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Hinweis in eigener Sache
Versand ab 1. Januar 2010 per
E-Mail
Der Versand der von uns erstellten Gutachten und der angeforderten
Rechtsprechung sowie Literatur wird auf vielfachen Wunsch ab 1.
Januar 2010 per E-Mail erfolgen. Wir möchten
Sie daher bitten, uns bei künftigen Gutachten- und Rechercheanfragen die zentrale E-Mail-Adresse des Notariats und –
soweit gewünscht – zusätzlich die E-Mail-Adresse des Sachbearbeiters
mitzuteilen.
Umstellung des Gutachten-Abruf-Dienstes zum 1. Februar
2010
Die im DNotI-Report angekündigten Gutachten, die bislang
entweder per Fax-Abruf oder im Internet unter: www.dnoti-online-plus.de
angefordert werden konnten, sind ab sofort auf der DNotI-Homepage
(http://faxabruf.dnoti-online-plus.de/) verfügbar. In diesem frei
zugänglichen Bereich können die Gutachten über die Gutachten-Abruf-Nummer
oder mit Titelschlagworten aufgefunden werden. Zum 1. Februar 2010 wird der
Fax-Abruf eingestellt.
Top-Aktuell
Immobilienrecht/allg. Zivilrecht
BGB § 1004 Abs. 1; WEG § 15
Abs. 3
Erfordernis der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft für Anbringung
einer Parabolantenne; Irrelevanz der Staatsangehörigkeit; Interessenabwägung
Die Verpflichtung der Wohnungseigentümer, die
Anbringung einer Parabolantenne an dem gemeinschaftlichen Haus zu
dulden, ist nicht von der Staatsbürgerschaft des Miteigentümers
abhängig, der die Antenne angebracht hat. Voraussetzung, eine Antenne
anbringen lassen zu dürfen, ist die Zustimmung der
Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser steht das Recht zu, den Ort der
Anbringung zu bestimmen.
BGH, Urt. v. 13.11.2009 - V ZR 10/09
BGB § 134; StGB § 203 Abs. 2
Abtretung von Darlehensforderungen durch Sparkasse
Die Abtretung von Darlehensforderungen durch
eine als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierte Sparkasse verstößt
nicht gegen § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB (Fortführung von BGHZ 171,
180).
BGH, Urt. v. 27.10.2009 - XI ZR 225/08
Erbrecht
BGB §§ 745 Abs. 1, 2038, 2040
Abs. 1
Kündigung eines Mietverhältnisses durch Erben; Mehrheitserfordernis
Die Erben können ein Mietverhältnis über eine
zum Nachlass gehörende Sache wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn
sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung
darstellt.
BGH, Urt. v. 11.11.2009 - XII ZR 210/05
Gesellschaftsrecht
GmbHG § 40 Abs. 2
Zuständigkeit des Notars zur Einreichung der Gesellschafterliste bei
mittelbarer Mitwirkung (Verschmelzung)
OLG Hamm, Beschl. v.
01.12.2009 - 15 W 304/09
Notarrecht/Verfahrensrecht
FGG-RG Art. 111 Abs. 1 und
2
Übergangsvorschrift: Rechtsmittelverfahren unterfällt insgesamt dem alten
oder dem neuen Verfahrensrecht
Rechtsmittel gegen nach dem 01.09.2009 ergangene
erstinstanzliche Entscheidungen in Sachen, deren Gegenstand vom
FGG-Reformgesetz erfasst wird, unterliegen altem Verfahrensrecht, wenn
auch im ersten Rechtszug altes Verfahrensrecht anzuwenden war.
OLG Dresden, Beschl. v. 20.10.2009 - 3 W 1077/09
FGG-RG Art. 111 Abs. 1 S. 1
Anwendung der Übergangsvorschrift des Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG in
Nachlasssachen
In Nachlasssachen ist bei der Anwendung der
Übergangsvorschrift des Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RG zu unterscheiden,
ob es sich um eine Verrichtung des Nachlassgerichts von Amts wegen (z.
B. Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht
gem. § 2200 Abs. 1 BGB) oder um ein ausschließliches Antragsverfahren
(z. B. Erbscheinserteilungsverfahren gem. § 2353 BGB) handelt. Ein
Amtsverfahren wird im Sinne des Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RG
eingeleitet durch den Todesfall, ein Antragsverfahren durch den Eingang
des Antrags beim Nachlassgericht.
OLG Stuttgart, Beschl. v. 12.11.2009 - 8 W 427/09
Rechtsprechung
Immobilienrecht/allg.
Zivilrecht
BGB §§ 328, 823, 826, 821; HGB
§ 323 Abs. 1 Nr. 3
Bei Pflichtprüfung regelmäßig keine Einbeziehung des Finanzierungsgläubigers
in den Schutzbereich des Prüfungsvertrags
OLG München, Urt. v. 12.11.2009 - 23 U 2516/09
WEG §§ 22 Abs. 1, 46 Abs. 1
Satz 2
Entsprechende Anwendbarkeit von § 22 Abs. 1 WEG auf Zustimmung zur
Unterschreitung des öffentlich-rechtlichen Bauwichs durch Nachbarn der
Wohnungseigentümergemeinschaft
a) Die Klagefrist nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG
kann auch durch eine Klage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft
gewahrt werden, wenn innerhalb der Klagefrist der Verwalter angegeben
und die namentliche Bezeichnung der richtigerweise zu verklagenden
übrigen Mitglieder der Gemeinschaft bis zum Schluss der mündlichen
Verhandlung nachgeholt wird.
b) § 22 Abs. 1 WEG ist auf eine Zustimmung zur Unterschreitung des
öffentlich-rechtlichen Bauwichs durch einen Nachbarn der
Wohnungseigentümergemeinschaft entsprechend anwendbar.
BGH, Urt. v. 6.11.2009 - V ZR 73/09
BGB § 212 Nr. 1
Anforderungen an ein den Neubeginn der Verjährung auslösendes Anerkenntnis
OLG Brandenburg, Urt. v. 5.11.2009 - 5 U 167/08
BGB §§ 305, 307 Abs. 1 S. 2,
Abs. 2 Nr. 1
Unzulässigkeit einer Schätz- oder Besichtigungsgebühr in AGB von
Darlehensverträgen mit Privatkunde
OLG Düsseldorf, Urt. v. 5.11.2009 - I-6 U 17/09
BGB §§ 195, 199, 217, 271
Kein notwendiger Gleichlauf der Verjährung von laufenden Zinsansprüchen aus
Darlehensvertrag und Hauptforderung
OLG Brandenburg, Urt. v. 4.11.2009 - 3 U 173/08
BGB § 812 Abs. 1; II. BV § 42
10%-Relevanzgrenze bei Wohnflächenabweichung eines mit Garten vermieteten
Einfamilienhauses
Auch bei einem vermieteten Einfamilienhaus mit
Garten stellt eine Wohnflächenabweichung einen zur Minderung
berechtigenden Mangel dar, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der
vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10% nach unten abweicht. Eine
Anhebung dieses Grenzwerts wegen der mitvermieteten Gartenfläche kommt
nicht in Betracht (Fortführung von BGH, Urteile vom 24. März 2004 - VIII
ZR 133/03, WuM 2004, 268 und VIII ZR 295/03, WuM 2004, 336).
BGH, Urt. v. 28.10.2009 - VIII ZR 164/08
BGB §§ 275 Abs. 2, 1004 Abs. 1
Eingeschränkte Bedeutung von Kosten, die ohne Inanspruchnahme des fremden
Grundstücks entstanden wären
Im Rahmen der Abwägung, ob ein Anspruch auf
Beseitigung der Beeinträchtigung eines fremden Grundstücks aus § 1004
Abs. 1 BGB nach § 275 Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist, kommt Kosten, die
ohne die Inanspruchnahme des fremden Grundstücks entstanden wären, nur
eingeschränkte Bedeutung zu.
BGH, Urt. v. 23.10.2009 - V ZR 141/08
SchuldRAnpG § 20 Abs. 1;
NutzEV §§ 3 Abs. 2 u. 3, 5 Abs. 1; ZGB-DDR § 296; EGBGB Art. 231 Abs. 1
Ermittlung des ortsüblichen Nutzungsentgelts für Garagenflächen (§ 5 Abs. 1
Nutzungsentgeltverordnung)
Bei der Ermittlung des ortsüblichen
Nutzungsentgelts für Garagenflächen in den neuen Ländern (§ 5 Abs. 1
Nutzungsentgeltverordnung) müssen zwar Einzelfälle außer Betracht
bleiben, in denen es einem Nutzungsgeber gelungen ist, ein völlig
außerhalb des gängigen Preisspektrums liegendes Nutzungsentgelt zu
erzielen. Die Frage, ob ein solcher Extremfall vorliegt, kann aber nicht
ohne Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Marktes
beantwortet werden. Werden Garagenflächen in 80% bis 90% aller Fälle von
Kommunen oder kommunalen Gesellschaften angeboten, so kann das
ortsübliche Entgelt nicht allein durch die Preisgestaltung dieser
Anbieter bestimmt und dabei eine nicht unbeachtliche Anzahl privater
Nutzungsverträge mit deutlich höheren Entgelten als "Ausreißer" außer
Betracht gelassen werden. Zur Ermittlung des ortsüblichen Entgelts bei
erheblich divergierenden Nutzungsvereinbarungen.
BGH, Urt. v. 7.10.2009 - XII ZR 175/07
BGB § 138; DDR-VerteidungsG §
10; Mauergrundstücksgesetz
Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken an die DDR kann auch nicht als
sittenwidrig angegriffen werden
BGH, Beschl. v. 5.6.2008 - V ZR 127/07
BGB §§ 675 Abs. 2, 433
Schadensersatz aufgrund Schlechterfüllung eines Beratungsvertrages des
Verkäufers bei Nichtberücksichtigung des Auslaufens der Zinsbindung bei
Berechnung des Eigenaufwandes des Käufers
BGH, Beschl. v. 15.5.2008 - V ZR 178/07
Familienrecht
BGB § 1742; LPartG § 9 Abs. 7; GG Art. 6 Abs. 1
Sukzessivadoption eines Kindes durch den eingetragenen Lebenspartner
1. Ein bereits angenommenes Kind kann von dem
eingetragenen Lebenspartner des Annehmenden nicht ein weiteres Mal
angenommen werden.
2. Diese sich aus §§ 1742 BGB, 9 Abs. 7 LPartG ergebende Beschränkung
steht mit Art. 6 Abs. 1 GG im Einklang.
OLG Hamm, Beschl. v. 1.12.2009 - I-15 Wx 236/09
BGB § 1672 Abs. 1
Freie Widerruflichkeit der erteilten Zustimmung zur Übertragung der
elterlichen Sorge
OLG Brandenburg, Beschl. v. 5.11.2009 - 9 UF 94/09
Öffentliches Recht
BGB § 134; UVPG
Umgehung des Anwendungsbereichs des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durch Aufteilung eines Windparkprojekts
in einzelne kleinere Projekte; Nichtigkeit der Vereinbarung
OLG Thüringen, Urt. v. 16.9.2009 - 7 U 21/09
Steuerrecht
ErbStG §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 7 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 8, Nr. 9
Keine Schenkungsteuerpflicht der Begünstigten einer rechtsfähigen Stiftung
bei bloßer Erhöhung des Werts des Stiftungsvermögens durch unentgeltliche
Vorgänge im Beteiligungsbesitz der Stiftung
Übernimmt eine (mittelbar) zum Vermögen einer
rechtsfähigen Stiftung gehörende GmbH im Zuge einer Kapitalerhöhung bei
einer anderen Gesellschaft den neuen Geschäftsanteil zu einer Einlage
weit unter Wert, liegen darin keine freigebigen Zuwendungen an die
Begünstigten der Stiftung.
BFH, Urt. v. 9.7.2009 - II R 47/07
AO §§ 39 Abs. 2 Nr. 1, 90 Abs.
2, 159; BGB §§ 662, 666, 667; ErbStG §§ 7 Abs. 1 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2, 10
Abs. 1
Feststellungslast bzgl. behaupteter Treuhand
Erbschaft- und schenkungsteuerlich kommt es für
eine Treuhand nicht auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise nach § 39
Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO, sondern auf die Zivilrechtslage an; der
Herausgabeanspruch des Treugebers kann Bereicherungsgegenstand sein,
während der Zuwendungsempfänger als Treuhänder nicht bereichert ist.
Während das Finanzamt die objektive Zuwendung zu beweisen hat, trägt der
Zuwendungsempfänger die Feststellungslast für seine Behauptung einer
verdeckten Treuhand.
Wenn behauptete Treuhandgeschäfte, Folgeanlagen sowie die individuelle
Zurechnung von Guthaben und Erträgen bei unterschiedlicher Behandlung
der Abkömmlinge nicht dokumentiert sind, reicht für den Nachweis der
Treuhand nicht die Erklärung, dass der Schenker der Mutter aufgetragen
habe, den Töchtern bei Bedarf Geld auszuzahlen.
FG Hamburg, Urt. v. 28.4.2009 - 3 K 185/07
AO §§ 171 Abs. 10, 175 Abs.
1 Nr. 1; BewG §§ 5 Abs. 2, 6, 138; BGB §§ 311b, 518, 873 Abs. 1, 925; FGO §§
74, 99 Abs. 2; ErbStG §§ 7 Abs. 1 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2, 10, 12, 14 Abs. 1
letzter Satz, 29 Abs. 1 Nr. 1; GBO § 19
Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung; Relevanz dinglicher Belastungen
Für ein Zwischenurteil über eine
entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtsfrage ist deren
Entscheidungserheblichkeit auch dann zu bejahen, wenn die Beantwortung
der vorgezogenen Frage bei prozessökonomischer Prüfungsfolge Vorrang
genießt.
Die Entscheidung über eine schenkungsteuerliche Frage durch
Zwischenurteil kann sachdienlich sein, wenn gleichzeitig noch der
Ausgang eines Grundlagenbescheid-Klageverfahrens zum Grundbesitzwert
abzuwarten ist.
Eine Grundstücksschenkung ist mit Auflassung und Eintragungsbewilligung
ausgeführt.
Eine Schenkung von Anteilen an einer (Grundstücks-)GbR ist mit formloser
Anteilsübertragung ausgeführt.
Bei der Grundstücksschenkung ist die nur dinglich übernommene
Grundschuld nicht abzuziehen.
Als Ausnahme vom Verbot der Zusammenrechnung mit einer negativen
Vorschenkung erfordert eine einheitliche Schenkung ein einheitliches
Schenkungsversprechen vor Ausführung der Schenkung und den Vollzug in
einem Zuge oder aus technischen Gründen binnen weniger Tage.
FG Hamburg, Urt. v. 7.4.2009 - 3 K 218/07
Notarrecht/Verfahrensrecht
InsO §§ 114 Abs. 3, 309 Abs. 1
Wirtschaftliche Schlechterstellung eines Gläubigers; Unbeachtlichkeit der
durch Gläubiger verursachten Verfahrensverzögerung
Eine wirtschaftliche Schlechterstellung des
Gläubigers scheidet aus, wenn im Falle der Insolvenzeröffnung eine
Pfändung gemäß § 114 Abs. 3 InsO nicht länger wirksam geblieben wäre als
nach dem Schuldenbereinigungsplan. Eine durch Widerspruch und
Rechtsmittel des Gläubigers verursachte Verzögerung des Verfahrens ist
unbeachtlich.
BGH, Beschl. v. 22.10.2009 - IX ZB 148/05
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