Miteigentümers abhängig, der die Antenne angebracht hat. Voraussetzung, eine Antenne anbringen lassen zu dürfen, ist die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser steht das Recht zu, den Ort der Anbringung zu bestimmen.

BGH, Urt. v. 13.11.2009 - V ZR 10/09

BGB § 134; StGB § 203 Abs. 2
Abtretung von Darlehensforderungen durch Sparkasse

Die Abtretung von Darlehensforderungen durch eine als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierte Sparkasse verstößt nicht gegen § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB (Fortführung von BGHZ 171, 180).

BGH, Urt. v. 27.10.2009 - XI ZR 225/08


Erbrecht

BGB §§ 745 Abs. 1, 2038, 2040 Abs. 1
Kündigung eines Mietverhältnisses durch Erben; Mehrheitserfordernis

Die Erben können ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung darstellt.

BGH, Urt. v. 11.11.2009 - XII ZR 210/05


Gesellschaftsrecht

GmbHG § 40 Abs. 2
Zuständigkeit des Notars zur Einreichung der Gesellschafterliste bei mittelbarer Mitwirkung (Verschmelzung)

OLG Hamm, Beschl. v. 01.12.2009 - 15 W 304/09


Notarrecht/Verfahrensrecht

FGG-RG Art. 111 Abs. 1 und 2
Übergangsvorschrift: Rechtsmittelverfahren unterfällt insgesamt dem alten oder dem neuen Verfahrensrecht

Rechtsmittel gegen nach dem 01.09.2009 ergangene erstinstanzliche Entscheidungen in Sachen, deren Gegenstand vom FGG-Reformgesetz erfasst wird, unterliegen altem Verfahrensrecht, wenn auch im ersten Rechtszug altes Verfahrensrecht anzuwenden war.

OLG Dresden, Beschl. v. 20.10.2009 - 3 W 1077/09

FGG-RG Art. 111 Abs. 1 S. 1
Anwendung der Übergangsvorschrift des Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG in Nachlasssachen

In Nachlasssachen ist bei der Anwendung der Übergangsvorschrift des Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RG zu unterscheiden, ob es sich um eine Verrichtung des Nachlassgerichts von Amts wegen (z. B. Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht gem. § 2200 Abs. 1 BGB) oder um ein ausschließliches Antragsverfahren (z. B. Erbscheinserteilungsverfahren gem. § 2353 BGB) handelt. Ein Amtsverfahren wird im Sinne des Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RG eingeleitet durch den Todesfall, ein Antragsverfahren durch den Eingang des Antrags beim Nachlassgericht.

OLG Stuttgart, Beschl. v. 12.11.2009 - 8 W 427/09


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB §§ 328, 823, 826, 821; HGB § 323 Abs. 1 Nr. 3
Bei Pflichtprüfung regelmäßig keine Einbeziehung des Finanzierungsgläubigers in den Schutzbereich des Prüfungsvertrags

OLG München, Urt. v. 12.11.2009 - 23 U 2516/09

WEG §§ 22 Abs. 1, 46 Abs. 1 Satz 2
Entsprechende Anwendbarkeit von § 22 Abs. 1 WEG auf Zustimmung zur Unterschreitung des öffentlich-rechtlichen Bauwichs durch Nachbarn der Wohnungseigentümergemeinschaft

a) Die Klagefrist nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG kann auch durch eine Klage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gewahrt werden, wenn innerhalb der Klagefrist der Verwalter angegeben und die namentliche Bezeichnung der richtigerweise zu verklagenden übrigen Mitglieder der Gemeinschaft bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nachgeholt wird.
b) § 22 Abs. 1 WEG ist auf eine Zustimmung zur Unterschreitung des öffentlich-rechtlichen Bauwichs durch einen Nachbarn der Wohnungseigentümergemeinschaft entsprechend anwendbar.

BGH, Urt. v. 6.11.2009 - V ZR 73/09

BGB § 212 Nr. 1
Anforderungen an ein den Neubeginn der Verjährung auslösendes Anerkenntnis

OLG Brandenburg, Urt. v. 5.11.2009 - 5 U 167/08

BGB §§ 305, 307 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 Nr. 1
Unzulässigkeit einer Schätz- oder Besichtigungsgebühr in AGB von Darlehensverträgen mit Privatkunde

OLG Düsseldorf, Urt. v. 5.11.2009 - I-6 U 17/09

BGB §§ 195, 199, 217, 271
Kein notwendiger Gleichlauf der Verjährung von laufenden Zinsansprüchen aus Darlehensvertrag und Hauptforderung

OLG Brandenburg, Urt. v. 4.11.2009 - 3 U 173/08

BGB § 812 Abs. 1; II. BV § 42
10%-Relevanzgrenze bei Wohnflächenabweichung eines mit Garten vermieteten Einfamilienhauses

Auch bei einem vermieteten Einfamilienhaus mit Garten stellt eine Wohnflächenabweichung einen zur Minderung berechtigenden Mangel dar, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10% nach unten abweicht. Eine Anhebung dieses Grenzwerts wegen der mitvermieteten Gartenfläche kommt nicht in Betracht (Fortführung von BGH, Urteile vom 24. März 2004 - VIII ZR 133/03, WuM 2004, 268 und VIII ZR 295/03, WuM 2004, 336).

BGH, Urt. v. 28.10.2009 - VIII ZR 164/08

BGB §§ 275 Abs. 2, 1004 Abs. 1
Eingeschränkte Bedeutung von Kosten, die ohne Inanspruchnahme des fremden Grundstücks entstanden wären

Im Rahmen der Abwägung, ob ein Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung eines fremden Grundstücks aus § 1004 Abs. 1 BGB nach § 275 Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist, kommt Kosten, die ohne die Inanspruchnahme des fremden Grundstücks entstanden wären, nur eingeschränkte Bedeutung zu.

BGH, Urt. v. 23.10.2009 - V ZR 141/08

SchuldRAnpG § 20 Abs. 1; NutzEV §§ 3 Abs. 2 u. 3, 5 Abs. 1; ZGB-DDR § 296; EGBGB Art. 231 Abs. 1
Ermittlung des ortsüblichen Nutzungsentgelts für Garagenflächen (§ 5 Abs. 1 Nutzungsentgeltverordnung)

Bei der Ermittlung des ortsüblichen Nutzungsentgelts für Garagenflächen in den neuen Ländern (§ 5 Abs. 1 Nutzungsentgeltverordnung) müssen zwar Einzelfälle außer Betracht bleiben, in denen es einem Nutzungsgeber gelungen ist, ein völlig außerhalb des gängigen Preisspektrums liegendes Nutzungsentgelt zu erzielen. Die Frage, ob ein solcher Extremfall vorliegt, kann aber nicht ohne Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Marktes beantwortet werden. Werden Garagenflächen in 80% bis 90% aller Fälle von Kommunen oder kommunalen Gesellschaften angeboten, so kann das ortsübliche Entgelt nicht allein durch die Preisgestaltung dieser Anbieter bestimmt und dabei eine nicht unbeachtliche Anzahl privater Nutzungsverträge mit deutlich höheren Entgelten als "Ausreißer" außer Betracht gelassen werden. Zur Ermittlung des ortsüblichen Entgelts bei erheblich divergierenden Nutzungsvereinbarungen.

BGH, Urt. v. 7.10.2009 - XII ZR 175/07

BGB § 138; DDR-VerteidungsG § 10; Mauergrundstücksgesetz
Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken an die DDR kann auch nicht als sittenwidrig angegriffen werden

BGH, Beschl. v. 5.6.2008 - V ZR 127/07

BGB §§ 675 Abs. 2, 433
Schadensersatz aufgrund Schlechterfüllung eines Beratungsvertrages des Verkäufers bei Nichtberücksichtigung des Auslaufens der Zinsbindung bei Berechnung des Eigenaufwandes des Käufers

BGH, Beschl. v. 15.5.2008 - V ZR 178/07


Familienrecht

BGB § 1742; LPartG § 9 Abs. 7; GG Art. 6 Abs. 1
Sukzessivadoption eines Kindes durch den eingetragenen Lebenspartner

1. Ein bereits angenommenes Kind kann von dem eingetragenen Lebenspartner des Annehmenden nicht ein weiteres Mal angenommen werden.
2. Diese sich aus §§ 1742 BGB, 9 Abs. 7 LPartG ergebende Beschränkung steht mit Art. 6 Abs. 1 GG im Einklang.

OLG Hamm, Beschl. v. 1.12.2009 - I-15 Wx 236/09

BGB § 1672 Abs. 1
Freie Widerruflichkeit der erteilten Zustimmung zur Übertragung der elterlichen Sorge

OLG Brandenburg, Beschl. v. 5.11.2009 - 9 UF 94/09


Öffentliches Recht

BGB § 134; UVPG
Umgehung des Anwendungsbereichs des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durch Aufteilung eines Windparkprojekts in einzelne kleinere Projekte; Nichtigkeit der Vereinbarung

OLG Thüringen, Urt. v. 16.9.2009 - 7 U 21/09


Steuerrecht

ErbStG §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 7 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 8, Nr. 9
Keine Schenkungsteuerpflicht der Begünstigten einer rechtsfähigen Stiftung bei bloßer Erhöhung des Werts des Stiftungsvermögens durch unentgeltliche Vorgänge im Beteiligungsbesitz der Stiftung

Übernimmt eine (mittelbar) zum Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung gehörende GmbH im Zuge einer Kapitalerhöhung bei einer anderen Gesellschaft den neuen Geschäftsanteil zu einer Einlage weit unter Wert, liegen darin keine freigebigen Zuwendungen an die Begünstigten der Stiftung.

BFH, Urt. v. 9.7.2009 - II R 47/07

AO §§ 39 Abs. 2 Nr. 1, 90 Abs. 2, 159; BGB §§ 662, 666, 667; ErbStG §§ 7 Abs. 1 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2, 10 Abs. 1
Feststellungslast bzgl. behaupteter Treuhand

Erbschaft- und schenkungsteuerlich kommt es für eine Treuhand nicht auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO, sondern auf die Zivilrechtslage an; der Herausgabeanspruch des Treugebers kann Bereicherungsgegenstand sein, während der Zuwendungsempfänger als Treuhänder nicht bereichert ist.
Während das Finanzamt die objektive Zuwendung zu beweisen hat, trägt der Zuwendungsempfänger die Feststellungslast für seine Behauptung einer verdeckten Treuhand.
Wenn behauptete Treuhandgeschäfte, Folgeanlagen sowie die individuelle Zurechnung von Guthaben und Erträgen bei unterschiedlicher Behandlung der Abkömmlinge nicht dokumentiert sind, reicht für den Nachweis der Treuhand nicht die Erklärung, dass der Schenker der Mutter aufgetragen habe, den Töchtern bei Bedarf Geld auszuzahlen.

FG Hamburg, Urt. v. 28.4.2009 - 3 K 185/07

AO §§ 171 Abs. 10, 175 Abs. 1 Nr. 1; BewG §§ 5 Abs. 2, 6, 138; BGB §§ 311b, 518, 873 Abs. 1, 925; FGO §§ 74, 99 Abs. 2; ErbStG §§ 7 Abs. 1 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2, 10, 12, 14 Abs. 1 letzter Satz, 29 Abs. 1 Nr. 1; GBO § 19
Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung; Relevanz dinglicher Belastungen

Für ein Zwischenurteil über eine entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtsfrage ist deren Entscheidungserheblichkeit auch dann zu bejahen, wenn die Beantwortung der vorgezogenen Frage bei prozessökonomischer Prüfungsfolge Vorrang genießt.
Die Entscheidung über eine schenkungsteuerliche Frage durch Zwischenurteil kann sachdienlich sein, wenn gleichzeitig noch der Ausgang eines Grundlagenbescheid-Klageverfahrens zum Grundbesitzwert abzuwarten ist.
Eine Grundstücksschenkung ist mit Auflassung und Eintragungsbewilligung ausgeführt.
Eine Schenkung von Anteilen an einer (Grundstücks-)GbR ist mit formloser Anteilsübertragung ausgeführt.
Bei der Grundstücksschenkung ist die nur dinglich übernommene Grundschuld nicht abzuziehen.
Als Ausnahme vom Verbot der Zusammenrechnung mit einer negativen Vorschenkung erfordert eine einheitliche Schenkung ein einheitliches Schenkungsversprechen vor Ausführung der Schenkung und den Vollzug in einem Zuge oder aus technischen Gründen binnen weniger Tage.

FG Hamburg, Urt. v. 7.4.2009 - 3 K 218/07


Notarrecht/Verfahrensrecht

InsO §§ 114 Abs. 3, 309 Abs. 1
Wirtschaftliche Schlechterstellung eines Gläubigers; Unbeachtlichkeit der durch Gläubiger verursachten Verfahrensverzögerung

Eine wirtschaftliche Schlechterstellung des Gläubigers scheidet aus, wenn im Falle der Insolvenzeröffnung eine Pfändung gemäß § 114 Abs. 3 InsO nicht länger wirksam geblieben wäre als nach dem Schuldenbereinigungsplan. Eine durch Widerspruch und Rechtsmittel des Gläubigers verursachte Verzögerung des Verfahrens ist unbeachtlich.

BGH, Beschl. v. 22.10.2009 - IX ZB 148/05

 

Kontakt (e-mail)
Newsletter abonnieren
Newsletter abbestellen


Newsletter DNotI-Homepage
Herausgeber: Deutsches Notarinstitut (DNotI), Gerberstr. 19, 97070 Würzburg
Tel.: (+49) (931) 35576-0 - Fax: (+49) (931) 35576-225
e-mail:
dnoti@dnoti.de - Internet: www.dnoti.de
Verantwortlicher Schriftleiter: Notarassessor Sebastian Herrler