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30. November - 4. Dezember 2009
 

 
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Hinweis in eigener Sache

Versand ab 1. Januar 2010 per E-Mail

Der Versand der von uns erstellten Gutachten und der angeforderten Rechtsprechung sowie Literatur wird auf vielfachen Wunsch ab 1. Januar 2010 per E-Mail erfolgen. Wir möchten Sie daher bitten, uns bei künftigen Gutachten- und Rechercheanfragen die zentrale E-Mail-Adresse des Notariats und – soweit gewünscht – zusätzlich die E-Mail-Adresse des Sachbearbeiters mitzuteilen.


Top-Aktuell

Immobilienrecht

GBO § 18 Abs. 1; WEG § 10 Abs. 3 und 4
Keine Eintragungsfähigkeit von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft aufgrund Öffnungsklausel

Beschlüsse, die auf Grund einer in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen Öffnungsklausel eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer abändern, sind im Grundbuch weder eintragungsbedürftig noch eintragungsfähig.

OLG München, Beschl. v. 13.11.2009 - 34 Wx 100/09

BNotO § 19; BeurkG § 17; BGB §§ 880, 892, 1155
Gutgläubiger Erwerb des Rangvorrechts gegenüber eingetragener Briefgrundschuld

a) Beurkundet der Notar die Bestellung einer Buchgrundschuld und zugleich den Rangrücktritt eines bereits eingetragenen, im Grundbuch als Eigentümerbriefgrundschuld bezeichneten Grundpfandrechts, ohne dass ihm der Grundschuldbrief vorgelegt wird, hat er nach § 17 Abs. 1 BeurkG auf die Folgen hinzuweisen, die sich aus dem Fehlen der Briefvorlage ergeben können. Da diese darin liegen können, dass der beurkundete Rangrücktritt unwirksam ist, weil dem Grundstückseigentümer aufgrund der Abtretung der Briefgrundschuld die Verfügungsbefugnis fehlt, bezweckt die Hinweispflicht auch den Schutz des an der Beurkundung nicht beteiligten möglichen Gläubigers der Briefgrundschuld.
b) Soll ein in das Grundbuch neu einzutragendes Recht den Vorrang vor einem bereits eingetragenen Recht erhalten, richten sich die Voraussetzungen für einen solchen Rangrücktritt nach § 880 BGB. Hierfür sind bei Grundpfandrechten die Einigung des zurücktretenden und des vortretenden Berechtigten, die Zustimmung des Eigentümers und die Eintragung der Änderung in das Grundbuch erforderlich.
c) Ein gutgläubiger Erwerb des Rangvorrechts einer Buchgrundschuld vor einer im Grundbuch eingetragenen Briefgrundschuld ist bei fehlender Einigungserklärung des zurücktretenden Berechtigten, der seine Berechtigung nach § 1155 BGB auf eine zusammenhängende, auf einen eingetragenen Gläubiger zurückführende Reihe von öffentlich beglaubigten Abtretungserklärungen stützen kann, nach § 892 BGB ausgeschlossen, wenn der als Inhaber des verbrieften Rechts im Grundbuch Eingetragene nicht im Besitz des Briefes ist.

BGH, Beschl. v. 22.10.2009 - III ZR 250/08


Erbrecht

BGB §§ 2050, 2289 Abs. 1, 2291, 2315 Abs. 1
Keine für Erbauseinandersetzung verbindliche Anordnungen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden

Will der Erblasser bei der Auseinandersetzung unter Miterben die Anrechnung von Vorempfängen auf den Erbteil über die dazu bestehenden gesetzlichen Regeln insbesondere in § 2050 BGB hinaus erreichen, muss er dies durch letztwillige Verfügung anordnen; für eine Erbauseinandersetzung verbindliche Anordnungen können dagegen nicht durch Rechtsgeschäft unter Lebenden getroffen werden.

BGH, Urt. v. 28.10.2009 - IV ZR 82/08


Gesellschaftsrecht

BGB §§ 735, 739; HGB §§ 105 Abs. 3, 119, 131 Abs. 3
Sanierungsbeschluss und Treuepflicht

Beschließen die Gesellschafter einer zahlungsunfähigen und überschuldeten Publikumspersonengesellschaft mit der im Gesellschaftsvertrag für Änderungen des Vertrages vereinbarten Mehrheit die Gesellschaft in der Weise zu sanieren, dass das Kapital "herabgesetzt" und jedem Gesellschafter frei gestellt wird, eine neue Beitragspflicht einzugehen ("Kapitalerhöhung"), dass ein nicht sanierungswilliger Gesellschafter aber aus der Gesellschaft ausscheiden muss, so sind die nicht zahlungsbereiten Gesellschafter aus gesellschafterlicher Treuepflicht jedenfalls dann verpflichtet, diesem Gesellschafterbeschluss zuzustimmen, wenn sie infolge ihrer mit dem Ausscheiden verbundenen Pflicht, den auf sie entfallenden Auseinandersetzungsfehlbetrag zu leisten, finanziell nicht schlechter stehen, als sie im Falle der sofortigen Liquidation stünden.

BGH, Urt. v. 19.10.2009 - II ZR 240/08


Steuerrecht

GrEStG §§ 1 Abs. 2a, 3 Nr. 2, 5 Abs. 1, 2 u. 3
Keine Anwendung von § 5 Abs. 3 GrEStG, wenn Steuerumgehung objektiv ausscheidet

§ 5 Abs. 3 GrEStG setzt die objektive Möglichkeit einer Steuerumgehung voraus und ist daher einschränkend dahingehend auszulegen, dass – trotz der Verminderung der vermögensmäßigen Beteiligung des grundstückseinbringenden Gesamthänders – die Vergünstigung nach § 5 Abs. 1 und 2 GrEStG nicht entfällt, wenn aufgrund einer Anteilsschenkung eine Steuerumgehung objektiv ausscheidet.

BFH, Urt. v. 7.10.2009 - II R 58/08


Rechtsprechung

Immobilienrecht/allg. Zivilrecht

BGB § 1026; GBO § 46 Abs. 2
Relevanz des Ausübungsbereichs etwaiger Nebenrechte für lastenfreie Abschreibung nach § 1026 BGB

Die lastenfreie Abschreibung eines Grundstücksteils setzt gegenüber dem Grundbuchamt auch den Nachweis in grundbuchmäßiger Form voraus, dass die abzuschreibende Fläche außerhalb des Ausübungsbereichs etwaiger Nebenrechte liegt.

OLG München, Beschl. v. 30.10.2009 - 34 Wx 104/09

EGBGB Art. 164; GBO § 29
Grundbuchfähigkeit einer altrechtlichen Waldkorporation; Vertretungsnachweis

1. Zur Grundbuchfähigkeit einer altrechtlichen (fränkischen) Waldkorporation.
2. Die gesetzliche Vertretung einer körperschaftlich organisierten Waldkorporation durch ihren 1. Vorstand kann im Grundbuchverkehr im Allgemeinen ausreichend auch durch die Vorlage des Protokolls der maßgeblichen Beschlussfassung (Wahl) nachgewiesen werden, bei der die Unterschriften der die Niederschrift satzungsgemäß beurkundenden Personen öffentlich beglaubigt sind (im Anschluss an und in Ergänzung zu BayObLG vom 17.1.1991, BReg. 2 Z 98/90 = BayObLGZ 1991, 24).

OLG München, Besch. v. 30.10.2009 - 34 Wx 056/09

EGBGB Art. 233 Abs. 9; VerkFlBerG § 3 Abs. 1 u. 2; VermG § 5 Abs. 1
Entsprechende Anwendung des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes

Das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz findet entsprechende Anwendung, wenn ein in Volkseigentum stehendes Grundstück in der DDR für öffentliche Aufgaben in Anspruch genommen wurde, später jedoch trotz andauernder öffentlicher Nutzung durch Restitution in privates Grundstückseigentum überführt worden ist.

BGH, Urt. v. 23.10.2009 - V ZR 15/09

BGB § 558
Genossenschaftlicher Gleichbehandlungsgrundsatz steht einer Mieterhöhung nur gegenüber einem einzelnen Mieter einer Genossenschaftswohnung nicht zwingend entgegen

Zum genossenschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz im Fall eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558 BGB nur gegenüber einem einzelnen Mitglied der Genossenschaft.

BGH, Urt. v. 14.10.2009 - VIII ZR 159/08

BGB §§ 138 Abs. 1, 812 Abs. 1
Vermutung einer verwerflichen Gesinnung bei grobem Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung befreit nicht von Behauptungslast

Die tatsächliche Vermutung, nach der von einem groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung auf die verwerfliche Gesinnung des hiervon begünstigten Vertragsteils zu schließen ist, erleichtert der davon nachteilig betroffenen Partei zwar die Darlegung und die Beweisführung für das Vorliegen des subjektiven Merkmals eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts, befreit sie aber nicht von ihrer Behauptungslast.

BGH, Urt. v. 9.10.2009 - V ZR 178/08

BGB §§ 358 Abs. 3, 488 ff., 491, 195, 199 Abs. Nr. 2, 280 Abs. 1
Haftung der darlehensgewährenden Bank für Täuschung über Mietpool durch Anlagevermittler bei institutionalisierter Zusammenarbeit

1. Eine evidente arglistige Täuschung über die vom Anlagevermittler im so genannten Besuchsbericht versprochene Mietpoolausschüttung liegt vor, wenn der Mietpool nach der Mietpoolvereinbarung den angegebenen Betrag unter Einschluss der nicht auf die Mieter umlagefähigen Verwaltungskosten selbst erwirtschaften muss und schon auf Grund einer einfachen Rechenoperation festgestellt werden kann, dass der vorgenommene Abschlag für die Bewirtschaftungskosten des Mietpools von der prognostizierten Rohmiete allein durch die nicht umlagefähigen Verwaltungskosten verbraucht wird, sodass die weiteren mietpoolrelevante Kosten in keinem Fall mehr gedeckt werden können.
2. Bei der Schadensberechnung sind die von dem Anleger erlangten Steuervorteile schadensmindernd in Abzug zu bringen, weil eine Grundlage für eine tatsächliche Vermutung dahin, dass sich frühere Steuervorteile und spätere Steuernachteile (bei Zufluss der Ersatzleistung) auch nur annähernd entsprechen, nicht besteht.
3. Die subjektiven Voraussetzungen für den Beginn der Verjährung gem. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB liegen im Falle einer Aufklärungshaftung aus Wissensvorsprungs wegen arglistiger Täuschung der Verkäuferseite erst vor, wenn der geschädigte Anleger nicht nur die tatsächlichen Umstände gekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt hat, aus denen sich ergab, dass er im Zusammenhang mit dem Anlagegeschäft arglistig getäuscht worden war, sondern auch zusätzlich noch die Umstände, die den Schluss auf einen insoweit bestehenden Wissensvorsprung des in Anspruch genommenen Finanzierungsinstituts zuließen.

OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.12.2008 - 17 U 197/08

BGB §§ 434, 444
Haftung des Verkäufers auch für unrichtige Angaben im Maklerexposé – aber Ausschluss durch Gewährleistungsausschluss

OLG Hamm, Urt. v. 15.12.2008 - 22 U 90/08

WEG §§ 21 Abs. 5 Nr. 2, 21 Abs. 1; BGB §§ 633 ff.
Geltendmachung von Sachmängeln am Gemeinschaftseigentum durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

OLG Köln, Beschl. v. 7.12.2008 - 15 U 54/08

GBO § 29; BGB §§ 158, 164; ZPO §§ 418, 415
Nachweis des Bedingungseintritts gegenüber dem Grundbuchamt bei aufschiebend bedingter Vollmacht

1. Wird in einem notariell beurkundeten Kaufvertragsangebot die Vollmacht zur Abgabe der Eintragungsbewilligung unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass das nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist frei widerrufliche Angebot nicht vor Zugang der Annahme gegenüber dem Angebotsempfänger widerrufen wurde, so ist der Eintritt dieser negativen Bedingung in der Form des § 29 GBO nachzuweisen.
2. Eine notariell beurkundete Erklärung des Angebotsempfängers, ihm sei ein Widerruf des Vertragsangebots nicht zugegangen, genügt den Anforderungen des § 29 GBO nicht, weil sich die Beweiskraft der notariellen Beurkundung lediglich darauf beschränkt, dass eine derartige Erklärung abgegeben wurde, nicht aber auch deren Richtigkeit umfasst (§§ 418, 415 ZPO).

KG, Beschl. v. 21.10.2008 - 1 W 246/08


Familienrecht

BGB §§ 1614, 1361 Abs. 4 S. 4, 1360 a Abs. 3 BGB
Vollstreckung aus fortbestehendem Vollstreckungstitel bei erneutem Unterhaltsbedarf trotz zwischenzeitlichem unbedingten Vollstreckungsverzicht möglich

OLG Zweibrücken, Beschl. v. 21.8.2008 - 6 UF 19/08


Gesellschaftsrecht

HGB § 172 Abs. 4
Keine Verpflichtung zur abstrakten Erläuterung des § 172 Abs. 4 HGB im Anlageprospekt einer Publikums-KG

Wird im Anlageprospekt einer Publikums-KG darauf hingewiesen, dass nach § 172 Abs. 4 HGB die Kommanditistenhaftung wieder aufleben kann, besteht zu einer abstrakten Erläuterung dieser Rechtsvorschrift keine Verpflichtung. Es reicht aus, wenn die erteilten Hinweise dem Anleger das sich – jedenfalls für die Startphase, aber auch bei Ausbleiben des erwarteten wirtschaftlichen Erfolgs des Projekts – aufdrängende Wiederaufleben der Haftung des Kommanditisten vor Augen führen.

BGH, Beschl. v. 9.11.2009 - II ZR 16/09

BGB §§ 812 Abs. 1, 813 Abs. 2; GmbHG §§ 30 Abs. 1, 43 Abs. 1 u. 2
Anforderungen an Schadensersatzpflicht eines Alleingesellschafter-Geschäftsführers nach § 43 Abs. 2 GmbHG

a) Eine Verfügung eines Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH über das Vermögen der Gesellschaft kann nur dann eine Schadensersatzpflicht nach § 43 Abs. 2 GmbHG auslösen, wenn der Geschäftsführer damit gegen ein Verbot verstößt, das - wie § 30 oder § 64 GmbHG - durch eine Weisung der Gesellschafterversammlung nicht außer Kraft gesetzt werden kann.
b) Ein Verzicht durch Vertrag zu Gunsten Dritter ist nicht möglich.

BGH, Urt. v. 26.10.2009 - II ZR 222/08


Internationales Privatrecht

EGBGB Art. 17
Zahlung der Morgengabe bei Scheidung nach iranischem Recht

Die Brautgabe (mahr) ist wesentlicher Bestandteil der islamischen Eheschließung. Außer im Fall der sog. „Loskaufscheidung“ oder der einvernehmlichen Ehescheidung bleibt der Anspruch auf die Brautgabe in vollem Umfang erhalten.Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO.

OLG Stuttgart, Beschl. v. 3.11.2008 - 17 UF 155/08


Steuerrecht

UStG § 4 Nr. 9
Entgeltlicher Verzicht auf das an einem Grundstück eingeräumte Ankaufsrecht kein steuerfreier Umsatz – grunderwerbsteuerliche Zusammenfassung von Leistungen nicht bindend für die Umsatzsteuer – Verzicht auf das Ankaufsrecht kein grunderwerbsteuerbarer Vorgang – Doppelbelastung mit GrESt und USt – Einräumung eines Ankaufsrechts

Der entgeltliche Verzicht auf das an einem Grundstück eingeräumte Ankaufsrecht ist nicht nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei.

BFH, Urt. v. 3.9.2008 - XI R 54/07


Notarrecht/Verfahrensrecht

KostO § 61 Abs. 1
Unanwendbarkeit von § 61 Abs. 1 KostO auf Einbringung eines Grundstücks von Erbengemeinschaft in personenidentische GbR

Auf die Einbringung eines Grundstücks der Erbengemeinschaft in eine personenidentische Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist § 61 Abs. 1 KostO nicht anwendbar.

OLG München, Beschl. v. 13.11.2009 - 34 Wx 089/09

BGB §§ 185 Abs. 2, 398, 566b, 873 Abs. 1, 929; HGB § 355; InsO §§ 21 Abs. 2, 24 Abs. 1, 81, 91, 130, 131, 140 Abs. 1; KO § 106 Abs. 1 S. 3
Wirkung der Anordnung von Verfügungsbeschränkungen im Eröffnungsverfahren auf bereits zuvor angetretene, noch nicht entstandene Forderungen

Die Anordnung von Verfügungsbeschränkungen im Eröffnungsverfahren hindert den Erwerb einer zuvor abgetretenen, erst nach Anordnung entstandenen Forderung des Insolvenzschuldners nicht (Anschluss an BGHZ 135, 140).

BGH, Urt. v. 22.10.2009 - IX ZR 90/08

InsO §§ 296 Abs. 3, 298 Abs. 1 u. 3; ZPO § 574 Abs. 1
Hinweis auf Sanktion der Versagung der Restschuldbefreiung zwingendes Formerfordernis

Wegen Nichtzulassung der Mindestvergütung des Treuhänders kann die Restschuldbefreiung dem Schuldner nicht versagt werden, wenn der Treuhänder in seiner Zahlungsaufforderung auf die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung nicht hingewiesen hat.

BGH, Beschl. v. 22.10.2009 - IX ZB 43/07

ZPO §§ 178 Abs. 1, 180; BGB § 7 Abs. 3
Keine Ersatzzustellung durch Einlegung in Briefkasten bei aufgegebenen Geschäftsräumen

Bei bereits aufgegebenen Geschäftsräumen kann eine Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten nicht erfolgen.

BGH, Beschl. v. 22.10.2009 - IX ZB 248/08

 

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Verantwortlicher Schriftleiter: Notarassessor Sebastian Herrler